Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für den Ausbau der Straße Marktplatz von Hsnr. 5 bis 11 als Fußgängergeschäftsstraße
FB 60/0174/WP17 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Der Ausschuss fasst folgenden
Beschluss
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Ergeben sich erst mit der Abrechnung.
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Brand empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die beigefügte Satzung zu beschließen. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Der Mobilitätsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die beigefügte Satzung zu beschließen. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Der Rat der Stadt Aachen beschließt die beigefügte „Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAGfür den Ausbau der Straße Marktplatz von Hsnr. 5 bis 11 als Fußgängergeschäftsstraße“. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Straße Marktplatz von Hsnr. 5 bis 11 wurde im Jahr 2016 neu ausgebaut. Der Ausbau war notwendig, da sich die Straße, die nach dem Separationsprinzip ausgebaut war, insgesamt in einem sehr schlechten baulichen Zustand befand.
Mit dem niveaugleichen Ausbau als „Fußgängergeschäftsstraße ging eine Neuaufteilung der Verkehrsfläche einher. Die Ausbaumaßnahme stellt eine Verbesserung nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) dar. Durch die Ausbaumaßnahme hat sich die Erschließungssituation der angrenzenden Grundstücke insgesamt verbessert. Damit gehen wirtschaftliche Sondervorteile für die betreffenden Grundstückseigentümer einher. Zum Ausgleich dieser Vorteile sind gemäß § 8 KAG NW in Verbindung mit der städtischen Ausbaubeitragssatzung (SBS) Beiträge zu erheben. Die Beitragsbescheide werden noch in diesem Jahr ergehen. Zur voraussichtlichen Höhe der Vorausleitungen bzw. der Ablösungsbeträge können zzt. noch keine Angaben gemacht werden.
Nach § 4 Abs. 3 Ziff. 6 SBS sind für Fußgängergeschäftsstraßen die anrechenbaren Breiten und der Anteil der Beitragspflichtigen am beitragsfähigen Aufwand durch eine besondere Satzung festzusetzen.
Für die Straße „Marktplatz von Hsnr. 5 bis 11“ wird eine anrechenbare Breite von 7,00 m und ein Anteil der Beitragspflichtigen am beitragsfähigen Aufwand von 70 v.H. festgesetzt.
Abstimmungsergebnis
Weitere Dokumente (1)
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Technische Details
ID: 100797
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=100797
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2020-08-19 FB 60_0174_WP17 Satzung ueber die Erh SAO.pdf
9.11.2024
265.8 KB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 17
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Mobilitätsausschusses
- Gremium
- Mobilitätsausschuss
- Datum
- Do., 03.09.2020
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
- Geändert
- 18.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 17. Februar 2026 um 23:31