Sanierung der DB-Brücke, Horbacher Straße (L 231), Bauvorhaben durch den Landesbetrieb strassen.nrw
FB 68/0138/WP18 · Kenntnisnahme
Beratung
Herr Bezirksbürgermeister Meyers begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Müller, Leiter des Fachbereichs Mobilität und Verkehr sowie Herrn Meyer vom Landesbetrieb Straßenbau NRW.
Herr Meyer führt in die Thematik mithilfe einer Übersichtsgrafik ein. Die Grafik ist in Allris als Anlage beigefügt.
Bei der Brücke an der Horbacher Straße handelt es sich um ein 72m langes und 14m breites Dreifeld-Bauwerk in Stahlbauweise mit aufgebrachtem Beton. Derzeit befindet sich das Vorhaben im Vergabeverfahren. Ab Mai 2025 soll die Kampfmittelsondierung stattfinden und ab September 2025 beginnt die dortige Vollsperrung der Horbacher Straße. Die Deutsche Bahn AG hat zwei Sperrpausen für den Bau des Bahnhaltepunktes eingerichtet. Da es grundsätzlich fünf Jahre dauert, bis Straßen.NRW für den Brückenbau Sperrzeiten bewilligt bekommt, hat sich Straßen-NRW dazu entschlossen, diese bereits eingeräumten Sperrzeiten auch für den Brückenbau zu nutzen. Hieraus ergibt sich auch die Bauzeit von etwa 2,5 Jahren. Im Rahmen der ersten Sperrpause von Januar bis März 2026 erfolgt der vollständige Abriss der Brücke inklusive Beginn des Baus der Fundamente. Die zweite Sperrpause wird zum Wiederaufbau genutzt. Ziel von Straßen.NRW ist die Fertigstellung des Straßenbaus im Herbst 2027.
Herr Müller ergänzt in Bezug auf die gestellten Fragen im Rahmen der Einwohnerfragestunde, dass es keine Alternativen zu der vorgestellten Umleitungsstrecke gibt. Bezüglich der Anfrage die Bundesautobahn für eine Umleitung des Verkehrs mit zu nutzen und eine temporäre Auffahrt in Vetschau einzurichten erhielt die Straßenverkehrsbehörde bereits 2021 eine ablehnende Stellungnahme. Die Möglichkeit wird bei den zuständigen Behörden jedoch erneut angefragt.
Herr Bezirksvertreter Dr. Behrens (FDP) möchte wissen, ob hier eine Modulbauweise vorgenommen werden kann, um die Bauzeit zu verkürzen. Hierzu erklärt Herr Meyer, dass eine Modulbauweise nur bei kompakten Bauwerken umsetzbar ist. Bei einer Länge von 72m können Module wie geplant nur teilweise eingesetzt werden und müssen anschließend miteinander verbunden werden. Straßen.NRW ist strikt an die Einhaltung der Sperrpausen gebunden. Hierdurch ergibt sich für Anwohner der Vorteil, dass nachts kein Baulärm entsteht und die Arbeiten vollständig tagsüber durchgeführt werden können.
Herr Bezirksvertreter Werner (SPD) bedauert, dass die Umgehungsstraße nicht rechtzeitig fertig gestellt werden kann. Er sieht die Einhaltung der geltenden Verkehrsregelungen als Aufgabe der Ordnungskräfte. Er stellt weiterhin fest, dass viele Fahrradfahrer*innen die Unterführung fahrenderweise nutzen und die bestehenden Barrieren hierbei eine Gefahr für diese darstellen, sodass hier keine offizielle Umleitungsstrecke für Fahrräder eingerichtet werden sollte. Fahrradfahrer*innen müssen zur Nutzung der Fußgängerunterführung absteigen. Hierauf könnte mit einem zusätzlichen Schild nochmals verdeutlicht hingewiesen werden.
Herr Bezirksvertreter Kehr (CDU) spricht sich ebenfalls dafür aus, dass die Fußgängerunterführung nicht für Fahrradfahrer*innen als Umleitungsstrecke freigegeben wird. Er bestätigt die erhebliche Gefahrensituation für Kinder und ältere Menschen, die hierdurch entstehen würde. Unter Bezugnahme auf die Einwohnerfragestunde schließt er sich an, dass die Nutzung der Brücke Horbacher Straße für den Schwerlastverkehr bereits vor Jahren hätte ausgeschlossen werden sollen. Er bittet um Prüfung, ob ein solches Durchfahrtsverbot eingerichtet werden kann, sodass schwere LKW über die Bundesautobahn fahren müssen. Außerdem hinterfragt er, ob der Hander Weg zum Einrichten einer Umleitungsstrecke einseitig geöffnet werden kann. Hierfür müssten zunächst die Straßenbauarbeiten in der Karl-Friedrich-Straße fertig gestellt sein. Hinsichtlich der geplanten Umleitungsstrecke durch Vetschau äußert er Bedenken aufgrund der hochfrequentierten Nutzung in beide Fahrtrichtungen durch LKW, Busse und Traktoren.
Herr Bezirksvertreter Feil (Grüne) schließt sich an, dass die Fußgängerunterführung nicht für Fahrräder freigegeben werden sollte. Durch die errichteten Barrieren kann die Unterführung jedoch auch nicht von Personen genutzt werden, die Lastenräder oder Fahrräder mit Anhänger schieben. Er schlägt vor, dass die Unterführung durch eine Markierung geteilt wird, um eine parallele Nutzung für geschobene Fahrräder und Fußgänger zu ermöglichen.
Herr Müller führt aus, dass die Fußgängerunterführung nur als alternative Streckenführung gedacht war und auch aus Sicht der Verwaltung dort ein erhöhtes Gefahrenpotential herrscht. Die primär geplante Umleitung für Fahrradfahrer*innen enthält einen deutlichen Umweg. Die Lösungsfindung ist noch nicht abgeschlossen, sodass auch noch keine Entscheidung zur Streckenführung getroffen wurde. Die Brücke der Horbacher Straße ist für Gefahrentransporte nicht zugelassen. Hier hat es schon eine Ablastung gegeben. Eine weitere Entlastung hätte nach Aussage von Straßen.NRW keinen Einfluss auf die Haltbarkeit der Brücke. Die Kontrolle der Einhaltung der Verkehrsregelungen ist Aufgabe der Polizei.
Herr Bezirksbürgermeister Meyers kritisiert daraufhin, dass die Belastung der Anwohner in den Ortsteilen Horbach und Richterich durch den Lastenverkehr bestehen bleibt.
Hierauf erklärt Herr Müller, dass die rechtliche Lage zum grundsätzlichen Durchfahrtverbot für den Schwerlastverkehr ab Locht aufgrund der unterschiedlichen Widmungen der Straßenzüge schwierig ist. Er sagt zu, dass Möglichkeiten diesbezüglich nochmals geprüft werden. Hinsichtlich der alternativen Umleitungsstrecken für übrige Verkehrsteilnehmende teilt er mit, dass die parallelen Straßen zur Laurensberger Straße aufgrund der schlechten Zustände, mangelnder Breite oder fehlender Schutzräume nicht in Betracht kommen. Es wird versucht den Verkehr bereits frühzeitig an anderen Stellen abzuleiten, um die Umleitungsstrecke zu entlasten.
Herr Bezirksvertreter Kuckelkorn (SPD) bittet darum, die abschließenden Planungen zur Umleitungsführung von Fahrradfahrer*innen vor der Umsetzung in der Bezirksvertretung Aachen-Richterich vorzustellen.
Herr Bezirksbürgermeister Meyers vermisst in der Vorlage die Ausführungen zu den Vorschlägen des Vereins „Leben in Vetschau – LiVe e.V.“. Er bittet ausdrücklich darum, dass Betroffene zeitnah in Kenntnis gesetzt werden um Verunsicherungen zu vermeiden. Auch Verzögerungen des Bauvorhabens sollten unbedingt verhindert werden. Auch er sieht insbesondere Vetschau als möglichen Gefahrenbereich an und fordert Kontrollen und Sanktionen bei Verstößen. Zudem müsse, wie in der Vorlage zum Ausdruck gebracht, zeitgerecht dafür Sorge getragen werden, dass auf den Umleitungsstrecken die Verkehrssicherheit durch entsprechende Straßenbaumaßnahmen hergestellt wird.
Herr Bezirksvertreter Stoffel (Grüne) schließt sich dem an und bittet, Geschwindigkeitskontrollen frühzeitig in Vetschau einzuplanen.
Herr Müller teilt mit, dass die eingebrachten Ideen des LiVe e.V. geprüft wurden und Geschwindigkeitsanzeigen und Displays mit Informationen – wenn möglich – eingeplant werden. Geschwindigkeitskontrollen werden noch mit dem Fachbereich Sicherheit und Ordnung abgestimmt. Weiterhin sagt er zu, dass konkretere Planungen auch zukünftig in der Bezirksvertretung Aachen-Richterich vorgestellt werden. Auch die entsprechende Öffentlichkeitsarbeit wird noch folgen. Darüber hinaus führt er aus, dass eine Umleitung über die Laurentiusstraße, Karl-Friedrich-Straße und den Hander Weg aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens, der zu geringen Breite, des schlechten Zustands und der teilweise fehlenden Nebenanlagen nicht in Betracht kommt. Bezüglich der Straßenbaumaßnahmen seien bereits Gespräche mit dem Aachener Stadtbetrieb aufgenommen worden.
Herr Müller erklärt auf Nachfrage von Herrn Bezirksvertreter Werner (SPD), dass Berliner Kissen, wie sie in Schönauer Friede errichtet wurden, aufgrund der anderen Straßentypen und anderen Belastungen nicht vergleichbar errichtet werden können. Auf Nachfrage von Frau Bezirksvertreterin Kempen (Grüne), teilt Herr Müller mit, dass aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens und Rückstaus der geplanten Umleitungsstrecke die Errichtung von Lichtzeichenanlagen nicht empfohlen werden und daher primär mit Geschwindigkeitsanzeigen gearbeitet werden soll.
Beschluss
Erläuterungen
Ab Herbst 2025 soll die dringend erneuerungsbedürftige Brücke (Horbacher Straße, L 231) über die Bahnstrecke Aachen – Mönchengladbach in Aachen-Richterich abgerissen und neugebaut werden. Die Maßnahme erfolgt in Zuständigkeit des Straßenbaulastträgers Landesbetrieb strassen.nrw, da sich der betreffende Bereich in einer „Außerortslage“ befindet. Die Gesamtdauer der Maßnahme beläuft sich nach Aussage des Landesbetrieb strassen.nrw auf rund 2,5 Jahre. Durch strassen.nrw wurden bereits die benötigten Sperrpausen Januar bis März 2026 für den Abriss sowie April bis Juli 2027 für die Wiederherstellung des Brückenbauwerks mit der Deutschen Bahn abgestimmt. Eine Verschiebung der Maßnahme ist daher nicht möglich. Die Arbeiten sehen ab September 2025 eine Vollsperrung des zuvor genannten Bereichs bis zum 4. Quartal 2027 vor. Im 1. Quartal 2026 erfolgt der Abriss der Bestandsbrücke. Ab dem 2. Quartal 2026 beginnt die Herstellung der neuen Brücke. Der Abschluss der Arbeiten ist für das 4. Quartal 2027 vorgesehen.
Die Horbacher Straße wird als wichtige Verkehrsachse für den Bereich Richterich und Horbach zwischen der Roermonder Straße und dem Hander Weg unterbrochen. Der Hander Weg bleibt aufgrund der nur einseitigen Erschließung während der gesamten Bauzeit nur aus Richtung Alt-Richterich halbseitig erreichbar.
Für die Maßnahme sind gut ausgeschilderte und dauerhaft nutzbare Umleitungsstrecken sowohl für den motorisierten Individualverkehr, den Busverkehr als auch für Radfahrende und Fußgänger*innen herzustellen.
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Umleitungsstrecken:
Für den motorisierten Individualverkehr wurden verschiedene Umleitungsstrecken vorab geprüft. Auch das Schreiben des Dorfvereins „Leben in Vetschau – LiVe e.V.“ aus Juni 2022 wurde bei der Erarbeitung und Prüfung verschiedener Umleitungsstrecken berücksichtigt. Aufgrund der baulichen Voraussetzungen kommt jedoch nur eine Umleitungsstrecke in Frage.
Aus der Innenstadt kommend erfolgt die Umleitung über die Roermonder Straße, links auf die K 36 (Rathausstraße), weiter auf der Laurensberger Straße. Nach der Ortslage Vetschau erfolgt die Anbindung von Alt-Richterich über den Vetschauer Weg.
Aus Richtung Horbach bzw. Alt-Richterich kommend wird die gleiche Umleitung in anderer Richtung eingerichtet (Anlage 1).
Bei einer Befahrung der möglichen Umleitungsstrecke wurden teils erhebliche Straßenschäden festgestellt. Diese müssen noch vor Beginn der Baumaßnahme behoben werden, um die Verkehrssicherungspflicht gewährleisten zu können. Dies wird mit dem Aachener Stadtbetrieb derzeit abgestimmt. Aktuelle Verkehrszählungen aus dem 3. Quartal 2024 zeigen, dass die Horbacher Straße im gesperrten Bereich täglich rund 8.800 Fahrzeuge aufnimmt. Die Verkehrsdichte auf diesem Stück zeigt zusätzlich auf, von welcher Bedeutung die vorherige Instandsetzung der Straßenschäden auf der Umleitungsstrecke ist.
Neben der dargestellten Umleitungsstrecke besteht die Möglichkeit, den betreffenden Bereich auch weiträumig über Kohlscheid-Bank zu umfahren. Möglichkeiten eines temporären Bundesautobahn-Anschlusses am Ende des Vetschauer Wegs wurden seitens der zuständigen Behörden abgelehnt.
Wegen der besonderen Bedeutung des angrenzenden Schulzentrums am Hander Weg gab es bereits Abstimmungen mit dem Bezirksamt Laurensberg. Nach einem gemeinsamen Ortstermin wurde festgestellt, dass eine Bedarfsampel für die Schüler*Innen nicht benötigt wird, da zur Schulzeit der Übergang mit Schulhelfer*innen besetzt ist.
Der ÖPNV fährt die gleiche Umleitungsstrecke wie der motorisierte Individualverkehr, benötigt jedoch auf der Strecke an wenigen Stellen Haltverbote um den Begegnungsverkehr ohne weitere Verzögerungen aufrechtzuerhalten. Die Haltverbote werden im Zuge der Maßnahme eingerichtet (Anlage 2). Derzeit wird noch seitens der ASEAG geprüft, ob weitere Haltverbote im Bereich Rathausstraße in Fahrtrichtung Roermonder Straße Höhe Viadukt benötigt werden. Aufgrund der notwendigen Haltverbote kann davon ausgegangen werden, dass es an verschiedenen Stellen durch die sichtlich freie Strecke zu Überschreitungen der Geschwindigkeit kommt. Dem kann durch Geschwindigkeitskontrollen entgegengewirkt werden.
Für Fußgänger*innen und Radfahrende muss eine Umleitungsstrecke in der Ortslage Richterich geschaffen werden. Dies gestaltet sich jedoch schwierig. Ohne Durchführung baulicher Änderungen kann für die Radfahrenden nur eine sehr weiträumige Umleitungsstrecke angeboten werden. Diese wäre über die Roermonder Straße, die Straße Uersfeld und die Banker-Feld-Straße denkbar. Verkehrszählungen aus dem Jahr 2017 zeigen, dass die Roermonder Straße täglich rund 190 Radfahrende nutzen, welche Wegebeziehung von der Roermonder Straße aus genutzt wird kann nicht benannt werden. Grundsätzlich ist aufgrund der weiter fortschreitenden Mobilitätswende jedoch davon auszugehen, dass die Zahl der Radfahrenden in den vergangenen sieben Jahren deutlich zu genommen hat. Umso wichtiger ist es, eine sichere und möglichst kurze und verständliche Umleitungsstrecke anbieten zu können.
Eine Alternative würde die Unterführung der DB-Brücke darstellen (Anlage 1). Diese ist zum aktuellen Zeitpunkt nur für Fußgänger*innen freigegeben. An beiden Eingängen zur Unterführung sind Umlaufssperren montiert um die Nutzung durch Radfahrende zu unterbinden. Es müssten bauliche Veränderungen vollzogen werden, die jedoch nicht dazu führen dürfen, dass ein zusätzliches Gefahrenpotential entsteht. Die Unterführung ist zudem im Eigentum der Deutschen Bahn. Eine mögliche Nutzung nebst baulichen Anpassungen muss vorab in einem Gespräch mit der Deutschen Bahn abgestimmt werden.
Kommunikation:
Aktuell wird ein Kommunikationskonzept erarbeitet. Dieses soll sicherstellen, dass die betroffenen Bürger*innen rechtzeitig vorher über die anstehende Baumaßnahme von straßen.nrw informiert werden. Dazu werden sowohl digitale als auch Printmedien eingesetzt werden.
Der Antrag der CDU-BV-Fraktion vom 08.11.2024 zur TO der BV Aachen-Laurensberg, “Sachstandsbericht Sanierung Brücke Horbacher Straße Richterich“ gilt damit als behandelt. Mit der Vorlage wird der aktuelle Sachstand zur geplanten Baumaßnahme mitgeteilt.
Abstimmungsergebnis
Technische Details
ID: 1006952
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=1006952
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2024-12-11 FB 68_0138_WP18 Sanierung der DB-Brue SAO.pdf
6.1.2025
3.8 MB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 4
- Sitzung
- Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Richterich
- Gremium
- Bezirksvertretung Aachen-Richterich
- Datum
- Mi., 29.01.2025
- Uhrzeit
- 18:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Kenntnisnahme
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- FB 68 - Mobilität und Verkehr
- Geändert
- 8.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 8. Februar 2026 um 12:12
Beschlussdokument
Sammeldokument öffentlich
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