25. Februar 2025 um 17:00, Sitzungssaal Haus Löwenstein
TOP 4Öffentlich

Verbrauchssteuer auf Einwegverpackungen: Antrag zur Tagesordnung der Faktion Die Linke

FB 22/0054/WP18 · Kenntnisnahme

Verbrauchssteuer auf Einwegverpackungen Antrag zur Tagesordnung der Faktion Die Linke vom 31. Januar 2025

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:zur Kenntnis genommen

Beratung

Ratsherr Deumens sagt die Vorlage sei leider erst kurzfristig in das Ratsinformationssystem eingestellt worden. Eine Erläuterung des Sachstands könne nichtsdestotrotz gegeben werden.

Aus seiner Sicht handele es sich um eine gute Vorlage, da sowohl positive, als auch negative Aspekte hervorgehoben würden. Sein Eindruck sei, dass eine positive Sichtweise auf dieses Thema in der Verwaltung vorherrschen würde. Diese Vorlage sei daher ein wichtiger Aufschlag für die politische Diskussion.

Ratsherr Szagunn findet, dass die Vorlage recht schnell erstellt worden sei, wenn man bedenke, dass der Antrag hierzu erst vor wenigen Wochen gestellt worden sei.

Ratsherr Baal begrüßt die zeitnahe Informationslieferung. Es sei aus seiner Sicht nachvollziehbar, dass der Antrag hierzu zeitnah nach dem Rechtsentscheid zum selben Thema in Tübingen gekommen sei.

Die CDU-Fraktion wolle neue Einnahmequellen jedoch erst dann eröffnen, wenn das Aufwands- und Ertragsverhältnis positiv sei. In diesem Fall sei jedoch die erwartbare Belastung des Haushalts zu groß. Oftmals seien bei solchen neuen Vorhaben die Ausgaben sehr schnell fix, während die Einnahmen lange Zeit vage blieben. Eventuell ließe sich dieser Sachverhalt in der späteren Beratung im zweiten oder dritten Quartal dieses Jahres mit der Bettensteuer kombinieren. Die CDU-Fraktion sei jedenfalls nicht begeistert, da sie einen sechsstelligen Aufwand erwarte.

Frau Grehling schildert, dass die Transparenz und Effektivität einer Verpackungssteuer in Tübingen nachgefragt und geprüft worden seien. Auslegungen und Rechtsfragen seien in der Umsetzung nicht einfach zu behandeln. Eine grundlegende Erhöhung des Aufwands werde niemals von ihr als Kämmerin empfohlen werden. Sie wisse nicht, ob sich das Aufwands- und Ertragsverhältnis irgendwann einpendeln werde. Sie sehe praktische Komplikationen. Auch, da fiskalischer und umweltrelevanter Ertrag oftmals schwer gemeinsam zu erzielen seien. Ihre Empfehlung sei es daher, von Anderen zu lernen und den Lernprozess nicht zwingend selbst zu durchlaufen.

Frau Dr. Michulitz sagt, sie hielte es für schlauer abzuwarten, was andere Städte machen. Eine Verpackungssteuer sei sicher keine primäre Einnahmequelle für die Stadt, erscheine jedoch sinnvoll hinsichtlich der Förderung bewussten Einkaufens, der Sauberkeit in der Innenstadt und des Umweltschutzes.

Es sei sicher klug, diesen Sachverhalt mit der Bettensteuer gemeinsam zu beraten, da es mit der Dehoga einen einheitlichen Ansprechpartner gäbe.

Ratsherr Pilgram sagt, bei der Verpackungssteuer handele es sich um eine Lenkungssteuer. Die potentielle Steuer könne als Druckmittel genutzt werden, um Anreize zur Müllvermeidung zu geben. Die Steuer sei eine Alternative zu einem Fallmanagementsystem oder ähnlichen Lösungen.

Beschluss

Der Finanzausschuss nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.

Erläuterungen

Die Universitätsstadt Tübingen erhebt seit dem 01.01.2022 eine Steuer auf nichtwiederverwendbare Verpackungen, Geschirr und Besteck, sofern der Verzehr der Speisen oder Getränke nicht unmittelbar an Ort und Stelle erfolgt oder der Verkauf als mitnehmbares take-away-Gericht oder -Getränk erfolgt.

Bezüglich der weiteren Grundlagen verweise ich auf die beigefügte Satzung der Universitätsstadt Tübingen vom 06.02.2022.

Zu prüfen ist, ob die Einführung einer Verbrauchssteuer auf Einwegverpackungen für die Stadt Aachen wirtschaftlich ist. Aus der Perspektive der Verwaltung müssen sowohl positive als auch negative Aspekte betrachtet werden, da diese Steuer eine Vielzahl von Auswirkungen auf die lokale Ebene hat.

Positive Aspekte

1.Förderung der Abfallvermeidung: Die Verpackungssteuer könnte Unternehmen dazu motivieren, weniger Verpackungsmaterial zu verwenden und auf nachhaltigere Alternativen umzusteigen. Dies würde langfristig zu weniger Abfall führen und die Belastung der lokalen Entsorgungsinfrastruktur reduzieren.

2.Verstärkte Innovationsanreize: Die Steuer kann Unternehmen dazu anregen, in innovative und wiederverwendbare Verpackungslösungen zu investieren, die umweltfreundlicher sind und die Abfallmengen verringern. Wenn die Stadt solche Initiativen unterstützt, könnte sie von einer nachhaltigeren Abfallwirtschaft profitieren.

3.Öffentliches Bewusstsein und Umweltbewusstsein: Die Steuer könnte das Umweltbewusstsein sowohl in der Bevölkerung als auch bei lokalen Unternehmen steigern.

Negative Auswirkungen

1.Verwaltungskosten: Für die Implementierung und Kontrolle der Verpackungssteuer fallen für die Stadt hohe Kosten an. Man kann mit einem Personalaufwand von 2 Mitarbeiter*innen für die Veranlagung (A8), eine Mitarbeiter*in für Stundungen und Widersprüche (A11) und eine Mitarbeiter*in für den Außendienst (A8) rechnen. Die Personalkosten hierfür würden sich auf ungefähr 518.000 € p.a. belaufen (inkl. Arbeitsplatz).

2. Keine zweckgebundene Einnahme: Bei der Verpackungssteuer handelt es sich nicht um eine zweckgebundene Einnahme, da nach § 3 Abgabenordnung (AO) Steuern ein Instrument zur Deckung des allgemeinen Finanzbedarfs sind. Fraglich ist, inwieweit diese Einnahme Auswirkungen auf die städtische Gebührenkalkulation hat.

3.Keine Differenzierung bei dem Verpackungsmaterial: Die Verpackungssteuersatzung erfasst Einwegverpackungen unabhängig von der Art des Materials. So wird eine Verpackung aus Recyclingmaterial oder aus Palmblättern in gleicher Höhe besteuert wie Verpackungen aus Plastik. Diese mangelnde Differenzierung widerspricht dem ökologischen Gedanken.

4.Mangelnde Steuertransparenz und Missbrauchsmöglichkeiten: Die Satzung der Universitätsstadt Tübingen wird durch die beigefügten Auslegungshinweise näher erläutert. Alleine die Tatsache, dass zu dem Thema „Steuergegenstand“ 11 Seiten Auslegungshinweise verfasst worden, spricht für die Komplexität der Steuer. So wird zum Beispiel bei Pizzen (im Pizzakarton), die geliefert werden keine Verpackungssteuer erhoben, holt der Verbraucher dieselbe Pizza jedoch ab, fällt Verpackungssteuer an, obwohl die Verpackungsbelastung gleich ist.

5.Unklarheiten bei der Klassifikation von Mehrweg: Die Fragestellung wann ist Mehrweg wirklich Mehrweg im Sinne der Satzung stellt die Verwaltung vor große Herausforderungen. Mehrweg wird laut Auslegungshinweisen zur Satzung der Stadt Tübingen aufgrund der Beschaffenheit des Verpackungsmaterials sowie der Zweckbestimmung des mehrfachen bzw. langfristigen Gebrauchs klassifiziert. Welche Anforderungen genau an eine Mehrwegverpackung gestellt werden (wie oft ist mehrfach? reicht hierfür der zweifache Gebrauch? Wie lange ist langfristig?) sind unklar und nur schwer einzuschätzen. Zu unterscheiden ist zwischen nicht wiederverwendbar (=steuerpflichtig) und wiederverwendbar (=steuerfrei), ohne dass die ökologische Nachhaltigkeit geprüft werden kann.

Eine negative Auswirkung der Unklarheiten wäre die verstärkte Verwendung von schwer recycelbaren Mehrwegverpackungen, die in der Produktion mehr Ressourcen verbrauchen oder für die Entsorgung problematischer sind.

6.Unterscheidung zwischen warmen und kalten Speisen: Warme Speisen unterliegen in der Regel der Verpackungssteuer, kalte Speisen wiederrum nur, wenn man typischerweise davon ausgehen kann, dass der Verzehr zeitnah nach dem Kauf erfolgt. Laut Auslegungshinweisen der Stadt Tübingen kann man von einem zeitnahen Verzehr ausgehen, wenn die kalte Speise mit Besteck verkauft wird.

7.§ 2 Kommunalabgabensatzung NRW (KAG): Nach § 2 Abs. 2 KAG bedarf es zur Wirksamkeit einer Satzung, mit der eine Steuer erstmalig in NRW eingeführt werden soll, eine Genehmigung des Innenministeriums und des Finanzministeriums. Da es bisher in NRW noch keine solche Verpackungssteuersatzung gibt, müsste diese Genehmigung beim Innenministerium und dem Finanzministerium vor Einführung eingeholt werden.

Zusammenfassung

Aus Sicht der Verwaltung bringt die Verpackungssteuer sowohl Chancen als auch Herausforderungen mit sich.

Zu den Herausforderungen zählen insbesondere der immense Bürokratieaufwand, die potenziellen Belastungen für lokale Unternehmen und die sozialen Auswirkungen auf Verbraucher. Ein weiterer unerwünschter Nebeneffekt der Verpackungssteuer könnten Wettbewerbsnachteile für kleinere Firmen sein.

Die mangelnde Steuertransparenz sowie die Missbrauchsmöglichkeiten sind problematisch. Probleme könnten die personalintensiven Kontrollen und somit die Durchsetzung der Steuer sowie das Risiko von unabsehbaren Rechtsstreitigkeiten sein.

Fachlich-inhaltliche Bewertung von Dezernat VII

Nach einer aktuellen Erhebung der Deutschen Umwelthilfe besteht der Straßenabfall – bestehend aus „to-go-Bechern“, Pizzakartons etc. – zu etwa 40 % aus Einwegverpackungen. Der Bundesgesetzgeber versucht auf Basis europäischer Rechtsvorschriften, durch den Erlass der Einwegkunststoffverbotsverordnung und des Einwegkunststofffondsgesetzes der wachsenden Innenstadtvermüllung beizukommen. Die genannten Vorschriften reglementieren Einwegkunststoffe, das erstmalige Inverkehrbringen wird unterbunden. Die Verpackungssteuer nach dem Tübinger Modell ergänzt diese Vorschriften, da sie für alle Verpackungsmaterialien aus der Einwegkategorie gilt und nicht nur das erstmalige Inverkehrbringen mit diesen geregelt wird.

Eine kommunale Verpackungssteuer kann einen Anreiz und eine Lenkungswirkung schaffen, um Einwegverpackungen aus diversen Materialien zu vermeiden und Mehrwegsysteme zu fördern. Die Littering-Problematik in Aachen ist an einzelnen Standorten (Hotspots) deutlich zu erkennen. Es bleibt zu prüfen, ob die gewünschten Effekte, die Förderung von Mehrwegsystemen und die Reduzierung von Littering, auch mit anderen Maßnahmen erzielt werden können, wie bspw. mit einer stadtweiten Studie zur Identifizierung der Hotspots und der dort nötigen Handlungsbedarfe. Eine weitere fachliche Betrachtung der Sachlage sowie eine wirtschaftliche und fiskalische Abwägung der möglichen Optionen werden als sinnvoll erachtet. Zudem greift im Laufe des Jahres 2025 das bundesweite System des Einwegkunststofffondgesetzes erstmalig, sodass die Auswirkungen dieser Maßnahme noch nicht bewertet werden können. Eine bundesweite Regelung, eine Form der Verpackungssteuer einführen zu können, wäre begrüßenswert.

Eine detaillierte Ausarbeitung zum Thema kann im Rahmen der Beantwortung des Ratsantrags der Fraktion Die Zukunft weiter ausdiskutiert werden.

Abstimmungsergebnis

Einstimmig
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2025-02-18 FB 22_0054_WP18 Verbrauchssteuer auf SAO.pdf

25.2.2025

861.8 KB

Metadaten

TOP
Ö 4
Sitzung
Sitzung des Finanzausschusses
Gremium
Finanzausschuss
Datum
Di., 25.02.2025
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 22 - Fachbereich Steuern und Kasse
Zusätze
Unterlagen wurden als Tischvorlage nachgereicht.
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 12:12

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

Öffnen