14. Januar 2025 um 17:00, Aachener Stadtbetrieb
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Bericht der PKF Fasselt Partnerschaft mbB - Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte über den Jahresabschluss zum 31.12.2023 und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2023 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Aachener Stadtbetrieb der Stadt Aachen sowie Entlastung der Betriebsleitung und des Betriebsausschusses für das Jahr 2023

E 18/0272/WP18-1 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Frau Lickfett von der PKF Fasselt Partnerschaft mbB erläutert den Bericht zum Jahresabschluss 2023 im Rahmen einer Zoom-Präsentation. Im Anschluss daran steht sie den Mitgliedern des Betriebsausschusses für Rückfragen zur Verfügung.

Die Vorsitzende, Frau Parting, bedankt sich bei Frau Lickfett für die Aufstellung des Jahresabschlusses sowie den Vortrag.

Beschluss

1. Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, den Jahresabschluss 2023 des Aachener Stadtbetriebes mit folgenden Beträgen festzustellen: Bilanzsumme 39.668.806,01 Euro Jahresverlust 460.239,61 Euro Er empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen weiterhin, den Lagebericht festzustellen. Der Betriebsausschuss entscheidet gemäß § 5 Abs. 5 Satz 2 EigVO NRW über die Entlastung der Betriebsleitung. Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb beschließt, dem Betriebsleiter die Entlastung für das Wirtschaftsjahr 2023 zu erteilen. Der Testatbericht ist Bestandteil dieses Beschlusses und der Vorlage beigefügt. Nach Abstimmung mit dem Fachbereich Finanzsteuerung ist der Jahresverlust in Höhe von 460.239,61 Euro aus der allgemeinen Rücklage des Betriebes zu decken. Die Entnahme erfolgt vorbehaltlich einer Verrechnung mit den Gebührenhaushalten Abfallwirtschaft, Straßenreinigung und Friedhofswesen nach Ermittlung der jeweiligen Wirtschaftsergebnisse. 2. Der Rat der Stadt Aachen beschließt auf Empfehlung des Betriebsausschusses Aachener Stadtbetrieb den Jahresabschluss 2023 des Aachener Stadtbetriebes mit folgenden Beträgen festzustellen und den Jahresverlust aus der allgemeinen Rücklage des Betriebes zu decken: Weiterhin stellt der Rat der Stadt Aachen auf Empfehlung des Betriebsausschusses Aachener Stadtbetrieb den Lagebericht fest und beschließt die Entlastung des Betriebsausschusses (§ 96 GO NW i.V.m. § 4 EigVO NW) für das Wirtschaftsjahr 2023.

Beschlussvorschlag

1.

Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, den Jahresabschluss 2023 des Aachener Stadtbetriebes mit folgenden Beträgen festzustellen:

Bilanzsumme 39.668.806,01Euro

Jahresverlust460.239,61 Euro

Er empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen weiterhin, den Lagebericht festzustellen.

Der Betriebsausschuss entscheidet gemäß § 5 Abs. 5 Satz 2 EigVO NRW über die Entlastung der Betriebsleitung.

Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb beschließt, dem Betriebsleiter die Entlastung für das Wirtschaftsjahr 2023 zu erteilen.

Der Testatbericht ist Bestandteil dieses Beschlusses und der Vorlage beigefügt.

Nach Abstimmung mit dem Fachbereich Finanzsteuerung ist der Jahresverlust in Höhe von 460.239,61 Euro aus der allgemeinen Rücklage des Betriebes zu decken. Die Entnahme erfolgt vorbehaltlich einer Verrechnung mit den Gebührenhaushalten Abfallwirtschaft, Straßenreinigung und Friedhofswesen nach Ermittlung der jeweiligen Wirtschaftsergebnisse.

2.

Der Rat der Stadt Aachen beschließt auf Empfehlung des Betriebsausschusses Aachener Stadtbetrieb den Jahresabschluss 2023 des Aachener Stadtbetriebes mit folgenden Beträgen festzustellen und den Jahresverlust aus der allgemeinen Rücklage des Betriebes zu decken:

Bilanzsumme 39.668.806,01Euro

Jahresverlust460.239,61Euro

Weiterhin stellt der Rat der Stadt Aachen auf Empfehlung des Betriebsausschusses Aachener Stadtbetrieb den Lagebericht fest und beschließt die Entlastung des Betriebsausschusses

(§ 96 GO NW i.V.m. § 4 EigVO NW) für das Wirtschaftsjahr 2023.

Der Testatbericht ist Bestandteil dieses Beschlusses und der Vorlage beigefügt.

Erläuterungen

Gemäß § 4 der Betriebssatzung des Aachener Stadtbetriebes berät der Betriebsausschuss den von der Betriebsleitung zu erstellenden Jahresabschluss sowie den Lagebericht, bevor diese nach § 5 der Betriebssatzung dem Rat der Stadt Aachen zur Feststellung vorgelegt werden.

Der Testatbericht ist Bestandteil dieses Beschlusses und der Vorlage beigefügt. Die Mitglieder des Betriebsausschusses „Aachener Stadtbetrieb“ haben je eine gedruckte Ausfertigung des Prüfungsberichtes zum 31.12.2023 mit der Einladung zur Sitzung am 14.01.2025 erhalten.

Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2023 weist zum 31.12.2023 aus:

Bilanzsumme 39.668.806,01Euro

Jahresverlust460.239,61Euro

Da die allgemeine Rücklage des Betriebes ausreichend ist, wird vorgeschlagen den Jahresverlust aus diesen Mitteln zu decken.

Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung hat die PKF Fasselt Partnerschaft mbB -Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

Der Wirtschaftsprüfer wird in der Sitzung des Betriebsausschusses das Prüfungsergebnis mündlich erläutern.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Siehe Erläuterungstext auf Seite 5.


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

X

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Einstimmig
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2024-12-10 E 18_0272_WP18-1 Bericht der PKF Fass SAO.pdf

16.12.2024

23.3 MB

Metadaten

TOP
Ö 2
Sitzung
Sitzung des Betriebsausschusses für den Aachener Stadtbetrieb
Gremium
Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb
Datum
Di., 14.01.2025
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
E 18 - Aachener Stadtbetrieb
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 12:12

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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