Revitalisierung des ehemaligen Sportplatzes an der Krefelder Straße hinter dem Würselener Wall
FB 52/0539/WP18 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Vor der Beratung übergibt der Ausschussvorsitzende das Wort an die stellvertretende Vorsitzende, Frau Pitz. Da er selbst Mitglied des Aufsichtsrates der ASB sei, nehme er nicht an der Diskussion und Abstimmung teil.
Auf Nachfrage von Frau Pitz wurde bestätigt, dass der Nachtrag zur Tagesordnung allen zugegangen sei, so dass der Punkt nun beraten werden könne.
Herr Wende teilt mit, dass in der Fraktion Die Linke die Angelegenheit zunächst etwas zwiegespalten betrachtet wurde. Dies läge vor allem an den zuletzt unschönen Pressemitteilungen um den Verein. Schlussendlich sei die Fraktion jedoch zu dem Ergebnis gekommen, dass man den Verein nicht dafür bestrafen wolle, nur weil einzelne Personen für eine schlechte Außendarstellung verantwortlich seien.
Herr Hangarter sagt, dass der Sportausschuss nur den sportfachlichen Bedarf in den Blick nehmen sollte. Dieser läge aus Sicht der Grünen-Fraktion vor. Im Hinblick auf die Gesamtentwicklung des Sportparks sei die Maßnahme ebenfalls zu begrüßen, da mit der nun vorgesehenen Fläche keine anderen Flächen für den öffentlichen Sport wegfallen werden. Diese Fläche war bislang nicht Bestandteil des Masterplans und falle somit dem Sport zusätzlich zu. Es müsse aber allen klar sein, dass die Flächen im Sportpark begrenzt seien und weitere Flächen nicht so einfach zur Verfügung stehen werden.
Frau Fohn bedankt sich, dass die Vorlage noch kurzfristig erstellt wurde und dem Sportausschuss zur Beratung vorgelegt wurde. Der Verein habe sich in den letzten zwei Jahren mit dem Aufstieg sportlich sehr positiv entwickelt. Daher sollte der Verein auch weiterhin unterstützt werden, damit der sportliche Erfolg weitergehen könne.
Herr Offermann weist ebenfalls darauf hin, dass die Fläche bislang nicht im Masterplan berücksichtigt wurde und somit ein wenig den Druck von der Entwicklung der anderen Flächen nehme.
Abschließend war sich das Gremium einig, den Beschlussvorschlag um den Zusatz: „…und erkennt den sportfachlichen Bedarf der Maßnahme an“ zu ergänzen.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Der Sportausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Erläuterungen
Das städtische Grundstück zwischen Emmastraße und Krefelder Straße (Flurstück 2133) beherbergt den ehemaligen Kunstrasentrainingsplatz „Athen“. 2023 wurde das Grundstücksrecht vom ATSV Alemannia Aachen 1900 e.V. an die Stadt Aachen zurückübertragen. Seither liegt die Fläche brach, wird lediglich als Parkplatz genutzt und verfällt zunehmend.
Mit dem Aufstieg der TSV Alemannia Aachen GmbH in die 3. Bundesliga (Saison 2024/2025) sind höhere Trainingsanforderungen verbunden. Da sich in Stadionnähe nur ein Trainingsplatz befindet, entsteht ein Wettbewerbs- und Standortnachteil.
Die Ertüchtigung eines zweiten Trainingsplatzes ist essenziell, um die Qualität des bestehenden Platzes langfristig zu sichern. Durch eine rotierende Nutzung der beiden Trainingsplätze wird die Belastung gleichmäßig verteilt, was die Lebensdauer der Plätze verlängert. Zudem verbessert die Sanierung die gesamte Infrastruktur, steigert den Wert der Anlage und wertet das Gebiet optisch sowie funktional auf.
Die Aachener Stadion Beteiligungs-GmbH (ASB) koordiniert in Teilen des Sportparks Nutzer und Nutzungen. Daher bietet es sich an, das Grundstück in die Verantwortung der ASB zu geben, die die Flächen bewirtschaftet und Untervermietungen für sportliche Nutzungen durchführen soll.
Die Stadt Aachen beabsichtigt daher, der Aachener Stadion Beteiligungs-GmbH (ASB) das Grundstück Gemarkung Aachen, Flur 70, Flurstück 2133, einschließlich aller Aufbauten, Einbauten und sonstigen Anlagen zur Nutzung als Sportanlage zu übertragen.
Der Zustand des Grundstücks sowie der sonstigen Auf- und Einbauten ist der ASB bekannt. Ziel ist es, das Grundstück und die Aufbauten durch die ASB zu sanieren und die Fläche in die ursprüngliche Nutzung zu bringen. Ein entsprechender Beschluss wurde in der Aufsichtsratssitzung der ASB am 30.01.2025 gefasst.
Über die Übertragung wird voraussichtlich am 18.02.2025 durch den Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss der Stadt Aachen entschieden. Sie erfolgt vorbehaltlich der noch abzuschließenden bauordnungsrechtlichen Genehmigungs- sowie der Finanzierungsangelegenheiten.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
JA | NEIN | ||
x |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Keine
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
x | nicht bekannt |
Abstimmungsergebnis
Technische Details
ID: 1008921
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=1008921
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2025-02-06 FB 52_0539_WP18 Revitalisierung des SAO.pdf
11.2.2025
1.4 MB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 7
- Sitzung
- Sitzung des Sportausschusses
- Gremium
- Sportausschuss
- Datum
- Di., 11.02.2025
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 52 - Fachbereich Sport
- Geändert
- 8.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 8. Februar 2026 um 12:12
Beschlussdokument
Sammeldokument öffentlich
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