TOP 17Öffentlich

Haushaltsplanberatungen 2025 - Haushaltsplanentwurf 2025 einschließlich Finanzplanung 2026 - 2028

FB 56/0558/WP18 · Entscheidungsvorlage

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Herr Deumens weist darauf hin, dass zuerst die Anträge der Koalitionsfraktionen, danach die Anträge der CDU-Fraktion und anschließend die Anträge der Fraktion Die Linke beraten werden.

Frau Braun erklärt, dass sich die Koalitionsfraktionen für eine Mittelbereitstellung für die „Zwischenzeit ISEK Forst“ in Höhe von 40.000 Euro aussprechen würden. Ferner solle der Zuschuss an die Katharina Kaspar Via Nobis GmbH um 900 Euro erhöht werden.

Herr Szagunn schlägt vor, für die „Zwischenzeit ISEK Forst“ Mittel in Höhe von 60.000 Euro bereitzustellen. Die Projektentwicklung sei weit vorangeschritten. Zudem seien in diesem Gebiet viele Akteure aktiv, sodass eine höhere Förderung von Vorteil wäre.

Die Förderung der „Zwischenzeit ISEK Forst“ in Höhe von 60.000 Euro wird von den Ausschussmitgliedern mehrheitlich abgelehnt. In Folge dessen wird die Mittelbereitstellung für die „Zwischenzeit ISEK Forst“ in Höhe von 40.000 Euro durch den Ausschuss einstimmig beschlossen.

Im Anschluss beschließen die Ausschussmitglieder einstimmig bei 1 Enthaltung die Förderung der Katharina Kaspar Via Nobis GmbH (ehemals Alexianer-Krankenhaus) in Höhe von 900 Euro.

Für die CDU-Ratsfraktion schlägt Frau Brammertz vor, den Verhütungsmittelfonds um 7.500 Euro auf 45.000 Euro zu erhöhen. Außerdem plädiere sie für eine Überarbeitung der Förderrichtlinien. Früher habe eine gynäkologische Untersuchung circa 200 Euro gekostet. Der Eigenanteil an den Kosten habe für Leistungsempfängerinnen einmal bei 25 % gelegen. Mittlerweise würden die Kosten für eine gynäkologische Vorsorgeuntersuchung ca. 480 Euro betragen. Bei einem weiterhin bestehenden Eigenanteil von 25 % würden sich deshalb Leistungsempfängerinnen vermehrt gegen die Durchführung einer gynäkologischen Untersuchung entscheiden, wodurch sich die Gefahr ungewollter Schwangerschaften erhöhen würde. Falls eine Überarbeitung der Richtlinie dahingehend erfolgen könne, dass dauerhaft 90 % der Kosten durch die Stadt Aachen übernommen werden könnten, dann würde es - anders als jetzt - wieder eine den tatsächlichen Bedarfen entsprechende Abfrage von Fördergelder geben. Daher sei eine Erhöhung des Fonds erforderlich. Die aktuelle Situation zeige deutlich, dass der Fonds von den Trägern nicht ausgeschöpft wurde, da weniger Leistungsempfängerinnen das Angebot der gynäkologischen Untersuchungen wahrnehmen wollten.

Frau van der Meulen schließt sich Ihrer Vorrednerin an und spricht sich ebenfalls für die Überarbeitung der Richtlinien sowie eine erhöhte Mittelbereitstellung aus. Grundsätzlich solle die Durchführung einer gynäkologischen Untersuchung nicht von den anfallenden Kosten beeinflusst werden.

Frau Koentges schlägt vor, sich die Richtlinien nochmals anzusehen, gegebenenfalls eine Erweiterung vorzunehmen und dann abzuwarten, inwieweit die Mittel anschließend tatsächlich abfließen würden. Bei zusätzlichen Bedarfen könne man dann gegebenenfalls auch noch unterjährig nachsteuern.

Herr Tillmanns macht noch einmal auf die Dringlichkeit des Themas aufmerksam und teilt mit, dass die CDU-Fraktion den Antrag aufrecht erhalten werde. Er bitte um Zustimmung zu der beantragten Mittelerhöhung um 7.500 Euro.

Im Anschluss wird über den Antrag auf Erhöhung des Verhütungsmittelfonds um 7.500 Euro abgestimmt. Der Antrag wird mit 8 Ja-Stimmen und 8 Gegenstimmen abgelehnt.

Danach stimmen die Ausschussmitglieder über die Anträge der Fraktion Die Linke ab:

Der Härtefallfonds zur Vermeidung von Energiesperren wird mit 7 Ja-Stimmen und 8 Gegenstimmen bei 1 Enthaltung mehrheitlich abgelehnt.

Der Fonds zur Unterstützung bei der Anschaffung Energiesparender Geräte wird mit 7 Ja-Stimmen und 9 Gegenstimmen mehrheitlich abgelehnt.

Die Einrichtung eines Drogenkonsumraums wird mit 3 Ja-Stimmen und 12 Gegenstimmen bei 1 Enthaltung mehrheitlich abgelehnt.

Die Einrichtung eines Digitalisierungsfonds für soziale Einrichtungen wird mit 7 Ja-Stimmen und 9 Gegenstimmen mehrheitlich abgelehnt.

Es liegen keine weiteren mündlichen Anträge der Fraktionen vor.

Anschließend beschließt der Ausschuss einstimmig gemäß des Beschlussvorschlags.

Beschluss

1. Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie beschließt, für die „Zwischenzeit ISEK Forst“ im Haushaltsjahr 2025, vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts, Mittel in Höhe von 40.000 Euro bereit zu stellen. 2. Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie beschließt, den Zuschuss für die Katharina Kasper ViaNobis GmbH im Haushaltsjahr 2025, vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts, um 900 Euro zu erhöhen. 3. Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie beschließt unter Berücksichtigung der Beschlussfassungen zu den Anträgen der Fraktionen, sowie unter Berücksichtigung der in der heutigen Sitzung darüber hinaus gefassten Einzelbeschlüsse, ausschließlich der Personalaufwendungen, die Teilergebnispläne und die Teilfinanzpläne, die im Teilfinanzplan veranschlagten Investitionen, die Verpflichtungsermächtigungen, die § 13-Liste sowie die Produktblätter der Produktbereiche 050101, 050105, 050202, 050401, 050501, 100803 und 100804 entsprechend dem Haushaltsplanentwurf 2025 und der Finanzplanung 2026 – 2028 (Anlagen 1 bis 6) unter Berücksichtigung der vorliegenden Veränderungsnachweisung (Anlage 7).

Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie beschließt unter Berücksichtigung der Beschlussfassungen zu den Anträgen der Fraktionen, sowie unter Berücksichtigung der in der heutigen Sitzung darüber hinaus gefassten Einzelbeschlüsse, ausschließlich der Personalaufwendungen, die Teilergebnispläne und die Teilfinanzpläne, die im Teilfinanzplan veranschlagten Investitionen, die Verpflichtungsermächtigungen, die § 13-Liste sowie die Produktblätter der Produktbereiche 050101, 050105, 050202, 050401, 050501, 100803 und 100804 entsprechend dem Haushaltsplanentwurf 2025 und der Finanzplanung 2026 – 2028 (Anlagen 1 bis 6) unter Berücksichtigung der vorliegenden Veränderungsnachweisung (Anlage 7).

Erläuterungen

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie hat über die folgenden Produkte zu beraten:

  1. 050101Sonstige soziale Leistungen
  2. 050105Delegation StädteRegion
  3. 050202Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz,

Flüchtlingsaufnahmegesetz, Teilhabe- und Integrationsgesetz

  1. 050401Sozialversicherungsangelegenheiten (Zuständigkeit Fachbereich Recht und

Versicherung)

  1. 050501Integrationsbeauftragte, Integrationszentrum, Nadelfabrik & Depot
  2. 100803Verwaltung und Betrieb Flüchtlingsunterkünfte
  3. 100804Verwaltung und Betrieb sonstige Unterkünfte und Einrichtungen

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Zu 1. Einstimmig Zu 2. Einstimmig, 1 Enthaltung Zu 3. Einstimmig
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2024-12-05 FB 56_0558_WP18 Haushaltsplanberatun SAO.pdf

21.1.2025

1.3 MB

Metadaten

TOP
Ö 17
Sitzung
Sitzung des Ausschusses für Soziales, Integration und Demographie
Gremium
Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
Datum
Do., 30.01.2025
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 12:12

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

Öffnen