28. Januar 2025 um 18:00, Rathaus
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Bürger*innenantrag auf Umbenennung einer Teilfläche der Großkölnstraße in Hiroshimaplatz

FB 62/0067/WP18 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Herr Bremen stellt stellvertretend für alle Antragsteller*innen das Anliegen vor. Das Aachener Bündnis gegen Atomwaffen wünscht die Benennung eines innerstädtischen Platzes in „Hiroshimaplatz“. Ergänzend wird die Errichtung eines Mahnmals oder einer Gedenktafel beantragt, analog zum Projekt „Wege gegen das Vergessen“.

Er führt aus, dass 94 Staaten einen Verbotsvertrag für Atomwaffen unterschrieben haben, wir aber heute gefühlt weiter denn je von der Abschaffung der Atomwaffen entfernt seien. Eher noch schließen verschiedenste Großmächte den Einsatz derer nicht einmal mehr aus.

Mit der Platzbenennung möchte das Bündnis einen zentralen Ort für Gedenkveranstaltungen schaffen, beispielsweise anlässlich der Jahrestage der Atombombenabwürfe auf Hiroshima und Nagasaki am 6. und 9. August 1945. Des Weiteren würde die Ernsthaftigkeit der Aachener Unterschrift unter dem ICAN-Städteappell hervorgehoben

Eine japanische Kollegin übernimmt das Wort und unterstreicht nochmals die Wichtigkeit der Absicht Erklärung für eine Atomwaffenfreie Welt einzustehen. Sie zeigt Bilder vom Atomwaffenmuseum in Japan. Ihrer Meinung nach geraten die schlimmen Ereignisse rund um die Massenvernichtungsmöglichkeit der Atomkraft hierzulande in Vergessenheit. Das dürfe nicht passieren. Sie wünsche sich das Aachen mit gutem Beispiel voran gehen, das Bewusstsein für Frieden und Abrüstung stärke und an die verheerenden Folgen von Atomwaffen erinnere.

Frau Keupen dankt der Initiative für die Eingabe und die berührenden Worte. Sie bestätigt die Einschätzung, dass die Zeit reif sei Erinnerungen in den öffentlichen Raum zu tragen. Da Aachen als Kommune die Möglichkeit hat einer solchen Anregung nachzukommen und Plätze zu benennen spricht Ihrer Meinung nach nichts dagegen. Dennoch wünscht Sie sich von den Fachkolleg*innen, diese mögen nochmals prüfen ob es geeignetere Plätze als den von der Initiative vorgeschlagenen gibt.

Herr Rave bestätigt, dass die Prüfung bereits detailliert erfolgt ist und man in der Vorlage schon einen anderen Platz (allerdings sehr in der Nähe) vorgeschlagen hat als der der von der Initiative gewünscht wurde. Die von der Verwaltung ausgewählte Fläche habe den Vorteil, dass keine Umnummerierung vorgenommen werden müsse. Immer wenn Hausnummern geändert werden müssen, geht dies mit besonders hohen Kosten, Aufwand und -nicht zu unterschätzen- Wiederstand der Anwohnenden einher.

Frau Scheidt bestätigt, dass Umbenennungen immer sehr viel Zeit, Geld und auch Nerven kosten. Nicht jeder Anwohnende ist auch damit einverstanden eine neue Adresse zu bekommen. Allerdings empfindet sie den vorliegenden Vorschlag als unbedingt umzusetzen. Wir müssen als Gesellschaft ausschließen, dass die Erinnerung an bspw. „Fat-Man“ – so hieß die Bombe, die am 9. August 1945 von einem amerikanischen Bomber abgeworfen und über der japanischen Stadt Nagasaki explodierte – verblasst. Sie dankt der Initiative für die eindringlichen Worte und schlägt dem Gremium nachfolgenden geänderten Beschlussvorschlag vor.

Frau Derichs befürwortet den Beschlussvorschlag und erklärt, dass sie bei der von der Verwaltung vorgeschlagenen Fläche bedenken hat, da dort ohnehin bereits eine Gedenkplatte im Rahmen „Wege gegen das Vergessen liegt“. Man muss gut und Weise entscheiden ob beide Gedenkgründe zusammen gehen.

Frau Conradt freut sich, dass der Antrag fraktionsübergreifend befürwortet wird.

Frau Schmidt-Promny bedankt sich für die Erklärung des Herrn Rave, weshalb ein anderer Platz als von den Antragstellenden gewünscht vorgeschlagen wurde. Einen Platz ohne Umnummerierung zu finden sei sicherlich deutlich schwieriger. Das ist ein wichtiger organisatorischer Hinweis. Sie ist der Meinung, dass der 80. Jahrestag des Bombenabwurfs im August 2025 mit Einrichtung eines solchen Platzes begangen werden sollte, weshalb sie keine Verzögerung durch erneute Prüfung wünsche.

Herr Dopatka bestätigt, dass der geänderte Beschlussvorschlag zu keiner Verzögerung führen soll. Der Beratungstermin in der Bezirksvertretung Aachen-Mitte sei bereits fix. Er bitte lediglich die Verwaltung darum, die dazwischen liegenden 3 Wochen zu nutzen.

Frau van der Meulen fügt hinzu, dass es wichtig sei sich für Frieden einzusetzen und bewundert die Energie die von den Antragstellenden ausgeht.

Herr Rave betont, dass die Verwaltung die Fläche nicht ausgewählt habe, weil sie in unmittelbarer Nähe der vorgeschlagenen Fläche liegt. Sie ist einfach sehr geeignet. Im Zuge einer erst kürzlich getätigten anderen Platzbennenung wurde das Stadtgebiet intensiv nach Möglichkeiten überprüft.

Eine Bürgerin wünscht erklärt zu bekommen, wo genau die vorgeschlagene Stelle liegt.

Herr Rave erklärt die Lage des Standorts im Kreuzungsbereich Großkölnstraße gegenüber der Citykirche anhand einer Karte und wirbt für diesen Platz.

Herr Palm findet das der Platz beste Voraussetzungen bietet, zumal er direkt am Parkhaus liegt und somit viel Traffic vorweisen kann. Ein Zeichen zu setzen, gegen Atomwaffen ist dringend notwendig.

Frau Conradt bittet die genaue Standortfrage die zuständige Bezirksvertretung Aachen-Mitte diskutieren zu lassen.

Herr Dopatka lässt über den geänderten Beschlussvorschlag abstimmen.

Beschluss

„Das Bürgerforum nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und begrüßt die Initiative, den Platz an der City-Kirche in „Hiroshima-Platz“ umzubenennen. Es bittet die Verwaltung, bis zur Beschlussfassung in der BV Mitte unter Einbezug der Initiator*innen sowie der Sprecher*innen der Bezirksvertretung Aachen-Mitte weitere geeignete Plätze vorzuschlagen und zur abschließenden Beratung vorzulegen.“ Dazu soll ein passendes Mahnmal/eine Gedenktafel mit folgendem Text errichtet werden: „Für eine atomwaffenfreie Zukunft! Im Gedenken an hunderttausende Opfer der Atombombenabwürfe auf Hiroshima und Nagasaki am 6. und 9. August 1945 und zur Mahnung an künftige Generationen.“

Beschlussvorschlag

Das Bürgerforum nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt der entscheidungsbefugten Bezirksvertretung Aachen-Mitte eine Teilfläche der Großkölnstraße in Hiroshimaplatz umzubenennen und ein dazu passendes Mahnmal/eine Gedenktafel mit folgendem Text zu errichten:

„Für eine atomwaffenfreie Zukunft!

Im Gedenken an hunderttausende Opfer der

Atombombenabwürfe auf Hiroshima und Nagasaki

am 6. und 9. August 1945 und zur Mahnung

an künftige Generationen.“

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt eine Teilfläche der Großkölnstraße in Hiroshimaplatz umzubenennen und ein dazu passendes Mahnmal/eine Gedenktafel mit folgendem Text zu errichten:

„Für eine atomwaffenfreie Zukunft!

Im Gedenken an hunderttausende Opfer der

Atombombenabwürfe auf Hiroshima und Nagasaki

am 6. und 9. August 1945 und zur Mahnung

an künftige Generationen.“

Erläuterungen

Mit einem Bürgerantrag vom 08.07.2024 hat das Aachener Bündnis gegen Atomwaffen folgenden Antrag an das Bürgerforum der Stadt Aachen gerichtet:

Umbenennung einer Teilfläche der Großkölnstraße in Hiroshimaplatz

Begründet wird der Antrag damit, dass:

Bereits am 14.08.1985 befürwortete der Hauptausschuss der Stadt Aachen einstimmig, ,,sich

dem internationalen Partnerschaftsprogramm der Städte Hiroshima und Nagasaki anlässlich des 40. Jahrestages des Atombombenabwurfs anzuschließen". Der damalige Bürgermeister und spätere Oberbürgermeister der Stadt Aachen, Dr. Jürgen Linden verwies in der Begründung darauf, dass sich Aachen bereits „als Friedensstadt hervorgetan habe" und man somit „aus Verantwortung gegenüber den Bürgern die Verpflichtung habe, ein deutliches Zeichen für den Frieden zu setzen". Auch die Fraktionen der CDU und der Grünen „begrüßten" damals die Initiative.

Anfang der 2000er Jahre wurde das Städtebündnis auf Betreiben des damaligen Bürgermeisters von Hiroshima, Tadatoshi Akiba in „Mayors for Peace" umbenannt. Seitdem haben sich insgesamt 8.234 Mitgliedsstädte, davon 845 in Deutschland, in 166 Ländern der Organisation angeschlossen (Stand: Jan. 2023). Das Ziel, die Ächtung und weltweite Abschaffung aller Atomwaffen ist seit Gründung der Initiative gleich geblieben - und hat mit der völkerrechtlichen Gültigkeit des UN-Atomwaffenverbotsvertrags*, der am22.01.2021 in Kraft trat, einen neuen Schub bekommen. In Deutschland hat Hannover als Partnerschaftsstadt von Hiroshima die koordinierende Funktionen eingenommen und ein offizielles Kontaktbüro eingerichtet. Von hier aus werden den Mitgliedsstädten konkrete Angebote für örtliche Friedensaktivitäten, z. B. in der Jugend- und Bildungsarbeit unterbreitet oder Resolutionen an die internationalen Entscheidungsträger verbreitet.

Mit den Sitzungen am 12.12.2019 (Städteregionstag) und 11.12.2019 (Rat der Stadt Aachen)

bekräftigten Stadt und Städteregion Aachen mit ihrer Unterschrift unter den ICAN-Städteappell ein 2. Mal ihren Einsatz für eine atomwaffenfreie Welt. In einem Schreiben des damaligen Oberbürgermeisters Marcel Philipp vom 19.12.2019 wird der tiefen Besorgnis „über die immense Bedrohung, die Atomwaffen für Städte und Gemeinden auf der ganzen Welt darstellen" Ausdruck verliehen, vor den katastrophalen Folgen eines Einsatzes dieser Waffen gewarnt und der Beitritt der Bundesregierung zum o.g. Atomwaffenverbotsvertrag der Vereinten Nationen gefordert.

Seitdem im Januar 2021 dieser Vertrag mit der Ratifizierung durch den 50. Unterzeichner-staat seine völkerrechtliche Gültigkeit erlangt hat, wurde in Stadt und Städteregion jedes Jahr zum 8. Juli auf Anregung des „Aachener Bündnisses gegen Atomwaffen" eine Veranstaltung mit Hissung der Mayors-for-Peace-Fahne am Rat- bzw. Städteregionshaus durchgeführt. Dies, so ist auch die erklärte Absicht unserer jetzigen Oberbürgermeisterin, Frau Sibylle Keupen, sollte auch in Zukunft fortgesetzt werden.

Mit der Zustimmung zu dem von uns beantragten Hiroshimaplatz mit einer Gedenktafel/ einem Mahnmal würde die Stadt Aachen die o.g. Absichtserklärung unterstreichen und zur Verstetigung beitragen. Auch würde die Stadt damit einen adäquaten Anlaufpunkt für mögliche Gedenkveranstaltungen z. B. zu den Jahrestagen der ersten Atombombeneinsätze der Menschheitsgeschichte am 6. und 9. August 1945 schaffen. Mehrere Mayors-for-Peace- Städte in Deutschland (wie z.B. Düren, Köln, Hannover und Fürth) mögen hierfür als Beispiel dienen. Hier bezeugen ähnliche sinnbildliche Orte bereits seit Jahren den kommunalen Willen, zu einer weltweiten Ächtung aller Massenvernichtungsmittel zu mahnen.“

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Grundsätzliches zur Benennung von Verkehrsflächen

Für die Benennung von öffentlichen Straßen und Plätzen sind in der Stadt Aachen die Bezirksvertretungen zuständig. Die verwaltungstechnische Abwicklung führt der Fachbereich Geoinformation und Bodenordnung durch.

Vorschläge zur Benennung können von Bürgerinnen und Bürgern, der Politik und der Verwaltung gemacht werden.

Die Empfehlungen des Deutschen Städtetages zur Benennung von Verkehrsflächen in Deutschland findet größtenteils Anwendung. (siehe Anlage 2).

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Die Prüfung des Antrages durch die Verwaltung ergab:

Die betreffende Fläche ist bisher offiziell nicht gesondert benannt, aber flächenmäßig Teil der Großkölnstraße. Für die umliegenden Gebäude mit den jeweiligen Adressen der angrenzenden Straßen ist keine Adressenänderungen notwendig.

Die Verwaltung hält es daher für möglich, dem Antrag des „Aachener Bündnis gegen Atomwaffen” zu entsprechen und den bisher nicht gesondert benannten Platz im Kreuzungsbereich Großkölnstraße/Kleinkölnstraße, gegenüber der Citykirche als bisherige Teilfläche der Großkölnstraße in Hiroshimaplatz umzubenennen und ein dazu passendes Mahnmal/eine Gedenktafel mit folgendem Text zu errichten:

„Für eine atomwaffenfreie Zukunft!

Im Gedenken an hunderttausende Opfer der

Atombombenabwürfe auf Hiroshima und Nagasaki

am 6. und 9. August 1945 und zur Mahnung

an künftige Generationen.“

Nach der erfolgten Beschlussfassung durch die Bezirksvertretung Aachen-Mitte wird die Verwaltung überprüfen, welche Kosten für die Umsetzung anfallen und wer diese dann trägt.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Einstimmig angenommen
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2024-12-11 FB 62_0067_WP18 Buerger_innenantrag a SAO.pdf

12.12.2024

9.4 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 5.1
Sitzung
Sitzung des Bürgerforums
Gremium
Bürgerforum
Datum
Di., 28.01.2025
Uhrzeit
18:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Status
öffentlich
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 62 - Fachbereich Geoinformation und Bodenordnung
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 12:12

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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