20. Februar 2025 um 17:00, Rathaus
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Haushaltsberatungen 2025, sowie mittelfristige Finanzplanung bis 2028

FB 68/0151/WP18 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Die Ausschussvorsitzende legt fest, dass die eingebrachten Vorschläge zur Beschlussergänzung nach der Größe der Fraktionen eingebracht und beraten werden.
Gestartet wird demnach mit dem Ergänzungsvorschlag der Fraktionen Grüne und SPD, welcher von Herrn van den Hurk vorgestellt wird.

Er bedankt sich bei der Verwaltung für die Vorarbeit und den schon sehr gut aufgestellten Haushalt der Stadt Aachen. Man wolle im Mobilitätsbereich viel tun, was natürlich mit steigenden Zahlen und auch vielen Baustellen einhergehe, die aber aus seiner Sicht richtig und wichtig seien. Jetzt sei allerdings ein Maß erreicht, wo man das Ganze nicht noch weiter steigern wolle und daher habe man sich auch nicht für die Einbringung zusätzlicher Mittel, sondern um Verlagerung bzw Streichung von Geldern entschieden. Wichtigster Punkt sei die Verlagerung von 500.000€ jährlich aus dem konsumtiven Bereich in den investiven Bereich aus dem Themenfeld Ladeinfrastruktur. Hier wolle man die Zuschüsse, die die Stadt den privaten Unternehmen für die Errichtung solcher Ladesäulen zahle, investiv darstellen.

Auf Nachfrage von Ratsfrau Breuer erläutert Herr van den Hurk die finanziellen Auswirkungen dieser Verschiebung bzw. Zuschüsse noch einmal detaillierter.

Herr Nositschka erkundigt sich, ob man das Ganze denn dann vertraglich so ausgestalten könne, dass die Ladesäulen Eigentum der Stadt Aachen seien, was ja durch die investive Zuordnung eigentlich Voraussetzung sei.

Herr Müller bestätigt, dass eine entsprechende vertragliche Ausgestaltung im Sinne einer öffentlichen Nutzung möglich sei.

Frau Ausschussvorsitzende Wenzel schlägt vor, über alle drei eingebrachten Maßnahmen der Koalition gemeinsam als Paket abzustimmen.

Die Beschlussvorschläge aller Fraktionen sind in Allris als Anlage hinterlegt.

Der Ausschuss beschließt die von der Koalition eingebrachten Änderungsvorschläge:

Maßnahme

PSP Element

2025

2026

2027

2028

Projekt MoKA

4-120201-926-1 54310000

K

-100.000

Projekt MoKA

4-120201-926-1 41400000

K

80.000

Neueröffnung Radstation

4-120201-999-1

K

-100.000

Zuschussp. Öffentliche Ladeinfrastruktur

4-120201-939-1

K

-500.000

-500.000

-500.000

-500.000

Zuschussp. Öffentliche Ladeinfrastruktur

I

500.000

500.000

500.000

500.000

Der Änderungsantrag wird einstimmig angenommen.

Als nächstes stellt Ratsfrau Breuer den Änderungsvorschlag der CDU Fraktion vor. Sie seien sehr verwundert darüber gewesen, dass das PSP Element für die Verbesserung des ÖPNV um 1 Million Euro gekürzt worden sei. Daher wolle sie vorschlagen, diesen Posten wieder um diese Million auf den vorherigen Betrag zu erhöhen.

Der ÖPNV sei elementar wichtig, so dass es hier ein absolut falsches Signal sei, Mittel zu kürzen.

Herr Nositschka erkundigt sich bei der Verwaltung, ob die Mittel wirklich netto gekürzt worden seien, oder ob sie lediglich verschoben worden seien. Falls sie gekürzt wurden, interessierten ihn die Gründe.

Herr Müller erläutert, man wolle nur die Mittel in den Haushalt einstellen lassen, die man auch wirklich realistisch in dem Jahr verausgaben könne. In diesem Fall sei die Verwaltung der Meinung, dass man inklusive der zur Verfügung stehenden Übertragungsmittel ausreichend Gelder für das Jahr 2025 zur Verfügung habe.

Ratsherr Breuer verweist darauf, dass wenn man sich die Ist- Werte aus dem Jahr 2024 ansähe, keine Mehreinplanung von Mitteln notwendig sei. Aus diesem Grund werde er nicht zustimmen.

Herr Hofmann zeigt sich verwundert über den geringen Mittelabfluss im letzten Jahr. Man solle lieber schauen, wo man die Mittel sinnvoll einsetzen könne, statt als Folge Gelder einzukürzen und sich somit Möglichkeiten zu verbauen.

Wenn man die Verkehrswende wolle, dann müsse man Gelder einplanen und ausgeben und im Zweifel die Prioritäten der Arbeiten anders setzen, so Herr Lindemann.

Herr van den Hurk weist darauf hin, dass es sich hier um die Kostenart für Tiefbaumaßnahmen handele und gibt zu bedenken, dass aus seiner Sicht keine größeren Straßenprojekte für Busspuren so weit fortgeschritten seien, dass sie dieses Jahr umgesetzt werden könnten. In den Folgejahren habe man indes wieder mehr Mittel eingeplant.

Ratsfrau Breuer gibt noch einmal zu bedenken, dass man sehr hohe Summen für den Bereich Radverkehr eingeplant habe und es aus ihrer Sicht nicht richtig sei, beim ÖPNV zu kürzen.

Durch die Übertragung der Mittel aus Vorjahren sei genügend Geld da, so Ratsherr Breuer. Das sei schließlich die Aussage der Verwaltung. Daher unterstütze er diese Einschätzung.

Er halte den ÖPNV für den wichtigsten Baustein der Verkehrswende, so Ratsherr Blum. Zurückhaltung an dieser Stelle könne nicht der richtige Weg sein. Er befürworte den Vorschlag.

Herr Lindemann verweist auf bestehende Beschlüsse zu einzelnen Straßen, wie dem Adalbertsteinweg. Wenn man die starken Achsen ausbauen wolle, brauche man mehr Busspuren.

Frau Ausschussvorsitzende Wenzel weist noch einmal darauf hin, dass Gelder, die nicht verausgabt werden, den Haushalt nur unnötig belasteten und man sich daher auf die Expertise der Verwaltung verlassen solle.

Ratsherr Hecker hat noch eine Nachfrage an die Verwaltung. Bei der Position Ausbau Verkehrsmanagement sei im letzten Jahr nur 172.000€ ausgegeben worden. Ab 2026 sei das Konto auf Null gesetzt, weshalb er sich frage, wie man das Ziel ohne Gelder erreichen wolle.

Es handele sich hierbei um ein Konto mit IKSK Bezug, so Herr Müller. Künftig werde man die Infrastruktur aus anderen, straßenbezogenen Elementen finanzieren.

Das Gremium stimmt über den Änderungsvorschlag der CDU Fraktion, die Erhöhung der Position 5-120102-800-00800-300-1 Kostenart 78520000 um 1.000.000€ in Jahr 2025 ab.

Der Vorschlag wird mit 6 Zustimmungen, 1 Enthaltung und 10 Gegenstimmen abgelehnt.

Sodann stellt Herr Nositschka den Vorschlag der Fraktion Die Linke vor. Es gehe ihnen in ihrem Vorschlag um die Entlastung der Menschen, die das Deutschlandticket Sozial bezögen. Die Summe ergebe sich aus der überschlägigen Berechnung der Abonnenten, so dass seine Fraktion vorschlage für die Jahre 2025-2027 jeweils 612.000€ neu konsumtiv unter dem Inhalt „Zuschuss Preissenkung d-Ticket Sozial“ aufzunehmen.

Ratsherr Fischer gibt zu bedenken, dass das Deutschlandticket Sozial eine Einrichtungauf Landesebene sei, so dass der Vorschlag bedeute, dass Aachen eine Sonderlösung zu einem NRW Produkt eingehe. In Stadt und Städteregion gebe es stattdessen das Mobilticket als vergünstigtes Ticket.

Herr Nositschka zeigt sich bereit, eine entsprechende Anpassung der Benennung der Haushaltsposition vorzunehmen, wenn dadurch eine Einigung und somit Entlastung einhergehe.

Dafür bräuchte man leider immer noch eine Abstimmung mit der Städteregion und somit entsprechend zeitlichen Vorlauf, so dass dies keine Lösung sei, so Ratsherr Fischer.

Das Gremium stimmt über den Änderungsvorschlag der Fraktion Die Linke, die Einstellung von 612.000€ für die Jahre 2025-2027 auf einem neu einzustellenden PSP Element „Zuschuss Preissenkung d-Ticket Sozial“ ab.

Der Vorschlag wird mit 2 Zustimmungen und 15 Gegenstimmen abgelehnt.

Hiernach thematisiert das Gremium die an der Vorlage anhängenden Beschlüsse der BV Kornelimünster, von denen zwei Maßnahmen (Schleidener Straße und Vennbahnweg) die Produkte des Mobilitätsausschusses betreffen.


Herr van den Hurk merkt an, dass sich die Maßnahmen derzeit auf der §13 Liste des Haushaltes befinden. Nach Rücksprache mit Herrn Schoel vom Fachbereich Finanzsteuerung ist kein weiteres Tun des Gremiums von Nöten, sondern liegen die Beschlüsse in der Zuständigkeit des Finanzausschusses.

Beschluss

Der Mobilitätsausschuss beschließt ausschließlich der Personalaufwendungen die Teilergebnispläne und die konsumtiven Teilfinanzpläne der ihm zugeordneten Produkte sowie deren Produktblätter entsprechend dem Haushaltsplanentwurf 2025 mit dem Finanzzeitraum 2026 – 2028 inkl. der Veränderungsnachweisung und der in der Sitzung angenommen Änderungsanträge der Fraktionen Grüne und SPD. Desweiteren beschließt der Mobilitätsausschuss, die in den beigefügten Teilfinanzplänen veranschlagten Investitionen der Jahre 2025 bis 2028 und die Verpflichtungsermächtigungen der zugehörigen Produkte unter Berücksichtigung der Veränderungsnachweisung. Die Übersicht über die aufgrund § 13 KomHVO NRW nicht in die Investitionsplanung aufgenommenen Maßnahmen nimmt er zur Kenntnis.

Beschlussvorschlag

Der Mobilitätsausschuss beschließt ausschließlich der Personalaufwendungen die Teilergebnispläne und die konsumtiven Teilfinanzpläne der ihm zugeordneten Produkte sowie deren Produktblätter entsprechend dem Haushaltsplanentwurf 2025mit dem Finanzzeitraum 2026– 20278 inkl. derVeränderungsnachweisung.

Desweiteren beschließt der Mobilitätsausschuss, die in den beigefügten Teilfinanzplänen veranschlagten Investitionen der Jahre 2025bis 2028und die Verpflichtungsermächtigungen der zugehörigen Produkte unter Berücksichtigung derVeränderungsnachweisung.

Die Übersicht über die aufgrund § 13 KomHVO NRW nicht in die Investitionsplanung aufgenommenen Maßnahmen nimmt er zur Kenntnis.

Erläuterungen

Der Entwurf des Haushaltsplanes 2025 wurde am 04.12.2024 in den Rat eingebracht und zur weiteren Beratung an die Gremien verwiesen.

Grundlage für die Beratung sind die durch den Fachbereich Finanzsteuerung übersandten, der Vorlage beigefügten, ausschussbezogenen Unterlagen, ausweislich derer der Mobilitätsausschuss zuständig ist für die folgenden Produkte:

020 701Entfernen nicht zugelassener KFZ im öffentl. Straßenraum

020 703Verkehrsrechtliche Genehmigungen

110 101Koordination Betriebsführung STAWAG

110 102Verwaltung Stadtentwässerung und Kanäle

110 301Brunnenversorgung und Bachverrohrung

120 101Sondernutzung

120 102Neubau und Unterhaltung von Straßen

120 104Einräumung von Rechten an Straßen

120 201Verkehrskonzepte u. Planung Straßen, Wege, Plätze

120 202Planung, Betreuung u. Unterhaltung Verkehrsanlagen

Die entsprechenden Unterlagen sowie die 1. Veränderungsnachweisung sind der Vorlage beigefügt. Sofern weitere Veränderungen zum Entwurf vor der Sitzung des Ausschusses bekannt werden, wird eine entsprechende 2. Veränderungsnachweisung nachgereicht.

Soweit in den bis zur Ausschusssitzung erfolgten Haushaltsberatungen in den Bezirksvertretungen Beschlüsse zu den o.a. Produkten gefasst werden, werden diese in der Sitzung bekannt gegeben.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Einstimmig
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2025-01-14 FB 68_0151_WP18 Haushaltsberatungen SAO.pdf

4.2.2025

1.6 MB

Metadaten

TOP
Ö 3
Sitzung
Sitzung des Mobilitätsausschusses
Gremium
Mobilitätsausschuss
Datum
Do., 20.02.2025
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 68 - Mobilität und Verkehr
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 12:12

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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