16. Januar 2025 um 17:00, Rathaus
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Mobilitätsstrategie 2030 - Beschluss der Strategie Elektromobilität

FB 68/0135/WP18 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Der Referent des ISME, Herr Hager, sowie Herr Heusch von der Verwaltung präsentieren zum Thema.

Ratsfrau Breuer erkundigt sich, von wo die Fördermittel kämen und ob sie auch sicher seien. Ihrer Erfahrung nach seien die Fördertöpfe des Bundes und Landes mittlerweile ausgeschöpft.

Die Projekte seien über das IKSK 2.0 finanziert, erläutert Herr Heusch. Man erarbeite derzeit das Programm und werde dies vermutlich im Juni vorstellen können.

Herr Nositschka erkundigt sich, warum man sich an den Deutschlandzielen orientiere, wenn die im IKSK selbst gesteckten Ziele doch ehrgeiziger seien. Es könne zwar sein, dass sich das Ganze durch den Ausbau des ÖPNV beispielsweise wieder nivelliere, trotzdem verstehe er es nicht.

Außerdem möchte er wissen, welche Ziele bei der Ausstattung des Fuhrparks der Stadt Aachen nicht elektrobetrieben zu erreichen seien. Ob es eine Zahl gebe, wie viele Fahrzeuge dort derzeit noch nicht elektrobetrieben angeschafft würden.

Auch sei seiner Ansicht nach das Thema Elektrifizierung der Taxiflotte zu wenig beachtet, weswegen er den folgenden geänderten Beschlussvorschlag einbringen wolle:
„Aktuell wird ebenfalls geprüft, wie eine schnellere Umstellung der Taxiflotten in Aachen umgesetzt werden kann.“ (S 21 der Strategie(S 27 der Sammelvorlage))

Solle ersetzt werden durch:

„Die von der Verwaltung im Sachstandsbericht (Ratsantrag die Linke) 24.8.2023 unter „Ausblick“ genannten Ziele sollen umgesetzt werden (Antriebswechsel bei 140 Taxen sowie Schnellade-Hubs). Die dafür notwendige Prüfung soll zügig abgeschlossen und eine angepasste „Strategie Elektromobilität" dem Mobilitätsausschuss erneut zum Beschluss vorgelegt werden.“

Mit den kommunizierten 31% habe man sich schon ein ehrgeiziges Ziel gesetzt, so Herr Heusch. Während deutschlandweit von den Zielen abgewichen werden und neue, niedrigere gefasst würden, würde man in Aachen noch an dem ursprünglichen Deutschlandziel festhalten. Auch die derzeitige Planung der Ladeinfrastruktur gehe in diese Richtung.

Bezüglich des Fuhrparks werde wo immer möglich elektrobetriebene Fahrzeuge angeschafft. Genauere Zahlen darüber könne er nicht nennen, weil der Fachbereich nicht der Beschaffer der Fahrzeuge sei.

Herr Müller ergänzt in Bezug auf die Elektrifizierung der Taxiflotte, dass es ihm wichtig sei zu verdeutlichen, dass man hier einen Beschluss für eine Weiterentwicklung treffe. Man habe eigens einen Experten aus Stuttgart engagiert, der Aachen bereits eine Vorreiterrolle attestiere. Die hier zu fassende Strategie zeige lediglich den Weg zum Ergebnis auf, zu dem selbstverständlich die Elektrifizierung der Taxiflotte gehöre.

Es sei wichtig, hier die große Linie zu zeigen und nicht einzelne Projekte.

Herr van den Hurk zeigt sich überzeugt, dass die Zukunft elektrisch fahre. Aachen sei in dem Thema schon gut dabei. Wichtig sei aber auch, das habe auch die Präsentation aufgezeigt, dass die soziale Frage aufgegriffen werde. Auch das Thema Garagenhöfe verdiene Aufmerksamkeit. Bezüglich des Ausbaus der Ladeinfrastruktur müsse man sich seiner Meinung nach an dem zukünftigen und nicht an dem derzeitigen Fahrzeugbestand orientieren.

Ratsherr Breuer betont ebenfalls, wie wichtig es sei, eine geeignete Strategie zu haben. Man müsse sehr genau hinschauen, was man wo benötige. Auch er weist auf die Bedeutung der sozialen Frage hin. Die Stadt solle das Thema fördern um soziale Ungerechtigkeiten auszumerzen. Insgesamt sei man aber auf einem guten Weg. Die Beschlussergänzung der Fraktion Die Linke halte er nach den Ausführungen der Verwaltung für entbehrlich.

Dem schließt sich Herr Nositschka an und zieht seinen eingebrachten Änderungsantrag zurück.

Frau Strack fragt sich, warum bei der Schaffung der Ladepunkte nur barrierearm gebaut werde, nicht aber barrierefrei.

In der Statistik auf Seite 18 fehle ihr zudem die Auswertung, wie viele barrierefreie Punkte es gebe.

Herr Heusch verweist auf seine im November geäußerten Erläuterungen in der Kommission barrierefreies Bauen. Die sogenannten barrierearmen Punkte seien auch für Menschen mit beispielsweise Rollstühlen nutzbar, weilsie extra breit seien und zudem der Ladepunkt sehr niedrig angebracht sei.

Heute habe man rund 20 Punkte, was einem komfortablen Verhältnis entspreche. Die Stadt sei dazu übergegangen, die Punkte lediglich als barrierearm auszuweisen, weil eine neue DIN Norm die Kriterien für barrierefreie Bezeichnungen äußerst hoch gesetzt habe, so dass dies kaum realisierbar sei.

Frau Strack erkundigt sich, wie man sicherstellen wolle, dass die ausgewiesenen Behindertenpunkte nicht fehlgenutzt würden.

Bei der APAG sei es so, dass diese explizit reserviert seien, so Herr Heusch. Im öffentlichen Raum arbeite man hingegen aus Kostengründen mit Aufklebern mit einem entsprechenden Appell. Diese seien derzeit wegen zu geringer Auslastung noch nicht reserviert.

Beschluss

Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Strategie Elektromobilität als Leitlinie zur Förderung der Elektromobilität in Aachen.

Beschlussvorschlag

Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Strategie Elektromobilität als Leitlinie zur Förderung der Elektromobilität in Aachen.

Erläuterungen

2012 wurde der Prozess der Verkehrsentwicklungsplanung (VEP) in Aachen als Daueraufgabe etabliert. Ziele und Maßnahmen sollen dabei an die Herausforderungen von Gesellschaft und Umwelt und die technischen und finanziellen Möglichkeiten angepasst und Trends systematisch beobachtet werden. Ein Baustein des VEPs ist die Mobilitätsstrategie 2030.

Hierzu gehören insgesamt 10 fachbezogene Strategien, die sukzessive in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Fachkommissionen ausgearbeitet werden. Dabei sollen zentrale Handlungsfelder benannt, Kernaufgaben definiert sowie Leitlinien und Kernprojekte für das operative Handeln festgelegt werden. Bisher wurde die Strategie Radverkehr (2022) beschlossen. Neben der Strategie Elektromobilität sind weitere Strategien für die folgenden Themenfelder geplant:

  • Bus und Bahn
  • Fußverkehr
  • Verkehrssicherheit
  • Erreichbarkeit
  • Wirtschaftsverkehr
  • Mobilitätsmanagement
  • Autoverkehr
  • Straßennetze und Lebensräume

Die Strategie Elektromobilität als Teil der Mobilitätsstrategie 2030 legt ihren Fokus auf den PKW-Bereich. Voraussetzung für die Elektrifizierung des Pkw-Verkehrs ist das Vorhandensein von Ladeinfrastruktur.

Folgende Rahmenbedingungen und Meilensteine der Elektromobilität stellen die Grundlage dieser Strategie dar:

2011:Die EU formuliert das Ziel, dass 2050 in Stadtgebieten alle PKW lokal emissionsfrei fahren.

2014:Mit der Vision Mobilität 2050 wurde für die Stadt Aachen die Zielaussage zur Elektromobilität formuliert, dass das vorgenannte emissionsfreie, lokale Fahren von PKW bereits früher erreicht werden soll.

2015In der Bürgerbeteiligung zur Mobilitätsstrategie 2030 wurde der Handlungsbedarf im Bereich Elektromobilität mit einer Zustimmung von 58% als vergleichsweise hoch eingestuft.

2017:Die Stadt Aachen beginnt mit der Elektrifizierung der kommunalen Flotte.

2018:Start des Projekts ALigN, in dem mit Bundesmitteln bis 2023 670 Ladepunkte an 65 Standorten aufgebaut wurden.

2021:Die Bundesregierung benennt in ihrem Koalitionsvertrag das Ziel von 15 Millionen vollelektrischen Pkw auf deutschen Straßen bis 2030. Hierfür wird der Aufbau von 1 Million öffentlich-zugänglicher Ladepunkte angestrebt.

Technologische Rahmenbedingungen sowie Entwicklung elektrischer Fahrzeugbestand und Ladeinfrastruktur

Als vielversprechendste Zukunftstechnologie im Bereich des Pkw gilt derzeit das batterieelektrische Fahrzeug (BEV). Im Vergleich zu Pkw mit Brennstoffzellenantrieb (FCEV) ist das BEV bezüglich der Anschaffungs- und Betriebskosten günstiger und mit deutlichem Abstand effizienter in der Energienutzung. Letzteres gilt auch für den Einsatz von strombasierten synthetischen Kraftstoffen (E-Fuels). Plug-in-Hybride (PHEV) sind eine Übergangstechnologie, die durch ihren geringen Anteil an elektrisch zurückgelegten Strecken nur einen kleinen Beitrag zur Antriebswende leisten. Diese Aussagen werden durch verschiedene wissenschaftliche Untersuchungen (u.a. unter Beteiligung der RWTH) gestützt.

Beim Pkw-Bestand in Aachen (Stand 30.06.2024) von 116.895 Fahrzeugen (davon 8.178 Elektrofahrzeuge ((BEV+PHEV), 7,00 %) wären bei der Erreichung der Zielmarke der Bundesregierung von 15 Millionen Fahrzeuge bis 2030 insgesamt ca. 35.850 Elektrofahrzeuge in Aachen mit Ladeinfrastruktur zu versorgen. Dies entspricht einem Fahrzeugzuwachs von ca. 27.700 EV und einem erwarteten Anteil von ca. 31,00 %.

Basierend auf einer eigens in Auftrag gegebenen Bedarfsabschätzung und dem Ziel der Bundesregierung von 1.000.000 Ladepunkten liegt der entsprechende Bedarf im Stadtgebiet Aachen zwischen 2.200 und 2.400 öffentlich zugänglichen Ladepunkten bis 2030. Hieraus ergibt sich als Bedarf ein Zuwachs von ca. 250 Ladepunkten pro Jahr.

Die nun vorliegende Strategie Elektromobilität bildet mit den im folgenden dargestellten Handlungsfeldern und Kernaufgaben den Rahmen für die Erreichung der aufgeführten Zielwerte bis zum Jahr 2030.

Strategie Elektromobilität

Die Strategie Elektromobilität wurde nach einem Vergabeverfahren in Zusammenarbeit mit dem Büro ISME (Institut Stadt|Mobilität|Energie) erstellt und in zwei Sitzungen der Fachkommission Elektromobilität mit Vertreter*innen von Politik, verschiedenen Fachdienststellen der Verwaltung sowie weiteren fachkundigen Vertreter*innen, u.a. aus dem Hochschulbereich, abgestimmt. Die Strategie ist als Anlage zur Vorlage beigefügt.

Vorgehensweise und Methodik

Im Rahmen der Bearbeitung hat das Büro ISME gemeinsam mit den Fachleuten der Verwaltung bestehende Unterlagen gesichtet und gemeinschaftlich Handlungsfelder, Kernaufgaben und Erläuterungstexte sowie Abbildungen abgestimmt.

Folgende Themen wurden in drei Handlungsfeldern als zentrale Kernaufgaben identifiziert:

Ladeinfrastruktur

Themen der Kernaufgaben:

  • Bedarfsorientierte Ladeinfrastruktur
  • Ladeinfrastruktur im Neubau
  • Ladeinfrastruktur im Gebäudebestand
  • Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur
  • Schnell- und Normalladeinfrastruktur

Betriebe als Multiplikatoren

Themen der Kernaufgaben:

  • Rahmenbedingungen für Elektromobilität in Betrieben
  • Ladeinfrastruktur auf privaten Flächen öffentlich zugänglich machen
  • Fuhrparkelektrifizierung

Beratung, Kommunikation, Vernetzung

Themen der Kernaufgaben:

  • Beratung: Die Stadt unterstützt Betriebe bei der Umstellung auf Klimaneutralität
  • Kommunikation: Angepasste und zielgruppengerechte Kommunikation in Richtung aller relevanten Akteure
  • Vernetzung: Nutzung bestehender Fachkompetenzen

Eine Zusammenfassung der Handlungsfelder und Kernaufgaben befindet sich auf Seite 24 der Strategie Elektromobilität der Stadt Aachen.

Mit der Benennung der Handlungsfelder und Kernaufgaben stellt die vorliegende Strategie eine Grundlage dar, um im weiteren VEP-Prozess ein „Handlungsprogramm“ für die Elektromobilität erarbeiten zu können und somit einen bedarfsgerechten Hochlauf der Elektromobilität in Aachen zu unterstützen.

Das Einsparpotenzial der verkehrsbedingten CO2-Emissionen der hier dargestellten Aktivitäten zur Förderung der Elektromobilität in Verbindung mit dem aus dem Bundestrend erwarteten Zunahme der e-Fahrzeuge wird im Rahmen der laufenden Wirkungsabschätzung zu den Mobilitätsmaßnahmen im IKSK Aachen berechnet. Es ist absehbar, dass die „Antriebswende“ einen ganz erheblichen Beitrag der bis 2030 erreichbaren Verbesserungen beim Klimaschutz im Verkehr erbringen wird.

In der jetzt vorliegenden Fassung für den Mobilitätsausschuss wurden im Fazit die wichtigsten Punkte der Handlungsfelder zusammengefasst und konkrete Aufgaben für die Verwaltung zur Umsetzung der Strategie benannt.

Um transparent über aktuelle Entwicklungen zu informieren und Synergieeffekte aus Wirtschaft, Wissenschaft und Politik zu schaffen, wird die Verwaltung dem Mobilitätsausschuss über den Sachstand und entsprechende Fortschritte bei der Umsetzung dieser Strategie berichten.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

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0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

26.040

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Einstimmig
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2024-12-09 FB 68_0135_WP18 Mobilitaetsstrategie SAO.pdf

24.12.2024

1.7 MB

Metadaten

TOP
Ö 3
Sitzung
Sitzung des Mobilitätsausschusses
Gremium
Mobilitätsausschuss
Datum
Do., 16.01.2025
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 68 - Mobilität und Verkehr
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 12:12

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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