Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für den Ausbau der Straße Marktplatz von Hsnr. 5 bis 11 als Fußgängergeschäftsstraße
FB 60/0174/WP17 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Herr Larosch teilt mit, dass aufgrund von Verjährungsfristen die KAG-Beiträge für den Ausbau des Marktplatzes noch dieses Jahr abgerechnet werden müssen. Da der Marktplatz in diesem Teil eine Fußgängerzone sei, müsse mit einer vom Rat zu beschließenden Einzelsatzung abgerechnet werden. Die Maßnahme sei im Zusammenhang mit dem Ausführungsbeschluss im Jahr 2015 in der Bezirksvertretung vorgestellt worden. Dabei sei auf die Beitragspflicht nach KAG hingewiesen worden. Zudem habe es hierzu eine Bürgerinformation gegeben. Da Kostensteigerungen im kommunalen Haushalt nicht von vornherein eingeplant werden dürften, könne man die genauen Kosten erst nach Abschluss einer solchen Maßnahme beziffern. Der KAG-Beitrag werde auf jeden Fall wie bei einer neuen Maßnahme um 50% reduziert.
Ratsfrau Lürken von der CDU-BF bedankt sich für die kurzfristige Teilnahme von Herrn Larosch. Sie weist auf den Beschluss der großen Koalition hin, wonach die Bürger nicht über Gebühr belastet werden dürfen.Sie möchte wissen, wie hoch das Kostenvolumen insgesamt ist, wieviel Anwohner betroffen sind und wieviel Beitragspflichtige es gibt. Sie begrüßt die Kostenreduktion um 50%, macht aber klar, dass es wichtig ist, die betroffenen Bürger frühzeitig zu informieren. Außerdem solle in den Beitragsbescheiden Hinweise auf die Möglichkeiten der Kostenreduktion, wie z.B. Ratenzahlung, aufgenommen werden. Genaue Zahlen sollten bis zur Ratssitzung in einer Woche nachgereicht werden.
Herr Larosch sagt zu, kurzfristig eine vorläufige Beitragsberechnung für die Kosten pro Quadratmeter der betroffenen Grundstücke zu liefern. Die Bescheidewürden die Möglichkeiten einerZahlungsvereinbarung bereits berücksichtigen. Aufgrund der Corona-Pandemie würde die vierwöchige Zahlungsfrist ohnehin ausgesetzt und die Fälligkeit deutlich hinausgeschoben. Jeder Beitragspflichtige erhalte auf Wunsch eine individuelle Beratung.
Herr Hellmann von der SPD-BF beschreibt die schwierige Situation der betroffenen Anlieger. Seiner Meinung nach ist die Platzgröße das Problem. Er bittet um transparente Information der Anwohner über die genauen Kosten.
Herr Larosch stellt klar, dass die Anwohner nicht schlechter gestellt würden, als bei anderen Beitragsberechnungen, da die abzurechnende Breite der Fläche auf 7 m begrenzt werde.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Ergeben sich erst mit der Abrechnung.
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Brand empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die beigefügte Satzung zu beschließen. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Der Mobilitätsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die beigefügte Satzung zu beschließen. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Der Rat der Stadt Aachen beschließt die beigefügte „Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAGfür den Ausbau der Straße Marktplatz von Hsnr. 5 bis 11 als Fußgängergeschäftsstraße“. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Straße Marktplatz von Hsnr. 5 bis 11 wurde im Jahr 2016 neu ausgebaut. Der Ausbau war notwendig, da sich die Straße, die nach dem Separationsprinzip ausgebaut war, insgesamt in einem sehr schlechten baulichen Zustand befand.
Mit dem niveaugleichen Ausbau als „Fußgängergeschäftsstraße ging eine Neuaufteilung der Verkehrsfläche einher. Die Ausbaumaßnahme stellt eine Verbesserung nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) dar. Durch die Ausbaumaßnahme hat sich die Erschließungssituation der angrenzenden Grundstücke insgesamt verbessert. Damit gehen wirtschaftliche Sondervorteile für die betreffenden Grundstückseigentümer einher. Zum Ausgleich dieser Vorteile sind gemäß § 8 KAG NW in Verbindung mit der städtischen Ausbaubeitragssatzung (SBS) Beiträge zu erheben. Die Beitragsbescheide werden noch in diesem Jahr ergehen. Zur voraussichtlichen Höhe der Vorausleitungen bzw. der Ablösungsbeträge können zzt. noch keine Angaben gemacht werden.
Nach § 4 Abs. 3 Ziff. 6 SBS sind für Fußgängergeschäftsstraßen die anrechenbaren Breiten und der Anteil der Beitragspflichtigen am beitragsfähigen Aufwand durch eine besondere Satzung festzusetzen.
Für die Straße „Marktplatz von Hsnr. 5 bis 11“ wird eine anrechenbare Breite von 7,00 m und ein Anteil der Beitragspflichtigen am beitragsfähigen Aufwand von 70 v.H. festgesetzt.
Abstimmungsergebnis
Weitere Dokumente (1)
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Technische Details
ID: 100795
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=100795
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2020-08-19 FB 60_0174_WP17 Satzung ueber die Erh SAO.pdf
9.11.2024
265.8 KB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 10
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Brand
- Gremium
- Bezirksvertretung Aachen-Brand
- Datum
- Mi., 02.09.2020
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
- Geändert
- 18.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 17. Februar 2026 um 23:28