29. Januar 2025 um 18:00, Sitzungssaal Bürgerhaus (alt)
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Haushaltsplanberatungen 2025

BA 3/0104/WP18 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Herr Bezirksvertreter Kogel merkt an, dass eingestellte Gelder aus den Positionen 618 und 619 gestrichen wurden. Er versteht dies so, dass das Parkplatzdeck wegfällt.

Herr Bezirksbürgermeister Hecker antwortet, dass man diese Frage auch den Vertretern des FB 68 hätte stellen können, wenn sie denn heute anwesend gewesen wären. Es wrid fast eine Millionen Euro aus dem Haushalt gestrichen und man wird hierüber noch nicht einmal informiert.

Herr Bezirksvertreter Küppers erinnert sich an ein interfraktionelles Gespräch, in dem darüber informiert wurde, dass Teile des Programms nicht mehr förderfähig sind. Unter anderem war die Förderung von Parkständen nicht mehr möglich. Aus diesem Grund wurden diese Punkte aus der Finanzplanung herausgenommen.

Die Fraktionen haben keine weiteren Anträge zum Haushalt, die sie unter diesem Tagesordnungspunkt stellen werden.

Beschluss

Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren nimmt die bezirksbezogenen Haushaltsangaben sowie den Gesamthaushalt – unter Berücksichtigung der getroffenen Einzelentscheidungen – zur Kenntnis und empfiehlt den jeweiligen Fachausschüssen und dem Rat der Stadt Aachen entsprechend zu beschließen.

Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren nimmt die bezirksbezogenen Haushaltsangaben sowie den Gesamthaushalt – unter Berücksichtigung der getroffenen Einzelentscheidungen – zur Kenntnis und empfiehlt den jeweiligen Fachausschüssen und dem Rat der Stadt Aachen entsprechend zu beschließen.

Erläuterungen

Der Haushaltsplanentwurf wurde am 04.12.2024 in den Rat der Stadt Aachen eingebracht. Band I des Entwurfs mit Haushaltssatzung, Vorbericht, Stellenplan und Haushaltsübersichten wurde bereits zugestellt.

Die Daten des Haushaltsplanentwurfs stehen als PDF-Format und als interaktiver Haushaltsplan unter www.achen.de/haushalt zur Verfügung.

Die Übersichten der bezirksbezogenen Haushaltsangaben für den Stadtbezirk Haaren sind im Ergebnisplan, konsumtiven Finanzplan und Investitionsplan inklusive der Verpflichtungsermächtigungen dargestellt und als Anlage beigefügt.

Im Zusammenhang mit der Investitionsplanung ist ebenfalls die „Übersicht über die aufgrund § 13 KomHVO NRW nicht in die Investitionsplanung aufgenommenen Maßnahmen“ relevant und beigefügt.

Das Produktblatt Bezirk „Haaren“ ist ebenfalls als Anlage beigefügt.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Einstimmig, 0 Gegenstimmen, 0 Enthaltungen
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2025-01-13 BA 3_0104_WP18 Haushaltsplanberatun SAO.pdf

13.1.2025

342.8 KB

Metadaten

TOP
Ö 10
Sitzung
Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Haaren
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Haaren
Datum
Mi., 29.01.2025
Uhrzeit
18:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
B 3 - Bezirksamt Aachen-Haaren
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 12:12