Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung in der Stadt Aachen für das KiTa-Jahr 2025/2026
FB 45/0652/WP18 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Oberbürgermeisterin Keupen weist auf einen Schreibfehler auf Seite 35 der Bedarfsplanung hin. Hier müsse das Haushaltsjahr auf 2025 korrigiert werden. Weiterhin liege eine aktualisierte Übersicht über die plusKiTas als Tischvorlage aus.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Der Kinder- und Jugendausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen,
- die vorgelegte Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung 2025/2026 und das damit verbundene Platzangebot für ü3-Kinder im Umfang von 6.447 Plätzen und für U3-Kinder im Umfang von 2.162 Plätzen in KiBiz-geförderten Kindertageseinrichtungen zu beschließen,
- zur Abdeckung unvorhergesehener Bedarfe die Anmeldung einer „Not-KiTa“ zur Landesförderung mit insgesamt 100 Plätzen (60 in Gruppenform III c und 40 in Gruppenform I c) in Trägerschaft eines „anderen Trägers“ zu beschließen, sowie
- ein Angebot von 700 Betreuungsplätzen in Kindertagespflege zu beschließen.
Der Rat der Stadt Aachen beschließt
- die vorgelegte Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung 2025/2026 und das damit verbundene Platzangebot für ü3-Kinder im Umfang von 6.447 Plätzen und für U3-Kinder im Umfang von 2.162 Plätzen in KiBiz-geförderten Kindertageseinrichtungen,
- zur Abdeckung unvorhergesehener Bedarfe die Anmeldung einer „Not-KiTa“ zur Landesförderung mit insgesamt 100 Plätzen (60 in Gruppenform III c und 40 in Gruppenform I c) in Trägerschaft eines „anderen Trägers“, sowie
- ein Angebot von 700 Betreuungsplätzen in Kindertagespflege.
Erläuterungen
In der Anlage wird die Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung 2025/2026 der Stadt Aachen vorgelegt.
Diese ist dem Landesjugendamt bis spätestens 15. März für das im gleichen Kalenderjahr beginnende Kindertagesstättenjahr 2025/2026 verbindlich vorzulegen, um die entsprechenden Landeszuschüsse zu erhalten.
Die Bedarfsplanung führt zu einer Versorgungsquote im ü3-Bereich von 99,72 % und im U3-Bereich von 49,54 % im Kindertagesstättenjahr 2025/2026, beginnend mit dem 01.08.2025.
Die unter Punkt 2 des Beschlussvorschlages angemeldeten 100 Plätze der „Not-KiTa“ sind in den vorgenannten Versorgungsquoten nicht berücksichtigt.
Über die Planung wird die Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII/KJHG in ihrer Sitzung im Januar 2025 beraten. Über das Ergebnis wird mündlich in der Sitzung berichtet.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
JA | NEIN | ||
x |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Für die Umsetzung des Bedarfsplans für die Kindertagesbetreuung 2025/2026 sind ausreichende Haushaltsmittel zum Haushaltsentwurf angemeldet und stehen vorbehaltlich der Beschlussfassung des Rates zur Verfügung.
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
nicht bekannt |
Abstimmungsergebnis
Weitere Dokumente (1)
Die Dokumente werden direkt vom Ratsinformationssystem der Stadt Aachen abgerufen und nicht von uns gespeichert oder gehostet.
Technische Details
ID: 1009027
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=1009027
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2024-12-19 FB 45_0652_WP18 Bedarfsplanung fuer d SAO.pdf
19.12.2024
86.5 MB
Metadaten
- TOP
- Ö 7
- Sitzung
- Sitzung des Rates der Stadt Aachen
- Gremium
- Rat der Stadt Aachen
- Datum
- Mi., 12.03.2025
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Geändert
- 8.7.2026
- Inhalt abgerufen
- 8. Juli 2026 um 17:54
Beschlussdokument
Sammeldokument öffentlich
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