Antrag der SPD-Fraktion vom 30.10.2024: Antrag an die Bezirksvertretung Kornelimünster/Walheim zur Finanzierung des Historischen Jahrmarktes in Kornelimünster
BA 4/0211/WP18 · Entscheidungsvorlage
Antrag der SPD-Fraktion vom 30.10.2024: Antrag an die Bezirksvertretung Kornelimünster/Walheim zur Finanzierung des Historischen Jahrmarktes in Kornelimünster
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Zu Beginn möchte Herr von Thenen eine Vorbemerkung treffen, und dies ausdrücklich nur in seiner Funktion als Bezirksbürgermeister und nicht als Mitglied der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung. Er hat in den ganzen Jahren in seiner Tätigkeit als ehrenamtlicher Kommunalpolitiker feststellen dürfen, dass alle Mitglieder der Bezirksvertretung, unabhängig ihrer Parteizugehörigkeit, eine Wiederbelebung des Historischen Jahrmarktes wünschen. Bei dem heutigen Antrag sieht er aber schwerwiegende rechtliche Probleme, die er näher erläutern möchte.Zum einem sieht der heutige Antrag keine zeitliche Bindung vor. Im Hinblick auf die Kommunalwahl im nächsten Jahr würde das bedeuten, dass auch die dann nachfolgende Bezirksvertretung an diesen Antrag gebunden wäre. Zum anderen wäre der Zuschuss nur dann zu gewähren, wenn die Stadt Aachen selbst die Veranstalterin des Jahrmarktes wäre. Ein potenzieller privater Veranstalter würde dabei ausgegrenzt.
Hier sieht Herr von Thenen schwerwiegende rechtliche Probleme. Die Mittelvergabe würde zunächst durch einen entsprechenden Beschluss in der Bezirksvertretung starten. Dieser Beschluss würde durch den Fachbereich Finanzsteuerung geprüft, ob er rechtlich korrekt getroffen wurde. Dies ist ein normaler Verwaltungsvorgang, der ja auch bei anderen Beschlüssen der Bezirksvertretung so erfolgt. Wie ja aus der heutigen Presse zu entnehmen war, wird ein Historischer Jahrmarkt im Jahr 2025 aller Voraussicht leider nicht stattfinden können.
Bezirkliche Mittel aus der Haushaltsjahr 2024 stehen nicht mehr zur Verfügung. Ein genehmigter Haushalt für das Jahr 2025 könnte unter Umständen erst im Mai des nächsten Jahres vorliegen. Erst dann kann erst über die Mittelvergabe beraten und eventuell auch beschlossen werden, was aber in jedem Fall zu spät wäre.
Er erinnert an die Sitzung der Bezirksvertretung vom 04. Dezember 2019, in der Mittel für den Historischen Jahrmarkt 2020 in Höhe von 9.000 Euro zur Verfügung gestellt, am 30. November 2022 wurde ein Beschluss über 10.000 Euro für 2023 gefasst. Die jeweils angepeilten Jahrmärkte sind aus unterschiedlichen Gründen nicht durchgeführt worden (2020 Corona-Pandemie, 2023 kein Veranstalter). Die Mittel, insgesamt 19.000 Euro, sind in den allgemeinen städtischen Haushalt zurückgeflossen, ohne dass der Stadtbezirk davon etwas gehabt hätte.
Es dürfte jedem klar sein, dass es keinen Rechtsanspruch gibt, diesen nicht unerheblichen Betrag in den nächsten Jahren zusätzlich als bezirkliche Mittel verausgaben zu dürfen. Gleichwohl möchte der Bezirksbürgermeister einen moralischen Anspruch aussprechen. Wenn dem heutigen Antrag gefolgt werden würde, erhielt der hiesige Bezirk von der Stadt jährlich 10.000 Euro weniger, die für die üblichen Ausgaben für bezirkliche Mittel zur Verfügung stehen. Hier nennt er als Beispiele die Zuschüsse für Kindertagesstätten und insbesondere die wichtigen Beträge zur Vereinsförderung.
Als Beispiel für die Förderung von Veranstaltungen durch die Stadt Aachen nennt Herr von Thenen ein Beachvolley-ball-Turnier, dass auf dem Katschhof stattfinden soll. Für dieses Turnier ist ein Zuschuss von 15.000 Euro vorgeschlagen worden. Man hofft, zusätzliche Kosten durch Sponsorengelder abdecken zu können. Die zuständige Bezirksvertretung Aachen-Mitte muss hierzu keine bezirklichen Mittel zur Verfügung stellen.
Weiterhin weist er auf den Umstand hin, dass die Veranstaltungsreihe „Stadtglühen“ einen jährlichen Zuschuss von bis 360.000 Euro abgesichert werden. Herr von Thenen schlägt in seiner Funktion als Bezirksbürgermeister einen Königsweg dergestalt vor, dass alle Mitglieder der Bezirksvertretung in der kommenden Sitzung im Januar 2025 gemeinsam beantragen, in den städtischen Haushalt eine zusätzliche Summe von jährlich 10.000 Euro einzusetzen, um das alljährliche Stattfinden des mit dem Prädikat der überregionalen Aufmerksamkeit versehenen Historischen Jahrmarktes in Kornelimünster zukünftig dauerhaft zu sichern, ohne dass hierzu bezirkliche Mittel herangezogen werden.
Falls es in zukünftigen Jahren zu möglichen weiteren Absagen des Jahrmarktes kommen sollte, könnten trotzdem die bezirklichen Mittel in gewohnter Form dem Stadtbezirk zugutekommen. Herr von Thenen erinnert daran, dass es im Jahr 2024 leider nicht möglich war, allen Anträgen der örtlichen Vereine gerecht zu werden. Er richtet daher die herzliche Bitte an die SPD-Fraktion, den heutigen Antrag zurückzuziehen. Er schlägt vor, eine fünfminütige Beratungspause einzulegen, wenn dies gewünscht ist. Herr Krott stimmt namens seiner Fraktion zu.
Nach der Beratungspause erklärt Herr Krott, dass es richtig ist, dass ausnahmslos alle Mitglieder der Bezirks-vertretung wünschen, dass zukünftig ein jährlicher Historischer Jahrmarkt stattfinden soll. Seiner Fraktion ist sehr daran gelegen, in dieser Angelegenheit in diesem Plenum einvernehmliche Beschlüsse zu fassen. Er bittet, dass die jeweiligen Fraktionen im Aachener Stadtrat auch dies entsprechend unterstützen. Die SPD-Fraktion zieht den heutigen Antrag zurück, verbunden mit der eindeutigen Zielsetzung, im Rahmen der Haushaltsverhandlungen bei der folgenden Sitzung im Januar diese Thematik erneut aufzugreifen.
Herr von Thenen möchte sich ausdrücklich persönlich bei der SPD-Fraktion bedanken. Er erklärt diesen Tagesordnungspunkt für beendet. Weitere Wortbeiträge oder Diskussionen lässt er nicht zu, da der Antrag offiziell zurückgezogen worden ist.
Beschlussvorschlag
Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt die fristgerecht gestellten Anträge zur Kenntnis und verweist diese vor einer abschließenden Beratung zur Stellungnahme gemäß § 25 Abs. 4b der Geschäftsordnung an die jeweils zuständige Stelle (Rat der Stadt, Ausschuss, Oberbürgermeisterin).
Erläuterungen
Von den Bezirks-Fraktionen wurden Anträge innerhalb der in § 25 Abs. 4a der Geschäftsordnung benannten Frist eingereicht, die als Anlage beigefügt sind.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
JA | NEIN | ||
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Keine
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
nicht bekannt |
Technische Details
ID: 1006693
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=1006693
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2024-11-26 BA 4_0211_WP18 Antrag der SPD-Frakt SAO.pdf
4.12.2024
443.8 KB
Metadaten
- TOP
- Ö 8.1
- Sitzung
- Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
- Gremium
- Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
- Datum
- Mi., 11.12.2024
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- B 4 - Bezirksamt Aachen-Kornelimünster/Walheim
- Geändert
- 8.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 8. Februar 2026 um 16:21
Beschlussdokument
Sammeldokument öffentlich
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