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Aktualisierung des Vermarkungskonzeptes für den Verkauf von Einfamilienhausbaugrundstücken in Aachen-Lichtenbusch

FB 23/0669/WP17 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Zu Beginn der Beratung wurde den Ausschussmitgliedern noch eine Ergänzung zur Vorlage vorgelegt. Diese Ergänzung ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

Beschluss

Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss genehmigt einstimmig die Aktualisierung des in seiner Sitzung von 04.07.2017 beschlossenen Vermarktungskonzeptes für die Einfamilienhausbaugrundstücke in Aachen-Lichtenbusch durch die zeitlich bedingte Steigerung des Bodenrichtwertes, der für die Ermittlung des Grundstückspreises die zentrale Komponente darstellt.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss genehmigt die Aktualisierung des in seiner Sitzung von 04.07.2017 beschlossenen Vermarktungskonzeptes für die Einfamilienhausbaugrundstücke in Aachen-Lichtenbusch durch die zeitlich bedingte Steigerung des Bodenrichtwertes, der für die Ermittlung des Grundstückspreises die zentrale Komponente darstellt.


Erläuterungen

Erläuterungen:

In seiner Sitzung vom 04.07.2017 hat der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss das Vermarktungskonzept der städtischen Einfamilienhausbaugrundstücke im Baugebiet in Aachen-Lichtenbusch beschlossen.

Im Baugebiet sind insgesamt 16 Baugrundstücke nach dem beschlossenen Vermarktungskonzept zu veräußern. Die Vermarktung soll in Kürze beginnen, nachdemEntwässerungsprobleme zwischenzeitlich beseitigt wurden. Nach den Festsetzungen des geltenden Bebauungsplanes Nr. 855 I ist auf den Grundstücken die Errichtung von zweigeschossigen Einzel- und Doppelhäusern zulässig.

Das damals verabschiedete Konzept sah vor, die Grundstücke unter Gewährung von Sozialrabatten zur Eigennutzung an Familien mit mindestens einem Kind erschließungsbeitragsfrei zu veräußern.

Als zentraler Berechnungswert für das im Jahr 2017 entwickelte Vermarktungskonzept gilt der Bodenrichtwert. Dieser betrug im Jahre 2017 erschließungsbeitragsfrei 280,00 €/m² und ist im Laufe der Jahre auf einen Wert von aktuell 310,00 €/m² angestiegen.

Die zu erwartenden Erschließungskosten betrugen im Jahr 2017 54,00 €/m².

Diese beiden Werte waren die Ausgangspunkte für die ermittelten Sozialrabatte. Durch die Steigerung des Bodenrichtwertes sind diese Werte entsprechend vor der Vermarktung der Baugrundstücke auf das aktuelle Preisniveau anzupassen.

Demnach ergibt sich folgende Kaufpreisstaffelung:

Altes Konzept 2017

Neues Konzept 2020

Bodenwert, erschließungsbeitragsfrei- ausgleichbeitragsfrei

280,00 €/m²

310,00 €/m²

Erschließungs- und Ausgleichskosten

-54,00 €/m²

-54,00 €/m²

Bodenwert, erschließungsbeitragsfrei- ausgleichbeitragspflichtig

226,00 €/m²

256,00 €/m²

Ermäßigung für Einkommen unter 85.000,00 €

-23,00 €/m²

-26,00 €/m²

203,00 €/m²

230,00 €/m²

Ermäßigung pro Kind für maximal drei Kinder

-20,00 €/m²

-20,00 €/m²

Ermäßigung für Einkommen gemäß § 13 WFNG NRW

-10,00 €/m²

-10,00 €/m²

Bruttofamilienjahreseinkommen über 85.000,00 €

280,00 €/m²

310,00 €/m²

ein Kind, unter 85.000,00 €

237,00 €/m²

264,00 €/m²

zwei Kinder, unter 85.000,00 €

217,00 €/m²

244,00 €/m²

drei Kinder, unter 85.000,00 €

197,00 €/m²

224,00 €/m²

drei Kinder, unter § 13 WFNG NRW

187,00 €/m²

214,00 €/m²

Die weiteren Bestimmungen des am 04.07.2017 beschlossenen Vermarktungskonzeptes bleiben von der Anpassung der Werte unberührt.


Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Maßnahmenbezogene Mehreinnahmen durch die Erhöhung des Grundstückspreises vor der Grundstücksvermarktung sind in Höhe von bis zu 130.000,00 € zu erwarten.

Abstimmungsergebnis

Siehe Anlage.

Weitere Dokumente (1)

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2020-08-14 FB 23_0669_WP17 Aktualisierung des V SAO.pdf

20.11.2024

754.1 KB

Metadaten

TOP
Ö 11
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Wohnungs- und Liegenschaftsausschusses
Gremium
Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss
Datum
Di., 25.08.2020
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 23 - Fachbereich Immobilienmanagement
Geändert
18.2.2026
Inhalt abgerufen
17. Februar 2026 um 23:21

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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