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Einrichtung eines Fußgängerüberweges an der Querung des Forster Weg, Einmündung Luise-Hensel-Straße

FB 61/1517/WP17 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Herr Dr. Otten stellt fest, dass es hier um eine sinnvolle Maßnahme gehe und er sie deshalb auch gerne umgesetzt sehe. Aber die Umsetzung erfolgt laut Vorlage „im Rahmen der jährlich verfügbaren Haushaltsmittel für Kleinmaßnahmen im Rahmen der Prioritätensetzung“. Er wünsche sich eine Umsetzung der Maßnahme zumindest in absehbarer Zeit. Für ihn stelle sich daher die Frage, wo die Maßnahme auf der Prioritätenliste landen wird.

Herr Deloie fragt, was man dagegen haben könne? Die Schüler, die hier jeden Morgen zur Schule gehen, kennen die Problematik am besten.

Ihn interessiert der Zeitpunkt, an dem die Schüler ihr Anliegen im Kinderparlament eingebracht haben. Denn man habe ja bereits erfahren, dass diese Eingaben eine sehr lange Vorlaufzeit gehabt haben. Er findet es toll, wenn solche Eingaben aus der Bürgerschaft oder von den eigentlichen Profiteuren einer solchen Maßnahme kommen und er würde sich freuen, häufiger aus dem Kinderparlament Berichte zu erhalten. Er erinnert daran, dass es ja bereits eine Maßnahme gegeben habe, bei der die Bezirksvertretung immer wieder nachgehakt habe und diese Maßnahme erst so ins Laufen gebracht habe. Im vorliegenden Fall ist im Frühjahr 2019 eine Verkehrserhebung durchgeführt worden und im Oktober 2019 hat eine Verkehrsbesprechung stattgefunden. Die Planung ist aus Juli 2020. Er bittet die Verwaltung um Mitteilung, wann die Anregung im Kinderparlament vorgebracht wurde und regt an, zukünftig die Bezirksvertretung Aachen-Mitte über Eingaben im Kinderparlament zu informieren. Dann könnte diese gegebenenfalls Maßnahmen priorisieren.

Die Antwort der Verwaltung zu der Anregung im Kinderparlament steht noch aus.

Frau Conradt bedankt sich bei Herrn Deloie. Sie erteilt Herrn Dr. Langweg das Wort mit der Bitte, hierzu etwas zu berichten.

Herr Dr. Langweg teilt mit, dass die Umsetzung der Maßnahme laut Rücksprache mit Frau Dr. Roder für das Jahr 2021 eingeplant ist.

Beschluss

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Einrichtung eines Fußgängerüberweges über den Forster Weg westlich der Kreuzung Luise-Hensel-Straße. Die Umsetzung vor Ort wird im Rahmen der jährlich verfügbaren Haushaltsmittel für Kleinmaßnahmen im Rahmen der Prioritätensetzung zur Umsetzung in 2021 eingeplant.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt

die Einrichtung eines Fußgängerüberweges über den Forster Weg westlich der Kreuzung Luise-Hensel-

Straße. Die Umsetzung vor Ort wird im Rahmen der jährlich verfügbaren Haushaltsmittel für Klein-

maßnahmen im Rahmen der Prioritätensetzung eingeplant.


Erläuterungen

Erläuterungen:

Anlass

Als Mitglieder im Aachener Kinderparlament haben die Schüler*innen der Gemeinschaftsgrundschule am Höfling beim Besuch im Rathaus Herrn Oberbürgermeister Marcel Phillipp auf die gefährliche Situation auf dem Weg zur

und von der Schule hingewiesen. Mit ihrer Eingabe war die Bitte versehen, zu prüfen, ob es möglich ist,

einen Fußgängerüberweg an der Einmündung Luise-Hensel-Straße über den Forster Weg anzulegen.

Um den Schulweg nach den Schulwegplänen sicher zu gestalten, haben sich zurzeit 4 Elternteile bereit erklärt, in den Zeiten morgens von 7.30 Uhr bis 7.55 Uhr als Verkehrshelfer zu fungieren. (siehe Schulwegplan, Anlage 1 sowie Fotos

in der Anlage 2)

Sachstand

DieEinrichtung eines Fußgängerüberweges soll entsprechend der Verwaltungsvorschriften (VwV-StVO) zu

§ 26 StVO und der derzeit gültigen Richtlinien (R-FGÜ 2001) unter bestimmten örtlichen und verkehrlichen Voraussetzungen erfolgen. Die Richtlinien ergänzen und präzisieren die Verwaltungsvorschriften.

Die Anordnung eines Fußgängerüberweges kommt aus verkehrlicher Sicht in Betracht, sofern der Fußgänger-

Querverkehr hinreichend gebündelt auftritt und entsprechende Kombinationen an Fußgänger- und Kraftfahrzeugverkehrsstärken auftreten. Dabei bezieht sich die Kraftfahrzeugverkehrsstärke auf den in einem

Zug zu überquerenden Fahrbahnteil. Nach den Richtlinien zur Einrichtung von Fußgängerüberwegen ist die

Einrichtung eines Fußgängerüberweges ab einer Kombination von 50 - 100 Fußgängern pro Stunde

und einem gleichzeitigen Aufkommen von 200 - 750 Kfz möglich.

Bei der am 26.03.2019 im Zeitraum von 7.15 bis 8.15 Uhr durchgeführten Zählung am Standort Forster Weg /

Luise-Hensel-Straße wurden insgesamt 149 Fußgänger, die den Forster Weg querten und insgesamt 247 Fahrzeuge in beiden Fahrtrichtungen (aus Richtung Karl-Marx-Allee und aus Richtung Branderhofer Weg) gezählt. Nach den Richtlinien

wäre das Anlegen eines Fußgängerüberweges demnach grundsätzlich möglich, auch wenn dieser in der Tempo

30-Zone grundsätzlich entbehrlich ist.

Die Anlage eines Fußgängerüberweges setzt nach der R-FGÜ eine frühzeitige Erkennbarkeit für Fahrzeugführer

und eine frühzeitige Sichtbeziehung zwischen Fußgängern und Fahrzeugführern voraus. Bei der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h muss ein Fußgängerüberweg aus mindestens 50 m Entfernung erkennbar

sein und die Sichtweite auf die Wartefläche muss mindestens 30 m betragen. Bei einer Anfahrt aus Richtung

Karl-Marx-Allee und Branderhofer Weg wäre eine Erkennbarkeit des Fußgängerüberweges und die Sicht-

weiten von und auf die Warteflächen gegeben. Der Fußgängerüberweg wird in der Breite von 3,00 m geplant

und wird mit Zeichen 293 (Anlage 2 zur StVO) als Markierung (Zebrastreifen) und dem Verkehrszeichen 350

(Anlage 3 zur StVO) beschildert bzw. beleuchtet.

Innerhalb der Verwaltung wurde die Anlage eines Fußgängerüberweges in einer gemeinsamen Verkehrsbesprechung

mit Vertretern der Polizei, des Verkehrsmanagements, des Straßenbaulastträgers und der ASEAG besprochen und abgestimmt. Es bestand Einvernehmen, dass der Fußgängerüberweg die Sicherheit der Schüler*innen aus dem Wohngebiet erheblich erhöht. Die Kosten für den Bau des Fußgängerüberweges und dem Umbau des Gehweges

betragen ca. 30.000,00 €.

Fazit:

Der Fußgängerüberweg ist entsprechend der festgestellten Zahlen rechtlich möglich, wenngleich er auch in einer

Tempo 30-Zone grundsätzlich entbehrlich wäre, trägt er hier erheblich zur Sicherheit für Schüler*innen aus dem

gesamten Wohngebiet Beverau bei. Die Verwaltung schlägt daher vor, den Fußgängerüberweg anzulegen.


Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Abstimmungsergebnis

Einstimmig

Weitere Dokumente (3)

Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2020-08-24 FB 61_1517_WP17 Einrichtung eines Fu SAO.pdf

20.11.2024

614.0 KB

Betroffene Straßen

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Metadaten

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Ö 10
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Datum
Mi., 09.09.2020
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
18.2.2026
Inhalt abgerufen
17. Februar 2026 um 23:32