Satzung über die Festlegung besonderer Merkmale der endgültigen Her-stellung für die Erschließungsanlage Naumburger Straße
FB 60/0172/WP17 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Es ergeht der folgende
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Mobilitätsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die beigefügte Satzung zu beschließen. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die beigefügte Satzung zu beschließen. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Der Rat der Stadt Aachen beschließt die „Satzung über die Festlegung besonderer Merkmale der endgültigen Herstellung für die Erschließungsanlage „Naumburger Straße“.Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Bei der Naumburger Straße handelt es sich um eine Baustraße, die in Kürze endgültig hergestellt werden soll. Nach der Herstellung ist die Erschließungsanlage entsprechend den Bestimmungen der §§ 127 ff. Baugesetzbuch (BauGB) abzurechnen.
Die Verwaltung beabsichtigt, noch in diesem Jahr nach § 12 der Erschließungsbeitragssatzung Vorausleistungen auf die endgültigen Erschließungsbeiträge zu erheben und den beitragspflichtigen Grundstückseigentümern nach § 13 die vorzeitige Ablösung der Erschließungsbeitragspflicht anzubieten. Zur voraussichtlichen Höhe der Vorausleitungen bzw. der Ablösungsbeträge können zzt. noch keine Angaben gemacht werden.
Der Ausbau der Naumburger Straße erfolgt als niveaugleiche Mischfläche in Betonsteinpflaster ohne bauliche Abgrenzung von Teileinrichtungen und damit in Abweichung von den allgemeinen und besonderen Herstellungsmerkmalen der §§ 10 und 11 der Erschließungsbeitragssatzung vom 12.03.1968 in der Fassung des 7. Nachtrages.
Gemäß § 10 Abs. 1 der Erschließungsbeitragssatzung gelten Straßen, Wege, Plätze und Parkflächen erst dann als endgültig hergestellt,
wenn
- die dafür erforderlichen Flächen freigelegt,
- die Flächen den Verkehrserfordernissen entsprechend nach Maßgabe des
§ 11 Erschließungsbeitragssatzung befestigt sind und
-mit Entwässerungs- und Beleuchtungseinrichtungen
versehen sind.
§ 11 der Erschließungsbeitragssatzung bestimmt u. a., wie Fahrbahnen, Gehwege, Parkflächen und Plätze beschaffen und gegeneinander abzugrenzen sind, um als endgültig hergestellt zu gelten.
Da § 11 der städt. Erschließungsbeitragssatzung eindeutig auf eine Abgrenzung der Teileinrichtungen gegeneinander als besonderes Herstellungsmerkmal abstellt, wird ein Ausbau als Mischfläche nicht von den Satzungsbestimmungen der §§ 10 und 11 erfasst.
Folglich bedarf es - um die Beitragspflicht gemäß § 133 Abs.1 BauGB i. S. der vorgenannten Bestimmungen entstehen zu lassen - für den Ausbau der Naumburger Straße als niveaugleiche Mischfläche einer ergänzenden Einzelsatzung.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
Keine; diese ergeben sich erst bei der vorgesehenen Abrechnung der Maßnahme.
Abstimmungsergebnis
Weitere Dokumente (1)
Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.
Technische Details
ID: 100796
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=100796
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2020-08-07 FB 60_0172_WP17 Satzung ueber die Fes SAO.pdf
8.11.2024
313.0 KB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 18
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Mobilitätsausschusses
- Gremium
- Mobilitätsausschuss
- Datum
- Do., 03.09.2020
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
- Geändert
- 18.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 17. Februar 2026 um 23:31