TOP 4Öffentlich

Unterbindung der Schleichverkehre auf dem Templergraben im Bereich des Hauptgebäudes der HochschuleBürgerantrag von Uni.urban.mobil, VCD Aachen-Düren und ADFC Aachen vom 01.06.2020

FB 61/1502/WP17 · Kenntnisnahme

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Herr Dr. Otten äußert sich verwundert, nicht über den Inhalt, sondern über die Art und Weise des Zustandekommens der Vorlage. Sie trägt das Datum vom 17.08.2020. Das Verfahren im Bürgerforum ist in der Regel folgendes: Es verweist Anregungen und Beschwerden in die zuständigen Ausschüsse zur weiteren Beratung, was hier auch erfolgt ist. Ihn erstaunt, dass am 17.08.2020 die Vorlage für das Bürgerforum schon Beschlussvorschläge für weitere Gremien enthält.

Und dann berät bereits zwei Tage später der Mobilitätsausschuss, ohne dass die Bezirksvertretung Aachen-Mitte sich vorher damit befasst hat. In der Verwaltungsvorlage ist zu lesen, dass es sich bei dem Templergraben um eine Straße des Grabenrings handelt, der zukünftig keine Verbindungsfunktion für den Autoverkehr mehr haben soll und dann nur noch für den ÖPNV wichtig wäre. „So stellt sich die Frage“, so Herr Dr. Otten, „ob nicht die Bezirksvertretung Aachen-Mitte hier dann die Entscheidungskompetenz hätte?“

Ferner merkt Herr Dr. Otten an, dass das Gremium schon häufiger geltend gemacht habe, seine Beteiligungsfunktion in der ordnungsgemäßen Art und Weise wahrnehmen zu wollen.

In der Sache sei es so, dass der Mobilitätsausschuss einen Beschluss gefasst habe, dem man sich nicht verschließen wolle. Jedoch gebe er zu bedenken, dass es durch den zu erwartenden Umbau der Turmstraße im Umfeld zu einem riesigen Problem kommen werde.

Sodann thematisiert Herr Dr. Otten das Reallabor. Am Theaterplatz habe man ebenfalls ein solches eingerichtet, um Verkehre im realen Betrieb überprüfen zu können. Ein realer Betrieb setze natürlich voraus, dass auch ein realer Betrieb vorhanden sei.

Er verstehe, dass der Rektor ein Interesse daran habe, sein Projekt Campus Mitte voran zu bringen. Das Problem bestehe aber darin, dass das Reallabor im Hinblick auf die Hochschule keine realen Verhältnisse abbilden könne, weil es im Moment keine Studenten gebe. Von den 45.000 Studenten befänden sich derzeit geschätzt 33.000 im Fernstudium, also nicht in Aachen. Demnach könne man die Verkehre, die man im Reallabor eigentlich darstellen wolle, nicht darstellen. Mit den Studierenden fehle eine maßgebliche Anzahl von Radfahrern und Fußgängern. Daher sei es momentan für das Reallabor zu früh, weil es nicht real sei. Dies bittet er zu bedenken. Er halte das Reallabor auch nicht für unsinnig, ganz im Gegenteil!

Hinzu komme, dass auch die RWTH im Moment was die Entwicklung des Kármán anbelange, noch nicht so weit sei, um zu sagen, welche Nutzung es demnächst haben werde. Es stehe in Rede, hier einen Begegnungsort für die Studierenden mit erheblicher Aufenthaltsqualität im Bereich der Mitte des Kármán entstehen zu lassen. Dies wäre eine schöne Sache, setze aber voraus, dass die Leute auch dahin können. Dies setze eigentlich eine Überprüfung im Sommer voraus, denn ansonsten habe man keine realen Bedingungen.

Dies hätte er gerne vorgetragen, bevor der Mobilitätsausschuss beschlossen habe, denn es sei ja tatsächlich so, dass auch manchmal die Dinge, die in der Bezirksvertretung Aachen-Mitte angestoßen worden seien, dann auch Gehör gefunden hätten. Und dies sei ja auch der Grund, weshalb man eine bestimmte Art und Weise von Beratungsfolge gemacht habe.

Frau Conradt bedankt sich bei Herrn Dr. Otten für den sehr ausführlichen Wortbeitrag, der die maßgebliche Bedeutung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte deutlich gemacht habe.

Frau Gaube stimmt Herrn Dr. Otten zu. Derzeit habe man Corona-Bedingungen. Keiner wisse, wann diese zu Ende gingen. Der Vorlage sei zu entnehmen, dass die Vorbereitungen von der Verwaltung noch einige Zeit beanspruchen, eventuell ein halbes Jahr. Sie halte das Reallabor für eine vernünftige Sache und hoffe, dass die Studierenden bis dahin auch wieder zurück sein können. Sie wolle die Zustimmung ihrer Fraktion zur möglichst baldigen Einrichtung des Reallabors hiermit zum Ausdruck bringen.

Frau Conradt begrüßt Frau Strehle und erteilt Herrn Klopstein das Wort.

Herr Klopstein stellt fest, der Mobilitätsausschuss habe ja eine ähnliche Entscheidung getroffen. Unter den Studenten seien viele Radfahrer und Fußgänger, die derzeit nicht vor Ort seien. Kein Reallabor unter irrealen Bedingungen. Er spricht sich daher für das Reallabor im Frühjahr bzw. im nächsten Jahr, „wenn es passt“ aus.

Herr Moselage spricht die formalen Fragen an. Es sei eben nicht egal, wer in welcher Reihenfolge etwas zu sagen habe. Die Beratungsfolge sei klug ersonnen worden. Deshalb sollte man sie auch einhalten.

In der Sache schließt er sich Herrn Dr. Otten und Herrn Klopstein an. Was wolle man in einem Reallabor testen, wenn die Studenten in Corona-Zeiten nicht vor Ort seien?

Aus der Vorlage lasse sich entnehmen, dass der Autoverkehr kontinuierlich abgenommen habe. Ab und an fahre er auch da und er habe nicht das Gefühl, dass es hier zu Schwierigkeiten zwischen den verschiedenen Verkehrsteilnehmern komme und es sich beim Templergraben um einen Knotenpunkt für Verkehrsgefährdung handele. Und nur weil hier die RWTH vielleicht sage, es wäre schön, wenn wir hier eine ruhige Zone hätten, dürfe man dies nicht zum alleinigen Maßstab machen.

Auch Herr Deloie nutzt gelegentlich den Templergraben. Seine größte Befürchtung sei, dass das Reallabor dort teste, wenn man schon Einschränkungen auf der Turmstraße habe. Je näher man der Maßnahme dort rücke und je weiter man die Maßnahme Reallabor nach hinten schiebe, befürchte er die Kollision der Maßnahmen. Er äußert größte Bedenken, dass es zu einem Kollaps kommen könnte, ist sich aber sicher, dass die Verwaltung dies im Blick haben werde.

Dann pflichtet Herr Deloie Herrn Moselage im Hinblick auf die Verkehrsgefährdung bei. Aber: Nichts desto trotz sollte man die Umsetzung eines Konzeptes an solchen Punkten auch festmachen. Man beabsichtige, die Stadt zu reaktivieren und attraktiv zu gestalten. Dann sei es redundant, gerade wenn ein Konzept wie das der RWTH vorgesehen sei, sinnvoll darüber nachzudenken, diesen Bereich dem Autoverkehr zu entziehen.

Er gibt zu, er sei damals schon ein Fan der Idee eines shared-space Bereiches gewesen. Doch den Ausführungen des ADFC habe er entnommen, dass es immer dann, wenn ein niveaugleicher Ausbau vorhanden sei, zu Schwierigkeiten komme bei der Begegnung von Kraftfahrzeugen und anderen Verkehrsteilnehmern. Um eine solche Situation gar nicht erst entstehen zu lassen und im Hinblick auf eine Aufwertung und Attraktivierung der Fläche, halte er es für sinnvoll, sie dem Autoverkehr auch tatsächlich zu entziehen. Er erinnert daran, dass man bereits zu Oppositionszeiten zu einer anderen Qualität habe kommen wollen: man habe über Tempo 20 und Schrittgeschwindigkeit nachgedacht sowie die Ausweisung eines verkehrsberuhigten Bereichs. Dies sei aber alles halbherzig, solange Autos dort führen. Obwohl er selber gerne hier fahre um abzukürzen, sei er ein klarer Befürworter einer Maßnahme, den Templergraben aufzuwerten und die Fläche dem Verkehr zu entziehen.

Herr Dr. Otten wendet sich an Frau Gaube und Herrn Deloie und stellt fest: Nichts ist irreversibel in dieser Stadt bis auf den Elisenbrunnen! Er ruft die Erinnerung wach an Bilder, die flanierende Menschen an diesem Brunnen zeigten und alle sahen glücklich aus. Das Problem heute? Es gibt den Bus- und Taxiverkehr!

Nun müsse man sich die Vision des Rektors vergegenwärtigen: Die Studierenden kommen von einem Platz mit toller Aufenthaltsqualität und treffen auf einen Platz ohne KFZ-Verkehr. Aber es gebe ein Problem: Der Vorlage sei zu entnehmen, dass der Templergraben wichtig für den ÖPNV sei. Daher werde die ASEAG wahrscheinlich sagen, dass sie auf diese Fläche nicht verzichten könne. Von daher fürchte er, dass man sich jetzt tolle Gedanken mache, und von dem Ergebnis später enttäuscht sei. Denn wenn die Busse dort führen, habe man wieder ein Problem. Und für diese Maßnahme gelte ähnliches wie für die RVR: Es müsse einfach toll werden, es müsse ein Erfolg werden! Und er wolle nicht erleben, dass man später sage, man könne den niveaugleichen Ausbau nicht ändern, weil man dann die Förderung zurückzahlen müsse.

Dann kommt er an den Punkt, wo er sagt, Reallabor ja, gut. Aber man müsse sich von der Vorstellung verabschieden, dass tatsächlich ein Platzcharakter entstehen könne, weil der ÖPNV immer dort fahren werde und das bedeute, das, was man sich eigentlich wünsche, werde sich nicht erfüllen.

Herr Lindemann betont, dass die Versuchsergebnisse des Reallabors vorliegen sollten, bevor man weitere Fragen klären kann. So gibt es verschiedene Möglichkeiten der Sperrung, zum Beispiel durch die Einrichtung einer Fußgängerzone oder einer Fahrradstraße ohne KFZ-frei.

Frau Conradt dankt Herrn Lindemann. Anschließend bittet sie Frau Strehle zu den verschiedenen Kommentaren Stellung zu nehmen.

Frau Strehle erläutert, dass es einen Antrag gemäß § 24 GO NRW seitens einer Initiative an das Bürgerforum gegeben hat. Das Bürgerforum hat das Anliegen auf die Tagesordnung gesetzt. Der Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen hat dafür eine Vorlage vorbereitet. Der Text stellt die Historie dar, die laufenden Baumaßnahmen und deren Erfordernisse und schließt mit einem Fazit und Ausblick. Die Vorlage beschränkt sich auf fachliche Kommentare, es geht nicht um eine Beschlussfassung. Deshalb ist die Vorlage identisch bei allen drei Gremien eingebracht worden.

Was ist passiert? Sie ist im Bürgerforum beraten worden und man hat dort das Reallabor angenommen. Der Vorsitzende des Mobilitätsausschusses hat darum gebeten, den TOP unmittelbar in den Mobilitätsausschuss einzubringen, also am 03.09.2020.

Dann folgt die Einbringung des TOPs in die Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte.

Inhaltlich geht es um die Sperrung des Templergrabens für den MIV. Hierzu muss eine Expertise erstellt werden. Den Auftrag des Reallabors nimmt die Verwaltung ernst; das Reallabor bedarf einer fundierten Vorbereitung. Eingehend auf Herrn Dr. Otten stellt Frau Strehle fest, dass das Reallabor nur in einer Situation mit vielen vor Ort befindlichen Studenten stattfinden kann. In der Dezember-Sitzung des Mobilitätsausschusses wird es hierzu einen ersten Ausblick geben.

Frau Conradt dankt Frau Strehle für die Darlegung.

Herr Dr. Otten schließt sich dem Dank an. Seinen Worten habe Sie ja entnehmen können, dass er wolle, dass die Maßnahme zu einem Erfolg werde.

Was die Formalien angeht, widerspricht er Frau Strehle. Der Gang der Dinge in den Mobilitätsausschuss ist seiner Meinung nach nicht nur ungewöhnlich, sondern rechtlich nicht in Ordnung. Es ist faktisch so, dass diese Kurzfristigkeit einfach so nicht geht. Denn: Wenn das Bürgerforum eine Angelegenheit an ein weiteres Gremium verweist, muss der Petent oder Beschwerdeführer gemäß § 24 GO eine Mitteilung erhalten, wann die Angelegenheit in diesem Gremium behandelt wird. Die Beratung im Mobilitätsausschuss findet aber bereits 2 Tage später statt, denn Herr Ferrari hat diesen Punkt bereits auf die Tagesordnung für den 03.09.2020 setzen lassen. Und irgendwie sieht die Vorlage vom 17.08.2020 bereits die Beratungsfolge Mobilitätsausschuss 03.09.2020 und Bezirksvertretung Aachen-Mitte 09.09.2020 vor. Diese Beratungsfolge ist so nicht in Ordnung.

In der Sache bekräftigt Herr Dr. Otten nochmals, wenn die Maßnahme erfolgreich sein solle, müsse das Reallabor reale Bedingungen haben. Ob dies das Sommer- oder erst das Wintersemester sein werde, könne heute wohl noch niemand sagen.

Herr Deloie schließt sich im Wesentlichen den Ausführungen von Herrn Dr. Otten an und weist darauf hin, dass die Beratungsfolge problemlos hätte einhalten werden können: Bezirksvertretung Aachen-Mitte 09.09. 2020, Mobilitätsausschuss 24.09.2020.

Zur Sache merkt er an, dass der Platzcharakter durch die Busdurchführung gestört wird. Und dies habe man just für den Markt beschlossen. Ein Blick auf Maastricht zeige aber, dass es dort gelingt, den Platzcharakter des Vrijthofes trotz einer Busdurchführung zu wahren.

Herr Moselage ergänzt die Ausführungen Herrn Dr. Ottens zu den Formalien noch um den Hinweis, dass der Vorsitzende eines Gremiums für die Tagesordnung verantwortlich ist. Er kann einen Punkt aufnehmen; dies entbindet ihn aber nicht von der Verpflichtung zur Einhaltung der Beratungsfolge.

Frau Conradt resümiert, dass in der Sache Konsens besteht und lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.

Beschluss

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Das Bürgerforum nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und verweist ihn zur weiteren Beratung an die Bezirksvertretung Aachen-Mitte und den Mobilitätsausschuss.

Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.


Erläuterungen

Erläuterungen:

Anlass

Uni.urban.mobil., der VCD Aachen-Düren sowie der ADFC Aachen beantragen gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW eine Netzdurchtrennung für den motorisierten Individualverkehr auf dem Templergraben zwischen Schinkelstraße und Wüllnerstraße zur Unterbindung der dortigen Schleichverkehre. Dazu sollen wirksame Maßnahmen gegen eventuelle Ausweichverkehre auf dem Annuntiatenbach und auf der Jakobstraße ergriffen werden. Die Maßnahmen sollen kurzfristig, gegebenenfalls durch vorläufige Maßnahmen hergestellt werden.

Begründet wird der Antrag mit der besonderen Bedeutung dieses Straßenraums für den Fuß- und Radverkehr und den Innenstadt-Campus der RWTH, der durch die in den vergangenen Jahren ergriffenen Maßnahmen wie den Umbau des Templergrabens in Anlehnung an das shared-space-Prinzip sowie die Ausweisung von Tempo 30 nicht ausreichend verändert worden sei. Auch weiterhin sei ein hohes KFZ-Verkehrsaufkommen festzustellen.

Der ÖPNV soll seine Linienwege weiter wie heute mit weniger Autoverkehr fahren können. Die Netzdurchtrennung würde der Bedeutung der Umgestaltung des Grabenrings für das geplante Radvorrangroutennetz folgen und dem bereits aus 2017 stammenden Antrag des ADFC entsprechen.

Bisherige Arbeiten

Antrag und Petition nehmen ein Thema auf, das schon mehrfach beraten wurde: Die dauerhafte Sperrung des Templergrabens für den Kfz-Verkehr vor dem Hauptgebäude der RWTH war Bestandteil des Schleifenkonzeptes im VEP von 1994. Dieser VEP wurde allerdings politisch nicht beschlossen. Die Sperrung des Templergrabens wurde ferner 2006 im Auftrag der Stadt im Verkehrsmodell durch das Büro Harloff-Hensel Stadt- und Verkehrsplanung untersucht und zuletzt 2017 von ADFC und VCD im Vorschlag zur raderkehrsfreundlichen Umgestaltung des Grabenrings wieder aufgegriffen.

2002 wurden auf dem Templergraben rd. 6.600 Fahrzeuge (7 - 19 Uhr) gezählt.

Eine detaillierte Untersuchung für den Templergraben von HHS wurde für den "Masterplan Campus Innenstadt" erstellt. Dessen zentrale Perspektive war die stärkere Verknüpfung des traditionellen Standortes der RWTH zwischen Turmstraße und Annuntiatenbach mit dem zentralen Innenstadt-/Altstadtbereich. Der Hochschulbereich sollte attraktiver gestaltet, die Trennwirkung von Verkehrsachsen, insbesondere die des Templergrabens reduziert werden. Diese Zielsetzung wurde gemeinsam von der RWTH als auch von der Stadtverwaltung formuliert und war mit der Hauptaussage verknüpft, dass nur durch eine verkehrliche Entlastung Spielraum für eine attraktive Gestaltung und eine nachhaltige Aufwertung dieses wichtigen städtischen Raumes entstehen kann. HHS wurde im November 2006 mit der Untersuchung beauftragt. In einem ersten Teil "Verkehrserhebungen und Analyse" wurden die Ergebnisse einer umfangreichen Kordonanalyse, d.h. einer Zählung von Autos mit der Notierung von Autokennzeichen an definierten Querschnitten um den Templergraben, dargestellt. Darauf basierend wurde ein Verkehrssimulationsmodell für den Kfz-Verkehr aufgebaut, mit dem verschiedene Varianten begutachtet und bewertet wurden. Besondere Aufmerksamkeit galt darüber hinaus den starken Fußgängerverkehrsströmen.

2006 wurden auf dem Templergraben fast 5.800 Fahrzeuge (7-19 Uhr) erfasst.

Der weitaus überwiegende Teil der erfassten Fahrzeuge gehörte dem Durchgangsverkehr an, d.h. Fahrten, die nicht am Templergraben beginnen oder enden („Quell- oder Zielverkehr“). Dies insbesondere für die Fahrtrichtung Karlsgraben (76% Durchgangsverkehr); aber auch in der Gegenrichtung mit 59% aller Fahrten. Die Achse (Wüllnerstraße) - Templergraben - Karlsgraben wurde als attraktive zentrumsnahe (Durchgangs-) Verkehrsachse genutzt.

In der folgenden Variantenuntersuchung wurden verschiedene Ideen untersucht, dem entgegenzuwirken: "Verkehrsberuhigung", "Einbahnstraße", "Sperrung" und auch die Abbindung der Wüllnerstraße wurden hinsichtlich der Veränderung der Verkehrsbelastung simuliert. Die Sperrung des Templergrabens hatte erwartungsgemäß starke Zunahmen auf den umgebenden Routen zur Folge, die wiederum mit weiteren Sperrungen (etwa am Kehrmännchen) aufgefangen werden konnten. Die Simulationen haben den Durchgangsverkehr letztlich in Richtung Alleenring verschoben, was am Ende an den Knotenpunkten Ponttor und Alleenring/Königstraße Kapazitätsprobleme auslösen würde.

Bei der damaligen Modellbetrachtung wurden die vorhandenen Kfz-Ströme auf andere Strecken verteilt („umgelegt“), es wurden aber keine Verlagerungen vom Autoverkehr auf andere Verkehrsmittel betrachtet.

Die Ergebnisse wurden in der politischen Beratung aufgenommen und flossen in den Wettbewerb für die Umgestaltung des Templergrabens und die angrenzenden Freibereiche mit ein. Dabei sollte der Templergraben weiterhin für den Kfz-Verkehr nutzbar bleiben.

Die heutige Gestaltung in Anlehnung an das shared-space-Prinzip ist das Ergebnis. Fahrbahn und beidseitige Nebenanlagen sollten stärker als Ensemble wahrgenommen werden. Durch eine Beseitigung des „Trennprinzips“ wurde dem querenden (Fußgänger-)Verkehr im Vergleich zum längs fahrenden Verkehr mehr Bedeutung gegeben. Dazu wurden u.a. auch alle bis dahin vorhandenen Längsparker in diesem Bereich des Templergrabens entfernt. Damit wurde ein deutlicher Schritt unternommen, der mehr Platz und Bedeutung für den Fußverkehr geschaffen und auch - insbesondere durch die Gestaltung - ein gewisses Maß an Verkehrsberuhigung erzielt hat.

Bei einer erneuten Verkehrszählung im Jahr 2014 wurden rd. 4.600 Fahrzeuge gezählt (7 – 19 Uhr).

Diese Menge entspricht einer Reduzierung gegenüber der Zählung von 2002 um 30 % und gegenüber der Zählung in 2006 um 21 %.

Geändertes Hauptverkehrsstraßennetz seit 2017

Mit dem politischen Beschluss des Hauptverkehrsstraßennetzes für den Kfz-Verkehr nach RIN im Oktober 2017 wurde festgelegt, dass die Straßen innerhalb des Alleenrings keine Verbindungsfunktion besitzen: In der Vorlage hieß es: „Straßen innerhalb des Alleenrings sind nach der hier vorliegenden Kategorisierung nach RIN 08 keine Hauptverkehrsstraßen für den Kfz-Verkehr nach RIN 08. Der Stadtkern innerhalb des Alleenrings wurde als zentraler innerstädtischer Ort kategorisiert. Das Netz der Hauptverkehrsstraßen für den Kfz-Verkehr nach RIN 08 setzt folglich am Alleenring an und verbindet nach außen zu den Autobahnanschlüssen und den Landstraßen im außerörtlichen Bereich. Die Straßen in der City dienen insgesamt der Erschließung des Innenstadtbereichs und haben daher keine Verbindungsbedeutung.“

Aktuelle Anforderungen: Rad-Vorrang-Netz

Mit dem 2019 politisch verabschiedeten Rad-Vorrang-Netz werden aktuell neue Anforderungen an den Grabenring und damit auch an den Templergraben formuliert. Radverkehr soll auf dem Grabenring gesammelt und sicher geführt werden. Die Schaffung dieses Radvorrangnetzes soll nicht nur ein wesentlicher Beitrag des Radverkehrs zur Mobilitätswende sein, der radverkehrsgerechte Ausbau des Grabenrings soll auch die Benutzung der hochbelasteten innerstädtischen Fußgängerzonen durch den Radverkehr reduzieren. Eine Sperrung des Templergrabens für den motorisierten Individualverkehr vor dem Hauptgebäude ist eine der offensichtlich attraktiven Varianten zur Erreichung dieses Ziels. Aktuell arbeitet die Verwaltung an einer Gesamtbetrachtung des Grabenrings, die die vielfältigen Eingaben des Beteiligungsprozesses aus dem September/Oktober 2019 in der "Planbar" aufnimmt und eine strukturierte Grundlage für die weitere Diskussion bieten soll.

Aktuelle Anforderungen: Leistungsfähigkeit des Straßennetzes bei Großbaumaßnahmen

Für die perspektivische Betrachtung ist darüber hinaus die Lage des Templergrabens im Kontext anstehender großer straßenbaulicher Maßnahmen im Umfeld zu betrachten. Die Erneuerung der Ludwigsallee hat im August 2020 begonnen und wird bis in das Jahr 2022 hineinreichen. Der Ersatzneubau der Brücke Turmstraße beginnt Ende 2021 mit einer Laufzeit bis Frühjahr 2024. Die Wüllnerstraße soll umgebaut werden und auch in der Pontstraße stehen umfangreiche Erneuerungen an. Für diese konkret absehbaren Maßnahmen ist es wichtig, dass es für baustellenbedingt erforderliche Einschränkungen stadtverträgliche Umleitungsmöglichkeiten gibt, ohne die Erreichbarkeit dieses innenstadtnahen Stadtquartiers zu gefährden. Eine hierzu erforderliche, zeitlich begrenzte, Nutzung des Templergrabens ist nach aktuellem Stand zu erwarten.

Die Stadtverwaltung wird für die Verkehrsführung während der Bauzeit der Baumaßnahme „Ersatzneubau Brücke Turmstraße“ ein umfassendes Verkehrskonzept für alle Verkehrsteilnehmergruppen (MIV, ÖPNV, Radverkehr, Fußverkehr) incl. Kommunikationskonzept erarbeiten. Das Verkehrskonzept wird neben der notwendigen Verkehrsumleitung vor Ort auch die Auswirkung der Umleitungsverkehre auf das gesamtstädtische Verkehrsnetz beleuchten und dafür entsprechende Lösungsansätze entwickeln. Grundsätzlich beabsichtigt die Verwaltung, insbesondere bei temporären Vollsperrungen, aber auch in der Zeit reduzierter Fahrspurenverfügbarkeit für den Durchgangsverkehr großräumige Umfahrungen auf dem Hauptverkehrsstraßennetz vorzusehen. Die Verwaltung wird im Rahmen des vorgenannten Verkehrsführungskonzeptes auch die parallele Sperrung des Templergrabens für den MIV untersuchen. Die Erarbeitung des Verkehrsführungskonzepts geschieht unter Mitwirkung externer Planungsbüros. Die zur Auftragsvergabe erforderlichen Ausschreibungs- und Vergabeverfahrenlaufen bis voraussichtlich Herbst 2020. Mit dem Abschluss des Verkehrsführungskonzepts ist im II. Quartal 2021 zu rechnen.

Fazit und Ausblick

Der Grabenring hat keine Verbindungsfunktion für den Autoverkehr. Er ist wichtig für den ÖPNV in Aachen. Damit der Grabenring seine Funktion als Radverteilerring wahrnehmen kann, ist eine Reduzierung des MIV erforderlich. Ein Durchfahrtsverbot für den MIV am Templergraben unterstützt dies. Damit würde an dieser Stelle zugleich die mit dem Umbau des Templergrabens begonnene stärkere Vernetzung von Innenstadt und Hochschule insbesondere für die Fußgänger verbessert.

Die Verwaltung wird im zweiten Halbjahr 2020 den politischen Gremien eine Vorlage über die Möglichkeiten für eine Neugestaltung des Grabenringes zur Beratung vorlegen (hier: Stärkung des Radverkehrs auf dem Grabenring im Sinne des 2019 beschlossenen Rad-Vorrang-Netzes). Erst in der Zusammenschau dieser Vorlage mit dem „Verkehrsführungskonzept Brücke Turmstraße“ (II. Quartal 2021) kann zielführend über Ausgestaltung und Zeitplan einer Kfz-Reduktion auf dem Templergraben entschieden werden.


Abstimmungsergebnis

Einstimmig

Weitere Dokumente (1)

Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.

buergerantrag
91.9 KB · PDF
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2020-08-17 FB 61_1502_WP17 Unterbindung der Sch SAO.pdf

20.11.2024

177.4 KB

Betroffene Straßen

Karte wird geladen…

Metadaten

TOP
Ö 4
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Datum
Mi., 09.09.2020
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
18.2.2026
Inhalt abgerufen
17. Februar 2026 um 23:32