28. Januar 2025 um 18:00, Rathaus
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Lärmbelästigung durch die Verkehrssituation auf der Schurzelter Straße - Bürgerantrag vom Mai 2024

FB 68/0139/WP18 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Der Antragsteller Herr Dahlen erläutert seinen Bürgerantrag anhand einer Präsentation. Diese wird der Niederschrift in Allris beigefügt. Er beschreibt sein Wohnviertel als idyllisch aussehend, die Realität sei aber leider eine gänzlich andere, da viele Pendler zur Rushhour morgens und nachmittags die Schurzelter Straße als Abkürzung zum Toledoring nutzen. Dies führe zu einer enormen Lärmbelästigung der Anwohnenden. Er führt aus, dass in der Vergangenheit bereits Blumenkübel zur Reduzierung der Geschwindigkeit aufgestellt wurden. Dies helfe nur bedingt. Sein konkreter Anlass das Thema nochmals aufzugreifen ist die kürzlich veröffentlichte Lärmkarte der Stadt Aachen. Diese belege, seiner Meinung nach, die gefühlte Geräuschbelästigung. Herr Dahlen schlägt mehrere Lösungswege vor, die er absichtlich nicht priorisiert habe. Die Vorschläge lauten wie folgt:

  • Durchfahrverbot (außer Anlieger)
  • Einbahnstraße ggf. mit stationärer Geschwindigkeitskontrolle
  • Fahrradstraße
  • Versenkbare Poller (z.B. auf Höhe Kindergarten, mit Durchfahrt für Busse, Einsatzfahrzeuge)
  • Sackgasse
  • Alternativroutenanzeige im Navi für LKW > 3,5 t

Den Anwohnenden sei es egal wie Abhilfe geschaffen würde, Hauptsache es geschehe überhaupt etwas. Er bittet das Gremium seine Vorschläge als Ideensammlung zu verstehen.

Frau Scheidtweiler, städtische Verkehrsplanerin erklärt, dass die Bezirksvertretung Laurensberg, als auch der Mobilitätsausschuss bereits Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung beraten haben. Daraus resultierte die bereits erwähnte Aufstellung von Pflanzkübeln, um den Verkehrsfluss zu bremsen. Messzahlen des städtischen Ordnungsamtes belegen, dass der Verkehr von 2014-2024 insgesamt zurückgegangen ist. Daten und Fakten hat sie in einer Präsentation zusammengestellt, die der Niederschrift in Allris beigefügt werden. Frau Scheidtweiler führt aus, dass die gefühlte Lärmbelästigung durch weitere Maßnahmen nicht zurückgehen würde, da diese von umliegenden Straßen ausgehe und nicht allein von der Schurzelter Straße.

Herr Dahlen spricht dem entschieden entgegen. Der Lärm käme definitiv nicht von den umliegenden Straßen, sonst wären ja weitere Wohnstraßen betroffen. Dies ist laut Lärmkarte ja nicht der Fall. Des Weiteren wünscht er, dass die Geschwindigkeitsmessungen des Ordnungsamtes an anderer Stelle des Ordnungsamtes gemacht werden. Die Messstelle sei falsch gewählt.

Herr Dopatka hat hohes Ansehen vor dem Fachwissen der Verwaltung. Dort wird immer nach bestem Wissen und Gewissen gearbeitet. Über den Standort von Messungen wird zu jedem Antrag der eine Messstelle beinhaltet debattiert. Verwaltung und Anwohnende sind sich in diesem Punkt selten einig. Diese technischen Dinge benötigen aber mehr know how, weshalb er darum bitte dieses Thema nicht weiter zu vertiefen. Sollte es eine weitere geeignete und vor allem genehmigungsfähige Messstelle geben, wird die Verwaltung sie auch nutzen.

Frau Schmidt-Promny kann das Anliegen der Anwohnenden sehr gut verstehen. Als Mitglied der Bezirksvertretung Laurensberg hat sie bereits einige Maßnahmen in den letzten Jahren mit beschlossen und noch immer ist das belastete Viertel weit entfernt vom Idealzustand. Sie beschreibt die Verkehrssituation als unerklärlich. Trotzdem dort nur 30km/h gefahren werden darf, rechts vor links gilt, sich ein Kindergarten und ein Seniorenheim in unmittelbarer Nachbarschaft befinden, ist die Unvernunft der Autofahrenden unbegreiflich. Ihrer Meinung nach können man noch prüfen ob ein weiterer Blumenkübel sinnhaft wäre. Hier gilt es aber auch immer die Belange der ASEAG zu berücksichtigen. Der reibungslose ÖPNV muss gewährleistet bleiben. Sie bestärkt die anwesenden Anwohnenden zur Rush Hour Handzettel zu verteilen um die Aufmerksamkeit der im Stau stehenden Autos auf die Belange des Wohngebiets zu lenken. Auch vorstellen kann sie sich, dass die Ampelschaltung in der Kackertstraße geprüft würde. Ggf. kann man mit einer längeren Ampelphase viele Pendler*innen davon überzeugen den kleinen Umweg über die Kackertstraße in Kauf zu nehmen um in der Schurzelter Straße nicht im Stau zu stehen.

Herr Kehr nutzt die Schurzelter Straße familiär bedingt häufig und rät von einer Sperrung derer zur Rush Hour dringend ab. Die Überprüfung der Ampelanlage in der Kackertstraße sei seiner Meinung nach aber durchaus sinnhaft. Die Ampelphase sei viel zu kurz. Des Weiteren parken in der Kackerstraße viele Fahrzeuge am Straßenrand was das vorankommen ebenfalls erschwert und die Strecke für die Pendler*innen unattraktiver macht.

Frau Nüttgens bestätigt dies. Sie arbeitet in der Kackerstraße und beschreibt diese, zur Rush Hour, als extrem voll. Noch mehr Verkehr könne die Kackertstraße kaum aufnehmen. Allerdings habe sie das Gefühl, dass sich die Verkehrssituation seid Wiedereröffnung der Turmstraße ein wenig entspannt hat. Von Anwohnenden habe sie außerdem erfahren, dass die Blumenkübel in der Schurzelter Straße eher noch zur Verstärkung des Lärms beigetragen haben. Dort würde seitdem wohl verstärkt gehupt.

Herr Potuschik gibt zu bedenken, dass zigfach mehr Anwohnende belästigt würden, ginge der gesamte Rush Hour Verkehr über die Alternativroute Kackertstraße. Die Schurzelter Straße hingegen habe nur einige wenige Wohnhäuser.

Frau Griepentrog stellt fest, dass der Lärm in Aachen leider allgegenwärtig ist. Vernünftige Lösungen gegen Unvernunft zu finden sei per Definition nicht machbar. Es gäbe einfach zu viele PKW mit zu vielen uneinsichtigen und vor allem unachtsamen Menschen. Was solle man denn anders machen, als Autos reduzieren?

Herr Frey bedankt sich für die freundlichen Worte aus Reihen der Politiker*innen dennoch sei das Gesagte sehr unbefriedigend. Man könne bei ihm zuhause quasi niemals Vogelgezwitscher hören. Die vorgeschlagene Überprüfung der Ampelschaltung auf der Kackertstraße begrüßt er sehr. Auch alternierendes Parken in der Schurzelter Straße könne zu geringerer Durchgangs Geschwindigkeit führen. Dies liege aber ja an jedem Anwohnenden selbst. Zukünftig werde der Verkehr sicherlich zu- statt abnehmen, in Hinblick auf die Neuerschließung des Campus West und des Wohngebiets Guter Hirte.

Frau Griepentrog stimmt dem Bürger zu. Eine Prüfung der Ampelschaltung sollte erfolgen. Eine Abpollerung, Sperrung o.ä., der Schurzelter Straße aber keinesfalls.

Der Vorsitzende Herr Dopatka beschreibt die Situation als Dilemma. Die Sicht der Anwohnenden ist subjektiv gesehen eindeutig. Dennoch hat die Verwaltung sehr korrekt gearbeitet. Verwaltung wie auch Politik, hat Regularien zu beachten und zu priorisieren. Individuell ist die Belastung sehr nachvollziehbar. Dennoch muss die Verwaltung feststehende Kriterien beachten, die für ganz Aachen gelten. Er formuliert einen neuen Beschlussvorschlag:

„Das Bürgerforum nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und bittet um Prüfung der neu gemachten Anregungen (Ampelschaltung Kackertstraße und zusätzliche Blumenkübel in der Schurzelter Straße) und abschließender Vorstellung der Möglichkeiten in der Bezirksvertretung Laurensberg.“

Herr Dahlen fragt ob eine weitere Prüfung denn überhaupt möglich sei, wenn die Verwaltung bereits „keinen Handlungsbedarf“ via Vorlage attestiert habe?

Herr Larscheid, städtischer Verkehrsplaner erklärt, dass im Rahmen der verfügbaren Mittel und in Anbetracht der anderen ca. 900 km Straßen in Aachen kein akuter Handlungsbedarf bestehe. Dies sei nach wie vor richtig. Dennoch kann die Verwaltung die Ampelanlage natürlich entsprechend der geführten Beratungen überprüfen. Eventuell könnte eine verlängerte Ampelschaltung das Linksabbiegen in der Kackertstraße tatsächlich attraktiver machen und so zu weniger Verkehr in der Schurzelter Straße führen. Bzgl. eines weiteren Blumenkübels spricht seiner Meinung nach die Faktenlage dagegen, nimmt er aber mit ins Büro.

Frau Roosen, die neuen Bezirksamtsleiterin in Laurensberg gibt bekannt, dass aktuell, auf Grund einer vorliegenden Beschwerde, zur Beschaffenheit des Gehweges im Bereich des ersten Baumfeldes auf der Schurzelter Straße, aus Richtung Roermonder Straße kommend, geprüft wird, ob der dortige Gehweg an dem Baumfeld vorbei geführt werden kann, um ein Passieren für mobilitätseingeschränkte Personen herzustellen. Dies würde - einer positiven Prüfung vorausgesetzt (Beteiligung Polizei, ÖPNV, usw.) - eine Fahrbahneinengung kurz hinter dem Einmündungsbereich der Roermonder Straße / Schurzelter Straße ermöglichen.

Ein Anwohner, Herr W. berichtet, man habe 2017 Verkehrszählungen in Eigenleistung durchgeführt. Der Verkehr in der Schurzelter Straße ist sehr heterogen. Mit Mittelwerten sollte man sehr vorsichtig sein.

Auch die Anwohnerin Frau T. hat private Zählungen vorgenommen. Am 21.01.2025 von 16:00-16:30h fuhren 158 PKWs auf der Schurzelterstraße, am 22.01.2025 von 15:30h-16:00h 200 PKWs. Dies sei sehr viel und an jedem Arbeitstag der Fall.

Ein Anwohner aus der Wilbankstraße möchte nochmal klarstellen, dass es nicht der Wunsch ist das Linksabbiegen auf der Schurzelter Straße zu vereinfachen. Der Verkehr soll weniger werden, nicht mehr. Das Linksabbiegen soll lediglich auf der Kackertstraße vereinfacht werden.

Ein Anwohner fragt ob es die Möglichkeit gäbe die Tempo 30 Zone prominenter auszuschildern. Diese ist derzeit einfach nicht gut ersichtlich.

Herr Dopatka verliest den neuen Beschluss und lässt darüber abstimmen.

Beschluss

„Das Bürgerforum nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und bittet um Prüfung der neu gemachten Anregungen (Ampelschaltung Kackertstraße und zusätzliche Blumenkübel in der Schurzelterstraße) und abschließender Vorstellung der Möglichkeiten in der Bezirksvertretung Laurensberg.“

Beschlussvorschlag

Das Bürgerforum sieht derzeit keinen weiteren Handlungsbedarf.

Der Antrag gilt damit als behandelt.

Erläuterungen

Anlass

Mit dem Bürgerantrag gem. § 24 GO NRW bitten die Antragsteller*innen um die Prüfung von Maßnahmen zur Unterbindung des Durchgangsverkehrs und zur Verkehrsberuhigung in der unteren Schurzelter Straße (vgl. Anlage 1). In dem Antrag wird auf den aktuellen Lärmaktionsplan der Stadt Aachen hingewiesen, aus dem die Schurzelter Straße für die Antragssteller*innen als lärmbelastete Straße hervorgeht. Der aktuelle Lärmaktionsplan und die Lärmkarte stehen unter folgendem Link zur Verfügung: www.aachen.de - Lärmaktionsplan der Stadt Aachen.

Die Verkehrsberuhigung in der Schurzelter Straße wurde im Mobilitätsausschuss am 27.06.2019 und in der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg am 03.07.2019 bereits politisch beraten. Es wird auf die Vorlage mit der Nr. FB 61/1221/WP17 (ALLRIS - Vorlage (aachen.de)) verwiesen.

  1. Heutige Situation

Der Bürgerantrag bezieht sich auf den Bereich der Schurzelter Straße zwischen der Roermonder Straße und der Süsterfeldstraße in Aachen-Laurensberg. Die Schurzelter Straße erfüllt nach den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt, 2006) die Funktionen einer Sammelstraße: Die überwiegende Nutzung ist Wohnen mit einzelnen Geschäften und Gemeinbedarfseinrichtungen (z.B. Fachhandel für Bürobedarf, Physiotherapeut, Kindertageseinrichtung).

Die Schurzelter Straße ist in dem betrachteten Abschnitt Bestandteil einer Tempo-30-Zone. An den Knotenpunkten Teichwinkel, Wildbachstraße, Teichstraße/Wildbachstraße sowie An der Schurzelter Brücke gilt die Vorfahrtsregelung rechts-vor-links. Die Schurzelter Straße ist zwischen der Roermonder Straße und dem Einmündungsbereich der Süsterfeldstraße für Kraftfahrzeuge über 3,5 t gesperrt (Verkehrszeichen 253 StVO), ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse sowie Anlieger (Zusatzbeschilderung VZ 1020-30 StVO).

In der Schurzelter Straße verkehrt im Linienverkehr die Linie 16 (Laurensberg Rahe - Aachen Bushof - Walheim - Sief) montags bis freitags im 30-Minuten-Takt, am Wochenende stündlich in beiden Richtungen. Busbegegnungen finden in der Schurzelter Straße nicht statt.

Im Zeitraum vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2022 wurden sechs aufnahmepflichtige Verkehrsunfälle in diesem Abschnitt der Schurzelter Straße registriert. Davon zählten vier Unfälle zu der Kategorie 3 (Unfall mit Leichtverletzten), wobei zwei Unfälle Fahrunfälle mit nur einer beteiligten Person (Fahrradfahrer*innen) darstellten. Im Jahr 2021 wurde ein Unfall der Kategorie 2 (Unfall mit Schwerverletzten) registriert, der sich im Begegnungsverkehr Pkw/ Bus ereignete. Ein Unfall der Kategorie 4 (schwerwiegender Unfall mit Sachschaden) fand als Einbiegen/ Kreuzen-Unfall von der Roermonder Straße in die Schurzelter Straße statt. In den Jahren 2023 und 2024 wurden laut Polizei keine weiteren Unfälle aufgenommen. Die Unfalllage im Gebiet ist aktuell unauffällig, es liegt keine Unfallhäufungsstelle vor.

  1. Grundlagenermittlung

Um die verkehrliche Situation einschätzen zu können, wurden verschiedene Erhebungen durchgeführt.

Verkehrszählungen

Die Stadt Aachen hat am 27.08.2024 eine Verkehrszählung im unteren Bereich der Schurzelter Straße (Knotenpunkt Schurzelter Straße/ Schurzelter Winkel/ An der Schurzelter Brücke) vorgenommen. Als Vergleich dient eine Verkehrszählung vom 25.09.2014.

Die Verkehrszählung in 2024 in der Schurzelter Straße ergab für den gesamten Zählzeitraum von 12 Stunden (7:00 -19:00Uhr) eine Belastung von 3.070 Kfz und 1.052 Radfahrer*innen im Knoten. Der LKW-Anteil liegt bei 3,3 Prozent. Der stärkste Verkehrsfluss erfolgt auf der Schurzelter Straße, von Laurensberg/ Roermonder Straße kommend in Fahrtrichtung Süsterfeldstraße (1.790 Kfz und 490 Radfahrende). In Gegenrichtung fahren am Gesamttag 879 Kfz und 459 Radfahrer*innen (vgl. Anlage 2). Die Schurzelter Straße verzeichnet in der Spitzenstunde eine Verkehrsstärke von etwa 304 Kfz/h.

Im Vergleich zu der Verkehrszählung in 2014 ist der Kfz-Verkehr um 14,4 % zurückgegangen. Die Übersichtstabelle in Anlage 3 zeigt einen Vergleich der Kfz-Verkehrszahlen im Knoten und in den einzelnen Zufahrten.

Geschwindigkeitsmessungen

Seitens der Stadt Aachen wurden in den Jahren 2018, 2022 und 2024 Geschwindigkeitsmessungen (ohne Ahndung) in der Schurzelter Straße vorgenommen. Die Ergebnisse sind in der Tabelle in Anlage 4 aufgeführt.

Bei der ersten Geschwindigkeitsmessung in der Schurzelter Straße im Februar 2018 auf Höhe des Hauses Wildbach 7 fuhren 29 % der Fahrzeuge 40 km/h oder schneller. Die V85, die Geschwindigkeit, die von 85 % aller Fahrzeuge nicht überschritten wird, lag bei 44 km/h. Aufgrund der Messergebnisse haben der Mobilitätsausschuss sowie die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg die Aufstellung von Pflanzkübeln im Straßenraum beschlossen, um den Verkehrsfluss zu bremsen und die Durchfahrt für den Durchgangsverkehr unattraktiv zu gestalten (siehe Vorlage Nr. FB 61/1221/WP17, ALLRIS - Vorlage (aachen.de)). Die Aufstellung der Pflanzkübel erfolgte gem. Planung in 2020.

Im Anschluss wurde im Januar 2022 eine erneute Geschwindigkeitsmessung in der Schurzelter Straße auf Höhe des Hauses Wildbach 7 durchgeführt. Die Geschwindigkeiten sind deutlich zurückgegangen: Die durchschnittliche Geschwindigkeit lag bei 33 km/h. Die v85 ging von 44 km/h um 6 km/h auf 38 km/h zurück. 10,8 % der Verkehrsteilnehmer*innen fuhren schneller als 40 km/h. Die Werte unterscheiden sich kaum für die unterschiedlichen Fahrtrichtungen.

Auch die Messung aus August 2024 in der Schurzelter Straße auf Höhe des Hauses 11 zeigt ein deutlich reduziertes Geschwindigkeitsniveau im Vergleich zu 2018: Die durchschnittliche Geschwindigkeit liegt bei 31 km/h. 85 % der Verkehrsteilnehmer*innen fuhren nicht schneller als 37 km/h. Die gemessene Höchstgeschwindigkeit lag bei 63 km/h. Hierbei handelt es sich um einen negativen Ausnahmefall. Solche Fälle gibt es leider in fast allen Straßen in Tempo-30-Zonen.

Die Situation wird innerhalb der Verwaltung anhand des Geschwindigkeitsprofils beraten. In der Regel werden planerische Veränderungen vorgenommen, wenn 40 % der Verkehrsteilnehmer*innen die geltende Höchstgeschwindigkeit um 10 km/h überschreiten. Andernfalls ist ab etwa 15 % Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 10 km/h auch die Einrichtung sogenannter Messstellen möglich. Dort wo eine Messstelle eingerichtet wird, dürfen im Anschluss Geschwindigkeitskontrollen durch das Ordnungsamt durchgeführt und Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet werden.

Aufgrund der nachweislich zurückgegangenen Überschreitungen sind nach der städtischen Klassifizierung keine weiteren planerischen Maßnahmen vorgesehen.

In der Schurzelter Straße gibt es bereits eine Messstelle des Ordnungsamts auf Höhe der städtischen KiTa, an welcher regelmäßige Geschwindigkeitskontrollen mit Ahndung stattfinden. Eine Übersicht der Ergebnisse der Messungen aus dem Zeitraum vom 01.01.2024 bis zum 30.09.2024 zeigt die Tabelle in Anlage 5. Insgesamt wurden an den Messstellen 2.491Kfz erfasst, dabei wurden 104 Verstöße festgestellt (Geschwindigkeit ab 39 km/h; entspricht einem Anteil von 4,2 %).

Bewertung der Erhebungen:

Gemäß den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) sind für Wohnsammelstraßen wie die Schurzelter Straße bis 800 Kfz/h charakteristisch. Mit einer Belastung von etwa 300 Kfz/h in der Spitzenstunde wird der Wert aus der RASt 06 deutlich unterschritten. Die Verkehrsstärke in der Schurzelter Straße ist damit im gesamtstädtischen Vergleich nicht als auffällig zu bewerten. Gleiches gilt auch für die Geschwindigkeiten.

  1. Lärmimmissionen

Aufgrund der Tempobeschränkung auf 30 km/h und der vorliegenden Verkehrsbelastung ist die Schurzelter Straße kein Lärmschwerpunkt, der im Lärmaktionsplan (LAP) besonders berücksichtigt wird. Die Straße ist im unteren Bereich zusätzlich von Verkehrsgeräuschen der Roermonder Straße beaufschlagt, dennoch stellt die Schurzelter Straße weder am Tage noch in den Nachtstunden eine verlärmte Straße im Sinne eines Lärmschwerpunktes eines LAP dar.

Im Bürgerantrag wird angeregt, die Schurzelter Straße für den Durchgangsverkehr zu sperren, zum Beispiel durch die Installation von automatisch versenkbaren Pollern, die die Durchfahrt nur für den öffentlichen Verkehr und die Anwohner*innen ermöglichen. Ein Durchfahrtsverbot der Schurzelter Straße würde allerdings zu keiner grundsätzlichen, sondern kleinräumigen Reduktion der Lärmbelastung führen. Die Lärmbelastung in diesem Bereich ist den umliegenden Hauptstraßen (z.B. Toledoring und Roermonder Straße) zuzuordnen. Weiterhin hätte ein Durchfahrtverbot eine Behinderung und Einschränkung der Anwohner*innen, Besucher*innen der Geschäfte und Gemeinbedarfseinrichtungen sowie Rettungsfahrzeuge zur Folge, die zu weiträumigen Verkehrseffekten führen würden (z.B. Mehrbelastung anderer Straßen).

  1. Fazit und Empfehlung

Die durchgeführten Verkehrszählungen und Geschwindigkeitsmessungen haben die im Antrag benannten Fragestellungen bzgl. hoher Durchgangsverkehre sowie überhöhter Geschwindigkeiten nicht bestätigt. Auch aus Sicht des Lärmschutzes sind (im Sinne des LAP) keine weiteren kurzfristigen Maßnahmen erforderlich oder vertretbar. Dies gilt auch mit Blick auf eine mögliche resultierende Mehrbelastung anderer Menschen durch zusätzlichen Lärm und Umwege. Die Verwaltung sieht daher keinen weiteren Handlungsbedarf.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Einstimmig angenommen
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2024-12-11 FB 68_0139_WP18 Laermbelaestigung durc SAO.pdf

14.1.2025

277.3 KB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 5.2
Sitzung
Sitzung des Bürgerforums
Gremium
Bürgerforum
Datum
Di., 28.01.2025
Uhrzeit
18:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Status
öffentlich
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 68 - Mobilität und Verkehr
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 12:12

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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