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Anträge der Träger der freien Wohlfahrtspflege auf Zuschussgewährung für das Jahr 2025

FB 56/0578/WP18 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Es liegt ein Antrag der Fraktionen Grüne und SPD zu diesem Tagesordnungspunkt vor.

Frau Koentges erläutert, dass den Erhöhungsanträgen der Träger der freien Wohlfahrtspflege, ausgenommen der Freiwilligenzentren, mit einer einheitlichen Erhöhung um maximal 5,04 % zur Abbildung der jährlichen Tariferhöhungen, soweit eine Erhöhung durch diese in mindestens diesem Umfang beantragt wurde, entsprochen werden solle. Hierfür sollten im Haushaltsjahr 2025 sowie in den Folgejahren Mittel in Höhe von 43.110 Euro zusätzlich bereitgestellt werden.

Gemäß dem Antrag der Koalition solle das Freiwilligenzentrum des Caritasverband Region Aachen e.V. im Haushaltsjahr 2025 eine Erhöhung des Zuschusses um 7.112 Euro und das Freiwilligenzentrum des Vereins zur Förderung des Ehrenamts e.V. im Haushaltsjahr 2025 eine Erhöhung des Zuschusses um 19.818 Euro erhalten.

Frau Koentges erläutert, dass eine gesonderte Betrachtung für die beiden genannten Träger der Freiwilligenagentur erfolge, da für diese zusätzliche Mittel zur grundlegenden Aufstockung der Ressourcen befürwortet würden.

In diesem Zusammenhang regt Frau Koentges an, die Verwaltung zu beauftragen, das Konzept zur Förderung des Ehrenamts zu überarbeiten. Insbesondere sollen die diesbezüglichen Aufgaben des Fachbereichs Bürger*innendialog und Verwaltungsleitung, der Abteilung „Integration, Nadelfabrik und Depot“ des Fachbereichs Wohnen, Soziales und Integration sowie der Freiwilligenagentur voneinander abgegrenzt werden, um Doppelstrukturen zu vermeiden.

Beschluss

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie beschließt, die Zuschüsse an die Träger der freien Wohlfahrtspflege – mit Ausnahme der Zuschüsse an die Freiwilligenzentren - für das Haushaltsjahr 2025, vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts 2025, sowie für die Folgejahre, um jährlich insgesamt 43.110 Euro zu erhöhen. Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie beschließt, den Zuschuss für das Freiwilligenzentrum des Caritasverbands Region Aachen e.V. für das Haushaltsjahr 2025, vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts 2025, um 7.112 Euro zu erhöhen. Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie beschließt, den Zuschuss für das Freiwilligenzentrum des Vereins zur Förderung des Ehrenamts e.V. für das Haushaltsjahr 2025, vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts 2025, um 19.818 Euro zu erhöhen.

Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie entscheidet über die Höhe der an die Träger der freien Wohlfahrtspflege für das Haushaltsjahr 2025, vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts 2025, zu gewährenden Zuschüsse.

Erläuterungen

Klicken Sie hier für Erläuterungen.Die Zuwendungsbescheide an die Träger der freien Wohlfahrtspflege sind zum 31. Dezember 2024 ausgelaufen. Für das Jahr 2025 haben die Träger Anträge auf Gewährung und Erhöhung der Zuschüsse gestellt. Diese Anträge werden dem Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie hiermit innerhalb einer (Sammel-) Vorlage zur Entscheidung vorgelegt. In der beigefügten Übersichtstabelle (Anlage 1) ist im Einzelnen dargestellt:

  • Höhe der jeweiligen Zuschüsse an die Träger in den Jahren 2023 und 2024
  • Höhe des jeweils beantragten Zuschusses für das Jahr 2025
  • Höhe des jeweils beantragten Erhöhungsbetrags 2025 gegenüber 2024
  • Höhe des jeweils beantragten Erhöhungssatzes in Prozent 2025 gegenüber 2024
  • Höhe eines jeweiligen Erhöhungsbetrags 2025 bei Erhöhung um maximal 5,04 % (s. dazu weiter unten)

Die Anträge der Träger sind als Anlage 2 beigefügt. Die beantragten Erhöhungen summieren sich auf insgesamt 112.400 Euro Mehraufwand gegenüber 2024. Prozentual betrachtet weisen die Erhöhungsbeträge für das Jahr 2025 eine Bandbreite von 0 % (Anträge der WABe e.V. und der Caritas [zur Altenhilfe] - laufende Nummern 10 und 11) über 5 % (Anträge der Arbeiterwohlfahrt und des Diakonischen Werks - laufende Nummern 1 und 2), bis hin zu 100 % (Antrag des Engagement-Förderung-Aachen e.V. - laufende Nummer 13) gegenüber der Förderung des Vorjahrs auf.

Eine vollumfängliche Berücksichtigung der ausgewiesenen Erhöhungsbeträge würde zu Mehraufwendungen in Höhe der genannten 112.400 Euro im/ab Haushaltsjahr 2025 führen. Eine Deckung dieser Mehraufwendungen aus Haushaltsmitteln ist nicht gegeben. Zusätzliche Stiftungsmittel zur Deckung der Mehraufwendungen stehen nicht zur Verfügung.

Im Laufe des Jahres 2024 waren die Politik und die Verwaltung mit der Überlegung einer einheitlichen Indexierung der Zuschüsse an die Träger befasst. Eine solche Indexierung könnte zum Beispiel in Anlehnung an den Tarifabschluss für die Beschäftigten der Länder (TV – L) erfolgen. Dieser sieht zum 01. Februrar 2025 eine Erhöhung der Entgelte um 5,5 % vor. Umgerechnet auf ein gesamtes Jahr ergibt sich daraus eine Erhöhung von 5,04 %.

Die Übersichtstabelle (Anlage 1) enthält zusätzlich die nachrichtlichen Angaben, welche Gesamt- und welche Erhöhungsbeträge sich jeweils bei einer Steigerung um maximal 5,04 % gegenüber dem Zuschuss des Jahres 2024 ergeben.

Eine Berücksichtigung der ausgewiesenen Erhöhungsbeträge unter Beachtung einer Maximalgrenze von 5,04 % Erhöhung würde zu Mehraufwendungen in Höhe von genannten 44.700 Euro im/ab Haushaltsjahr 2025 führen. Eine Deckung dieser Mehraufwendungen aus Haushaltsmitteln ist nicht gegeben. Zusätzliche Stiftungsmittel zur Deckung der Mehraufwendungen stehen nicht zur Verfügung.

Anmerkung zum Antrag der Caritas bezüglich Café Plattform (laufende Nr. 9)

Der Antrag vom 05.12.2024 richtet sich auf einen Zuschuss für 2025 in Höhe von 116.000 Euro, der bereits eine Tarifsteigerung in Höhe von 5,5 % beinhalte. In seiner Sitzung vom 05. Dezember 2024 hat der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie beschlossen, den bis dahin für das Jahr 2024 bewilligten Zuschuss in Höhe von 88.000 Euro für das Jahr 2024 um 22.000 Euro zu erhöhen, sodass für 2025 der Zuschusswert bei 88.000 Euro verblieben ist. In der Übersichtstabelle (Anlage 1) sind die Erhöhungen daher bezogen auf den Wert 88.000 Euro berechnet.

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie hat in seiner Sitzung vom 05. Dezember 2024 ferner beschlossen, die Verwaltung zu ermächtigen, „Restmittel aus dem Jahr 2024 in Höhe von 7.000 Euro in das Jahr 2025 zur interimsweisen Finanzierung der Öffnungszeiten zu übertragen“. Dadurch soll eine Reduzierung der Samstagsöffnungen ab dem 01.01.2025 und damit gerade in der Winterzeit vermieden werden. Der Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration hat dementsprechend beim Fachbereich Finanzsteuerung die Übertragung von 7.000 Euro beantragt.

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie hat sich zudem im Rahmen seiner Beratung in der Sitzung vom 05. Dezember 2024 bereits positioniert, sich im Rahmen seiner Haushaltsplanberatungen 2025 erneut mit der Thematik, insbesondere dem Umfang der Öffnungszeiten (hier: speziell den Öffnungszeiten an Samstagen) befassen zu wollen und die Verwaltung diesbezüglich gebeten, eine Übersicht aller Angebote für wohnungslose Menschen in Aachen mit ihren Öffnungszeiten vorzulegen. Dem kommt die Verwaltung mittels der Vorlage „FB 56/0569/WP18 – Angebote für wohnungslose Menschen in Aachen“ zur Sitzung des 30. Januar 2025 nach.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Falls bezüglich den in dieser Vorlage behandelten Anträgen der Träger beschlossen werden würde, in allen Fällen Zuschüsse in der jeweils beantragten Höhe zu gewähren, ergäben sich summiert jährliche Mehraufwendungen in Höhe von 112.400 Euro. Eine Deckung der Mehraufwendungen aus Haushaltsmitteln ist nicht gegeben. Zusätzliche Stiftungsmittel zur Deckung der Mehraufwendungen stehen nicht zur Verfügung.

Falls bezüglich den in dieser Vorlage behandelten Anträgen der Träger beschlossen werden würde, in allen Fällen Zuschüsse in der jeweils beantragten Höhe, jedoch maximal mit einer Erhöhung um 5,04 % gegenüber der Zuschussgewährung 2024, zu gewähren, ergäben sich summiert jährliche Mehraufwendungen in Höhe von 44.700 Euro. Eine Deckung der Mehraufwendungen aus Haushaltsmitteln ist nicht gegeben. Zusätzliche Stiftungsmittel zur Deckung der Mehraufwendungen stehen nicht zur Verfügung.


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Einstimmig
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2025-01-14 FB 56_0578_WP18 Antraege der Traeger d SAO.pdf

15.1.2025

5.3 MB

Metadaten

TOP
Ö 15
Sitzung
Sitzung des Ausschusses für Soziales, Integration und Demographie
Gremium
Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
Datum
Do., 30.01.2025
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 12:12

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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