Förderprogramm Soziale Teilhabe und Arbeitsmarktintegration - Teilhabechancengesetz- Fortschreibung des Berichts über die Umsetzung des Teilhabechancengesetzes in der Stadtverwaltung Aachen
FB 11/0266/WP18 · Kenntnisnahme
Beratung
Frau van der Meulen (DIE LINKE) spricht der Verwaltung ihren Dank für die Vorlage aus. Im Austausch mit einzelnen Inklusionsfachkräften und dem Jobcenter sei jedoch an ihre Fraktion herangetragen worden, dass bei der Stadt Aachen manche Stellen, welche zwar nun unbefristet seien, auf 15 Stunden reduziert worden wären. Dieser Umstand könne, wenn er den Tatsachen entspreche, dazu führen, dass die Menschen nach Beendigung der Fördermaßnahme gegebenenfalls in den Leistungsbezug des Bürgergeldes fielen. Sollte es am Ende des fünfjährigen Förderzeitraums zu solchen prekären Situationen kommen, entspreche dies natürlich nicht dem Ziel der Förderung und stünde dem Teilhabechancengesetz somit entgegen.
Herr Lennartz (FB 11/000) führt differenzierend aus, dass es auf der einen Seite um die Abwicklung der befristeten Stellenbesetzungen im Rahmen des Teilhabechancengesetzes gehe. Davon getrennt zu betrachten, seien die ihrer Fraktion kolportierten Fälle. Hierbei handele es sich um Kolleginnen und Kollegen, welche aus dem Teilhabechancengesetzes im Anschluss an das Programm in ein reguläres Arbeitsverhältnis bei der Stadt Aachen übernommen worden seien.
In Einzelfällen könne es zu solchen „unglücklichen“ Konstellationen kommen. Die Verwaltung nehme sich dieser Einzelfälle selbstverständlich an. Aktuell beschäftige sich der Inklusionsbeauftragte des Fachbereichs Personal- und Organisation (FB 11) mit einem solchen Fall, bei welchem das zugeteilte Stundenkonvolut nicht auskömmlich gewesen und ein weiterer Leistungsbezug vonnöten gewesen sei.
Im Anschluss an das Programm sei es grundsätzlich das Ziel, die Personen mit guten Leistungen, wenn entsprechend die Möglichkeiten vorlägen, auf unbefristete Stellen mit einem Stundenzahlniveau einzustellen, welche den Leistungsbezug beendeten.
Ratsfrau Becker (DIE GRÜNEN) stellt auch Namens ihrer Fraktion erfreut fest, dass das Programm doch ganz gut an Fahrt aufgenommen habe. Vor 2 Jahren wären die Zahlen noch nicht so erfolgreich gewesen. Im Besonderen erfreue sie bei den erfolgten Vermittlungen in diesem Jahr die nahezu ausgewogene Quotierung der Geschlechteranteile.
Da die Finanzierung zur Fortführung der Vermittlungen in geförderte Beschäftigungsverhältnisse seitens des Jobcenters der StädteRegion Aachen für das Jahr 2025 gesichert sei, möchte man die Verwaltung abschließend gerne ermuntern, weiterhin in Gesprächen zu bleiben.
Herr Lennartz (FB 11/000) sichert dies, auch mit Verweis auf die in der heutigen Sitzung anwesende und für diesen Bereich zuständige Vertreterin des Fachbereichs Wohnen, Soziales und Integration (FB 56), Frau Kreutzer, zu.
Ratsfrau Eschweiler (CDU) betont, dass das Programm nach wie vor ein Erfolgsprogramm sei. Dass das Programm so schön gewachsen sei, liege auch daran, dass alle Beteiligten in diesem Programm gelernt hätten. Vor Ort in den Bezirken bekäme man auch sehr deutlich mit, dass die an diesem Programm teilnehmenden Menschen ein immer größer werdendes Selbstbewusstsein entwickelten und an ihren Aufgaben wüchsen. Zudem zeige der Altersdurchschnitt, dass auch Menschen, welche kurz vor ihrem Renteneintritt stünden, noch eine Chance erhielten. Dies führe häufig dazu, dass dieser Personenkreis dann auch länger im Beruf verbleiben möchte.
Sie könne die Aussage von Herrn Lennartz bestätigen, dass bisher auch in schwierigen Fällen immer eine Lösung gefunden werden konnte. Sie finde es an dieser Stelle sehr dankenswert, wie die Verwaltung und im Besonderen die betreuenden Mitarbeitenden, welche dadurch auch gerade in der ersten Zeit ein Stück Mehrarbeit übernähmen, mit diesen Menschen umgingen. Das Ergebnis sei lohnenswert und so könne man sich nur wünschen, dass dieses Programm fortgeführt werden könne.
Ratsfrau Moselage (FDP) merkt an, dass auch sie sich gemeinsam mit Ratsfrau Begolli (DIE LINKE) zum damaligen Zeitpunkt immer sehr dafür eingesetzt hätten, dass dieser Personenkreis in den Genuss solcher Programme käme. Für die Menschen, welche das Programm bereits durchlaufen hätten, wäre dieses, auch wenn es an einigen Stellen noch hake, ein absoluter Gewinn gewesen. Es unterstütze diesen Personenkreis auch dabei, wieder ein geregeltes Leben führen zu können. Es wäre daher schön, wenn dieses Programm fortgeführt werden könne. Auch sie möchte an dieser Stelle den Mitarbeitenden der Verwaltung für den geleisteten Mehraufwand, die Menschen dorthin zu bringen, dass sie diese Tätigkeiten verrichten können, ihren Dank aussprechen.
Frau van der Meulen (DIE LINKE) wünscht sich, dass die Menschen, welche das Programm durchlaufen hätten, noch einmal selber in den Fokus gerückt würden und es eventuell die Möglichkeit gebe, die Wertschätzung dieser Menschen einer breiteren Öffentlichkeit präsentieren zu können. Sie könne beispielsweise noch einmal die Vorstellung dieses Projektes im Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie anregen.
Beschluss
Erläuterungen
Allgemeines
Mit dem Gesetz zur Schaffung neuer Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt (Teilhabechancengesetz – 10. SGB II-ÄndG) wird das Ziel verfolgt, eine zunehmende Verfestigung der Langzeitarbeitslosigkeit zu bekämpfen und sehr arbeitsmarktfernen Menschen die Rückkehr in kontinuierliche Arbeitsverhältnisse zu ermöglichen.
Mit Sachstandsbericht vom 28.11.2023, behandelt in den Sitzungen des Ausschusses für Soziales, Integration und Demographie am 01.12.2023 und des Personal- und Verwaltungsausschusses am 19.12.2023, wurde die Umsetzung des ursprünglich befristeten, zwischenzeitlich dauerhaft implementierten Instruments der Arbeitsförderung innerhalb der Stadtverwaltung Aachen skizziert.
Sachstandsbericht
Mit diesem Bericht wird der Vorjahresbericht sowohl in der Gesamtbetrachtung als auch auf Basis der Datenlage für 2024 aktualisiert; dies auch vor dem Hintergrund, dass bis Ende 2024 der fünfjährige Förderzeitraum (2019-2024) erstmalig ausläuft.
1.) Einstellungen in befristete geförderte Beschäftigungsverhältnisse
Die Umsetzung gestaltet sich aus städtischer Sicht erfolgreich. Seit Inkrafttreten des Teilhabechancengesetzes (THCG) zum 01.01.2019 konnten insgesamt 79 Personen im Rahmen der Fördermaßnahmen bei der Stadt Aachen, einschließlich der Eigenbetriebe/eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen beschäftigt werden.
Davon wurden in 2024 11 Teilnehmende in Kooperation des Jobcenters der StädteRegion Aachen und des Fallmanagements FB 56/202 in geförderte Beschäftigungsverhältnisse bei der Stadt vermittelt, die wie folgt eingesetzt sind:
Aufgabengebiet | |
Bürohelfer*in | 6 Personen |
Hausmeisterhelfer*in | 2 Personen |
Helfer*in Café/Museumsshop | 1 Person |
Küchenhilfe OGS | 2 Personen |
2.)Tätigkeitsfelder der über das THCG eingestellten Beschäftigten
Aktuell sind 44 von 50 Stellen in Teil- oder Vollzeit besetzt.
3.) Beendigung des SGB II-Leistungsbezugs
Mit der Förderung nach §16i SGB II sollen besonders arbeitsmarktferne Leistungsberechtigte mit geringen Aussichten auf reguläre Beschäftigung erreicht werden.
Von bisher 79 beschäftigten Personen im Zeitraum 01.01.2019 bis 30.09.2024 konnten 54 Personen ihren Leistungsbezug im Rechtskreis SGB II während des Beschäftigungsverhältnisses beenden (in 2024: 6 Leistungsberechtigte). 25 Personen gelang es, aktiv eine Reduktion der gewährten Transferleistungen herbeizuführen (in 2024: 5 Personen mit deutlicher Reduktion der gewährten Transferleistungen für die gesamte familiäre Bedarfsgemeinschaft).
4.) Beendigung der Fördermaßnahmen in 2024 nach fünfjähriger Laufzeit
In 2024 beenden 11 Teilnehmer*innen bei der Stadt Aachen wegen Erreichens der Höchstförderdauer die Fördermaßnahme. Davon werden 5 Personen in unbefristete Arbeitsverhältnisse bei der Stadt Aachen übernommen. 4 Personen haben eine Festanstellung bei einem*r anderen Arbeitgeber*in gefunden und eine Person ist wegen Bezug von Altersruhegeld aus dem Beschäftigungsverhältnis ausgeschieden. Lediglich eine Person konnte aus individuellen Gründen bisher noch nicht für den weiteren Arbeitsmarkt vermittelt werden.
Ausblick 2025/2026:
In 2025 endet die Förderung ebenfalls für 11 Teilnehmer*innen. In zwei Maßnahmen ergibt sich eine kürzere Förderdauer wegen des Erreichens des Renteneintrittsalters.
2026 werden voraussichtlich 6 Teilnehmer*innen die Maßnahme beenden, davon eine Maßnahme mit verkürzter Förderung aus vorgenanntem Grund.
Zwischen der Stadt Aachen und dem Jobcenter der StädteRegion Aachen besteht Einvernehmen, freiwerdende Stellen zügig nachzubesetzen.
5.) Übernahmen in unbefristete Arbeitsverhältnisse bei der Stadt Aachen
16 Teilnehmende konnten bisher nach Auslauf der Fördermaßnahmen bis Ende 2024 in unbefristete Arbeitsverhältnisse bei der Stadt Aachen übernommen werden, davon in 2024 5 Personen.
Aufgabengebiet | Entwicklung bis Ende 2023 | Entwicklung 2024 |
Hausmeisterhelfer*innen | 3 Personen | 1 Person |
Bezirksservicekräfte | 4 Personen | 1 Person |
Außendienstmitarbeiter*in zur Kontrolle städtischer Grundstücke | 1 Person | 1 Person |
Gartenhelfer*innen | 3 Personen | - |
Alltagsbegleitung | - | 1 Person |
Küchenhilfe KiTa | - | 1 Person |
Die Übernahmen erfolgten spätestens nach Auslauf der Fördermaßnahmen, entweder im Rahmen aktiver Bewerbungen auf ausgeschriebene Stellen oder im Zuge einer erkennbaren Bedarfslage mit entsprechender Stelleneinrichtung über das reguläre Stellenplanverfahren (Außendienst, Bezirksservice).
Arbeitgeberseitige Kündigungen sind für 2024 nicht zu verzeichnen, ebenso keine arbeitnehmerseitigen vorzeitigen Maßnahmenabbrüche.
6.) Statistische Daten
Geschlechteranteil:
Der männliche Geschlechteranteil der Teilnehmenden ist seit dem Anstieg in 2022 weiterhin dominierend. Aktuell sind 28 männliche und 16 weibliche Teilnehmenden in den zuvor genannten Tätigkeitsbereichen beschäftigt. In 2024 erfolgten die Vermittlungen in einem nahezu ausgewogenen Verhältnis.
Nationalitäten:
Von insgesamt 44 besetzten Stellen besitzen 37 Personen die deutsche Staatsangehörigkeit, hiervon haben wiederum neun Personen einen Migrationshintergrund. Sieben Personen sind einer anderen Nationalität zugehörig.
Schul- und Berufsabschlüsse:
Das Instrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16 i SGB II) richtet sich an Personen, die in den letzten sieben Jahren mindestens sechs Jahre lang Transferleistungen nach dem SGB II bezogen haben und, wenn überhaupt, nur kurzfristig erwerbstätig waren. Festzustellen ist, dass ca. 50% der Teilnehmer*innen über eine qualifizierte Schulausbildung verfügen, aber nur ca. ein Drittel der Teilnehmenden über eine qualifizierte Berufsausbildung.
36 von 79 Teilnehmer*innen haben einen qualifizierten Schulabschluss. 23 von 79 Personen haben sowohl
einen Schulabschluss als auch eine abgeschlossene Berufsausbildung. Lediglich ein/e Teilnehmer*in verfügt über einen qualifizierten Studienabschluss (Bachelor).
Schwierig ist eine Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis bei der Stadt Aachen, da die zu besetzenden Funktionen in der Regel (verwaltungsspezifische) Ausbildungen fordern. Umso erfreulicher ist es, dass trotz der tarifrechtlich einschränkenden Bestimmungen die zuvor genannten Übernahmen erfolgen konnten.
Derzeit laufen Bestrebungen, Beschäftigten in geeigneten Bereichen die Teilnahme am Basislehrgangs des Verwaltungslehrgangs I zu ermöglichen.
Altersdurchschnitt:
Der Altersdurchschnitt der zurzeit Teilnehmenden liegt bei 50 Jahren. Der Altersdurchschnitt ist gegenüber den Vorjahren gesunken.
Geburtsjahre | Teilnehmende |
1990 – 2000 | 2 Personen |
1980 – 1999 | 10 Personen |
1970 - 1979 | 11 Personen |
1960 – 1969 | 19 Personen |
bis 1959 | 2 Personen |
7.)Aktuelle Entwicklungen
Mit Bericht vom 28.11.2023 wurde angenommen, dass die Wiederbesetzung geförderter Beschäftigungen nach Auslauf der Maßnahme aufgrund rückläufiger Vermittlungen und eingeschränkter finanzieller Mittel nicht mehr oder nur eingeschränkt erfolgen werden. Diese Annahme hat sich für 2024 nicht bestätigt. Insgesamt konnten 11 Stellen von 13 freigewordenen Stellen wiederbesetzt werden.
Die Besetzung einer weiteren Stelle wird voraussichtlich im November, spätestens im Dezember 2024 erfolgen. Es bleiben danach voraussichtlich zum 31.12.2024 fünf von 50 Stellen unbesetzt.
Seitens des Jobcenters der StädteRegion Aachen wurde für das Jahr 2025 signalisiert, die Vermittlungen in geförderte Beschäftigungsverhältnisse in bisheriger Form fortzuführen, da entsprechende Mittel zur Verfügung stünden.
Ob aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklungen ab 2026 eine Einschränkung der Förderung der Teilhabe am Arbeitsmarkt nach § 16 i SGB II eintritt, bleibt abzuwarten.
8.) Finanzieller kommunaler Aufwand
Mit Bereitstellung von 50 förderungsfähigen Stellen werden in 2025 Personalkostenaufwendungen im städtischen Personalkostenbudget in Höhe von ca. 2.500.000 Euro gebunden, ermittelt auf Basis der KGSt-Werte 2023-2024. Der Ansatz für die Personalkostenerstattungen beträgt für 2025 voraussichtlich maximal 1.900.000 Euro bei Besetzung aller Stellen.
9.)Positives Feedback im „Interkommunalen Erfahrungsaustausch“
Der Erfolg des THCG-Förderprogramms in der Stadt Aachen ist nicht selbstverständlich. In Kooperation mit dem Jobcenter engagieren sich die Mitarbeitenden in den städtischen Fachbereichenim Sinne der zu fördernden Menschen und versuchen, unter Berücksichtigung der Gegebenheiten vor Ort in den Fachbereichen individuell passende Lösungen zu ermöglichen, die sowohl den Einstieg und die Laufzeit positiv beeinflussen als auch zu einem Verbleib beitragen.
Im Wege interkommunaler Austausche wird die Stadt Aachen – Fachbereich Personal und Organisation – deshalb häufig kontaktiert und zu Erfolgsfaktoren zur Umsetzung des Teilhabechancengesetzes (THCG)
befragt.
Abstimmungsergebnis
Technische Details
ID: 1006890
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=1006890
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2024-11-05 FB 11_0266_WP18 Foerderprogramm Sozia SAO.pdf
6.12.2024
161.1 KB
Metadaten
- TOP
- Ö 6
- Sitzung
- Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses
- Gremium
- Personal- und Verwaltungsausschuss
- Datum
- Do., 12.12.2024
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Kenntnisnahme
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- FB 11 - Fachbereich Personal und Organisation
- Geändert
- 8.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 8. Februar 2026 um 16:24
Beschlussdokument
Sammeldokument öffentlich
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