Finanzierung des Eigenanteils für das Sofortausstattungsprogramm des Landes NRW
FB 45/0799/WP17 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Die Ausschussvorsitzende Frau Plum weist auf das Vorliegen einer Tischvorlage hin.
Frau Gehling stellt hinsichtlich der Vorlage klar, dass aus dieser nicht hervorgehe, welche Folgekosten aus der Wartung und Betreuung der 2.000 mobilen Endgeräte resultieren würden. Nach derzeitiger Einschätzung müsse jedoch von einer Größenordnung in Höhe von 120 Euro Wartungskosten pro Jahr und Endgerät - ohne Versicherung - gerechnet werden. Grund für diese Kosten sei das Erfordernis der systemkonformen Wartung und Einbettung in die schulrelevanten Systeme. Die Folgekosten müssten aus Sicht von Frau Grehling bei der Beschlussfassung mit einbezogen werden, da entsprechende Auswirkungen auf die Haushaltsplanung damit einhergingen. Sie hätte sich diesbezüglich mehr Klarheit in der Vorlage gewünscht. Gleichwohl müsse jedoch auch berücksichtigt werden, dass die Anschaffung der IT ohnehin im Rahmen der zunehmenden Digitalisierung über einen anderen Zeitkorridor hätte erfolgen müssen, mit den entsprechenden Kosten hinsichtlich der Wartung der Geräte.
Herr Fagot vom Fachbereich Kinder, Jugend und Schule bestätigt die von Frau Grehling genannten Wartungskosten in Höhe von 120 Euro netto pro iPad und Jahr. Man sei jedoch mit dem IT-Dienstleister in Verhandlungen, die Konditionen aufgrund der großen Zahl an bestellten Geräten zu verbessern. Dennoch bestehe Übereinstimmung, dass die Folgekosten erheblich seien.
Zu berücksichtigen sei, dass Zielsetzung die Ausstattung der Schülerinnen und Schüler mit einem erhöhten Bedürftigkeitsbedarf sei, um einen Ausgleich sozialer Ungleichgewichte erreichen zu können. Daher sei ein entsprechender Support zwangsläufig, um die Geräte für Online-Lehrangebote auch von zu Hause aus optimal nutzen zu können.
Ratsherr Pilgram regt vor dem Hintergrund der hohen Wartungskosten den Aufbau einer eigenen IT-Infrastruktur beziehungsweise eine entsprechende Wirtschaftlichkeitsberechnung aus Sicht der Verwaltung an, da die IT-Anforderungen künftig erwartungsgemäß weiter steigen würden. Vorteile seien die schnellere Erreichbarkeit des zuständigen Personals und die Vermeidung der Zahlung einer Umsatzsteuer.
Des Weiteren fragt er an, nach welchen Kriterien die beschafften iPads tatsächlich vergeben würden. Nach seinem Wissensstand sei dies noch ungeklärt, auch hinsichtlich der Frage, ob die Schulen diese Entscheidung selber treffen würden.
Ratsherr Schmidt-Ott zeigt sich äußerst erstaunt über die hohen Wartungskosten und würde gerne wissen, wie die 120 Euro aufzuschlüsseln seien (Stunden Support, Lizenzgebühren usw.). Gleichzeitig sehe er die hohen Folgekosten als wohl unvermeidlich an, wenn die entsprechende Bestellung nun aufgrund des Förderprogramms vorgenommen werden solle.
Frau Grehling erläutert, dass eine Debatte über die künftige IT-Ausrichtung der Stadt Aachen ganzheitlich erfolgen solle und nicht punktuell.
Grundsätzlich sei es aus ihrer Sicht definitiv zu begrüßen, dass die Bestellung der mobilen Endgeräte bereits angestoßen worden sei, um die entsprechende Förderung auch abrufen zu können.
Je weiter die Digitalisierung der Verwaltung beziehungsweise der Schulen voranschreite, desto geringer wäre aus ihrer Sicht in Zukunft die Dienstleistung eines IT-Unternehmens in Anspruch zu nehmen. Dieser Grad sei jedoch noch nicht erreicht, was zur Folge habe, dass eine gewisse Grundausstattung und Unterstützung benötigt werde.
Die Richtlinie über die Förderung der digitalen Sofortausstattung bezwecke die Versorgung der Schülerinnen und Schüler, bei denen eine entsprechende Bedürftigkeit bestehe. Die konkreten Kriterien der Messbarkeit dieser Bedürftigkeit seien nach ihrem Wissensstand in der Förderrichtlinie noch nicht benannt und würden nach ihrer Erwartungshaltung zentral von der zuständigen Fachverwaltung ausgearbeitet.
Ferner sei nicht nur eine zeitnahe Beschaffung der Geräte erforderlich, sondern auch die entsprechende schnellstmögliche Aktivierung, so dass die iPads auch tatsächlich genutzt werden können. Auch dies müsse vor dem Hintergrund der Beauftragung des IT-Dienstleisters berücksichtigt werden. Dennoch teile sie die Ansicht, dass die Wartungskosten pro Gerät deutlich über den Erwartungen liegen würden. Aus diesem Grund sei die Verwaltung auch noch in Verhandlungen.
Ratsherr Deumens betont vor dem Hintergrund des hohen Bedarfs an mobilen Endgeräten insgesamt, der über die 2.000 Geförderten hinausgehe, die Bedeutung der Zuweisung der nun bestellten Geräte an tatsächlich Bedürftige.
Er stellt die Frage, warum bei der Beschaffung der Endgeräte die verhältnismäßig kostenintensiven iPads berücksichtigt worden seien, obwohl Tablets anderer Hersteller zu einem günstigeren Preis hätten erworben werden können.
Herr Fagot führt aus, dass die nun bestellten Geräte sich in bestehende Medienkonzepte integrieren lassen müssen. Hier würden sich die iPads anbieten, dass sie eine einfache Bedienführung sowie die höchste Kompatibilität mit der in den Schulen eingesetzten Präsentationstechnik aufweisen würden.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Der Finanzausschuss der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, vorbehaltlich der Empfehlung des Schulausschusses, gemäß § 83 GO NRW die Bereitstellung der im Rahmen der Finanzplanung des Haushalts 2020 für den Eigenanteil des Sofortausstattungsprogramms zusätzlich benötigten finanziellen Mittel in Höhe von 151.000 € zur Verfügung zu stellen.
- Der Schulausschuss der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, gemäß § 83 GO NRW die Bereitstellung der im Rahmen der Finanzplanung des Haushalts 2020 für den Eigenanteil des Sofortausstattungsprogramms zusätzlich benötigten finanziellen Mittel in Höhe von 151.000 € zur Verfügung zu stellen.
- Der Rat der Stadt Aachen beschließt gemäß § 83 GO NRW die Bereitstellung der im Rahmen der Finanzplanung des Haushalts 2020 für den Eigenanteil des Sofortausstattungsprogramms zusätzlich benötigten finanziellen Mittel in Höhe von 151.000 € zur Verfügung zu stellen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Ausgangslage
Im September 2019 wurde die Förderrichtlinie für den Digitalpakt Schule veröffentlicht. Aufgrund der Corona-Pandemie und der damit einhergehenden Tatsache, dass die Schulen geschlossen wurden bzw. eine Umstellung der Unterrichtsform von Präsenzunterricht auf Lernen auf Distanz erfolgte, wurde das Vorhandensein ausreichender digitaler Endgeräte an den jeweiligen Schulen in kürzester Zeit zwingend notwendig. Aufgrund dessen hat das Land NRW mit Datum 21.07.2020 die „Richtlinie über die Förderung von digitalen Sofortausstattungen (Zusatzvereinbarung zur Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 – 2024 – Sofortausstattungsprogramm) an Schulen und in Regionen in Nordrhein-Westfalen“ (kurz: Sofortausstattungsprogramm) veröffentlicht. Diese hat zum Ziel, die Versorgung der Schülerinnen und Schüler (SuS) mit digitalen Endgeräten zu verbessern (vgl. Pkt. 1.1 der beigefügten Anlage 1). Für das Umsetzen der Förderrichtlinie bzw. Ausstatten der SuS mit entsprechenden digitalen Endgeräten stehen der Stadt Aachen Fördermittel in Höhe von 1.358.817,79 € zur Verfügung, die bis spätestens zum 31.12.2020 verwendet sein müssen (vgl. Pkt. 7.3 der Anlage 1).
Analog zu dem DigitalPakt Schule hat die Stadt Aachen als Zuwendungsempfängerin auch im Rahmen des Sofortausstattungsprogramms einen Eigenanteil in Höhe von 10 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben zu erbringen. Unter der Voraussetzung des Abrufs der vollständigen Fördersumme entfällt somit ein Eigenanteil auf die Stadt Aachen in Höhe von rd. 151.000 € im Haushaltsjahr 2020.
Das Bereitstellen bzw. Verlagern der finanziellen Mittel muss aus Sicht der Verwaltung schnellstmöglich beschlossen werden, da die Fördermittel bis zum 31.12.2020 verbraucht sein müssen, der Markt für digitale mobile Endgeräte, insbesondere für Tablets, jedoch bereits zum jetzigen Zeitpunkt stark ausgereizt ist und das Beschaffen solcher Geräte zunehmend anspruchsvoll wird. In enger Abstimmung mit der regio IT hat die Verwaltung daher bereits 2.000 iPads inkl. Schutzhüllen über die regio IT bestellt. Die seitens der Verwaltung initiierte und noch laufende Bedarfsabfrage bei den Schulen zeigt, dass über die 2.000 iPads hinaus ein weiterer, großer Bedarf an Tablets und Laptops für die SuS besteht. Die Fördermittel werden daher, sofern dies umsetzbar ist, vollständig ausgeschöpft werden.
Finanzierung
Die Deckung des Eigenanteils kann aus den folgenden Positionen erfolgen:
Investiv:
•Umgestaltung Schulhöfe (5-030101-800-00500-900-1, 78310000) mit 19.000 €
•Ersatzbesch. Einrichtung OGS (5-030101-800-00600-810-2, 78350000) mit 34.000 €
•Ersatzbesch. Verpflegungsküchen (5-030102-900-00700-810-1, 78350000) mit 3.979,75 €
•Umgestaltung Schulhöfe (5-030104-900-01700-900-1, 78310000) mit 20.000 €
•Umgestaltung Schulhöfe (5-030105-900-01400-900-1, 78310000) mit 10.000 €
•Umgestaltung Schulhöfe (5-030106-900-01300-900-1 , 78310000) mit 4.000 €
•Beschaffung Außenspielflächen Kitas (5-060101-800-00400-900-1, 78310000) mit 50.000 €
•Jugendberufshilfe (5-060201-900-00300-810-1, 78310000) mit 5.000 €
•Jugendberufshilfe (5-060201-900-00300-810-1, 78320000) mit 5.000 €
Konsumtiv:
•Grundschulen (1-030101-800-7, 52560000) mit 34.000 €
•Hauptschulen (1-030102-900-3, 52560000) mit 3.979,75 €
•Kinder- u. Jugendförderung §11-15 SGB VIII (1-060201-900-1, 57110040) mit 5.000 €
•Mieten Kita (1-060101-800-4, 54220000) mit 108.000 €
Da die Mittel aus dem Sofortausstattungsprogramm bis zum 31.12.2020 verausgabt werden müssen, sind für die folgenden Haushaltsjahre finanzielle Mittel bzw. Deckung für die Finanzierung des Eigenanteils nicht erforderlich.
Empfehlung der Verwaltung
Die Verwaltung empfiehlt, für die Deckung des Eigenanteils in Höhe von rd. 151.000 € die vorgenannten Positionen heranzuziehen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
JA | NEIN | ||
x |
Investive Auswirkungen | Ansatz 2020 | Fortgeschriebener Ansatz 2020 | Ansatz 2021 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2021 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | ||||||||
Einzahlungen | 0 | 1.358.817,79 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Auszahlungen | 0 | 1.509.797,54 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 0 | -150.979,75 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | -150.979,75 | |||||||||||||
Deckung erfolgt aus 5-030101-800-00500-900-1, 78310000 5-030101-800-00600-810-2, 78350000 5-030102-900-00700-810-1, 78350000 5-030104-900-01700-900-1, 78310000 5-030105-900-01400-900-1, 78310000 5-030106-900-01300-900-1, 78310000 5-060101-800-00400-900-1, 78310000 5-060201-900-00300-810-1, 78310000 5-060201-900-00300-810-1, 78320000 | Deckung ist gegeben | |||||||||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2020 | Fortgeschriebener Ansatz 2020 | Ansatz 2021 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2021 ff. | Folgekosten (alt) | Folgekosten (neu) | ||||||||
Ertrag | 0 | 1.358.817,79 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Abschreibungen | 0 | 1.509.797,54 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 0 | -150.979,75 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | -150.979,75 | 0 | ||||||||||||
Deckung erfolgt in gleicher Höhe aus 1-030101-800-7, 52560000 1-030102-900-3, 52560000 1-060201-900-1, 57110040 1-060101-800-4, 54220000 | Deckung ist gegeben | |||||||||||||
Weitere Dokumente (1)
Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.
Technische Details
ID: 100782
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=100782
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2020-08-12 FB 45_0799_WP17 Finanzierung des Eig SAO.pdf
20.11.2024
595.4 KB
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Metadaten
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- Ö 5.1
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Finanzausschusses
- Gremium
- Finanzausschuss
- Datum
- Di., 18.08.2020
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Geändert
- 18.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 17. Februar 2026 um 23:14