18. Februar 2025 um 17:05, Rathaus
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Stellenplan 2025 und Entwicklung der Personal- und Versorgungsaufwendungen 2025 (2. Lesung)

FB 11/0273/WP18 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Ausschussvorsitzende Ratsfrau Fohn (CDU) weist die Mitglieder des Ausschusses vorab auf die Tischvorlage der Fraktion DIE ZUKUNFT sowie die Tischvorlage der Fraktion DIE LINKE hin.

Ratsherr Servos (SPD) teilt mit, dass die Fraktionen der Parteien SPD und DIE GRÜNE einen gemeinsamen Änderungsvorschlag erarbeitet haben. Dieser sei bislang nicht verteilt worden, dies werde hiermit nachgeholt. Anschließend erläutert er den Inhalt des Änderungsvorschlags, der die Schaffung von 1,5 zusätzlichen Stellen mit kw-Vermerk 2030 im Dezernat Wohnen, Soziales und Wirtschaft (Dez. VI) zur Entwicklung Bushof vorsehe. Er führt weiter aus, dass die genaue entgeltliche Bemessung der Stellen durch die Verwaltung erfolgen solle. Das Tätigkeitsfeld sei dabei klar umrissen. Parallel zum „Haus der Neugier“ sowie zur Frage des Eigentumsübergangs im Rahmen der Projektentwicklung, -steuerung und -organisation werde die Einrichtung einer Projektleitungsstelle sowie einer unterstützenden Stelle beantragt.

Ratsfrau Begolli (DIE LINKE) stellt den Änderungsantrag zur Einrichtung von 4,0 Stellen für die Schulsozialarbeit im Fachbereich Kinder, Jugend und Schule (FB 45) vor. Sie weist darauf hin, dass der Bedarf bei 7,0 Stellen liegen würde und dass Ratsherr Pinzek (DIE ZUKUNFT) dies im späteren Verlauf bestimmt noch erläutern werde. Der Bedarf sei bereits zum Stellenplan 2023 angemeldet worden, und zum Haushaltsplan 2024 sei zudem die Erstellung eines Gesamtkonzeptes angekündigt worden. Dennoch sei dieser Bedarf bislang immer noch nicht eingerichtet worden und man warte bis heute auf das Konzept. Sie führt weiter aus, dass zunächst lediglich 4,0 Stellen beantragt würden, da ihre Fraktion diese als unbedingt erforderlich ansehe. Die Zahl ergebe sich aus den Grundschulen, die derzeit nur mit 0,5 Stelle für Schulsozialarbeit ausgestattet seien, sodass insgesamt 4,0 zusätzliche Stellen benötigt würden. Sechs Grundschulen, die trotz Bedarf keine Aufstockung erhalten hätten, sowie eine Stelle für den Schulverband Aachen Ost am St. Leonhard Gymnasium seien davon betroffen. Sie betont, dass ihre Fraktion sich freuen würde, wenn diese 4,0 Stellen berücksichtigt würden und sich hierfür eine Mehrheit finden ließe.

Ratsfrau Kurschilgen (DIE GRÜNEN) bedankt sich für die Erstellung des Stellenplans und erkennt an, dass dessen Umsetzung strategische Weitsicht und eine detaillierte Planung erfordere. Sie stellt besondere Herausforderungen fest, insbesondere im Zusammenhang mit dem zukünftigen Brandschutzbedarfsplan und den Stellen für die Feuerwehr, die nicht zuletzt durch die Organisationsuntersuchung erforderlich würden. Zudem dankt sie der Verwaltung für ihre Arbeit und freut sich auf die weitere Zusammenarbeit.

Ratsherr Pinzek (DIE ZUKUNFT) erläutert, dass die von seiner Fraktion in ihrem Änderungsantrag geforderten 7,0 Stellen für die Schulsozialarbeit auf einem zuvor abgefragten Bedarf basieren würden. Er habe selbst bei Schulen nachgefragt, ob ein Bedarf bestehe, und dabei unter anderem die Rückmeldung erhalten, dass an einer Schule rund 30 % der Schüler*innen nicht regelmäßig am Unterricht teilnehmen würden. Genau hierfür brauche es diese Stellen, um sicherzustellen, dass Schüler*innen zur Schule kommen. Darüber hinaus habe ihm ein Gymnasium mitgeteilt, dass grundsätzlich weiterer Bedarf bestehe, jedoch aus Solidarität mit anderen Schulformen derzeit keine zusätzlichen Stellen gefordert würden. Dies sei ein deutliches Zeichen für die Dringlichkeit des Bedarfs.

Im Rahmen des Änderungsantrags beantragt seine Fraktion zudem 1,0 Stelle in der Sachbearbeitung für das Citymanagement. Er führt aus, dass das Citymanagement darauf abziele, die Aachener Innenstadt als attraktiven und lebenswerten Ort weiterzuentwickeln. Es fördere den modernen Handel, unterstütze Projekte zur Belebung des öffentlichen Raums und setze Impulse für neue Beteiligungsformate und Veranstaltungen. Zudem fungiere es als Schnittstelle zwischen Bewohner*innen, Gewerbetreibenden, Eigentümer*innen und weiteren Akteurinnen und Akteuren, um eine positive Stadtentwicklung zu gestalten.

Es solle sich um eine Stelle handeln, die die verschiedenen Maßnahmen der Stadt Aachen – sei es in den Bereichen Mobilität, Klimatransformation oder Einzelhandel – begleiten, bündeln und koordinieren solle. Gleichzeitig schaffe sie Transparenz und fördere die Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern. Seine Fraktion würde sich freuen, wenn dies mit 1,0 Stelle unterstützt würde.

Abschließend begrüße er es, wenn die beiden Stelleneinrichtungen getrennt zur Abstimmung gestellt würden.

Ausschussvorsitzende Ratsfrau Fohn (CDU) bestätigt, dass die Abstimmung getrennt erfolgen werde.

Ratsfrau Eschweiler (CDU) führt aus, dass die Erstellung des Stellenplans jedes Jahr eine neue Herausforderung darstelle. Sie erinnert in diesem Zusammenhang an die inzwischen aufgehobene Wiederbesetzungssperre und betont, dass der Stellenplan einen wichtigen Anhaltspunkt biete. Dies bedeute jedoch nicht, dass man sich nicht kritisch mit ihm auseinandersetzen müsse. Letztendlich verfolge man das gemeinsame Ziel, die notwendigen Aufgaben zu erledigen und geeignetes Personal dafür zu finden.

Als weiteres Problem sehe sie, dass trotz aller Bemühungen Stellen eingerichtet, aber nicht in der gewünschten Anzahl besetzt werden könnten. Zudem bringe der diesjährige Stellenplan mit insgesamt 223,5 Stellen – abzüglich der Einsparungen verbleiben 191,5 Stellen – besondere Herausforderungen mit sich. Viele dieser Stellen seien unumgänglich, insbesondere in den Bereichen Katastrophenschutz, Feuerwehr und Rettungswesen. Hier stehe außer Frage, dass die notwendigen Ressourcen bereitgestellt werden müssten. Gleiches gelte für den Bereich Sicherheit und Ordnung, da eine sichere und geordnete Stadt im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger liege.

Ein weiterer Schwerpunkt sei der Kitabereich, der eine elementare Herausforderung darstelle, da er entscheidend dafür sei, Menschen überhaupt erst in den Beruf bringen zu können. Für die genannten Bereiche stehe die Zustimmung ihrer Fraktion außer Frage. Dennoch müsse am Ende über den gesamten Stellenplan abgestimmt werden. Dabei müsse man sich fragen, ob die Dezernate enger zusammenarbeiten und bei den weiterhin vielen unbesetzten Stellen in diesem Jahr neue Stellen wirklich sofort eingebracht werden sollten – oder ob man zunächst eine genauere Prüfung vornehmen könne, um zugunsten der besonders betroffenen Bereiche zu priorisieren.

Darüber hinaus äußert sie Bedenken hinsichtlich der im Stellenplan enthaltenen kw-Vermerke, durch deren Wegfall Projekte langfristig verstetigt würden. Projekte seien auf eine bestimmte Dauer angelegt und sollten am Ende evaluiert, nicht jedoch automatisch verstetigt werden. Sie betont, dass sie keinesfalls die Mitarbeitenden, die hier wertvolle Arbeit leisten würden, verlieren wolle. Es sei jedoch wichtig, rechtzeitig vor dem Auslaufen eines Projekts Alternativen anzubieten, um Fachkräfte im System halten zu können und nicht an andere Kommunen zu verlieren. Dies würde zugleich den Fachbereich Personal und Organisation (FB 11) entlasten, da sich die Zahl der Auswahlverfahren entsprechend verringern würde. Ihre Fraktion stehe nicht dafür, Projekte durch Entfristungen über die Hintertür zu verstetigen. Es müsse die Aufgabe der jeweiligen Fachausschüsse sein, über Evaluierungen und mögliche Verstetigungen zu entscheiden, nicht jedoch des Personal- und Verwaltungsausschusses.

Schließlich nennt sie die geplanten Einplanungen für Tariferhöhungen als weiteren Grund, dem Stellenplan nicht zuzustimmen. Die veranschlagten 1 % seien aus ihrer Sicht nicht schlüssig, insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Gewerkschaften mit einer Forderung von 8 % in die Tarifverhandlungen gingen. Ihre Fraktion habe sich die Entscheidung nicht leicht gemacht, sehe sich jedoch in der Verantwortung, Farbe zu bekennen. Daher werde die CDU-Fraktion dem Stellenplan 2025 in der vorliegenden Form nicht zustimmen.

Ratsfrau Griepentrog (DIE GRÜNEN) äußert, dass sie in Teilen der CDU-Fraktion widersprechen möchte. Sie teile den Eindruck, dass viele der im Stellenplan aufgenommenen Stellen nicht infrage gestellt werden könnten, da sie notwendig seien. Allerdings weise sie darauf hin, dass die Fachausschüsse über die entsprechenden Projekte beraten und diesen zugestimmt hätten, wie beispielsweise dem Projekt zur Schulsozialarbeit. Die Projekte seien in den Fachausschüssen ausdrücklich begrüßt worden, weshalb sie erneut in den Stellenplan 2025 aufgenommen worden seien.

Hinsichtlich der Entfristung von Stellen betont sie, dass dies ein entscheidender Aspekt sei, um Mitarbeitende langfristig zu binden. Sollte dieser Weg nicht mehr verfolgt werden, müsse man sich personalpolitisch mit neuen Ansätzen befassen. Dennoch sei das ursprüngliche gemeinsame politische Ziel gewesen, durch Entfristungen eine stärkere Mitarbeitendenbindung zu erreichen.

Zu den Tarifverhandlungen merkt sie an, dass in den vergangenen Jahren stets eine Einplanung von 1 % vorgenommen worden sei. Dies sei keine neue Vorgehensweise und selbstverständlich wolle man den laufenden Verhandlungen nicht vorgreifen. Die Kritik der CDU-Fraktion an bestimmten Stellen im Stellenplan 2025 sei nachvollziehbar, jedoch sende eine generelle Ablehnung des Stellenplans 2025 aus ihrer Sicht ein problematisches Signal.

Mit Blick auf die Schulsozialarbeit führt sie aus, dass dieses Thema regelmäßig im Personal- und Verwaltungsausschuss behandelt würde. Sie wundert sich darüber, dass Schulen auf Anfragen nach dem Bedarf an Schulsozialarbeit häufig mit einer allgemeinen Aussage antworteten, dass dieser grundsätzlich benötigt werde. Sie verweist darauf, dass, wenn eine Schule signalisiere, dass 30 % der Schülerinnen und Schüler nicht mehr in die Schule kämen, alle Alarmzeichen auf Rot stehen müssten. Sie bitte daher um nähere Informationen, welche Schule diese Aussage getroffen habe.

Vor diesem Hintergrund sei auch der Antrag gestellt worden, die Notwendigkeit der Schulsozialarbeit grundsätzlich zu überprüfen. In den letzten zehn Jahren sei in diesem Bereich erheblich neues Personal eingestellt worden, sodass es notwendig sei, die bestehenden Strukturen erneut zu evaluieren. Sie äußert Bedauern darüber, dass das entsprechende Konzept erst in der kommenden gemeinsamen Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses sowie des Schulausschusses vorgestellt werde und nicht bereits vor einem halben Jahr fertiggestellt worden sei. Gleichzeitig weist sie darauf hin, dass die Erstellung eines fundierten Konzepts in diesem Bereich äußerst komplex sei.

Sie betont, dass es an den Schulen nicht allein Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter brauche, sondern auch Therapeutinnen und Therapeuten sowie weitere Fachkräfte mit unterschiedlichen Professionen. Daher müsse eine genaue Prüfung erfolgen, welche Bedarfe bestünden. Ihre Fraktion werde den Stellen für die Schulsozialarbeit nicht pauschal zustimmen, sondern das Konzept abwarten, um dann fundiert zu entscheiden, in welchen Bereichen und für welche Zielgruppen diese Stellen benötigt würden.

Ratsherr Servos (SPD) dankt ebenfalls seitens seiner Fraktion für die Erstellung des Stellenplans 2025. Er verweist darauf, dass mit dem jetzigen Stellenplanverfahren, das maßgeblich von Herrn Dr. Kremer (Dezernat V) initiiert wurde, neue Planungsmöglichkeiten geschaffen worden seien, unter anderem durch den Wegfall der Wiederbesetzungssperre.

Hinsichtlich der ablehnenden Haltung der CDU-Fraktion merkt er an, dass er die unterschiedlichen Positionen nachvollziehen könne, er jedoch zu einer anderen Einschätzung komme. Seine Fraktion habe die Entscheidung getroffen, bestimmte Projekte zu entfristen, und habe im Laufe des Jahres entsprechende Beschlüsse in den Fachausschüssen gefasst – teilweise mit allen Fraktionen, teilweise gegen die Stimmen der CDU-Fraktion oder anderer Fraktionen. Er könne verstehen, dass eine inhaltliche Ablehnung bestimmter Projekte auch zur Ablehnung des Stellenplans 2025 insgesamt führen könne. Dies sei jedoch aus seiner Sicht nicht als Signal an die gesamte Belegschaft zu verstehen, sondern eine legitime politische Position.

Gleichzeitig betont er, dass es auch eine Option hätte sein können, dem Stellenplan 2025 insgesamt zuzustimmen und stattdessen gezielt einzelne, nicht gewünschte Projekte oder Stellen transparent zu benennen. Dies hätte er als ein besonders starkes Signal empfunden.

Bezüglich der Schulsozialarbeit verweist er darauf, dass hierzu bereits ein dies forcierender Tagesordnungsantrag gestellt worden sei und er hoffe, dass dieser im nächsten Fachausschuss behandelt werde. Zwar sei eine Einrichtung der Stellen bereits jetzt möglich, jedoch sei auch eine unterjährige Stelleneinrichtung grundsätzlich ebenfalls umsetzbar, insbesondere an Schulen mit besonders hohem Bedarf. Politisch sei es jedoch nachvollziehbar, dass man mit der Entscheidung bis zur Klärung der tatsächlichen Bedarfe abwarte, wie es auch Ratsfrau Griepentrog (DIE GRÜNE) ausgeführt habe.

Zu der Stelle Sachbearbeitung Citymanagement merkt er an, dass es bereits ein Team gebe, das direkt bei der Oberbürgermeisterin (Dezernat I) angesiedelt sei und diese Initiative bündele. Eine zusätzliche Stelle einzurichten, ohne zuvor eine Bedarfsanalyse durchgeführt zu haben, halte er für finanziell fahrlässig. Es sei nicht ausreichend, eine neue Stelle allein mit dem Wunsch nach deren Schaffung zu begründen, ohne genau zu definieren, welche Aufgaben übernommen werden sollten und wie diese im bestehenden System abgebildet werden könnten.

Ratsfrau Begolli (DIE LINKE) bedankt sich für den nachvollziehbaren Stellenplan. Sie erinnert daran, dass frühere Stellenpläne oft sehr unübersichtlich und schwer verständlich gewesen wären. Im Gegensatz dazu seien die Stellenpläne in den letzten Jahren klar strukturiert und ermöglichten eine präzise Zuordnung jeder einzelnen Stelle – sowohl hinsichtlich ihrer Aufgaben als auch mit allen relevanten Anmerkungen. Besonders lobt sie die Übersichtlichkeit und die Möglichkeit, Stellen klar nach Kategorien wie „kw“ oder „kw-Wegfall“ zuzuordnen.

Die Mehrheit der jetzigen betroffenen Stellen seien aus ihrer Sicht Bereiche, über die keine Diskussion notwendig sei. Zudem seien – unabhängig von den Bereichen Feuerwehr, Rettungsdienst sowie Kinder, Jugend und Schule – die meisten Stellen entweder mehrheitlich politisch beschlossen oder es handele sich um Pflichtaufgaben, die von der Verwaltung zu erfüllen seien. Unabhängig von den heute anstehenden Beschlüssen über die Änderungsanträge der Fraktionen DIE ZUKUNFT und DIE LINKE kündigt sie an, dass ihre Fraktion dem Stellenplan heute zustimme. Dieser bilde in seiner Gesamtheit realistisch ab, welche Bedarfe in der Verwaltung bestünden, um die Aufgaben angemessen erfüllen zu können. Dennoch würde sie es begrüßen, wenn ihre Änderungsanträge eine Mehrheit fänden.

Mit Blick auf die Schulsozialarbeit verweist sie auf die Ausführungen von Ratsfrau Griepentrog (DIE GRÜNEN). Sie lehne es ab, das Thema als „Wünsch-dir-was-Konzert“ abzutun. Eine solche Argumentation bedeute letztlich, die Einschätzungen der Schulleitungen nicht ernst zu nehmen. Diese seien jedoch die besten Ansprechpartner*innen, um den tatsächlichen Bedarf an den Schulen zu benennen. Im Zuge der Diskussion um den Stellenplan 2024 sei zudem deutlich geworden, dass viele Aufgaben von der Kommune übernommen würden, obwohl sie eigentlich nicht in ihren Zuständigkeitsbereich fielen. Es stelle sich daher die Frage, ob diese Aufgaben inhaltlich sinnvoll seien. Als Beispiel nennt sie den Einsatz von Therapeut*innen an Schulen, der früher in den Aufgabenbereich des Landschaftsverbands Rheinland (LVR) gefallen sei. Sie verweist auf Presseberichte, die sich mit der Praxis des LVR im Umgang mit besonderen Leistungen befasst hätten, und regt an, sich politisch mit diesem Thema auseinanderzusetzen. Ihr sei berichtet worden, dass im April das Gesamtkonzept hierzu vorliegen solle. Sie betont daher den Wunsch, sich nach Vorlage dieses Konzepts interfraktionell zusammenzusetzen, um zu beraten, wie darauf reagiert werden könne. Es sei wichtig, dass die Kommune in bestimmten Fällen Verantwortung übernehmen müsse, insbesondere dann, wenn sich der LVR aus bisherigen Aufgabenbereichen zurückziehe, anstatt sich grundsätzlich auf eine fehlende Zuständigkeit zu berufen.

Ratsherr Pinzek (DIE ZUKUNFT) bedankt sich für die Erstellung des Stellenplans. In Bezug auf die Rückfrage von Ratsfrau Griepentrog (DIE GRÜNEN) zu der Aussage, dass 30 % der Schülerinnen und Schüler einer Schule nicht mehr zum Unterricht erschienen, sichert er zu, den Namen der betreffenden Schule nach der Ausschusssitzung zu nennen. Bezüglich der Anmerkung von Ratsherrn Servos (SPD) zu den 7,0 Stellen für die Schulsozialarbeit verweist er auf die vorherige Sitzung, in der er bereits nach der Umsetzbarkeit gefragt habe. Laut Herrn Dr. Kremer (Dezernat V) sei es nicht ohne Weiteres möglich, unterjährig 7,0 Stellen freizugeben.

Ratsfrau Moselage (FDP) bestätigt die Aussagen von Ratsfrau Begolli (DIE LINKE) zum LVR. Sie hebt hervor, wie wichtig der Stellenplan als personalwirtschaftliches Instrument für die Stadt sei und betont, wie viele Menschen hinter den einzelnen Stellen stehen würden. Sie stimmt zu, dass die Unterlagen in der Vergangenheit oft sehr kryptisch gewesen seien. Auch in diesem Jahr danke sie den Mitarbeitenden, die das komplexe Dokument so gut aufbereitet hätten, dass es auch für diejenigen verständlich sei, die sich nicht täglich mit dem Thema befassen würden. Der Stellenplan plane und steuere die personellen Ressourcen der Stadt sowie die Aufgaben und Dienstleistungen, die die Kommune effizient erfüllen müsse.

Sie verweist auf das wachsende Aufgabenspektrum und die damit verbundene Zunahme an Aufgaben, und stellt die Frage, wo das Ende dieser Entwicklung für die Kommune sei – sowohl finanziell als auch personell. Man müsse genau hinsehen, was Pflichtaufgaben seien und was wirklich wichtig sei. Die drei wichtigsten Aufgaben seien klar identifiziert: Kinder, Jugend und Schule, die Feuerwehr sowie der Ordnungs- und Sicherheitsdienst. Diese Bereiche trügen maßgeblich zur Sicherheit der Stadt und zum sozialen Gefüge bei. Auch ihr fehle bei den Entfristungen die Evaluation. Sie halte diesen Prozess für wichtig, um sowohl die Effizienz als auch die Effektivität der Stellen darzulegen. Sie hätte sich gewünscht, dass eine solche Evaluation vorliege. Ursprünglich habe Ruhe in dieser Angelegenheit geherrscht, nun würden jedoch viele Stellen zur Entfristung anstehen. Sie äußert Bedenken gegenüber der Vorgehensweise, Stellen einfach ohne eine vorherige Untersuchung der Effizienz zu entfristen. Diese Methode erscheine ihr nicht optimal.

Sie stellt klar, dass ihre Fraktion dem Stellenplan nicht zustimmen werde, jedoch betont sie, dass dies kein Misstrauensvotum gegenüber der Verwaltung oder den Mitarbeitenden sei, deren Stellen verlängert oder entfristet würden. Der Ansatz, bereits eingerichtete und unbesetzte Stellen diesen Personen anzubieten - da sie zum Großteil hochqualifiert seien - sei nicht schlecht, aber aus den genannten Gründen werde ihre Fraktion dem Stellenplan dennoch nicht zustimmen.

Ratsfrau Eschweiler (CDU) schließt sich den Ausführungen von Ratsfrau Moselage (FDP) an und betont, dass dies der Grund sei, warum man nicht auf Einzelstellen eingehe. Es sei nicht das Ziel, einzelne Stellen zu kritisieren, da hinter jeder Stelle ein Mensch stehe, der diese gut ausführe. Vielmehr gehe es darum, das Projekt als Ganzes zu evaluieren. Es mache einen Unterschied, ob im Ausschuss ein Projekt grundsätzlich begrüßt werde, aber trotzdem eine Evaluation notwendig sei. Wenn Mittel, die eigentlich benötigt würden, abgelehnt würden, könne man sich darüber wundern. Es sei notwendig, eine solide Datenbasis zu schaffen. Jede Person, die eine Stelle bei der Stadt Aachen erhalte, solle auch wissen, dass sie diese Stelle langfristig ausüben könne.

Zu dem Thema Schulsozialarbeit äußert sie, dass die Entscheidung hierzu getroffen werden sollte, sobald die Bedarfsplanungen vorlägen. Dann werde auch die CDU-Fraktion zustimmen. Es sei wichtig, ein Konzept zu entwickeln, das die Bedarfe eindeutig abbilde.

Abschließend thematisiert sie die Tarifverhandlungen. Ihre Fraktion verweise auf die letzten Tarifverhandlungen, bei denen man eine Einigung von 5 % bis 5,5 % erzielt habe. Die aktuelle Einplanung von nur 1 % sei ungerecht gegenüber den Mitarbeitenden. Man hätte sich gewünscht, dass auf Basis der bestehenden Verhandlungen eine angemessene Planung erfolge.

Ausschussvorsitzende Ratsfrau Fohn (CDU) leitet, nachdem keine weiteren Änderungsanträge gestellt werden, das Abstimmungsverfahren ein:

Der Personal- und Verwaltungsausschuss beschließt abschießend den nachfolgend geänderten Beschluss.

Beschluss

Auf Vorschlag der Oberbürgermeisterin empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss vorbehaltlich weiterer Beschlüsse dem Rat der Stadt, den Stellenplan für das Haushaltsjahr 2025 auf der Grundlage der dezernats- und fachbereichsbezogenen Darstellung der Veränderungen zum Stellenplanentwurf 2025 mit folgender Ergänzung zu beschließen: Einrichtung von 1,5 Stellen zur Entwicklung Bushof im Dezernat Wohnen, Soziales und Wirtschaft (Dezernat VI) Zudem nimmt der Personal- und Verwaltungsausschuss die Entwicklung der Personal- und Versorgungsaufwendungen 2025 zur Kenntnis.

Beschlussvorschlag

Auf Vorschlag der Oberbürgermeisterin empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss vorbehaltlich weiterer Beschlüsse dem Rat der Stadt, den Stellenplan für das Haushaltsjahr 2025 auf der Grundlage der dezernats- und fachbereichsbezogenen Darstellung des Stellenplanentwurfs 2025 und der Veränderungen hierzu (s. Anlage) zu beschließen.

Zudem nimmt der Personal- und Verwaltungsausschuss die Entwicklung der Personal- und Versorgungsaufwendungen 2025 zur Kenntnis.

Erläuterungen

Inhaltsverzeichnis

I. Veränderungen seit Aufstellung des Stellenplanentwurfes 2025

I.1 Stelleneinrichtungen / Wegfall bzw. Verlängerung von kw-Vermerken

I.2 Stelleneinsparungen

I.3 Stellenumwandlungen

I.4 Bewertungsänderungen

I.5 Kosten und Refinanzierung

I.6 Gesamtbetrachtung (Stellenplanentwurf und Veränderungen)

I.6.1 Stellen- und Kostenentwicklung einschließlich Refinanzierung

I.6.2 Saldierte Stellenplanbetrachtung

II. Personal- und Versorgungsaufwendungen 2025


I.Veränderungen seit Aufstellung des Stellenplanentwurfes 2025

Seit der Aufstellung des Stellenplanentwurfes für das Haushaltsjahr 2025 im November 2024, der im Rahmen der Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2025 dem Rat am 04.12.2024 und im Nachgang am 12.12.2024 dem Personal- und Verwaltungsausschuss zur Beratung vorgelegt worden ist, haben sich weitere Änderungen ergeben, die auf folgende Maßnahmen zurückzuführen sind:

- Stelleneinrichtungen

- Verlängerung / Wegfall von kw-Vermerken

- Stelleneinsparungen

- Stellenumwandlungen

- Bewertungsänderungen.

Gegenüber dem eingebrachten Stellenplanentwurf 2025 erhöht sich die Zahl der vorgeschlagenen Mehrstellen für den Stellenplan 2025 um 10,0 Planstellen. Des Weiteren ergeben sich Stelleneinsparungen im Umfang von 2,0 Stellen.

Die benannten Änderungen sind in der beigefügten dezernats- und fachbereichsbezogenen Darstellung der Veränderungen zum Stellenplanentwurf 2025 in kursiver Schrift sowie farblicher Hervorhebung ergänzend zu den Veränderungen im Rahmen der ersten Lesung aufgeführt, so dass eine Gesamtsicht zur zweiten Lesung verfügbar ist.

Demnach ergeben sich gesamtstädtisch gegenüber dem Stellenplanentwurf 2025 saldiert insgesamt 8,0 Mehrstellen.

Bereich

Stelleneinrichtungen

Stelleneinsparungen

saldiert

I.Allgemeine Verwaltung

10,0

(davon 9,0 mit kw)

1,0

(mit kw)

+ 9,0

II.regio iT

III.Aachener Stadtbetrieb

IV.Gebäudemanagement

1,0

- 1,0

V.Volkshochschule

VI.Stadttheater und Musikdirektion

VII.Kulturbetrieb

VIII.Eurogress - Aachen

Summe

10,0

2,0

8,0

Mehrstellen

(STPLE 2025 : STPL 2025)

8,0

Nachstehend werden die einzelnen Veränderungen gegenüber dem Stellenplanentwurf 2025 erläutert.

I.1 Stelleneinrichtungen / Wegfall bzw. Verlängerung von kw-Vermerken

Nach der Aufstellung des Stellenplanentwurfes 2025 sollen in der Allgemeinen Verwaltung weitere 10,0 Stellen eingerichtet werden. Hiervon sind 5,0 Stellen auf die Aufrechterhaltung der Infostelle Wohngeld im FB 56 zurückzuführen, die zunächst über Stellenvakanzen finanziert wurde. Bei den übrigen 5,0 Stellen (2,0 Stellen Sportpark Soers im FB 60, 0,5 Stelle im Dez. V1 und 0,5 Stelle Erzieher*in OGS im FB 45, 1,0 Stelle im FB 20 und 1,0 Stelle im FB 30 für Großprojekte und Sonderaufgaben) handelt es sich um Planstellen, die nach organisatorischer Prüfung oder aufgrund eines kurzfristig zu realisierenden Stellenmehrbedarfs erst in die zweite Lesung des Stellenplans 2025 einfließen. 9,0 dieser neuen Stellen werden mit einem kw-Vermerk eingerichtet.

Im Übrigen wird aufgrund eines festgestellten dauerhaften Bedarfs der kw-Vermerk an 1,0 Stelle im FB 02 aufgehoben, welche die Aufgaben der Förderung und Fördermittelberatung für Unternehmen (IKSK 1 und 2) dauerhaft wahrnehmen soll. An 2,0 befristeten Stellen, deren kw-Vermerke über die erste Lesung zunächst für zwei Jahre verlängert wurden, bedarf es nunmehr der nochmaligen Verlängerung, da das Präventionsprogramm „Wegweiser – Stark ohne islamistischen Extremismus“ im FB 56 bis zum Jahr 2028 fortgeführt wird (siehe auch I.2).

Die Begründungen zu den einzelnen Veränderungen im Rahmen der zweiten Lesung des Stellenplans 2025 sind der beigefügten Anlage zu entnehmen.

I.2 Stelleneinsparungen

Die Vorlage zur ersten Lesung enthält die Verlängerung des kw-Vermerkes an insgesamt 3,0 Stellen für die mit Landesmitteln finanzierten Beratungsstellen „Prävention Wegweiser in der Region Aachen“ im FB 56. Da sich im Nachgang zur ersten Lesung herausgestellt hat, dass sich die Förderung ab dem kommenden Jahr nur noch auf 2,0 Stellen erstreckt, wird eine dieser Stellen über die zweite Lesung eingespart (siehe auch I.1). Darüber hinaus ist aufgrund der Nachbesetzung einer vakanten Funktion mit einer oder einem Tarifbeschäftigten eine Beamt*innenstelle im E 26 einzusparen. Die Begründungen sind ebenfalls der Anlage zu entnehmen.

I.3 Stellenumwandlungen

Bei den Stellenumwandlungen handelt es sich um die Umwandlung von Beamt*innen- in Planstellen für Tariflich Beschäftigte und umgekehrt sowie um die Umwandlung von Vollzeit- in jeweils zwei Teilzeitstellen und umgekehrt. Gesamtstädtisch betrachtet verändern diese das Stellensoll nicht und sind damit stellenplantechnisch neutral.

1 Die über die erste Lesung bereits eingerichtete 0,5 Stelle für die Geschäftsführung Aachener Stadionbeteiligungsgesellschaft bedarf aus formaltechnischen Gründen der Aufstockung auf eine volle Stelle.

I.4 Bewertungsänderungen

Die in der Anlage aufgeführten Bewertungsänderungen sind auf Neubewertungen (aufgrund analytischer Dienstpostenbewertungen bzw. tariflicher Bewertungsprüfungen) sowie auf das Anbringen neuer bzw. die Realisierung oder den Wegfall bestehender ku-Vermerke zurückzuführen.

Bewertungsänderungenführen erst in Verbindung mit den sich hieraus ergebenden personellen Konsequenzen zu finanziellen Auswirkungen.

I.5 Kosten und Refinanzierung

Die in Ansatz gebrachten Kosten für die 10,0 Stellen der zweiten Lesung und sonstigen Bedarfe, insbesondere für die Verlängerung und den Wegfall von kw-Vermerken, wurden auf der Grundlage der KGST-Durchschnittswerte 2023/2024 ermittelt und belaufen sich im Haushaltsjahr 2025 auf insgesamt 691.200 €. Hiervon beziehen sich 144.600 € auf 2,0 geförderte Projektstellen im Rahmen der Verlängerung kw-Vermerk. Diese werden über gesonderte 4-er PSP-Elemente im Haushalt abgewickelt und sind nicht dem PKV zuzurechnen. Unter Anrechnung von bereits eingeplanten Mitteln in Höhe von 103.400 € für vorhandenes Personal (= Deckung PKV) ergibt sich eine Reduzierung der Kosten auf 443.200 €.

Von den Gesamtkosten entfallen somit 443.200 € auf Stellen, die aus dem Personalkostenverbund (PKV) finanziert werden. Da die Erfahrung der letzten Jahre gezeigt hat, dass die zugrunde gelegten KGST-Durchschnittswerte in der Regel bei Neueinstellungen und internen Nachbesetzungen deutlich unterschritten werden, erfolgt eine 10%ige Kürzung der ermittelten Kosten um 44.300 €, so dass sich die finanzielle Mehrbelastung für den ungedeckten PKV-Bedarf in 2025 auf 398.900 € beläuft.

Unter Anrechnung von Stelleneinsparungen in Höhe von 98.900 € ergibt sich ein finanzieller Mittelbedarf für den PKV in Höhe von 300.000 €. Aufgrund von einer zu erwartenden Sachkostenverlagerung (Übertrag der im Sachkostenetat FB 45 vorhandenen Mittel für den OGS-Ausbau) in Höhe von 22.700 € sowie Personalkostenerstattungen in Höhe von 62.300 € reduziert sich der ungedeckte Bedarf für den Gesamthaushalt auf 215.000 €.

I.6 Gesamtbetrachtung (Stellenplanentwurf und Veränderungen)

I.6.1 Stellen- und Kostenentwicklung einschließlich Refinanzierung

Im Rahmen der Aufstellung des Stellenplanentwurfes 2025 wurden gesamtstädtisch 213,5 Stelleneinrichtungen (PVA 12.12.2024, 1. Lesung) berücksichtigt. In der zweiten Lesung kommen weitere 10,0 Stellen und sonstige Bedarfe hinzu, sodass sich die Gesamtzahl auf insgesamt 223,5 Stellen (1. und 2. Lesung) erhöht. Dem stehen 32,0 Stelleneinsparungen gegenüber.

Die Kosten für die insgesamt 223,5 neuen Stellen und sonstigen Bedarfe gemäß der 1. und 2. Lesung belaufen sich auf insgesamt 17.390.300 € im Haushaltsjahr 2025. Hiervon entfallen 6.262.700 € auf Projektstellen, die über gesonderte 4-er PSP-Elemente im Haushalt abgewickelt werden und nicht dem Personalkostenverbund (PKV) zuzurechnen sind. Unter Anrechnung von bereits eingeplanten Mitteln in Höhe von 193.800 € für vorhandenes Personal (= Deckung PKV) ergibt sich eine Reduzierung der Kosten für den PKV auf 10.933.800 €.

Wie bereits unter Ziffer I.5 ausgeführt werden die zugrunde gelegten KGST-Durchschnittswerte erfahrungsgemäß in der Regel bei Neueinstellungen und internen Nachbesetzungen deutlich unterschritten. Daher erfolgt eine 10%ige Kürzung der ermittelten Kosten in Höhe von 1.093.400 € (aus 1. und 2. Lesung) auf 9.840.400 €. Unter Anrechnung von zu realisierenden Stelleneinsparungen in Höhe von insgesamt 1.489.100 € reduziert sich die finanzielle Mehrbelastung für den PKV auf 8.351.300 € im Jahr 2025. Unter Berücksichtigung von haushaltsneutralen Verlagerungen in Höhe von 185.100 € reduziert sich der Mittelbedarf für den Gesamthaushalt auf 8.166.200 €.

Dem ermittelten Mehraufwand steht in einer Vielzahl von Fällen eine Refinanzierung aufgrund von Personalkostenerstattungen und Mehrerträgen in Höhe von insgesamt kalkulierten 3.326.200 € gegenüber. Dementsprechend verringert sich der ungedeckte Mittelbedarf für den Gesamthaushalt von 8.166.200 € auf 4.840.000 €.

I.6.2 Saldierte Stellenplanbetrachtung

Im Rahmen der saldierten Stellenplanbetrachtung ist festzuhalten, dass im Stellenplan 2025 - vorbehaltlich weiterer Beschlüsse - gegenüber dem Stellenplan 2024 gesamtstädtisch 191,5 Mehrstellen zu verzeichnen sind. Diese Stellenanzahl ergibt sich aus der saldierten Summe der Stelleneinrichtungen und Stelleneinsparungen der 1. und 2. Lesung und setzt sich wie folgt zusammen:

Einrichtungen

Einsparungen

Summe

Gesamt

Stellenplan 2024

(Ausgangslage)

-

-

4.004,5

Stellenplanentwurf 2025

213,5

- 30,0

+ 183,5

4.188,0

Stellenplan 2025

10,0

- 2,0

+ 8,0

4.196,0

Summe

+ 223,5

- 32,0

+ 191,5

4.196,0

Unter Berücksichtigung der Änderungen zum Stellenplanentwurf 2025 und vorbehaltlich weiterer Beschlüsse schließt der Stellenplan für das Haushaltsjahr 2025 folgendermaßen ab:

Bereich

Beamte / Beamtinnen

Tarif-beschäftigte

insgesamt

I. Allgemeine Verwaltung

1.309,0

2.835,5

4.144,5

II. regio iT

9,0

9,0

III. Aachener Stadtbetrieb (E 18)

13,0

*

13,0

IV. Gebäudemanagement (E 26)

13,0

*

13,0

V. Volkshochschule (E 42)

3,0

*

3,0

VI. Stadttheater und Musikdirektion (E 46/47)

2,5

*

2,5

VII. Kulturbetrieb (E 49)

11,0

*

11,0

VIII. Eurogress – Aachen (E 88)

0

*

0

Summe

1.360,5

2.835,5

4.196,0

* Die Planstellen der Tarifbeschäftigten werden in den Stellenübersichten der jeweiligen Wirtschaftspläne ausgewiesen.

II. Personal- und Versorgungsaufwendungen 2025

Im Haushaltsplanentwurf 2025 belaufen sich die Planansätze für Personal- und Versorgungsaufwendungen (PKV) auf insgesamt 320.603.300 €. Auf Personalaufwendungen entfallen 266.240.400 €. Hierin enthalten sind auch die Kosten für die Stellen der 1. Lesung.

Der finanzielle Mittelbedarf für die Stellen der 2. Lesung in Höhe von 300.000 € (siehe Ziffer I.5) ist für die Veränderungsnachweisung zum Finanzausschuss angemeldet worden. Die Änderung wird voraussichtlich Anfang März 2025 entsprechend behandelt. Darüber hinaus können sich aufgrund weiterer Beschlüsse zu Stelleneinrichtungen in den politischen Gremien sowie sonstiger notwendiger Anpassungen bis zur Verabschiedung des Haushaltes 2025 zusätzliche finanzielle Bedarfe ergeben, die dann ebenfalls für die Veränderungsnachweisung des Finanzausschusses anzumelden sind.

Die jährliche Fortschreibung der Dienst- und Versorgungsbezüge, der Entgelte für Beschäftigte einschließlich der Arbeitgeberanteile für Sozialversicherung und Zusatzversorgung, der Beihilfen sowie der Zuführungen zu Pensionsrückstellungen für die aktiven Beamt*innen erfolgt grundsätzlich mit einem Prozent. Hiervon wird abgewichen, wenn für den Planungszeitraum bereits verbindliche Besoldungs- oder Tarifabschlüsse vorliegen.

Die Bezüge für die Beamt*innen und Versorgungsempfänger*innen sind zuletzt zum 01.12.2022 auf Grundlage der Besoldungsanpassung NRW 2022 um 2,8 Prozent gestiegen. Grundsätzlich orientiert sich die Besoldungs- und Versorgungsentwicklung der kommunalen Beamt*innen an dem Tarifabschluss für die Beschäftigten der Länder (TV-L). Am 10.10.2024 wurde im Landtag das Gesetz zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge in den Jahren 2024 und 2025 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften im Land NRW verabschiedet. Es wurde zum 01.11.2024 eine pauschale Erhöhung um 200 € vereinbart und zusätzlich, ab dem 01.02.2025 eine prozentuale Besoldungserhöhung um 5,5 Prozent. Diese wurde im Rahmen der Planung für 2025 bereits berücksichtigt.

Da der TVöD bereits zum 31.12.2024 ausläuft, finden zeitnah die Tarifverhandlungen für den TVöD statt. Die Gewerkschaften fordern eine Erhöhung um 8 Prozent. Da der Ausgang der v.g. Tarifverhandlungen bisher ungewiss ist, wird der Ansatz für die Planjahre 2025 bis 2027 weiterhin mit 1% fortgeschrieben, für das Jahr 2028 wurde mit einer 2%igen Erhöhung kalkuliert. Die Personalaufwendungen belaufen sich somit zunächst auf insgesamt 266.240.400 €. Durch die sich gegenüber dem Haushaltsplanentwurf 2025 ergebenen geringfügigen Änderungen im Bereich OGS und FB 37 reduzieren sich die Personalaufwendungen auf insgesamt 266.167.000 €.

Die Höhe der Versorgungsaufwendungen beträgt 54.362.900 € für das Jahr 2025. Insgesamt ergibt sich ein Gesamtbedarf für den Personalkostenverbund 2025 in Höhe von 320.529.900 €.

Für Erträge aus der ertragswirksamen Auflösung von Pensions- und Beihilferückstellungen sind laut Haushaltsplanentwurf 2025 13.500.000 € eingeplant. Der saldierte Betrag der Personal- und Versorgungsaufwendungen mit den Erträgen aus der ertragswirksamen Auflösung beläuft sich auf 307.029.900 €.

Insgesamt stehen den Personalaufwendungen dezentral geplante Erträge für das Personalkostenbudget gegenüber. Im Haushaltsplanentwurf 2025 und der Veränderungsnachweisung sind Erträge für Personalkostenerstattungen und -zuweisungen in Höhe von 62,13 Mio. € eingeplant. Die dem Personalkostenverbund anzurechnenden Erstattungen belaufen sich auf 53,4 Mio. € einschließlich der Personalkostenerstattungen für die in den eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen und bei der regio iT tätigen Beamten und Beamtinnen. Dies entspricht einem prozentualen Anteil von 19,52 Prozent an den gesamten Personalaufwendungen in Höhe von 266.167.000 €.

In diesen Zahlen sind die Personalaufwendungen der Konten 50190000 für sonstige Beschäftigte nicht enthalten. Diese werden nicht dem Personalkostenverbund zugerechnet. Es handelt sich hierbei überwiegend um Drittmittel finanziertes Personal im Rahmen von Projekten in der Größenordnung vonderzeit rd. 11,99 Mio. €.

Die im Haushaltsplanentwurf 2025 enthaltenen Personal- und Versorgungsaufwendungen des Personalkostenverbundes sind Bestandteil der Haushaltsplanberatungen 2025.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Die Beschlussfassung zu den finanziellen Auswirkungen des Stellenplans 2025 erfolgt im Rahmen der Haushaltsplanberatungen im Finanzausschuss und Rat der Stadt Aachen.


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Mehrheitlich, 5 Gegenstimmen, 0 Enthaltungen
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2025-01-23 FB 11_0273_WP18 Stellenplan 2025 und SAO.pdf

27.1.2025

981.1 KB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 3
Sitzung
Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses
Gremium
Personal- und Verwaltungsausschuss
Datum
Di., 18.02.2025
Uhrzeit
17:05
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 11 - Fachbereich Personal und Organisation
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 12:12

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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