Weitere Perspektive der Heinrich-Heine-Gesamtschule
FB 45/0769/WP17 · Anhörung
Beratung
Frau Keller dankt der Verwaltung für die gute Vorlage, welche den bisherigen Prozess ausführlich und chronologisch beschreibe. Diese Vorlage werde auch so in den Rat eingebracht.
Herr Krott erläutert, dass die gegenwärtige Situation der Heinrich-Heine-Gesamtschule alle Beteiligten nun unter Druck setze, noch vor der Kommunalwahl deutliche Signale in zwei Richtungen zu geben. Zunächst müsse ein Signal an die Schule selbst gegeben werden: Sie habe es seiner Ansicht nach verdient, den durch die Corona-Situation unterbrochenen Prozess der Profilschärfung und der Neuaufstellung weiter fortführen zu können. Die Bedingungen seien jedoch herausfordernd. Bereits seit vier Jahren verzeichne sich ein Rückgang der Anmeldezahlen und damit einhergehend ein Rückgang der Attraktivität der Schule. Aufgrund der hohen Anzahl von Schülerinnen und Schülern, die nicht in Laurensberg wohnhaft seien sondern aus dem Umkreis anreisen würden, falle es der Schule schwer, eine örtliche Identität auszubilden. Dennoch verfüge die Schule über ein überaus engagiertes Kollegium, welches eine gute Arbeit mit und für die Schülerinnen und Schüler leiste, sowie über gute räumliche Bedingungen und Außenanlagen. Die Schule werde unterstützt von einem Schulträger, der bereit sei, rund 11,8 Mio. Euro in eine Hülsanierung zu investieren und eine Kooperation mit dem Anne-Frank-Gymnasium zu gestalten. Darüber hinaus gebe es bereits Kooperationen mit der Kohlscheider Gesamtschule. Die Politik erkenne eine neue pädagogische Ausrichtung sowie eine Eltern- und Schülerschaft, die sich für den Erhalt und die Entwicklung der Schule engagiere. Dies alles müsse anerkannt und unterstützt werden. Daher hätten die Fraktionen SPD, CDU, Grüne, Linke, FDP und Piraten an einem gemeinsamen Beschlussvorschlag zur Unterstützung der Schule gearbeitet. Es herrsche Einvernehmen, dass eine kommunal finanzierte Personalressource für den Bereich Kommunikation und Koordinierung bereit gestellt werden solle, ein Netzwerk mit außerschulischen Kooperationspartnern (u.a. der RWTH) aufzubauen und sowohl direkte Busanbindungen einzurichten als auch reguläre Linienbusanbindungen zu verbessern.
Die Fraktionen SPD und CDU hätten den Beschlussvorschlag nochmals in einem Aspekt mit einem Prüfauftrag konkretisiert, den Schulstandort Kronenberg auf seine mittelfristige Eignung als Gesamtschulstandort zu prüfen.
Das zweite Signal müsse laut Herrn Krott an die Bezirksregierung Köln gesendet werden. Zwar werde in § 82 Abs. 7 des Schulgesetzes klar und deutlich festgelegt, dass bei Gesamtschulen mindestens vier Eingangsklassen zu bilden seien. Dennoch solle die Bezirksregierung darum gebeten werden, die Bemühungen der Stadt Aachen als Schulträger anzuerkennen, die Schule weiterhin bestmöglich zu unterstützen. Weiterhin solle anerkannt werden, dass der Zeitraum zwischen der Entwicklungswerkstatt bis jetzt zu kurz gewesen sei, um – zusätzlich erschwert durch Corona – eine neue Zielrichtung zu entwickeln. Er appelliert an die Bezirksregierung, der Schule noch eine Chance zu geben.
Frau Griepentrog bemängelt, dass es bislang trotz aller unternommenen Bemühungen nicht gelungen sei, die Situation zu ändern. Die von der Bezirksregierung vorgegebenen zwei Optionen (Schließung oder Umwandlung in eine Sekundarschule) müssten kritisch betrachtet werden. Zum einen stünden Verwaltung und Politik –im Falle der Schließung der Heinrich-Heine-Gesamtschule – nach wie vor vor der Aufgabe, einen Standort für die bereits geplante 5. Gesamtschule zu finden. Die 5. Gesamtschule werde dann ihrer Ansicht nach eher nicht auf demselben Gelände errichtet werden. Zum anderen würde die Umwandlung der Heinrich-Heine-Gesamtschule in eine Sekundarschule nicht die grundsätzliche Problematik ihres Standortes beheben. Somit sei aus ihrer Sicht der Standort der Hauptgrund für die gegenwärtige Situation. Bei der Gründung der Heinrich-Heine-Gesamtschule sei diese die erste ihrer Schulform in Aachen gewesen und habe somit ein Alleinstellungsmerkmal besessen. Aktuell gebe es jedoch insgesamt 7 Gesamtschulen im Umkreis, sodass sich die Schule in einem starken Konkurrenzkampf um die Schülerinnen und Schüler befinde. Sofern die Standortproblematik nicht behoben sei, werde sich die Situation der Schule nicht bessern. Im Rahmen der Entwicklungswerkstatt sei festgehalten worden, dass sowohl die Schule als auch die Gesamtschulplätze benötigt würden und das Kollegium sehr engagiert an einer Lösung arbeite. Die Schulpolitik teile die Auffassung, dass die Schulplätze notwendig seien. Daher sei ursprünglich ein fraktionsübergreifender Beschlussvorschlag entstanden. Allerdings sei die Fraktion Die Grüne der Ansicht, dass die Ergänzung von CDU und SPD hinsichtlich der mittelfristigen Prüfung des Standortes Kronenberg zu unkonkret formuliert sei. Bereits für die Suche nach einem Standort für die 4. Aachener Gesamtschule sei der Kronenberg geprüft worden mit dem Ergebnis, dass hier ein Anbau notwendig sei. Darüber hinaus sei das Gebäude derzeit noch vermietet. Insofern halte sie die Ergänzung von CDU und SPD für scheinheilig, nicht für zielführend und nicht dazu geeignet, die Bezirksregierung davon zu überzeugen, ihren Schließungsbeschluss abzuändern. Daher habe auch die Fraktion Die Grüne einen neuen Absatz formuliert, welchen sie zu Beginn der Sitzung ausgelegt habe (siehe Anlage). Die Verwaltung solle beauftragt werden, Standorte für eine gänzliche oder sukzessive Verlagerung der Schule zu suchen und es sollen auch Gespräche mit der StädteRegion hinsichtlich möglicher Standorte in deren Zuständigkeit geführt werden. Frau Griepentrog betont, dass die vor sechs Jahren von den Regierungsfraktionen beantragte Neugestaltung der Aachener Schullandschaft nicht mit einer Schulschließung enden dürfe.
Herr Brantin weist den Vorwurf von Frau Griepentrog entschieden zurück. Seiner Ansicht nach herrsche ein fraktionsübergreifender Konsens, die Schule trotz gegenteiliger Vorgaben der Bezirksregierung erhalten zu wollen und er betont die Wichtigkeit der Heinrich-Heine-Gesamtschule für die Aachener Schullandschaft. Die mangelnde Attraktivität der Schule unter anderem mit dem Rückgang der Anmeldezahlen zu begründen, halte er darüber hinaus nur für bedingt richtig. Die älteren Jahrgänge seien allesamt gut besucht. Dies liege vor allem am Elternwahlverhalten für die 5. Klassen. Die Heinrich-Heine-Gesamtschule nehme eine große Anzahl an Kindern auf, die zunächst an Gymnasien angemeldet worden seien und dann hätten „abgeschult“ werden mussten. Der schlechten Erreichbarkeit des Standortes könne mit einer Erhöhung von direkten Busverbindungen begegnet werden. Herr Brantin halte es für schwer nachvollziehbar, einen Standort für eine 5. Gesamtschule zu suchen und gleichzeitig eine andere Gesamtschule schließen zu müssen. Ebenso ärgere es ihn, dass die Bezirksregierung der Einladung zur Entwicklungswerkstatt nicht nachgekommen sei, sondern stattdessen den Schließungsbeschluss kurz vor den Sommerferien versandt habe. Allerdings seien für ihn auch weder die Umwandlung in eine Sekundarschule noch die Verlagerung der Gesamtschule an einen anderen Standort ernsthafte Alternativen. Denn die Stadt Aachen verfüge nicht über eine Vielzahl möglicher Standorte im Innenstadtbereich. Es sei gemeinsam mit der Verwaltung lange und bislang erfolglos nach einem geeigneten Standort gesucht worden. Der bestehende Standort Kronenberg stünde in 2-3 Jahren eventuell zur Verfügung und müsse dann noch entwickelt werden. Daher müsse nun überlegt werden, wie die Schule kurzfristig unterstützt und welche Optionen mittelfristig infrage kämen.
Herr Fischer erläutert, dass sich die Fraktion Die Linke bei der Abstimmung enthalten werde. Für den Fall, dass der Schule von der Bezirksregierung doch noch eine neue Frist eingeräumt werde, wolle die Fraktion den heutigen Beschluss nicht ablehnen. Gleichzeitig halte er die vorgetragenen Argumente jedoch für nicht zukunftsorientiert und die Vorstellungen für illusorisch. Die Schule erfülle seit 4 Jahren nicht mehr die erforderlichen Anmeldezahlen. Die Standortentscheidung sei bei der Gründung der Schule nicht optimal ausgefallen und die Alleinstellungsmerkmale der Schule seien über die Jahre weggefallen. Bei anderen Schulen sei die Schließung bereits nach 2 Jahren erfolgt, daher gehe er nicht davon aus, dass die Bezirksregierung eine weitere Frist geben werde. Die Bezirksregierung habe klar formuliert, dass die Fortführung als Gesamtschule ab dem Schuljahr 2021/2022 nicht mehr möglich sei. Zwar vertrete er die Ansicht, dass derartige schulpolitische Entscheidungen nicht auf Bezirksregierungsebene sondern auf kommunaler Ebene getroffen werden müssten. Dies erfordere jedoch eine Änderung des Schulgesetzes, was kurzfristig nicht möglich sei, um die Entscheidung der Bezirksregierung aufheben zu können. Ebenso könne er aus seiner Erfahrung heraus nicht bestätigen, dass es einer Schule je gelungen sei, eine Schulprofilschärfung in wenigen Monaten umsetzen zu können. Hierbei handele es sich um einen mehrjährigen Prozess. Er könne daher nicht unterstützen, dass der Schule Hoffnungen suggeriert würden. Vielmehr gehe er davon aus, dass die Bezirksregierung nach Erhalt des Ratsbeschlusses erneut die Schließung anordnen werde. Abschließend dankt er dem Kollegium für sein außerordentliches Engagement und die tollen Leistungen für die Schülerinnen und Schüler und appelliert für die Zukunft daran, dass sich die Schulpolitik vielmehr an den sozialräumlichen Entwicklungen und an Sozialindizes orientieren solle.
Frau Vallort ergänzt, dass sich auch die Fraktion Die Piraten alarmiert über die drohende Schließung gezeigt habe. Auch ihrer Meinung nach habe der Standort maßgeblich hierzu beigetragen.Gleichzeitig frage sie sich, ob der Bezirksregierung die besondere Eigenschaft der Schule bekannt sei, dass zwar die Eingangsklassen über wenige Anmeldungen verfüge, aber die älteren Jahrgänge durchaus auch vierzügig aufgestellt seien. Sie schließt sich dem Dank von Herrn Fischer an das Kollegium an und bewundere die Leistung, Schülerinnen und Schüler in dem gezeigten Maß zu unterstützen. In Richtung der Fraktion Die Grüne erkundigt sie sich danach, wie die erweiterte Standortsuche mit Blick auf die StädteRegion zu verstehen sei.
Frau Opitz schließt sich den bisherigen Ausführungen an. Mit der Schulentwicklungsbegleitung und der Werkstatt sei die pädagogische und konzeptionelle Weiterentwicklung ihrer Ansicht nach eingeleitet worden. Das Konzept habe jedoch aufgrund von Corona nicht wie erhofft umgesetzt werden können. Die Schule habe jedoch die Möglichkeit verdient, dies noch umsetzen zu können.
Herr Rohé stellt einen für sich aufgekommenen Widerspruch in der Diskussion fest. Es werde die pädagogische Arbeit der Schule gelobt aber gleichzeitig werde sie beauftragt, ihr Profil zu schärfen. Er teile die Ansicht, dass vor Ort eine gute Arbeit geleistet werde und dass dort viele Schülerinnen und Schüler ein Abitur erwerben trotz teilweise erschwerter Eingangsvoraussetzungen. Die niedrigen Anmeldezahlen seien daher kein Anhaltspunkt dafür, dass dort schlechte Arbeit geleistet werde. Daher bleibe für ihn als Konsequenz, dass nur mit einer Standortverlagerung eine qualitative Veränderung einhergehe. Dies sei seiner Meinung nach auch das einzige überzeugende Argument in Richtung Bezirksregierung und weniger die Aussicht auf verbesserte Busanbindungen.
Herr Krott geht ebenfalls auf den thematisierten Standort ein und berichtet, dass dieser auch im Rahmen der Schulkonferenz unter Beteiligung der schulpolitischen Sprecherinnen und Sprecher diskutiert worden sei. Es bleibe jedoch bei dem Umstand, dass es derzeit weder für eine sukzessive noch für eine gänzliche Verlagerung eine Alternative gebe. Daher verbleibe für den Moment nur die Option, die Schule an ihrem bisherigen Standort zu stärken. Sollte sich trotz der Schulprofilschärfung keine Verbesserung der Anmeldezahlen ergeben, könne der Standort Kronenberg hergerichtet werden, dies sei jedoch erst in 2-3 Jahren möglich.
Frau Griepentrog betont, dass die Verwaltung bislang noch nicht dazu beauftragt worden sei, alle theoretisch verfügbaren Optionen im Stadtgebiet zu prüfen. Erst vor Kurzem sei beschlossen worden, das Gebäude der Alkuin-Realschule für die Erweiterung der 4. Aachener Gesamtschule herzurichten. Andere Optionen, darunter auch der Kronenberg, seien nicht weiter verfolgt worden. Daher sei die Standortsuche ihrer Meinung nach nur halbherzig verfolgt worden und sie sei davon überzeugt, dass es durchaus noch Optionen gebe. Darüber hinaus bleibe in jedem Fall die Notwendigkeit eines neuen Standortes: Für den Fall, dass die Bezirksregierung die Schulschließung anordne, müsse erneut nach einem Standort für eine neue Gesamtschule gesucht werden, da die Notwendigkeit der Gesamtschulplätze bestehen bleibe.
Herr Brantin entgegnet, dass weder der Verwaltung noch der Politik vorgeworfen werden könne, nur halbherzig nach einem Standort gesucht zu haben. Die Ergebnisse der Standortsuche für die 5. Gesamtschule seien dem Ausschuss vorgelegt worden. Das Gebäude der Alkuin-Realschule sei zudem nicht geeignet für einen kompletten Neubau gewesen, sondern lediglich für eine mögliche Erweiterung der 4. Aachener Gesamtschule. Dies sei seiner Ansicht nach ein Unterschied.
Herr Auler halte die Umsetzung des Beschlussvorschlages der Grünen aufgrund der bereits erfolglosen Suche nach einem Standort für die 5. Gesamtschule nicht für realistisch. Das Ziel könne nur lauten, den bisherigen Standort zu stärken. Seiner Ansicht nach müsse die Bezirksregierung darlegen, wie der Bedarf an Gesamtschulplätze bei der Schließung der Heinrich-Heine-Gesamtschule gedeckt werden solle. Ebenso sei es Aufgabe der Bezirksregierung, eine erweiterte Schulentwicklungsplanung zwischen mehreren Kommunen, wie beispielsweise Stadt und StädteRegion Aachen, zu initiieren und zu begleiten. Möglicherweise würden diese Argumente zu mehr Erfolg führen.
Herr Menzel berichtet, dass er bei einem Besuch des Schulzentrums Laurensberg die schöne Lage in der Natur, die umfangreichen Sportmöglichkeiten und Platzkapazitäten sowie die Möglichkeit der Kooperation mit umliegenden Schulen, wie des Anne-Frank-Gymnasiums, registriert habe. Er könne sich daher nicht vorstellen, dass die momentane Situation ausschließlich auf den Standort zurückzuführen sei. Seiner Ansicht nach sei die Vorstellung nicht realistisch, dass sich die Problematik mit einer Standortverlagerung beheben lassen würde. Der Schule müsse Zeit eingeräumt werden, sich weiterzuentwickeln.
- Es wird über die beiden Beschlussvorschläge abgestimmt. Die jeweils ersten Teile der Beschlussvorschläge sind identisch. Dieser erste Teil wird bei 1 Enthaltung einstimmig beschlossen.
Auf Antrag von Frau Griepentrog werden dann die voneinander abweichenden zweiten Teile der Beschlussvorschläge getrennt zur Abstimmung gegeben.
- Zunächst wird über den zweiten Teil des Beschlussvorschlages der Fraktion Die Grünen abgestimmt (siehe Anlage).
Abstimmung:
3 Zustimmungen, 1 Enthaltung und 11 Ablehnungen.
Der zweite Teil des Beschlussvorschlages wird somitmehrheitlich abgelehnt.
- Im Anschluss wird über den zweiten Teil des Beschlussvorschlages der Fraktionen CDU und SPD abgestimmt.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Beschlussvorschlag wird in der Sondersitzung des Schulausschusses beraten und formuliert.
Erläuterungen
Erläuterungen:
- Rechtliche Grundlagen
Nach § 81 Abs. 2SchulG NRW beschließt der Schulträger über die Errichtung, die Änderung und die Auflösung einer Schule nach Maßgabe der Schulentwicklungsplanung. Der Beschluss des Schulträgers bedarf der Genehmigung durch die obere Schulaufsichtsbehörde.
Gemäß § 82 Abs. 7 SchulG müssen Gesamtschulen bis Klasse 10 mindestens vier Parallelklassen (à 25 SuS) pro Jahrgang haben. Wird diese Mindestgröße (100 SuS) unterschritten, kann eine Gesamtschule fortgeführt werden, wenn sich aus der Schulentwicklungsplanung ergibt, dass dies im Planungszeitraum nur vorübergehend der Fall ist und den Schülerinnen und Schülern der Weg zu einer anderen Gesamtschule mit mindestens vier Parallelklassen pro Jahrgang nicht zugemutet werden kann.
- Vergangene Entwicklung/ Anmeldezahlen
Die Schülerzahlen an der Heinrich-Heine-Gesamtschulezeigen in den vergangenen Schuljahren folgende Entwicklung auf:
Schuljahr | Aufnahmen | Anmeldungen |
2014/2015 | 93 | 43 |
2015/2016 | 106 | 66 |
2016/2017 | 108 | 66 |
2017/2018 | 91 | 39 |
2018/2019 | 89 | 39 |
2019/2020 | 78 | 29 |
Trotz dieser geringen Anmeldezahlen in den vergangenenSchuljahren konnte die Verwaltung in Abstimmung mit der Schulpolitik bei derBezirksregierung Köln bisher bewirken, dass die Schule weiter geführt wird, obwohl seit dem Schuljahr 2017/2018die erforderliche Schülerzahl für die Bildung von 4 Parallelklassen nicht erreicht wurde
- Bisherige Maßnahmen
Um die Anmeldezahlen zu erhöhen und den Schulstandort in Laurensberg zu stärken hat es seitens Schule und durch die Unterstützung des Schulträgers umfassende Bemühungen gegeben.
Dazu zählt u.a. die in Zusammenarbeit mit dem Bildungsbüro der StädteRegion Aachen stattgefundene Schulentwicklungsbegleitung im Zeitraum von 03/2018 bis 07/2019, die Entwicklungswerkstatt unter Beteiligung des Schulkollegiums, der Schülerschaft, der Schulpolitik und der Fachverwaltung und die damit einhergehende pädagogisch-konzeptionelle Weiterentwicklung der Schule mit Unterstützung einer verstärken Pressearbeit seitens der Stadt Aachen. Weiterhin ist für das Schulzentrum Laurensberg und damit auch für die Heinrich Heine Gesamtschule eine umfangreiche Hüllensanierung im Umfang von rd. 11,8 Mio Euro beschlossen worden und ist in der Umsetzung.
Leider ist es mit den erarbeiteten Ideen und Konzepten nicht gelungen dieAnmeldezahlen und somit die Akzeptanz der Schule signifikant zu erhöhen.
- Aktuelle Anmeldezahlen für das Schuljahr 2020/21
Zum nun begonnenen Schuljahr 2020/2021 wurden 60 Schülerinnen und Schüler (SuS) an der Heinrich-Heine-Gesamtschule aufgenommen. Die erforderliche Anzahl für die Bildung von 4 Parallelklassen wird somit im4. Jahr hintereinander nicht erreicht.
In die gymnasiale Oberstufe sind zum Schuljahr 2020/2021 18 Schülerinnen und Schüler übergegangen. Die Schule erreicht somit nicht die gemäß § 82 Abs. 8 SchulG NRW erforderliche Anzahl von 42 SuS für die Bildung einer gymnasialen Oberstufe.
- Aufforderung der Bezirksregierung Köln
Mit Schreiben vom 15.06.2020 (s. Anlage 1) fordert die Bezirksregierung die Stadt Aachen auf wegen der seit Jahren rückläufigen Anmeldezahlen an der Heinrich-Heine-Gesamtschule schulorganisatorische Maßnahmen zu treffen, da mit den aktuellen Anmeldungen für die fünfte Klasse und der Oberstufe und den Entwicklungen der letzten Jahre kein funktionierendes Gesamtschulsystem aufrechterhalten werden kann.
Da die angemeldeten SuS zum Schuljahr 2020/2021 bereits eine Aufnahmezusage erhalten haben, stimmt die Bezirksregierung der Klassenbildungan der Heinrich-Heine-Gesamtschuleletztmalig zu und fordert die Stadt Aachen auf schulorganisatorische Maßnahmen zum Schuljahr 2021/22 zu treffen.
Als Möglichkeit wird die Umwandlung in eine Sekundaschule genannt und ergänzend oder alternativ die Erhöhung der Zügigkeiten anderer vorhandener Gesamtschulen.
Die Stadt Aachen wird aufgefordert, bis zum 30.09.2020 zu berichten, welche Maßnahmen der Schulträger zum neuen Schuljahr umsetzten wird.
Die Schulleitung und die Schulpolitischen Sprecher der Fraktionen wurden umgehend von der Verwaltung über den Sachstand informiert.
- Sekundarschulen §§ 17a, 82 (5) SchulG
Sekundarschulen umfassen die Klassen 5 bis 10. Sie gewährleisten in allen Organisationsformen auch gymnasiale Standards und stellen die Möglichkeit zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife über mindestens eine verbindliche Kooperation mit einem Gymnasium, einer Gesamtschule oder einem Berufskolleg sicher. An Sekundarschulen werden der Hauptschulabschluss, der Hauptschulabschluss nach Klasse 10 und der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) vergeben. Mit dem mittleren Schulabschluss wird nach Maßgabe der Ausbildungs- und Prüfungsordnung die Berechtigung zum Besuch der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe, für SuS mit besonders guten Leistungen auch zum Besuch der Qualifikationsphase erteilt.
Sekundarschulen müssen mindestens drei Parallelklassen pro Jahrgang haben.
s. a. https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulsystem/Schulformen/Sekundarschule/index.html
- Beschreibung der möglichen schulorganisatorische Handlungsoptionen
Es ergeben sich aus Sicht der Verwaltungfolgende schulorganisatorische Handlungsoptionen:
7.1.Auslaufende Schließung der Heinrich-Heine-Gesamtschule und Verteilung der zukünftigen Schülerströme auf bestehende, umliegende Schulen, ggf. durch Erhöhung der Zügigkeiten
Da die vorhandenen derzeit rd. 650 Schulplätze gesamtstädtisch weiter benötigt werden, die bestehenden Gesamtschulen in ihrer jetzigen Zügigkeit keine Kapazitäten für eine Erweiterung bieten und die vorhandene Ressource des Schulbaus weiterhin genutzt werden soll, wird diese Option von der Verwaltung nicht empfohlen.
7.2.Auslaufende Schließung der Heinrich-Heine-Gesamtschule und Neugründung einer Gesamtschule an einem neuen Standort
Hierbei könnten alle jetzigen SuS der Gesamtschule in ihrer gewählten Schulform zum Abitur geführt werden, vorausgesetzt die bestehenden Kooperationen in den Oberstufen werden dazu fortgeführt.
Für die erfolgreiche Gründung einer Gesamtschule ist die Mindestgröße für die Neuerrichtung (100 SuS für eine vierzügige Gesamtschule) zu erreichen.
Bei einer Neugründung erhält die Gesamtschule eine neue Schulleitung. Weiterhin bedarf es eines Gründungskollegiums.
Ein neuer Standort für eine Gesamtschule steht kurzfristig im Aachener Stadtgebiet nicht zur Verfügung. Mittelfristige Perspektiven müssten systematisch geprüft werden.
7.3.Kooperation mit benachbartenSchulträgern
Die Fortführung der Heinrich-Heine-Gesamtschule als Teilstandort einer anderen Gesamtschule eines anderen Schulträgers ist aus Sicht der Verwaltung nicht zielführend. Insgesamt erscheint die Vermischung der Zuständigkeiten der Schulträgerschaften im großstädtischen Raum nicht sinnhaft und weiterhin würde dies langfristig die Entwicklung des Schulzentrums Laurensberg als Ganzes eher komplizierter gestalten. Eine solche Lösung dürfte auch schulaufsichtlich keine Unterstützung finden
7.4.Auslaufende Schließung der Heinrich-Heine-Gesamtschule und Neugründung einer Sekundarschule am gleichen Standort
Hierbei können alle jetzigen SuS der Gesamtschule in ihrer gewählten Schulform zum Abitur geführt werden. Die bisherigen Anmeldezahlen für die Oberstufe lassen daraufschließen, dass die bestehenden Kooperationen inden Oberstufen dazu fortgeführt werden müssen.
Allerdings gelten bei einer Neugründung alle Regelungen, die auch sonst bei der Neugründung von Sekundarschulen gelten, insbesondere ist dann auch für eine erfolgreiche Gründung die Mindestgröße für die Neuerrichtung (75 SuS für die Errichtung einer dreizügigen Sekundarschule) einzuhalten.
Bei einer Neugründung muss die Sekundarschule auch eine eigene Schulleitung erhalten, die dann zu besetzen ist. Weiterhin bedarf es eines Gründungskollegiums.
Das Erreichen der erforderlichen Mindestgröße für die Neugründung einer Sekundarschule von 75 Anmeldungen zum Schuljahr 2021/2022 wird seitens der Verwaltung kritisch bewertet.
7.5.Umwandlung (Änderung der Schulform nach § 81 Abs. 2 SchulG NRW) der Heinrich-Heine-Gesamtschule in eine Sekundarschule
Bei einer Änderung der Schulform könnte für das Anmeldeverfahren die Fortführungsgröße von 20 SuS pro Klasse der Sekundarschule, also bei der notwendigen Dreizügigkeit von 60 Anmeldungen zugrunde gelegt werden.
Es muss hierbei keine neue Schulleitungsbesetzung erfolgen und es muss kein neues Kollegium gebildet werden.
Die Änderung hättezur Folge, dass die Schule insgesamt ab dem Zeitpunkt der Änderung als Sekundarschule geführt würde. Nach Aussage der Bezirksregierung könnten die jetzigen SuS ihre bereits begonnen Bildungsgänge nach den Bestimmungen für die Gesamtschule beenden. Wenn am aktuellen Standort in der Zukunft die Oberstufe (z.B. auch in Kooperation mit dem Gymnasium) nicht mehr sichergestellt werden könnte (aus schulorganisatorischen/ schulfachlichen Gründen), könnte dies bedeuten, dass die Schullaufbahn im Bildungsgang Gesamtschule an einer anderen Schule beendet werden müsste. Dies würde bedeuten:
Die SuS, die in die neue 5. Klasse der Sekundarschule aufgenommen würden, wären ab diesem Zeitpunkt SuS der Sekundarschule. Ebenfalls wären dies die SuS der Klassen 6 bis 10 des kommenden Schuljahrs, da diese jedoch Vertrauensschutz genießen, würden sie nach den Richtlinien der Gesamtschule unterrichtet und könnten ihre Schullaufbahn in der gewählten Schulform beenden. Die SuS die ab dem Schuljahr 2021/22 noch die Sekundarstufe II besuchen, genössen Vertrauensschutz und müssten die Möglichkeit erhalten, in der Bildungslaufbahn Gesamtschule zum Abitur kommen zu können. Hinsichtlich der praktischen Durchführung wäre hier eine Kooperation mit dem benachbarten Anne-Frank-Gymnasium anzudenken.
Durch die bereits bestehenden und für die Sekundarschule notwendigen Oberstufen-Kooperationen mit den umliegenden Schulen hätten zukünftig grundsätzlich alle SuS der Sekundarschule die Möglichkeit zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife.
- Gespräche im Nachgang zur Aufforderung der Bezirksregierung
Am 18.08.2020 fand in der Heinrich-Heine-Gesamtschule eine Sitzung der Schulkonferenz unter Beteiligung der Vertreter/innen der Schulpolitik und der Verwaltung statt. In dieser Runde hat die Schule durch die Schulleitung, verschiedene Stufenabteilungsleiter/innen, Eltern- und Schüler/innen-Vertreter/innen ihre Vorteile, Leistungen und Alleinstellungsmerkmale (Förderung der Potenziale unterschiedlichster Schüler/innen) heraus gearbeitet. Die Hauptursachen der schwierigen Situation sind aus Sicht der Schule externer Natur: Standort, Busverbindungen, konkurrierende Gesamtschulen, verzögerte Sanierung des Gebäudes.
Eine Sekundarschule wird einmütig abgelehnt. Man müsse der Schulleitung und dem Kollegium der Heinrich-Heine-Gesamtschule die Möglichkeit geben, die aus der Entwicklungswerkstatt gewonnen Impulse auch in die Umsetzung zu bringen, was wegen der kurzen Zeitspanne und des Bruchs durch die Corona-Pandemie nicht machbar gewesen sei. Ein Neustart – idealerweise an einem neuen Standort – sei vonnöten. Die Schulkonferenz spricht sich daher deutlich dafür aus, dass sich Schulpolitik und Verwaltung ggü. der Bezirksregierung und dem Schulministerium für die Fortführung einer entsprechend profilierten Heinrich-Heine-Gesamtschule einsetzen.
In der Folge haben die schulpolitischen Sprecher/innen der Ratsfraktionen eine Sondersitzung des Schulausschusses für den 10.09.2020 vereinbart, in der die weitere Perspektive der Heinrich-Heine-Gesamtschule beraten werden und dem Rat der Stadt Aachen für seine Sitzung am 16.09.2020 eine Entscheidung empfohlen werden soll.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
JA | NEIN | ||
x |
Abhängig vom Beschluss des Rates der Stadt Aachen
Investive Auswirkungen | Ansatz 2020 | Fortgeschriebener Ansatz 2020 | Ansatz 2021 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2021 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2020 | Fortgeschriebener Ansatz 2021 | Ansatz 2020 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2021 ff. | Folgekosten (alt) | Folgekosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Abstimmungsergebnis
Weitere Dokumente (2)
Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.
Technische Details
ID: 100922
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=100922
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2020-07-14 FB 45_0769_WP17 Weitere Perspektive SAO.pdf
8.11.2024
1.2 MB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 2
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sondersitzung des Schulausschusses
- Gremium
- Schulausschuss
- Datum
- Do., 10.09.2020
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Anhörung
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Anhörung
- Federführend
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Geändert
- 18.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 17. Februar 2026 um 23:35
Beschlussdokument
Sammeldokument öffentlich
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