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Anträge der Träger der Begegnungszentren auf Zuschussgewährung für das Jahr 2025

FB 56/0580/WP18 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt ein Antrag der Fraktionen Grüne und SPD vor, die Zuschüsse für die Begegnungszentren im Haushaltsjahr 2025 um 16.700 Euro zu erhöhen.

Frau Braun erläutert, dass die Zuschüsse für die Begegnungszentren nicht lediglich um die maximal 5,04 % erhöht werden sollten, da die Träger der Begegnungszentren im Vorjahr eine deutlich geringere Erhöhung erhalten hätten, als die Träger der freien Wohlfahrtspflege. Zur Angleichung der Zuschüsse spreche sie sich daher für eine kräftigere Erhöhung aus, insgesamt um 16.700 Euro.

Beschluss

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie beschließt, den Anträgen der Träger der Begengungszentren in der jeweils beantragten Höhe zu entsprechen und dazu im Haushaltsjahr 2025, vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts 2025, zusätzliche 16.700 Euro zur Deckung der Mehraufwendungen bereitzustellen.

Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie entscheidet über die Höhe der an die Träger der Begegnungszentren für das Haushaltsjahr 2025, vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts 2025, zu gewährenden Zuschüsse.

Erläuterungen

Bis einschließlich dem Haushaltsjahr 2021 wurden die Bezuschussungen der drei unterschiedlichen Formen von Einrichtungen für Senior*innen

1. den Altentreffs,

2. den Altentagesstätten und

3. den Begegnungszentren

in einem gemeinsamen PSP – Element (4-050101-902-8) haushalterisch abgewickelt.

Aufgrund der sowohl konzeptionell als auch finanziell herausgehobenen Stellung der Begegnungszentren, werden diese seit dem Haushaltsjahr 2022 in einem neu gebildeten PSP-Element (4-050101-960-6) gesondert dargestellt. Dies dient der Hervorhebung der Bedeutung der Begegnungszentren und bietet der Politik eine dieser Bedeutung entsprechende, fokussierte Möglichkeit der Betrachtung und Bewertung.

Bis einschließlich 2021 bestanden in Aachen acht Begegnungszentren. Seit dem Jahr 2022 sind zwei weitere Begegnungszentren eingerichtet worden, sodass von vier verschiedenen Trägern seither insgesamt zehn Begegnungszentren betrieben werden.

Die Träger erhalten zur Unterhaltung der Begegnungszentren von der Stadt Aachen jährliche Personal- und Sachkostenzuschüsse. Der Sachkostenzuschuss betrug bis einschließlich dem Jahr 2024 fix und einheitlich 3.500 Euro je betriebenem Begegnungszentrum. In den zurückliegenden Jahren haben die Träger ihre Erhöhungsanträge alleine auf die Personalkostenzuschüsse und diesbezüglich auf Steigerungen von 2 % begrenzt. Die Erhöhungen in diesem Rahmen konnten jeweils innerhalb der bestehenden Planungsansätze gedeckt werden.

Für das Jahr 2025 besteht jedoch eine veränderte Antragslage. Zum einen werden von den Trägern unterschiedliche Erhöhungen der Personalkostenzuschüsse (2,0 %, 13,97 %, 6,0 %, 16,24 %), zum anderen in drei Fällen auch Erhöhungen der Sachkostenpauschalen beantragt, Letzteres ebenfalls mit unterschiedlichen Erhöhungssätzen (2,0 %, 5,0 %). Da die Antragslage somit gegenüber den Vorjahren insgesamt an Komplexität zugenommen hat, werden die zuletzt gewährten Zuschüsse sowie die im Einzelnen beantragten Erhöhungen, getrennt nach Personalkostenzuschüssen und Sachkostenzuschüssen, nunmehr in einer tabellarischen Gesamtübersicht (Anlage 1) dargestellt. Die Anträge der Träger sind als Anlage 2 beigefügt.

Durch die vorstehende Zunahme der Erhöhungsbegehren ist eine vollumfängliche Deckung im Rahmen der eingeplanten Haushaltsmittel nicht mehr gegeben. Bei vollumfänglicher Gewährung der Zuschüsse gemäß der erfolgten Antragstellungen würden sich Mehraufwendungen in einer Gesamthöhe von 42.352,33 Euro ergeben, die lediglich in anteiliger Höhe von 25.700 Euro innerhalb der eingeplanten Haushaltsmittel gedeckt wären. Es verblieben ungedeckte Mehraufwendungen in Höhe von 16.652,33 Euro.

Im Laufe des Jahres 2024 waren die Politik und die Verwaltung mit der Überlegung einer einheitlichen Indexierung der Zuschüsse an die Träger befasst. Eine solche Indexierung könnte zum Beispiel in Anlehnung an den Tarifabschluss für die Beschäftigten der Länder (TV – L) erfolgen. Dieser sieht zum 01.02.2025 eine Erhöhung der Entgelte um 5,5 % vor. Umgerechnet auf ein gesamtes Jahr ergibt sich daraus eine Erhöhung von 5,04 %.

Die Übersichtstabelle (Anlage 1) enthält zusätzlich die nachrichtlichen Angaben, welche Gesamt- und welche Erhöhungsbeträge sich jeweils bei einer Steigerung um maximal 5,04 % gegenüber dem Zuschuss des Jahres 2024 ergeben. Da sowohl Erhöhungen der Personalkostenzuschüsse als Erhöhungen der Sachkostenzuschüsse beantragt sind, wurde der Erhöhungssatz von 5,04 % auch auf die Sachkosten angewandt.

Eine Berücksichtigung der ausgewiesenen Erhöhungsbeträge unter Beachtung einer Maximalgrenze von 5,04 % Erhöhung würde zu Mehraufwendungen in Höhe von 19.847,05 Euro im/ab Haushaltsjahr 2025 führen. In diesem Umfang wären die Erhöhungsbeträge innerhalb der eingeplanten Haushaltsmittel (unter Berücksichtigung von ggf. zweckidentischen Spendeneinnahmen der Träger) gedeckt.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Unter dem PSP-Element 4-050101-960-6 - Begegnungszentren, Kostenart 53180000, sind in den Jahren 2023 bis 2025 neben den laufenden Zuschüssen an die Begegnungszentren ebenfalls die Mittel für die sogenannten „Wärmeinseln“ enthalten. Diese wurden durch den Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie in seiner Sitzung vom 19. Januar 2023 für die Jahre 2023 – 2025 iHv. jährlich 50.000 Euro beschlossen.

Für den Haushaltsplan 2025 besteht ein Planungsansatz iHv. insgesamt 418.400 Euro. Davon entfallen 50.000 Euro auf die Wärmeinseln, sodass für die laufenden Zuschüsse an die Begegnungszentren eingeplante Mittel iHv. 368.400 Euro verbleiben.

Falls bezüglich den in dieser Vorlage behandelten Anträgen der Träger beschlossen werden würde, in allen Fällen Zuschüsse in der jeweils beantragten Höhe zu gewähren, ergäben sich summiert jährliche Mehraufwendungen in Höhe von 42.352,33 Euro. Eine Deckung dieser Mehraufwendungen ist in anteiliger Höhe von 25.700 Euro im Planungsansatz enthalten. Eine Deckung der verbleibenden Mehraufwendungen in Höhe von 16.652,33 Euro aus Haushaltsmitteln ist nicht gegeben. Zusätzliche Stiftungsmittel zur Deckung der Mehraufwendungen stehen nicht zur Verfügung.

Falls bezüglich den in dieser Vorlage behandelten Anträgen der Träger beschlossen werden würde, in allen Fällen Zuschüsse in der jeweils beantragten Höhe, jedoch maximal mit einer Erhöhung um 5,04 % gegenüber der Zuschussgewährung 2024, zu gewähren, ergäben sich summiert jährliche Mehraufwendungen in Höhe von 19.847,05 Euro. Eine Deckung dieser Mehraufwendungen ist im Planungsansatz enthalten.
Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Einstimmig
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2025-01-16 FB 56_0580_WP18 Antraege der Traeger d SAO.pdf

17.1.2025

1.5 MB

Metadaten

TOP
Ö 16
Sitzung
Sitzung des Ausschusses für Soziales, Integration und Demographie
Gremium
Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
Datum
Do., 30.01.2025
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 12:12

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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