Einteilung des Wahlgebietes in Wahlbezirke für die Kommunalwahl 2025
FB 01/0619/WP18 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Zu nunmehr TOP 2 „Einteilung des Wahlgebietes in Wahlbezirke für die Kommunalwahl 2025“ weist die Vorsitzende auf eine Ergänzungsvorlage hin, die auf den Tischen verteilt wurde. Ebenfalls verweist sie auf die ausliegenden geografischen Karten, die Grundlage der Abstimmung im interfraktionellen Gespräch vom 22.11.2024 waren. Die Vorsitzende weist darauf hin, dass die Zuschnitte der geografischen Karte noch im Anschluss an die Sitzung des Wahlausschusses gem. der Tischvorlage aktualisiert werden. Die aktualisierte geografische Karte ist dieser Sitzungsniederschrift als Anlage 1 beigefügt.
Die Vorsitzende bietet im Folgenden die Erläuterungen der ursprünglichen Vorlage sowie der Ergänzungsvorlage durch das Wahlamt an. Die Ergänzungsvorlage umfasst zwei Korrekturen. Zum einen sollen entsprechend der gewohnten Ortslagen Zuordnungen beibehalten und durch eine Änderung des Zuschnittes der Ringstraße/Rollefstraße die Bildung einer eingekapselten Insel vermieden werden.
Die Vorsitzende erläutert, dass die prinzipielle Maßgabe für die Gestaltung der Kommunalwahlbezirke die Einhaltung der 15%igen Abweichung zur durchschnittlichen Zahl der Wahlberechtigten war. Es gibt aber in der neuen Zuteilung Bezirke, die diese Abweichung überschreiten und zwar in Höhe von 15,7 % bis 24,5 %. Dieser Weg wurde verfassungskonform eingeschlagen unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten und zur Wahrung der räumlichen Zusammenhänge. Es geht also darum die Erkennbarkeit des Zusammenhangs zu bewahren und die Bezirksgrenzen einzuhalten. Die Überschreitungen der maximalen Abweichung betreffen ausschließlich die Außenbezirke, in denen gewachsene Strukturen und Zuordnungen anzutreffen sind, die bewahrt werden sollen. Die Kandidaten sollen dabei den Bezirken eindeutig zugeordnet werden können und Wahllokale sollen in einer zumutbaren Entfernung liegen. Dies dient der Vermeidung von Missverständnissen und der Vermeidung von Beeinträchtigungen von Wahl- und Chancengleichheit.
In der ursprünglichen Vorlage wurde auch in einem Kommunalwahlbezirk in Aachen Mitte die Abweichung von 15% überschritten. Dies wurde in der Ergänzungsvorlage korrigiert.
Die Vorsitzende übergibt das Wort an Frau Debald, die die durchgeführten Änderungen noch einmal einzeln erläutert. Dabei wurde auf die im vorab geführten interfraktionellen Gespräch Einwände der Fraktionen eingegangen und die seitens der Fraktionen angeregten Änderungen vorgenommen. Bei der Vorstellung der Änderungen der ursprünglichen Vorlage wird dabei auf einen redaktionellen Fehler hingewiesen: Die Straße Gut Lehmkühlchen wird nicht dem 2402 sondern dem Stimmbezirk 2404 zugeordnet. Die Berechnung ist richtig durchgeführt, es handelt sich lediglich um einen Tippfehler.
Herr Ratsherr Dr. Breuer stellt eine Verständnisfrage zum Vorgehen bei der Neueinteilung, die von Frau Debald beantwortet wird. Sie erläutert, dass aus den vorhandenen und bestehenden Stimmbezirken zunächst statt 29 nunmehr 33 Kommunalwahlbezirke gebildet wurden. Dabei wurden die Bezirksgrenzen berücksichtigt. In Aachen Mitte, in Aachen-Brand, in Laurensberg sowie in Haaren wurde jeweils ein zusätzlicher Wahlbezirk gegründet. So erhöhte sich die Anzahl der ursprünglich 29 Kommunalwahlbezirke auf die Anzahl von 33. Im Anschluss wurden dadurch entstandene Unstimmigkeiten bei der Verteilung der Wahlberechtigten durch Korrekturen in der Zuschneidung der Stimmbezirke ausgeglichen. Durch die Korrekturen sind die Bezirke wieder klar voneinander abgegrenzt.
Die Verwaltung ergänzt, dass diese neue Aufteilung dem Ratsantrag 412/18 und dem in der Ratsvorlage
FB 01/0560/WP18 angekündigten Vorgehen zur Einteilung der Kommunalwahlbezirke entspricht, wonach sich durch den Anstieg der Einwohnerzahl die gesetzlich regulär vorgesehene Größe des Rates erhöht .
Im Anschluss werden die beiden zusätzlichen Änderungen aus der Ergänzungsvorlage vorgestellt.
- Im Stimmbezirk 5109 wird nicht die Ringstraße, sondern die Rollefstraße mit den in der Ergänzungsvorlage beschriebenen Hausnummern verschoben.
- Im Stimmbezirk 4101, Kommunalwahlbezirk 16 wurde in der ursprünglichen Vorlage eine Abweichung von über 15% umgesetzt. Da die erhöhte Abweichung nur in den Außenbezirken ausgeschöpft werden soll, wurde eine weitere Korrektur vorgenommen, die in der Ergänzungsvorlage beschrieben ist.
Herr Ratsherr Allemand merkt an, dass das Wohngebiet „Kullen“ stark zerteilt ist in der der neuen Aufteilung. Er fragt nach der Begründung für die Aufteilung. Frau Debald erläutert, dass diese Zerschneidung nicht durch die neue Aufteilung entstanden ist, sondern schon vorher so existent war. Da die quantitative Verteilung der Wahlberechtigten nur so gewährleistet werden kann, wird verwaltungsseitig an der Änderung festgehalten.
Frau Ratsfrau Parting bemerkt, dass in der im interfraktionellen Gespräch präsentierten Lösung das Gebiet „Schleckheim“ einem neuen Bezirk zugeordnet wurde. Dies wurde für ungünstig empfunden, da die dort ansässige, überwiegend ältere Bevölkerung ein weit entferntes Wahllokal aufsuchen müsste. Frau Debald bestätigt, dass diesem Einwand der Fraktionen Rechnung getragen wurde, die Änderung wieder rückgängig gemacht und die alte Zuordnung beibehalten wurde. Dies hat zur Folge, dass auch in diesem Fall die Abweichung über 15% liegt, dadurch aber die räumliche Zusammengehörigkeit gewahrt wird und die Entfernung zum Wahllokal deutlich reduziert wird.
Die Vorsitzende stellt fest, dass aufgrund allgemeiner Zustimmung die maximal zulässige 25%ige Abweichung in den einzelnen Wahlbezirken von allen Anwesenden befürwortet wird. Insofern wurden die relevanten Unterlagen mit der Akzeptanz der Anwesenden besprochen und als rechtskonform zugestanden., Zur Beschlussvorlage auf Basis der Grundvorlage mit den zusätzlichen Informationen der Ergänzungsvorlage wird eine Abstimmung von der Vorsitzenden herbeigeführt. Es erfolgt eine einstimmige Annahme des Beschlusses ohne Gegenstimmen und Enthaltungen.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Der Kreiswahlausschuss der Stadt Aachen beschließt die Einteilung des Wahlgebietes der Stadt Aachen gem. Anlage dieser Vorlage.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Mit Ratsvorlage FB01/0596/WP18 zur Sitzung des Rates der Stadt vom 04.12.2024 wurde der Wahlausschuss zur Kommunalwahl 2025 mit 6 Beisitzer*innen gebildet.
Gem. § 4 Abs. 1 KWahlG hat der Wahlausschuss die Aufgabe, das Wahlgebiet in Wahlbezirke einzuteilen. Wie in der Ratssitzung am 04.09.2024 mit Ratsvorlage FB 01/0560/WP18 vom Rat zur Kenntnis genommen, soll das Wahlgebiet für die Kommunalwahl 2025 in 33 Wahlbezirke aufgeteilt werden.
Das Wahlamt hat zur neuen Aufteilung des Stadtgebietes von 29 auf 33Kommunalwahlbezirke einen Vorschlag erarbeitet und diesen Vorschlag in einem interfraktionellen Gespräch am 22.11.2024 den Fraktionen vorgestellt und diskutiert. Die dort vorgeschlagenen Änderungen wurden in dem aktuellen Vorschlag berücksichtigt.
Den im Anhang befindlichen Listen kann entnommen werden, welche Stimmbezirke wie zu den 33 Kommunalwahlbezirken zusammengefasst werden. Diese Neugliederung trägt insbesondere dem § 4 Absatz 2 KWahlG Rechnung. Die Neufassung dieser Vorschrift bestimmt die Rahmenbedingungen, deren Einhaltung bei der Gebietsgliederung zwingend zu beachten sind. Es heißt: “Bei der Abgrenzung der Wahlbezirke ist darauf Rücksicht zu nehmen, dass räumliche Zusammenhänge möglichst gewahrt bleiben. Sind Bezirke nach der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen…vorhanden, so soll die Bezirkseinteilung nach Möglichkeit eingehalten werden. Die Abweichung von der durchschnittlichen Anzahl der Wahlberechtigten der Wahlbezirke im Wahlgebiet darf nicht mehr als 15 vom Hundert nach oben oder unten betragen. In begründeten Ausnahmefällen, etwa zur Wahrung räumlicher Zusammenhänge oder zur Rücksichtnahme auf gewachsene Ortsstrukturen, ist eine Abweichung bis zu 25 vom Hundert zulässig.“ Durch diese gesetzlichen Vorgaben mussten auch einige Stimmbezirke verändert werden. Es wurden einzelne Straßenzüge in andere Stimmbezirke überführt. Dabei wurden keine Regionalwahlbezirke verändert. Konkret beinhaltet der Vorschlag folgende Änderungen in Stimmbezirken:
-Aus Stimmbezirk 1603 werden die Adressen Vaalser Straße 34-128 mit 257 Wahlberechtigen (WB) in Stimmbezirk 1602 verschoben
-Aus Stimmbezirk 2107 werden die Adressen Ludwigsallee 1-23 mit 74 WBin Stimmbezirk 2105 verschoben
-Aus Stimmbezirk 2401 werden die Adressen Gut Lehmkühlchen mit 56 WB in Stimmbezirk 2402 sowie Robensstraße 52-75 gerade und ungerade Hausnummern, Ungarnstraße 2-10 mit 36 WB, Thomashofstraße 54-58 mit 38 WB in Stimmbezirk 2404 verschoben
-Aus Stimmbezirk 2403 werden die Adressen Blücherplatz 1,3,5,7,9,11,13,25/27, 29, 31,35,37,39,41 (252 WB) in Stimmbezirk 2405 verschoben
-Aus Stimmbezirk 3601 werden die Adressen Goerdelerstraße 1-38 mit 219 WB in Stimmbezirk 3304 verschoben
-Aus Stimmbezirk 4101 werden die Adressen Im Grüntal 13-123 mit 171 WB, Austraße 7,9,11,13,20-38 mit 28 WB sowie am Beverbach 1-28 mit 53 WB in Stimmbezirk 3504 verschoben
-Aus Stimmbezirk 4102 werden die Adressen Luise-Hensel-Str. 4-104 mit 110 WB in den Stimmbezirk 4304 verschoben sowie die Adressen Kornelimünsterweg 1a-20 mit 131 WB, Birkengrund 1-12 mit 23 WB, Eichhörnchenweg 1-5 mit 10 WB und Hasenfled 20-55 gerade und ungerade HNR mit 61 WB in Stimmbezirk 4305 verschoben
-Aus Stimmbezirk 4305 werden die Adressen Erckensstraße 1-31 mit 77 WB, Malmedyer Straße 32-103, gerade und ungerade HNr. Mit 187 WB sowie Hein-Görgen-Str.1-21 mit 48 WB in den Stimmbezirk 4305 verschoben.
-Aus dem Stimmbezirk 5101 werden die Adressen Karl-Kuck-Straße 8-66 mit 79 WB und die Heidestraße 2-24 mit 75 WB in den Stimmbezirk 5104 verschoben
-Aus dem Stimmbezirk 5102 werden die Adressen Auf der Ell 3-23 mit 73 WB, Ellerstraße 2-29 mit 97 WB und Donatusstraße 1-36 mit 174 WB in den Stimmbezirk 5104 verschoben
-Aus dem Stimmbezirk 5109 werden die Adressen Ringstr. 3,5,7,9,11,13,17,19,21,23 mit 32 WB in den Stimmbezirk 5103 verschoben.
-Aus dem Stimmbezirk 6501 wird die Strasse Wildbacher Mühle mit 203 WB in den Stimmbezirk 6502 verschoben.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
JA | NEIN | ||
X |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Keine
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
nicht bekannt |
Abstimmungsergebnis
Technische Details
ID: 1006961
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=1006961
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2024-12-13 FB 01_0619_WP18 Einteilung des Wahlg SAO.pdf
13.12.2024
223.2 KB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 2
- Sitzung
- Sitzung des Kreiswahlausschusses (Kommunalwahl 2025)
- Gremium
- Wahlausschuss (Kommunalwahl 2025)
- Datum
- Do., 19.12.2024
- Uhrzeit
- 10:00
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 01 - Fachbereich Verwaltungsleitung, Grundsatz und Dialog
- Geändert
- 8.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 8. Februar 2026 um 16:25
Beschlussdokument
Sammeldokument öffentlich
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