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Aktuelle Situation in der Corona-Krise

E 88/0117/WP17 · Kenntnisnahme

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Beratungsergebnis:zur Kenntnis genommen

Beratung

Frau Wulf berichtet, dass der Betrieb des Eurogress langsam wieder anläuft und einige Veranstaltungen durchgeführt werden. Ab September findet z.B. eine Veranstaltungsreihe (14 x) des Das Da Theaters (Musical „Auf und davon“) mit einem reduzierten Bestuhlungsplan (340 TN) statt.

Die aktuelle Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (CoronaSchVO) gilt bis einschließlich 15.09.2020, d.h. am 16.09.2020 wird eine weitere Version veröffentlicht. Seit dem 22.03.2020 hat es bislang 11 Änderungen dieser Verordnung gegeben. Die verschiedenen Versionen hatten jeweils nur eine Gültigkeit von bis zu zwei Wochen.

Die Verunsicherung der Veranstalter wird immer größer, da langfristige Planungen nahezu unmöglich sind. Über die bisherigen Bestimmungen hinaus wird die neue CoronaSchVO zwei neue Regelungen enthalten, die zusätzliche Maßnahmen bei der An- bzw. Abreise von Besuchern (ab 500 TN) vorsehen und die Zustimmungspflicht des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit, und Soziales des Landes NRW bei Veranstaltungen über 1000 Teilnehmern vorschreibt. Als Beispiel nennt sie die Veranstaltung von Hazel Brugger am 30.09.2020. Hier müsste aus Sicht des FB Sicherheit und Ordnung, obschon die Anreise bzw. Abreise individuell erfolgt, ein Konzept für die Einhaltung des Mindestabstands der Veranstaltungsbesucher auf dem Weg vom Parkhaus zum Eurogress und zurück entwickelt werden, was einen weiteren erheblichen organisatorischen Aufwand erfordert.

Herr Fischer fragt nach den Auswirkungen der aktuellen Regelungen auf die Durchführung der Sinfoniekonzerte der städtischen Musikdirektion. Frau Wulf erläutert, dass hier die „Drittel-Regelung“ zum Tragen kommt, die besagt, dass von der ursprünglichen Kapazität nur ein Drittel der Plätze zur Verfügung stehen. Im Falle der Sinfoniekonzerte wären das 566 Plätze, inklusive Sicherheitsabstand wird zurzeit ein Bestuhlungsplan von 392 Plätzen umgesetzt.

Frau Wulf erläutert den Stand der Absagen und Verlegungen mit dem Hinweis, dass dieser in der Zwischenzeit schon wieder überholt ist. Sie stellt dar, wie problematisch die Situation für die Veranstaltungsbranche ist und dass es der Branche aufgrund der dargestellten Problematik wirklich schlecht geht (längerfristige Planung nicht möglich, zu kurze Planungszeiträume, Durchführung nicht wirtschaftlich, mangelnde Perspektive). Sie folgert aus ihren bisherigen Ausführungen, dass sich dieser Zustand langfristig fortsetzen wird, da Veranstaltungen in das erste Halbjahr 2021 verlegt oder abgesagt werden und größere Veranstaltungen mit Vorlaufzeiten von 1-2 Jahren nicht geplant werden. Dieser Trend zeichnet sich in den aktuellen Anfragestatistiken für Eurogress und Tivoli deutlich ab. Seit April werden sowohl für das Eurogress als auch den Tivoli deutlich weniger Veranstaltungsanfragen gestellt als im vergleichbaren Zeitraum in den Vorjahren. Frau Wulf prognostiziert, dass sich die Auswirkungen der Pandemie bis 2022 auswirken werden. Zudem sieht sie eine Tendenz zur Digitalisierung von Veranstaltungen mit geringen Teilnehmerzahlen. Von dieser Entwicklung könnte der Businessbereich im Tivoli besonders betroffen sein, da hier viele kleinere Veranstaltungen stattfinden. Da sich insgesamt abzeichnet, dass auch für größere Tagungen und Kongresse die Nachfrage nach einer hybriden oder komplett virtuellen Durchführung steigt, wird derzeit ein entsprechendes Konzept erarbeitet.

Als Beispiel benennt sie das 30. Internationale Kolloquium für Kunststofftechnik, das Anfang September erstmalig als virtuelle Veranstaltung im Eurogress durchgeführt wurde, nachdem die Präsenzveranstaltung aus dem März verschoben werden musste. Zusammen mit einem technischen Dienstleister wurde das Umsetzungskonzept für die virtuelle Veranstaltung durch das Eurogress entwickelt. Der Veranstalter war mit der Umsetzung sehr zufrieden. Die Veranstaltung wurde von den Teilnehmenden sehr gut angenommen, ca. 200-300 Teilnehmende, auch aus Übersee, waren immer online.

Es werden jetzt weitere Produkte für Hybrid-Veranstaltungen ausgearbeitet und proaktiv den in Frage kommenden Kunden vorgestellt. Ziel hierbei ist, die Beratungskompetenz in diesem Bereich weiter auszubauen und Kunden durch Kompetenz langfristig zu binden.

Herr Schultheis befürwortet es, dass das Eurogress digitale Formate und Produkte entwickelt. Er sieht dies als zusätzliches sinnvolles Angebot und glaubt, dass in diesem Bereich noch eine Menge möglich ist.

Frau Crumbach bedankt sich für das bisherige sehr gute Krisenmanagement und sieht eine Entlastung des Eurogress durch die Durchführung der Konzertreihen. Sie hat vollstes Vertrauen in die Fähigkeiten des Eurogress. Durch die perfekte Umsetzung der Corona-Schutz-Maßnahmen gelinge es dem Eurogress, Vertrauen zu schaffen und die Kundenbindung zu stärken.

Herr Fischer bedankt sich für die Ausführungen. Anschließend fragt er, wie das Eurogress den Ratsbeschluss vom 26.08.2020 zum Rettungsschirm der freien Kulturszene konkret umsetze.

Frau Wulf führt aus, dass alle Anfragen zunächst beim Kulturbetrieb auflaufen und geprüft werden. Dazu hat der Kulturbetrieb einen Fragenkatalog entwickelt, den die Antragsteller ausfüllen müssen. Nach Prüfung werden passende Anfragen an das Eurogress weitergeleitet. Danach erfolgt die weitere Abstimmung direkt zwischen dem Eurogress und dem Veranstalter, die auch Vertragspartner sind. Die anfallenden Kosten werden dem FB 20 in Rechnung gestellt. Der Kulturbetrieb dokumentiert alle Anfragen / Ergebnisse. Der Ratsbeschluss gilt bis zum 31.12.2020. Auf die aktuellen Aufführungen des Das Da Theaters sowie der Accordate-Konzertreihe findet dieses Verfahren bereits Anwendung. Frau Wulf stellt weiterhin dar, dass die zurzeit eingehenden Anfragen zu Chorproben, ihrer Meinung nach nicht unter den Rettungsschirm fallen, da diese keine Aktivitäten (Aufführungen) nach außen im Sinne des Ratsantrags seien.

Augenblicklich sind im Eurogress folgende Rettungsschirm-Veranstaltungen gebucht:

14 Aufführungen des Das Da Theaters

2 Konzerte Accordate + 1 geplantes Konzert Accordate

1 Veranstaltung des Vereins Franz e.V.

Auf Nachfrage erläutert sie, dass die Kulturakteure keinen Antrag stellen müssen, sondern einen vom Kulturbe-trieb ausgearbeiteten Fragenbogen ausfüllen müssen.

Frau Beslagic-Lohe bemerkt, dass es der politische Wille sei, die freie Kulturszene zu unterstützen. Sie sieht kein Hindernis darin, dass das Eurogress auch Räumlichkeiten für Chorproben zur Verfügung stellt.

Frau Wulf weist daraufhin, dass im Ratsantrag von Auftrittsmöglichkeiten die Rede sei und nicht von Proben. Da die Durchführung von Chorproben in der Regel abends und am Wochenende stattfinden, bedeutet das für das Eurogress, dass der Umfang der Kurzarbeit einiger Mitarbeitender deutlich reduziert werden müsse.

Herr Fischer ergänzt, dass seines Wissens nach geplant sei, den bestehenden Ratsbeschluss auf die Durchführung von Chorproben auszudehnen.

Prof. Sicking führt aus, dass der Kulturbetrieb die freie Szene kennt und deshalb die die entsprechenden Krite-rien festlegt und das weitere Vorgehen managt.

Frau Crumbach weist darauf hin, dass insbesondere Chöre als Spreader zu betrachten sind.

Herr Jacoby weist darauf hin, dass dieser Themenkomplex den Kulturbetrieb betrifft und entsprechende Ent-scheidungen vom Kulturausschuss getroffen werden.

Herr Schultheis unterstützt die Ausführungen von Prof. Sicking, dass der Kulturbetrieb zuständig ist, die Anfra-gen koordinieren muss und festlegt, wer unter den Rettungsschirm fällt.

Bei einem Dissens müsse der Kulturausschuss entscheiden. Entscheidungen dieses Themenkomplexes sind im Betriebsausschuss Eurogress falsch platziert.

Frau Beslagic-Lohe fragt nach, wieso im Eurogress eine Veranstaltung mit Daniele Ganser stattfinden könne, da dieser in Verdacht stehe, zur Verschwörungsszene zu gehören.

Frau Wulf erläutert dazu, dass das Eurogress als städtischer Eigenbetrieb keine rechtliche Möglichkeit besitzt, solche Veranstaltungen abzulehnen. Veranstaltungen, die nicht verboten seien, können seitens des Eurogress nicht abgelehnt werden. Es gibt genügend Beispiele, wo Veranstalter die Durchführung ihrer Veranstaltung mit Erfolg eingeklagt haben.

Frau Lang fragt nochmals nach, ob es im Falle der Veranstaltung von Daniele Ganser tatsächlich keine Handhabe gebe, diese zu verbieten.

Frau Wulf erläutert nochmals, dass, solange Veranstaltungen nicht verboten sind, keine rechtliche Möglichkeit besteht, Veranstaltungen abzulehnen. Dieselbe Problematik taucht auch bei Tour-Produktionen schlechter Qualität auf, die ihre Auftrittsmöglichkeiten einklagen.

Herr Schultheis findet das Thema bedauerlich, aber Veranstaltungen können nur untersagt werden, wenn dies rechtlich zulässig ist.

Beschluss

Der Betriebsausschuss Eurogress nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Der Betriebsausschuss Eurogress nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

Erläuterungen

Erläuterungen:


1.Ausgangssituation

Aufgrund des Erlasses des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vom 10. März 2020 durften seit dem 10. März 2020 keine Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmern durchgeführt werden, Veranstaltungen unter 1.000 Teilnehmern mussten gemäß einer Bewertungsmatrix des Robert-Koch-Instituts auf Durchführbarkeit geprüft werden.

Die erste Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO) des Landes NRW trat am 22. März 2020 in Kraft.Gemäß der Verordnung sind seit Anfang Mai vor allem Sitzungen, also kleine Veranstaltungen, unter Einhaltung verschiedener Auflagen (Hygienemaßnahmen, Einhaltung des Mindestabstands, Erstellung eines Hygienekonzepts) wieder erlaubt. Seitdem wurde die Coronaschutzverordnung mehrfach überarbeitet. Die Art der zulässigen Veranstaltungen sowie die maximale Teilnehmerzahl wurden geändert. Dennoch ist aktuell ein Veranstaltungsbetrieb der Größenordnung, wie er normalerweise im Eurogress, im Tivoli sowie auf dem Bendplatz stattfindet, nur sehr eingeschränkt möglich.

2.Aktuelle Situation

Derzeit gültig (Stand: 26. August 2020) ist die Coronaschutzverordnung in der Fassung vom 14. August 2020 bis zu ihrem Außerkrafttreten mit Ablauf des 31. August 2020.

Danach gelten aktuell folgende Regelungen für Veranstaltungen:

a.Konzerte und Aufführungen mit mehr als 300 Zuschauern sind auf der Grundlage eines besonderen Hygiene- und Infektionsschutzkonzeptes zulässig. In diesem müssen Maßnahmen, insbesondere zur Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m sowie Maßnahmen zur besonderen Infektionshygiene durch angepasste Reinigungsintervalle, ausreichende Handdesinfektionsgelegenheiten, Informationstafeln zum infektionsschutzgerechten Verhalten usw. dargestellt und ihre organisatorische Umsetzung und die Verantwortlichkeiten geregelt werden. Das Hygiene- und Infektionsschutzkonzept ist zur Information der unteren Gesundheitsbehörde vor der Eröffnung der Einrichtung oder der Durchführung des Angebots vorzulegen. Die Verantwortung für Inhalt und Umsetzung der Konzepte tragen die für die Einrichtung bzw. das Angebot verantwortlichen Personen. Die untere Gesundheitsbehörde kann nach freiem Ermessen über eine Prüfung des Konzepts entscheiden. Sie kann eine Änderung des Konzepts verlangen und in Abstimmung mit der örtlichen Ordnungsbehörde weitergehende Anforderungen festlegen.

b.Messen, Kongresse, Ausstellungen, Jahrmärkte im Sinne von § 68 Absatz 2 der Gewerbeordnung (z.B. Trödelmärkte), Spezialmärkte im Sinne von § 68 Absatz 1 der Gewerbeordnung und ähnliche Veranstaltungen sind nur auf der Grundlage eines besonderen Hygiene- und Infektionsschutzkonzepts zulässig. Bei Kongressen und Messen sind dabei die in der Anlage zu der Coronaschutzverordnung festgelegten Hygiene- und Infektionsschutzstandards zu beachten.

c.Veranstaltungen und Versammlungen, die nicht unter die besonderen Regelungen der Coronaschutzverordnung fallen, mit mehr als 300 Teilnehmern sind möglich und bedürfen eines besonderen Hygiene- und Infektionsschutzkonzepts.

d.Wenn die Veranstaltungsteilnehmer auf festen Plätzen sitzen, kann für die Sitzplätze das Erfordernis eines Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen Personen durch die Sicherstellung der besonderen Rückverfolgbarkeit ersetzt werden.

e.Feste (Veranstaltungen mit vornehmlich geselligem Charakter) sind nur aus einem herausragenden Anlass (z.B. Jubiläum, Hochzeits-, Tauf-, Geburtstags-, Abschlussfeier) und mit höchstens 150 Teilnehmern zulässig.

f.Die nach dem Landesrecht für Schutzmaßnahmen nach § 28 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes zuständigen Behörden können auch vorübergehende Freizeitparks aus einer Mehrzahl von Schaustellerbetrieben auf der Grundlage eines besonderen Hygiene- und Infektionsschutzkonzepts zulassen.

g.Großveranstaltungen sind bis mindestens 31. Oktober 2020 untersagt. Darunter fallen Volksfeste nach § 60b der Gewerbeordnung (einschließlich Kirmesveranstaltungen), Stadt-, Dorf- und Straßenfeste, Schützenfeste, Weinfeste und ähnliche Festveranstaltungen.

h.Musikfeste, Festivals und ähnliche Kulturveranstaltungen sind ebenfalls bis mindestens zum 31. Oktober 2020 untersagt.

Im Eurogress haben während der Monate Mai bis August überwiegend Sitzungen stattgefunden. Tagungen/Kongresse oder Konzerte sind bislang nicht durchgeführt worden.

Der Krisenstab ist seit 20. Juni 2020 nicht mehr in den Räumlichkeiten im Tivoli. Dennoch haben auch dort nur sehr wenige Veranstaltungen stattgefunden.

Auf dem Bendplatz ist seit dem 14. August 2020 ein temporärer Freizeitpark geöffnet. Veranstalter ist der Schaustellerverband Aachen. Der Freizeitpark ist bis zum 06. September 2020 geplant.

3.Abgesagte und verlegte Veranstaltungen

Aufgrund der vorgenannten Regelungen konnten im Eurogress, im Tivoli sowie auf dem Bendplatz zahlreiche Veranstaltungen nicht mehr oder nur mit entsprechenden Einschränkungen stattfinden.

Die folgenden Tabellen geben einen Überblick über die Zahl der abgesagten sowie der verlegten Veranstaltungen.

Eurogress

Absagen

Verlegung in 2020

Verlegung in 2021

Voraussichtliche Verlegung / Absage

Kulturelle VA

26

13

18

14

Gesellschaftliche VA

8

0

0

0

Kongresse

7

2

6

0

Tagungen / Seminare

14

0

0

0

Ausstellungen / Messe / Börsen

2

0

0

1

Sonstige

3

0

0

0

Insgesamt

60

15

24

15

Tivoli

Absagen

Verlegung in 2020

Verlegung in 2021

Voraussichtliche Verlegung / Absage

Gesellschaftliche VA

11

0

1

2

Kongresse

0

0

0

0

Tagungen / Seminare

12

2

0

0

Sonstige

1

0

0

0

Gesamt

24

2

1

2

Bendplatz

Absagen

Verlegung in 2020

Verlegung in 2021

Voraussichtliche Verlegung / Absage

Kirmes

2

0

0

0

Zirkus

0

0

1

0

Ausstellungen / Messe / Börsen

0

0

0

0

Sonstige

0

0

0

0

Gesamt

2

0

1

0

Stand: 21. August 2020

4.Personaleinsatz

Aufgrund der anhaltenden Einschränkungen für den Veranstaltungsbetrieb und der zahlreichen Verlegungen und Absagen von Veranstaltungen befindet sich ein Großteil der Mitarbeiter seit 1. Juli 2020 – zum Teil bis zu 100% - in Kurzarbeit. Diese ist gemäß TV Covid bis zum 31.12.2020 geplant.

5.Ausblick

Vor dem Hintergrund der andauernden Planungsunsicherheit sowie wieder steigender Infektionszahlen wird der Veranstaltungsbetrieb mindestens bis Ende des Jahres weiterhin nicht auf normalem Niveau stattfinden. Die Unsicherheit bei den Veranstaltern hält nach wie vor an und führt eher dazu, dass weitere Veranstaltungen abgesagt oder verlegt werden.

Inzwischen werden bereits Karnevalsveranstaltungen Anfang 2021 abgesagt, da sich die Vereine eine wirtschaftliche Durchführung ihrer Veranstaltungen mit den entsprechenden Einschränkungen nicht vorstellen können.

Da nicht absehbar ist, wann Veranstalter ihre Veranstaltungen wieder ohne Einschränkungen planen können, werden für größere Veranstaltungen weder mittel- noch langfristig neue Termine angefragt. Insofern werden die Folgen der Corona-Pandemie für die Veranstaltungsbranche mindestens bis ins Jahr 2021, voraussichtlich auch bis ins Jahr 2022, deutlich spürbar sein.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2020-08-27 E 88_0117_WP17 Aktuelle Situation i SAO.pdf

20.11.2024

82.6 KB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 4
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Betriebsausschusses für das Eurogress
Gremium
Betriebsausschuss Eurogress
Datum
Di., 15.09.2020
Uhrzeit
17:05
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
E 88 - Eurogress
Geändert
18.2.2026
Inhalt abgerufen
17. Februar 2026 um 23:36

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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