Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung in der Stadt Aachen für das KiTa-Jahr 2025/2026
FB 45/0652/WP18 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Herr Bezirksvertreter Kogel bemängelt die fehlende Versorgung bei Kindern unter drei Jahren.
Herr Bezirksbürgermeister Hecker betont, dass das zuständige Fachamt sein Möglichstes tut, um den Zustand zu verbessern.
Frau Bezirksvertreterin Vogelgesang wundert sich, warum keine Vertretung des zuständigen Fachamtes anwesend ist. Sie betont, dass sie Fragen zu dem entsprechenden Bedarf an Kindertagesplätzen hat und gerne mit der Fachverwaltung hierüber ins Gespräch gekommen wäre.
Herr Bezirksvertreter Küppers berichtet, dass die Bedarfsplanung für die Kindertagesplätze dem Kinder- und Jugendausschuss der Stadt Aachen noch nicht vorliegt. Weiter betont Herr Bezirksvertreter Küppers, wie schlecht die Versorgung in Haaren ist und, dass die Stadt Aachen ihrer gesetzlichen Verpflichtung bezüglich der Ansprüche auf einen U3 Platz nicht nachkommt. Eskommen auf einen U3 Platz bis zu 30 Bewerbungen. FB 45 setzt sich mit großer Hingabe für die Schaffung von Plätzen ein, es mangelt an anderer Stelle innerhalb der Verwaltung.
Frau Bezirksvertreterin Ludwigs bittet bis zur nächsten Sitzung um Vorlage einer realistischen Zeitschiene für den Neubau der Kita.
Herr Bezirksbürgermeister Hecker schlägt vor für die nächste Sitzung den Fachbereichsleiter Herrn Kaldenbach, das Gebäudemanagement E26, sowie weitere betroffene Personen einzuladen.
Frau Bezirksvertreterin Dautzenberg merkt an, dass für die Kita Stadthäuser ebenso noch keine Zeitschiene absehbar ist.
Frau Bezirksvertreterin Vogelgesang führt aus, dass man keine konkreten Fragen vorbereitet hatte, aber man zu dem ein oder anderen Punkt etwas mehr Hintergrundwissen erwerben wollte. So wäre eine Nachfrage gewesen, welcher Bedarf besteht spezifisch für Verlautenheide und Haaren und dem anderen Bereich aus dem Sozialraum, der nicht im Bezirk Haaren liegt. Der Bedarf wäre zu erörtern für jetzt und die nächsten (sechs bis sieben) Jahre. Weiterhin wäre zu erörtern, wie mit dem Fachkräftemangel langfristig umgegangen werden soll.
Herr Bezirksvertreter Küppers führt aus, dass für die Kita am Burghöhenweg Planungsrecht besteht. Hier wird geprüft, wie viel Raum in dieses Baufeld gebaut werden kann, was nicht so lange dauern darf. Zu dem Sachstand des Konzeptverfahrens der Kita Stadthäuser wurde der Bezirksvertretung keinerlei Rückmeldung mehr gegeben. Herr Bezirksvertreter Küppers bittet entsprechend um Einladung von Vertretern des FB 23 für die nächste Sitzung.
Herr Bezirksamtsleiter Geber erläutert den Sachstand zu der Kita an den Stadthäusern. Hier ist der B-Plan rechtskräftig und der FB Immobilienmanagement will mit dem Konzeptverfahren starten. Eine Vorlage hierzu ist für die erste Jahreshälfte vorgesehen. Ein Beschluss zwecks Erschließung wird vorbereitet. Wenn das abgeschlossen ist passiert mehr. Danach kann der Bau beginnen. Somit kann aktuell keine genaue Zeitschiene erstellt werden. Er befürwortet es, auch Vertreter des FB 23 mit einzuladen.
Herr Bezirksvertreter Küppers betont, dass durch das Konzeptverfahren der Prozess eigentlich beschleunigt werden sollte und schlägt vor ebenfalls Vertreter aus dem Bereich der Erschließung und Wegeführung im Rahmen des Bebauungsplans zur nächsten Sitzung einzuladen, damit die BV beraten kann, wie die Erschließung zeitnah erfolgen und das Konzeptverfahren schnellstmöglich starten kann.
Herr Bezirksvertreter Kogel schließt sich Herrn Bezirksvertreter Küppers an.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Der Kinder- und Jugendausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen,
- die vorgelegte Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung 2025/2026 und das damit verbundene Platzangebot für ü3-Kinder im Umfang von 6.447 Plätzen und für U3-Kinder im Umfang von 2.162 Plätzen in KiBiz-geförderten Kindertageseinrichtungen zu beschließen,
- zur Abdeckung unvorhergesehener Bedarfe die Anmeldung einer „Not-KiTa“ zur Landesförderung mit insgesamt 100 Plätzen (60 in Gruppenform III c und 40 in Gruppenform I c) in Trägerschaft eines „anderen Trägers“ zu beschließen, sowie
- ein Angebot von 700 Betreuungsplätzen in Kindertagespflege zu beschließen.
Der Rat der Stadt Aachen beschließt
- die vorgelegte Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung 2025/2026 und das damit verbundene Platzangebot für ü3-Kinder im Umfang von 6.447 Plätzen und für U3-Kinder im Umfang von 2.162 Plätzen in KiBiz-geförderten Kindertageseinrichtungen,
- zur Abdeckung unvorhergesehener Bedarfe die Anmeldung einer „Not-KiTa“ zur Landesförderung mit insgesamt 100 Plätzen (60 in Gruppenform III c und 40 in Gruppenform I c) in Trägerschaft eines „anderen Trägers“, sowie
- ein Angebot von 700 Betreuungsplätzen in Kindertagespflege.
Erläuterungen
In der Anlage wird die Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung 2025/2026 der Stadt Aachen vorgelegt.
Diese ist dem Landesjugendamt bis spätestens 15. März für das im gleichen Kalenderjahr beginnende Kindertagesstättenjahr 2025/2026 verbindlich vorzulegen, um die entsprechenden Landeszuschüsse zu erhalten.
Die Bedarfsplanung führt zu einer Versorgungsquote im ü3-Bereich von 99,72 % und im U3-Bereich von 49,54 % im Kindertagesstättenjahr 2025/2026, beginnend mit dem 01.08.2025.
Die unter Punkt 2 des Beschlussvorschlages angemeldeten 100 Plätze der „Not-KiTa“ sind in den vorgenannten Versorgungsquoten nicht berücksichtigt.
Über die Planung wird die Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII/KJHG in ihrer Sitzung im Januar 2025 beraten. Über das Ergebnis wird mündlich in der Sitzung berichtet.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
JA | NEIN | ||
x |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Für die Umsetzung des Bedarfsplans für die Kindertagesbetreuung 2025/2026 sind ausreichende Haushaltsmittel zum Haushaltsentwurf angemeldet und stehen vorbehaltlich der Beschlussfassung des Rates zur Verfügung.
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
nicht bekannt |
Technische Details
ID: 1007548
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=1007548
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2024-12-19 FB 45_0652_WP18 Bedarfsplanung fuer d SAO.pdf
19.12.2024
86.5 MB
Metadaten
- TOP
- Ö 4
- Sitzung
- Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Haaren
- Gremium
- Bezirksvertretung Aachen-Haaren
- Datum
- Mi., 29.01.2025
- Uhrzeit
- 18:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Geändert
- 8.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 8. Februar 2026 um 12:12