19. Februar 2025 um 17:00, Sitzungssaal Haus Löwenstein
TOP 5Öffentlich

Haushaltsplanberatungen 2025 einschl. Finanzplanung bis 2028

FB 02/0418/WP18 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Frau Schmitt-Promny stellt den Beschlussvorschlag von SPD und Grünen vor, der Änderungen im Rahmen des Azubi-Werks und des Reparaturbonus betrifft.

•Für die Gründung des Azubi-Werks sollen im Jahr 2025 50.000,00 € zur Verfügung gestellt werden.

•Da die Umsetzung des Repair Cafés, für das der Reparaturbonus gedacht war, von der Verwaltung nicht ohne Weiteres realisiert werden kann, sollen die Mittel von 20.000,00 € für das Jahr 2025 und die kommenden Jahre gestrichen werden.

Herr Wende regt an, getrennt über die Beschlüsse abzustimmen. Dem stimmt Herr von Thenen zu.

Beschluss

Der Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Regionalentwicklung beschließt - ausschließlich der Personalaufwendungen - die Teilergebnispläne und Teilfinanzpläne (konsumtiver Teil) entsprechend der vorgelegten Unterlagen des Haushaltsplanentwurfs 2025 und der Finanzplanung 2026 - 2028 in Verbindung mit in der Sitzung beschlossenen Einzeländerungen zum Azubi-Werk und Repair-Café. Der Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Regionalentwicklung beschließt darüber hinaus die in den Teilfinanzplänen 2025 veranschlagten Investitionen (für die Jahre 2026 - 2028) unter Berücksichtigung der Veränderungsnachweisung einschließlich der beschlossenen Einzelveränderungen. Im Hinblick auf die Änderungen zum Repair-Café gibt es eine Gegenstimme, ansonsten erfolgen die Beschlüsse einstimmig. Der Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und regionalentwicklung beschließt die Produktblätter in der vorgelegten Form einschließlich in der Sitzung beschlossener Einzelveränderungen.

Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Regionalentwicklung beschließt - ausschließlich der

Personalaufwendungen - die Teilergebnispläne und Teilfinanzpläne (konsumtiver Teil) entsprechend

der vorgelegten Unterlagen des Haushaltsplanentwurfs 2025 und der Finanzplanung 2026 - 2028 in

Verbindung mit in der Sitzung beschlossenen Einzeländerungen.

Der Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Regionalentwicklung beschließt darüber hinaus die in den

Teilfinanzplänen 2025 veranschlagten Investitionen (für die Jahre 2026 - 2028) unter Berücksichtigung der Veränderungsnachweisung einschließlich der beschlossenen Einzelveränderungen.

Er beschließt die Produktblätter in der vorgelegten Form einschließlich in der Sitzung beschlossener

Einzelveränderungen.

Erläuterungen

Der Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Regionalentwicklung (AAWR) berät gemäß Anlagen.

Zu den in den einzelnen Produkten veranschlagten Personal- und Versorgungsaufwendungen/-

auszahlungen sind besondere Beschlüsse seitens des AAWR nicht mehr erforderlich, da diese

gesondert im Personal- und Verwaltungsausschuss beraten werden.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Siehe Anlagen


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2025-01-15 FB 02_0418_WP18 Haushaltsplanberatun SAO.pdf

5.2.2025

1.0 MB

Metadaten

TOP
Ö 5
Sitzung
Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Wirtschaft und Regionalentwicklung
Gremium
Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Regionalentwicklung
Datum
Mi., 19.02.2025
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 02 - Fachbereich Wirtschaft, Wissenschaft, Digitalstadt und Europa
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 12:12

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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