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Teilhabe an digitalen Angeboten ermöglichen – Ratsantrag der CDU-Fraktion vom 03.02.2021 Sachstandsbericht

FB 56/0557/WP18 · Kenntnisnahme

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Herr Tillmanns bedauert, dass die Mittel des „Fonds zur Förderung der Digitalisierung von Bedürftigen“ nicht für den gedachten Zweck hätten abfließen können. In Folge dessen stellt Herr Tillmanns einen Antrag auf Übertragung der Restmittel in Höhe von 88.000 Euro in das Jahr 2025. Gleichzeitig spricht er sich für eine Beauftragung der Verwaltung aus, die Förderrichtlinien zu überarbeite, um den Kreis der Berechtigten zu erweitern.

Frau Koentges erklärt, dass das Projekt den Zeitgeist im Jahr der Einführung, somit im Jahr 2021, getroffen und für eine umfassendere und bessere Vernetzung der Menschen untereinander gesorgt habe. Offenbar seien jedoch die Menschen mittlerweile mit mobilen Endgeräten ausreichend versorgt. Stattdessen bestünden jetzt aber Folgeprobleme bei der alltäglichen Anwendung der mobilen Endgeräte, weshalb sie sich ebenfalls für eine Übertragung der Restmittel in das Jahr 2025 ausspreche. Frau Koentges schlägt vor, die verbleibenden Mittel zu verwenden, um ein neues Konzept für Beratungs-/Sprechstunden hinsichtlich des Umgangs mit den mobilen Endgeräten zu entwickeln, durchzuführen und zu evaluieren. Beispielsweise könne man entsprechende Beratungsangebote dezentral in den Begegnungsstätten anbieten.

Frau van der Meulen schließt sich ihren Vorredner*innen an und äußert ihr Bedauern über die beabsichtigte Verwendung der Restmittel durch die Verwaltung. Aus eigener Erfahrung im Rahmen von Forschungsarbeiten könne sie berichten, dass die betroffenen Menschen, insbesondere ältere Menschen, mehr denn je auf mobile Endgeräte angewiesen seien, sodass auch sie sich für eine Übertragung der Mittel für die Teilhabe an digitalen Angeboten ausspreche.

Auch Herr Szagunn weist darauf hin, dass das Thema der digitalen Teilhabe besondere Relevanz genieße. Insbesondere sei ein Defizit an (Weiter-)Bildungsmaßnahmen in diesem Gebiet zu verzeichnen. Er plädiere deshalb ebenfalls für die Einrichtung von Beratungsangeboten in Begegnungszentren. Grundsätzlich solle jedoch auch geprüft werden, ob diese Angebote gegebenenfalls in anderen Einrichtungen, wie „Repair Cafés“, Computerclubs o.Ä., zusätzlich angeboten werden könne, da hier unmittelbar auf Expert*innen zurückgegriffen werden könne.

Frau Henning bestätigt den aktuellen Bedarf aus Sicht des Senior*innenrats. Außerdem teilt sie mit, dass es oftmals an hinreichenden Informationen über solche Angebote fehle, weshalb sie darum bittet, etwaige Angebote in Zukunft noch besser zu bewerben.

Herr Frankenberger macht darauf aufmerksam, dass der Fonds dazu gedacht gewesen sei, den Berechtigtenkreis der Personen, welche die Altersgrenze für die Regelaltersrente erreicht hätten bzw. Grundsicherung im Alter oder Wohngeld beziehen würden, mit Hardware auszustatten. Dieser Berechtigtenkreis wurde in den vergangenen Jahren von der Verwaltung mehrmals gezielt angeschrieben und auf das Angebot aufmerksam gemacht. Auf die Anschreiben habe die Verwaltung aber kaum Rückmeldungen erhalten. Seiner fachlichen Einschätzung nach bestehe der Bedarf heute eher in Form eines Schulungsbedarfs und nicht mehr hinsichtlich der Anschaffung der Hardware selbst. Schulungsmaßnahmen seien von Relevanz, da der Besitz eines mobilen Endgerätes nicht gleichzeitig den sicheren Umgang damit bedeute. In der heutigen Welt treffe man in nahezu allen Lebenslagen, z.B. auch im Rahmen von Behördengängen, auf diverse Onlineverfahren, welche nicht von jeder Person problemlos bedient werden könnten.

Frau Braun stellt fest, dass unter dem Titel der „digitalen Teilhabe“ auch eine Beratungssprechstunde gefasst werden könne. Insofern begrüße sie den Vorschlag einer Förderung von Beratungsangeboten. Sie regt zusätzlich an, die Möglichkeit der Schulung der Medienkompetenz von Schüler*innen zu betrachten und diese als eine weitere Zielgruppe hinzuzunehmen. Schüler*innen sollten insbesondere in Bezug auf den Umgang mit den zahlreichen Informationen im Internet – Stichwort: „Fake News“ - sensibilisiert werden.

Herr Schweden weist darauf hin, dass für Menschen mit Behinderungen in den vergangenen zwei Jahren zahlreiche Schulungen durchgeführt worden seien. Es bestehe jedoch der Bedarf einer permanenten Wiederholung und Unterstützung. Daher seien auch Menschen mit Behinderungen auf solche Schulungsmaßnahmen im besonderen Maße angewiesen. Barrieren müssten abgebaut und die Beratungen nachhaltig erfolgen, da auch der Staat an vielen Stellen die Nutzung digitaler Zugänge erwarte. Insofern bittet Herr Schweden, das Projekt eine Barrierestufe tiefer anzusetzen.

Im Anschluss an die Debatte formuliert Herr Tillmanns folgenden Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die übrigen Mittel in Höhe von 88.000 Euro in das Haushaltsjahr 2025 zu übertragen und ein Angebot in den Begegnungszentren zur Schulung im Umgang mit mobilen Endgeräten zu schaffen und die Förderrichtlinien zu überarbeiten mit dem Ziel, Schulungen für einen größeren Personenkreis zu öffnen.

Auf Nachfrage von Herrn Szagunn sowie von Frau van der Meulen stellt Herr Tillmanns nochmals heraus, dass der Beschlussvorschlag auf das Angebot von Schulungen abstelle und nicht auf die Beschaffung von Endgeräten.

Beschluss

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die übrigen Finanzmittel in Höhe von 88.000 Euro in das Haushaltsjahr 2025 zu übertragen und ein neues Angebot in den Begegnungszentren zur Schulung von berechtigten Personen im Umgang mit mobilen Endgeräten zu schaffen sowie die Förderrichtlinien zu überarbeiten, mit dem Ziel, den berechtigten Personenkreis für die Teilnahme an Schulungen zu erweitern.

Erläuterungen

Mit Datum vom 03.02.2021 stellt die CDU-Fraktion den als Anlage beigefügten Ratsantrag. Er verfolgt das Ziel finanzschwache Bürger*innen bei der Anschaffung von digitalen Endgeräten sowie dem Erwerb der zu deren Betrieb notwendigen Kenntnisse finanziell zu unterstützen.

Aufgrund des gemeinsamen Beschlussvorschlags der im Rat vertretenen Fraktionen vom 22.02.2021 hat der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie in seiner Sitzung vom 25.02.2021 im Rahmen der Haushaltsplanberatungen für die Maßnahme „Fonds zur Förderung der Digitalisierung von Bedürftigen“ einmalig für das Jahr 2021 Mittel in Höhe von 200.000 Euro beschlossen.

In seiner Sitzung vom 24.05.2021 hat der Ausschuss die Verwaltung beauftragt, Richtlinien für die Vergabe der Mittel zu erstellen.

In seiner Sitzung vom 01.09.2021 hat der Rat der Stadt Aachen die Richtlinien zur Vergabe beschlossen.

Im Rahmen der Richtlinien sollen folgende Maßnahmen gefördert werden:

  • Zuschuss von bis zu 350 Euro zur Beschaffung von mobilen Endgeräten (Laptops, Notebooks und Tablets mit Ausnahme von Smartphones)
  • Schulungen im Umgang mit den mobilen Endgeräten durch vom Zuwendungsempfänger ausgewählte Dritte (z.B. Kursangebote von Schulungsunternehmen, Vereinen, Privatpersonen)
  • Schulungen im Umgang mit den mobilen Endgeräten durch die Volkshochschule Aachen als Leistungserbringerin. Die Schulungsorte sollen in Abhängigkeit der Anzahl der Teilnehmenden möglichst wohnortnah im Stadtbezirk angeboten werden (z.B. in Altenbegegnungszentren der Stadt)

Zuwendungsempfänger*innen sind alle Bürger*innen, die im Zeitpunkt der Antragstellung die Altersgrenze für die Regelaltersrente erreicht oder überschritten haben und Grundsicherung im Alter oder Wohngeld beziehen. Die Förderung der Endgeräte ist an die Bedingung geknüpft, dass die Zuwendungsempfänger*innen entweder eine Schulung besuchen oder in geeigneter Form nachweisen, dass sie die mobilen Endgeräte sachgerecht bedienen können.

Durch FB 56 wurden im September 2021 ca. 5.000 Leistungsberechtigte nach dem SGB XII schriftlich über die Förderrichtlinien informiert. Außerdem erfolgte eine entsprechende Pressemitteilung.

Insgesamt 267 Personen (ca. 5 %) haben daraufhin Interesse an einer Förderung bekundet.

Gemeinsam mit der VHS wurden Kurse in Seniorenbegegnungszentren an verschiedenen Standorten in Aachen angeboten. Außerdem konnten Interessenten an die AWO vermittelt werden, die ebenfalls entsprechende Kurse angeboten hat.

Von den 267 interessierten Personen konnten 59 Personen in die speziellen Kurse der VHS vermittelt werden. Insgesamt 40 Personen wurde in Kurse der AWO vermittelt. Nach Teilnahme an den Kursen konnten Zuschüsse für Endgeräte bewilligt werden. Bei 13 Personen wurden Kursgebühren für andere Kursanbieter übernommen und Zuschüsse für Endgeräte nach der Kursteilnahme ausgezahlt. Bei 60 Personen konnten die Zuschüsse für Endgeräte sofort bewilligt werden, da entsprechende Vorkenntnisse nachgewiesen werden konnten.

Ein weiterer Personenkreis war nicht bereit, die angebotenen Kurse zu besuchen. Es war daher nicht mehr möglich, weitere Teilnehmer für Kurse bei der VHS zu finden. Mangels Nachfrage wurde das Angebot der VHS schließlich eingestellt.

Im Februar 2024 wurden nochmals ca. 800 Leistungsberechtige, deren Leistungsbeginn nach dem 01.01.2022 lag, über das Angebot informiert. Im Rahmen dieser zweiten Maßnahme konnten 50 Personen ein digitales Endgerät zur Verfügung gestellt werden.

Durch das Förderprogramm konnten somit insgesamt 222 Personen digitale Endgeräte zur Verfügung gestellt werden und bei 112 Personen die entsprechenden Kenntnisse durch die zusätzliche Übernahme der Kursgebühren vermittelt werden.

Die letzten Monate haben gezeigt, dass ein weiteres Interesse bei dem berechtigten Personenkreis nicht mehr vorhanden ist, bzw. neue Interessenten nur mit sehr großem Aufwand gefunden werden könnten. Daher hat die Verwaltung die Förderung durch das Programm zum 31.12.2024 beendet und die nicht verausgabten Mittel in Höhe von ca. 88.000 Euro dem allgemeinen Haushalt zur Verfügung gestellt.

Abstimmungsergebnis

Einstimmig
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2025-01-30 FB 56_0557_WP18 Teilhabe an digitale SAO.pdf

5.12.2024

159.6 KB

Metadaten

TOP
Ö 9
Sitzung
Sitzung des Ausschusses für Soziales, Integration und Demographie
Gremium
Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
Datum
Do., 30.01.2025
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 12:12

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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