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Förderprogramm Soziale Teilhabe und Arbeitsmarktintegration - Teilhabechancengesetz- Fortschreibung des Berichts über die Umsetzung des Teilhabechancengesetzes in der Stadtverwaltung Aachen

FB 11/0266/WP18 · Kenntnisnahme

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Beratungsergebnis:zur Kenntnis genommen

Beratung

Zu Beginn des Tagesordnungspunkts begrüßt der Vorsitzenden Frau Winkler, welche seitens des Fachbereichs Personal und Organisation für Rückfragen zur Verfügung steht.

Frau van der Meulen bedankt sich für das Engagement der Mitarbeitenden, welche sich für die Umsetzung der Maßnahmen nach dem Gesetz zur Schaffung neuer Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt (Teilhabechancengesetz – THCG) einsetzen. Sie habe jedoch Bedenken, wenn das Projekt nach fünf Jahren ende und stellt die Frage, wie es dann weitergehen werde. Ein Rückfall in den Leistungsbezug sollte verhindert werden und sie bitte darum, diesbezügliche Maßnahmen zu prüfen.

Daran anschließend erklärt Frau Brammertz, dass sie selbst lange Zeit im Rahmen der Umsetzung der Maßnahmen nach dem THCG als Vermittlerin seitens des Jobcenter tätig war. Auch sie habe stets versucht, Personen an die Stadt Aachen zu vermitteln. Grundsätzlich müsse die Stadt Aachen ihrer Meinung nach, ihr Verantwortungsbewusstsein denjenigen Personen gegenüber, die über das THCG bei der Stadt Aachen beschäftigt sind, steigern. Ferner erklärt sie, dass das Projekt nach dem THCG nicht nach fünf Jahren ende, vielmehr hätten lediglich die ersten Personen ihre fünfjährige Maßnahme nach dem THCG beendet. Grundsätzlich liefen die Maßnahmen nach dem THCG weiter. Darüber hinaus führt sie aus, dass die vermittelten Personen anfangs hoch motiviert seien, die Stadt Aachen ihren Erfahrungen zufolge sich jedoch teilweise quer stellen würde, beispielsweise, wenn es um die Zustimmung zu Fortbildungsmaßnahmen oder zum Erwerb von Fahrerlaubnissen gehe. Frau Brammertz weist darauf hin, dass den teilnehmenden Personen jeweils ein Qualifizierungsbudget von insgesamt 3.000 Euro zustünde, welches beim Jobcenter abgerufen werden könne. Sie frage sich, warum die Stadt Aachen von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch machen wolle. Sie plädiere außerdem dafür, dass die sogenannten „Bürohelfer*innen“ für den Verwaltungslehrgang I angemeldet werden sollten. Sie wünsche sich, dass die Stadt Aachen gegenüber den nach dem THCG beschäftigten Personen mehr Empathie aufbringe. Ferner bedaure sie, dass die Zeiten, in denen die Personen z.B. als Verwaltungshelfer*innen beschäftigt seien, oftmals nicht als Berufserfahrung anerkannt werden würden. Sie wünsche sich eine höhere Nachhaltigkeit im Rahmen der Übernahmen.

Frau Braun erklärt, dass es erfreulich sei, wenn die Übergänge von nach dem THCG beschäftigten Personen in unbefristete Arbeitsverhältnisse gelinge. Insbesondere in Zeiten des Arbeitskräftemangels sei dies von besonderer Bedeutung. Sie hoffe, dass die Anzahl der Übernahmen in Zukunft weiter ansteigen werde.

Frau Winkler führt aus, dass die Übernahmen stets von den jeweiligen Fachbereichen geprüft werden würden, Übernahmen jedoch nicht unabhängig vom Stellenplan erfolgen könnten. Bedarfe zum Stellenplan würden von den jeweiligen Fachbereichen angemeldet. Zudem berichtet Frau Winkler von Einzelfällen erfolgreicher Stelleneinrichtungsverfahren, z. B. in Bezirksämtern, beim Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration sowie beim Immobilienmanagement. Sie betont, dass die Stadt Aachen ihrer Ansicht nach durchaus bemüht sei, entsprechende Übernahme zu erreichen. Für das Jahr 2025 seien ihres Wissens nach drei weitere Übernahmen eingeplant; Zwei weitere würden sich derzeit noch in der Prüfung befinden. Zur Ausschöpfung der individuellen Qualifizierungsbudgets könne sie keine Angaben machen, da insoweit die fachlichen Anleiter*innen in den jeweiligen Fachbereichen zuständig seien. Bezüglich der Teilnahme der nach dem THCG beschäftigten Personen am Verwaltungslehrgang I erklärt Frau Winkler, dass sich dies ihres Wissens besonders schwierig gestalte. Die Teilnahmegebühren dürften nach ihrem derzeitigen Kenntnisstand nicht durch das Qualifizierungsbudget gedeckt werden, sie wolle die Anregung jedoch zur Prüfung mitnehmen. Außerdem erklärt Frau Winkler, dass die Maßnahme nach dem THCG mindestens bis 2029 weiterlaufen solle. Danach beabsichtige der Gesetzgeber voraussichtlich, die Aufgaben nach dem THCG bei der Arbeitsagentur und dem Jobcenter fest zu installieren.

Frau van der Meulen bittet um gegenseitiges Verständnis zwischen den beschäftigten Personen, den fachlichen Anleiter*innen sowie dem Fachbereich Personal und Organisation.

Frau Brammertz greift den Punkt der Qualifizierung nochmals auf und teilt mit, dass sie zum Leiter des Studieninstituts Aachen, Herrn Ron-Roger Breuer, Kontakt aufgenommen habe. Dieser habe mitgeteilt, dass das Jobcenter grundsätzlich Verwaltungslehrgang-I-Kurse einkaufen könne. Bei einem Kurs von beispielsweise 20 Personen würden sich die Kosten auf ca. 985,00 Euro pro Person belaufen. Frau Brammertz äußert sich zuversichtlich, dass mit den nach dem THCG beteiligten Personen mindestens ein Kurs vollständig besetzt werden könne. Dennoch seien die Personen immer darauf angewiesen, dass die fachlichen Anleiter*innen die Notwendigkeit der Teilnahme an der Qualifizierungsmaßnahme schriftlich bestätigen würden. Andernfalls könne das Qualifizierungsbudget nicht ausgeschöpft werden.

Frau Winkler sichert den Ausschussmitgliedern zu, dass sie die Anregungen aus dem Gremium zur weiteren Besprechung mitnehmen werde.

Erläuterungen

Allgemeines

Mit dem Gesetz zur Schaffung neuer Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt (Teilhabechancengesetz – 10. SGB II-ÄndG) wird das Ziel verfolgt, eine zunehmende Verfestigung der Langzeitarbeitslosigkeit zu bekämpfen und sehr arbeitsmarktfernen Menschen die Rückkehr in kontinuierliche Arbeitsverhältnisse zu ermöglichen.

Mit Sachstandsbericht vom 28.11.2023, behandelt in den Sitzungen des Ausschusses für Soziales, Integration und Demographie am 01.12.2023 und des Personal- und Verwaltungsausschusses am 19.12.2023, wurde die Umsetzung des ursprünglich befristeten, zwischenzeitlich dauerhaft implementierten Instruments der Arbeitsförderung innerhalb der Stadtverwaltung Aachen skizziert.

Sachstandsbericht

Mit diesem Bericht wird der Vorjahresbericht sowohl in der Gesamtbetrachtung als auch auf Basis der Datenlage für 2024 aktualisiert; dies auch vor dem Hintergrund, dass bis Ende 2024 der fünfjährige Förderzeitraum (2019-2024) erstmalig ausläuft.

1.) Einstellungen in befristete geförderte Beschäftigungsverhältnisse

Die Umsetzung gestaltet sich aus städtischer Sicht erfolgreich. Seit Inkrafttreten des Teilhabechancengesetzes (THCG) zum 01.01.2019 konnten insgesamt 79 Personen im Rahmen der Fördermaßnahmen bei der Stadt Aachen, einschließlich der Eigenbetriebe/eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen beschäftigt werden.

Davon wurden in 2024 11 Teilnehmende in Kooperation des Jobcenters der StädteRegion Aachen und des Fallmanagements FB 56/202 in geförderte Beschäftigungsverhältnisse bei der Stadt vermittelt, die wie folgt eingesetzt sind:

Aufgabengebiet

Bürohelfer*in

6 Personen

Hausmeisterhelfer*in

2 Personen

Helfer*in Café/Museumsshop

1 Person

Küchenhilfe OGS

2 Personen

2.)Tätigkeitsfelder der über das THCG eingestellten Beschäftigten

Aktuell sind 44 von 50 Stellen in Teil- oder Vollzeit besetzt.

3.) Beendigung des SGB II-Leistungsbezugs

Mit der Förderung nach §16i SGB II sollen besonders arbeitsmarktferne Leistungsberechtigte mit geringen Aussichten auf reguläre Beschäftigung erreicht werden.

Von bisher 79 beschäftigten Personen im Zeitraum 01.01.2019 bis 30.09.2024 konnten 54 Personen ihren Leistungsbezug im Rechtskreis SGB II während des Beschäftigungsverhältnisses beenden (in 2024: 6 Leistungsberechtigte). 25 Personen gelang es, aktiv eine Reduktion der gewährten Transferleistungen herbeizuführen (in 2024: 5 Personen mit deutlicher Reduktion der gewährten Transferleistungen für die gesamte familiäre Bedarfsgemeinschaft).

4.) Beendigung der Fördermaßnahmen in 2024 nach fünfjähriger Laufzeit

In 2024 beenden 11 Teilnehmer*innen bei der Stadt Aachen wegen Erreichens der Höchstförderdauer die Fördermaßnahme. Davon werden 5 Personen in unbefristete Arbeitsverhältnisse bei der Stadt Aachen übernommen. 4 Personen haben eine Festanstellung bei einem*r anderen Arbeitgeber*in gefunden und eine Person ist wegen Bezug von Altersruhegeld aus dem Beschäftigungsverhältnis ausgeschieden. Lediglich eine Person konnte aus individuellen Gründen bisher noch nicht für den weiteren Arbeitsmarkt vermittelt werden.

Ausblick 2025/2026:

In 2025 endet die Förderung ebenfalls für 11 Teilnehmer*innen. In zwei Maßnahmen ergibt sich eine kürzere Förderdauer wegen des Erreichens des Renteneintrittsalters.

2026 werden voraussichtlich 6 Teilnehmer*innen die Maßnahme beenden, davon eine Maßnahme mit verkürzter Förderung aus vorgenanntem Grund.

Zwischen der Stadt Aachen und dem Jobcenter der StädteRegion Aachen besteht Einvernehmen, freiwerdende Stellen zügig nachzubesetzen.

5.) Übernahmen in unbefristete Arbeitsverhältnisse bei der Stadt Aachen

16 Teilnehmende konnten bisher nach Auslauf der Fördermaßnahmen bis Ende 2024 in unbefristete Arbeitsverhältnisse bei der Stadt Aachen übernommen werden, davon in 2024 5 Personen.

Aufgabengebiet

Entwicklung bis Ende 2023

Entwicklung 2024

Hausmeisterhelfer*innen

3 Personen

1 Person

Bezirksservicekräfte

4 Personen

1 Person

Außendienstmitarbeiter*in zur Kontrolle städtischer Grundstücke

1 Person

1 Person

Gartenhelfer*innen

3 Personen

-

Alltagsbegleitung

-

1 Person

Küchenhilfe KiTa

-

1 Person

Die Übernahmen erfolgten spätestens nach Auslauf der Fördermaßnahmen, entweder im Rahmen aktiver Bewerbungen auf ausgeschriebene Stellen oder im Zuge einer erkennbaren Bedarfslage mit entsprechender Stelleneinrichtung über das reguläre Stellenplanverfahren (Außendienst, Bezirksservice).

Arbeitgeberseitige Kündigungen sind für 2024 nicht zu verzeichnen, ebenso keine arbeitnehmerseitigen vorzeitigen Maßnahmenabbrüche.

6.) Statistische Daten

Geschlechteranteil:

Der männliche Geschlechteranteil der Teilnehmenden ist seit dem Anstieg in 2022 weiterhin dominierend. Aktuell sind 28 männliche und 16 weibliche Teilnehmenden in den zuvor genannten Tätigkeitsbereichen beschäftigt. In 2024 erfolgten die Vermittlungen in einem nahezu ausgewogenen Verhältnis.

Nationalitäten:

Von insgesamt 44 besetzten Stellen besitzen 37 Personen die deutsche Staatsangehörigkeit, hiervon haben wiederum neun Personen einen Migrationshintergrund. Sieben Personen sind einer anderen Nationalität zugehörig.

Schul- und Berufsabschlüsse:

Das Instrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16 i SGB II) richtet sich an Personen, die in den letzten sieben Jahren mindestens sechs Jahre lang Transferleistungen nach dem SGB II bezogen haben und, wenn überhaupt, nur kurzfristig erwerbstätig waren. Festzustellen ist, dass ca. 50% der Teilnehmer*innen über eine qualifizierte Schulausbildung verfügen, aber nur ca. ein Drittel der Teilnehmenden über eine qualifizierte Berufsausbildung.

36 von 79 Teilnehmer*innen haben einen qualifizierten Schulabschluss. 23 von 79 Personen haben sowohl

einen Schulabschluss als auch eine abgeschlossene Berufsausbildung. Lediglich ein/e Teilnehmer*in verfügt über einen qualifizierten Studienabschluss (Bachelor).

Schwierig ist eine Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis bei der Stadt Aachen, da die zu besetzenden Funktionen in der Regel (verwaltungsspezifische) Ausbildungen fordern. Umso erfreulicher ist es, dass trotz der tarifrechtlich einschränkenden Bestimmungen die zuvor genannten Übernahmen erfolgen konnten.

Derzeit laufen Bestrebungen, Beschäftigten in geeigneten Bereichen die Teilnahme am Basislehrgangs des Verwaltungslehrgangs I zu ermöglichen.

Altersdurchschnitt:

Der Altersdurchschnitt der zurzeit Teilnehmenden liegt bei 50 Jahren. Der Altersdurchschnitt ist gegenüber den Vorjahren gesunken.

Geburtsjahre

Teilnehmende

1990 – 2000

2 Personen

1980 – 1999

10 Personen

1970 - 1979

11 Personen

1960 – 1969

19 Personen

bis 1959

2 Personen

7.)Aktuelle Entwicklungen

Mit Bericht vom 28.11.2023 wurde angenommen, dass die Wiederbesetzung geförderter Beschäftigungen nach Auslauf der Maßnahme aufgrund rückläufiger Vermittlungen und eingeschränkter finanzieller Mittel nicht mehr oder nur eingeschränkt erfolgen werden. Diese Annahme hat sich für 2024 nicht bestätigt. Insgesamt konnten 11 Stellen von 13 freigewordenen Stellen wiederbesetzt werden.

Die Besetzung einer weiteren Stelle wird voraussichtlich im November, spätestens im Dezember 2024 erfolgen. Es bleiben danach voraussichtlich zum 31.12.2024 fünf von 50 Stellen unbesetzt.

Seitens des Jobcenters der StädteRegion Aachen wurde für das Jahr 2025 signalisiert, die Vermittlungen in geförderte Beschäftigungsverhältnisse in bisheriger Form fortzuführen, da entsprechende Mittel zur Verfügung stünden.

Ob aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklungen ab 2026 eine Einschränkung der Förderung der Teilhabe am Arbeitsmarkt nach § 16 i SGB II eintritt, bleibt abzuwarten.

8.) Finanzieller kommunaler Aufwand

Mit Bereitstellung von 50 förderungsfähigen Stellen werden in 2025 Personalkostenaufwendungen im städtischen Personalkostenbudget in Höhe von ca. 2.500.000 Euro gebunden, ermittelt auf Basis der KGSt-Werte 2023-2024. Der Ansatz für die Personalkostenerstattungen beträgt für 2025 voraussichtlich maximal 1.900.000 Euro bei Besetzung aller Stellen.

9.)Positives Feedback im „Interkommunalen Erfahrungsaustausch“

Der Erfolg des THCG-Förderprogramms in der Stadt Aachen ist nicht selbstverständlich. In Kooperation mit dem Jobcenter engagieren sich die Mitarbeitenden in den städtischen Fachbereichenim Sinne der zu fördernden Menschen und versuchen, unter Berücksichtigung der Gegebenheiten vor Ort in den Fachbereichen individuell passende Lösungen zu ermöglichen, die sowohl den Einstieg und die Laufzeit positiv beeinflussen als auch zu einem Verbleib beitragen.

Im Wege interkommunaler Austausche wird die Stadt Aachen – Fachbereich Personal und Organisation – deshalb häufig kontaktiert und zu Erfolgsfaktoren zur Umsetzung des Teilhabechancengesetzes (THCG)

befragt.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2024-11-05 FB 11_0266_WP18 Foerderprogramm Sozia SAO.pdf

6.12.2024

161.1 KB

Metadaten

TOP
Ö 11
Sitzung
Sitzung des Ausschusses für Soziales, Integration und Demographie
Gremium
Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
Datum
Do., 30.01.2025
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 11 - Fachbereich Personal und Organisation
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 12:12

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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