16. September 2020 um 17:00, Eurogress Aachen
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Zweckverband Region Aachen - Haushaltssatzung für das Jahr 2021

FB 02/0214/WP17 · Anhörung

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Ratsfrau Begolli (Die Linke) sieht den Zweck des Zweckverbandes für sich nicht erschlossen. Noch viel weniger erschlösse sich das Projekt euPrevent. Dieses solle der Gesundheitsförderung und der Steigerung der Lebensqualität der Bewohner in der Euregio dienen. Sie sei der Auffassung, dass dies ein Thema der öffentlichen Daseinsvorsorge sein müsse und dass es eine Reihe von Verbänden und Institutionen gebe, die dem gesetzlichen Auftrag hierzu nachkommen. Eine Recherche habe ergeben, dass es bei diesem Projekt um Hygiene-Standards gehe. Hierfür gebe es doch bereits professionelle Kräfte in den Krankenhäusern selbst.

Ratsherr Teuku (Piraten) stimmt seiner Vorrednerin zu und weist darauf hin, dass in den Unterlagen zwar auf einen Beschluss, der im Zweckverband gefasst wurde, hingewiesen werde, nähere Informationen aus der kompletten Vorlage jedoch nicht vorhanden seien.

Ratsherr Bausch (SPD) nimmt Stellung zur Kritik am Projekt euPrevent und erklärt, dass er es für ein qualitativ wertvolles Feld hält. Es sei ein großer Erfolg, dass es in der Euregio erreicht wurde, eine grenzüberschreitende Kooperation zwischen staatlichen Stellen zu etablieren. Es gehe darum, in europäischer Gesundheitspolitik in der Grenzregion zusammenzuarbeiten. Hinsichtlich der Krankenhaushygiene weist er darauf hin, dass es in den Niederlanden seit längerer Zeit gelungen sei, Krankenhauskeime zu vermeiden, während es in Deutschland noch 30 % Infektionsquote gebe. Aus einem solchen Projekt könnten auch Folgeprojekte entstehen.

Ratsherr Pilgram (GRÜNE) bringt zum Ausdruck, dass es nach seinem Empfinden im Rat kaum jemanden gebe, der nicht schon einmal darüber nachgedacht habe, ob der Zweckverband oder auch andere Zweckverbände und ähnliche Organisationen immer sinnhaft seien. Die Diskussion hierüber sollte in den nächsten fünf Jahren geführt werden, auch unter Einbeziehen der Partner, die in den Zweckverbänden mitarbeiten. Es sollte klarer definiert sein, welche Aufgaben und Ziele erfüllt werden müssen.

Beschluss

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Haushaltsentwurf des Zweckverbandes Region Aachen zur Kenntnis. Er stimmt bei sieben Gegenstimmen und zwei Enthaltungen mehrheitlich der anteiligen Mitfinanzierung der Stichting euPrevent durch die Stadt Aachen in den Haushaltsjahren 2021 und 2022 zu und bewilligt damit verbundene Haushaltsmittel für die erhöhte Zweckverbandsumlage der Stadt Aachen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Der Auschuss für Arbeit, Wirtschaft und Wissenschaft nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Haushaltsentwurf des Zweckverbandes Region Aachen zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Rat der Stadt die Zustimmung zur anteiligen Mitfinanzierung der Stichting euPrevent durch die Stadt Aachen in den Haushaltsjahren 2021 und 2022 sowie damit verbundene Haushaltsmittel für die erhöhte Zweckverbandsumlage der Stadt Aachen zu bewilligen.
  1. Der Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Haushaltsentwurf des Zweckverbandes Region Aachen zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Rat der Stadt die Zustimmung zur anteiligen Mitfinanzierung der Stichting euPrevent durch die Stadt Aachen in den Haushaltsjahren 2021 und 2022 sowie damit verbundene Haushaltsmittel für die erhöhte Zweckverbandsumlage der Stadt Aachen zu bewilligen.
  1. Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Haushaltsentwurf des Zweckverbandes Region Aachen zur Kenntnis. Er stimmt der anteiligen Mitfinanzierung der Stichting euPrevent durch die Stadt Aachen in den Haushaltsjahren 2021 und 2022 zu und bewilligt damit verbundene Haushaltsmittel für die erhöhte Zweckverbandsumlage der Stadt Aachen.


Erläuterungen

Zweckverband Region Aachen - Haushaltssatzung für das Jahr 2021

Der Entwurf der Haushaltssatzung des Zweckverbandes Region Aachen für das Jahr 2021wurde am 18.06.2020 in die Zweckverbandsversammlung eingebracht(Entwurf ist als Anlage 1 beigefügt). Die Beschlussfassung hierzu ist in der Zweckverbandsversammlung am 29.10.2020 vorgesehen.

Der vorliegende Entwurf sieht im Ergebnishaushalt ein Volumen von insgesamt 3.552.809 € in der Planung vor. Dies entspricht einer Reduzierung des Vorjahreswertes um 70.877 €.

Die von den Mitgliedskörperschaften für das Jahr 2021 insgesamt zu zahlende Zweckverbandsumlage wird in § 6 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 auf 1.527.085 € festgesetzt– und ist damit gegenüber dem Vorjahr nahezu unverändert geblieben (Reduzierung um 11 € in 2021 gegenüber 2020).

Die auf die Stadt Aachen anteilig entfallende Zweckverbandsumlage ist für das Jahr 2021 in Höhe von (zunächst) 297.382 € ermittelt. Dies entspricht einem Anteil von rd. 19,47% an der gesamten Umlage und bedeutet gegenüber dem Vorjahr für die Stadt Aachen eine Erhöhung um 675 €. Dieser erhöhte Zahlungsanteil - gegen die Entwicklung der gesamten Zweckverbandsumlage – erklärt sich aus einem gewachsenen Einwohneranteil der Stadt Aachen, der als Verteilungsschlüssel zwischen den Mitgliedskörperschaften vereinbart ist. Nach den für die Umlageberechnung des Vorjahres 2020 maßgebenden Einwohnerzahlen betrug der städtische Anteil an der gesamten Zweckverbandsumlagerd. 19,43%.

Die mit dem vorgelegten Haushaltsentwurf verbundene Stabilisierung der Zweckverbandsumlage ist allerdings – wie auch im Vorjahr – mit erkennbaren Risiken behaftet.

Hervorzuheben ist hierbei insbesondere die weiterhin problematische Liquiditätslage des Zweckverbandes, die aus dem hohen Anteil an Projektfinanzierungen resultiert, deren Rückfluss durch die Fördermittelgeber in der Regel zeitlich erst deutlich versetzt nach den tatsächlichen Ausgaben erfolgt. Im Falle unvorhersehbarer Entwicklungen oder kurzfristig hinzutretender Finanzbedarfe im Haushaltsjahr 2021sind erneute finanzielle Nachschüsse der Mitgliedskörperschaften zum Erhalt der Liquidität des Zweckverbands zu erwarten bzw. befürchten– jedenfalls soweit nicht mit Rückflüssen bereits vorfinanzierter Projektausgaben zu rechnen ist.

Ob bzw. inwieweit die Auswirkungen der Corona-Pandemie diese finanzielle Situation zusätzlich verschärfen – oder möglicherweise entlasten –kann von hier aus nicht beurteilt werden. Im Quartalsbericht des Zweckverbands zum 31.03.2020 werden allerdings für den Fall, dass Projektaktivitäten (‘coronabedingt‘) im laufenden Jahr gänzlich ausfallen sollten, mögliche Einsparungen bei den hierfür eingeplanten Eigenmitteln benannt.

Wie bereits im Vorjahr ist auch im Haushaltsentwurf 2021 zudem augenfällig, dass der ZV im Zeitraum der mittelfristigen Ergebnisplanung (Jahre 2022 – 2024) bei den Zuweisungen für lfd. Zwecke sowie insbesondere bei den Zuschüssen (EU, Land, Gemeinden) und sonstigen ordentlichen Erträgen erhebliche Reduzierungen erwartet. Gleiches gilt auch bei den ordentlichen Aufwendungen, allerdings gleichen die dortigen Kürzungen die geplanten Ertragsminderungen nicht aus. Kompensierend ist daher in den Jahren 2022 – 2024 planerisch ein stetiger Anstieg der Zweckverbandsumlage in Höhe von insgesamt 228.700 € (= Erhöhung 2024 gegenüber 2022) vorgesehen. Eine Erklärung für diese – nachstehend in ihren Beträgen dargestellten - Einplanungen ist den vorliegenden Unterlagen nicht zu entnehmen.

Planansatz für Haushaltsjahr

2021

2022

2023

2024

Summe: Zuweisungen, Zuschüsse, sonstige ordentliche Erträge

2.025.724 €

1.609.794 €

1.118.193 €

1.081.061 €

Unterschied zum Vorjahr

-415.930 €

-491.601 €

-37.132 €

Summe: Ordentliche Aufwendungen

3.547.309 €

3.197.399 €

2.803.818 €

2.831.346 €

Unterschied zum Vorjahr

-349.910 €

-393.581 €

27.528 €

Zweckverbandsumlage

1.527.085 €

1.593.105 €

1.691.125 €

1.755.785 €

Unterschied zum Vorjahr

66.020 €

98.020 €

64.660 €

Den schrittweisen Anstieg der Verbandsumlage im Zeitraum 2022 – 2024 übernimmt die Verwaltung aber nicht (stadtanteilig) in die städtische Haushaltsplanung. Mit Bezug auf die Beschlussfassung des Rates vom 06.11.2019 zur Haushaltssatzung des Zweckverbandes für das Jahr 2020 erwartet die Verwaltung vielmehr auch weiterhin entsprechende Anpassungen in der Haushaltsplanung des Zweckverbandes, damit die Zweckverbandsumlage auch in den Folgejahren auf dem Stand des Jahres 2020 verbleibt. Für die Umlage 2021 hat sich diese Erwartung aus dem Vorjahr erfüllt.

Im vorliegenden Haushaltsentwurf noch nicht berücksichtigt ist ein Finanzierungsbeitrag für die Stichting euPrevent.

euPrevent ist ein euregionales Netzwerk zur Gesundheitsförderung. In diesem Netzwerk besteht eine nachhaltige Zusammenarbeit zur Verbesserung der Lebensqualität der Bewohner der Euregion Maas-Rhein (EMR). 36 Netzwerkpartner (darunter der Zweckverband Region Aachen) arbeiten im Rahmen von euPrevent nachhaltig zusammen. Sie bestimmen den Inhalt von euPrevent und konkretisieren die dortigen Programme.

In der Sitzung am 18.06.2020 hat die Zweckverbandsversammlung mit gesonderter Vorlage zur Finanzierung der Stichting euPrevent für die Jahre 2020 – 2022 beschlossen. Diese Vorlage ist mit dem zugehörenden Beschluss als Anlage 2ebenfalls beigefügt.

Für die Jahre 2021 und 2022 hat die Verbandsversammlung danach beschlossen, dass “zur Finanzierung von euPrevent jeweils 30 T€ zusätzlich zur noch zu genehmigenden Verbandsumlage für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 von den Mitgliedskörperschaften (jeweils 6 T€ p.a.) an den Region Aachen Zweckverband zwecks Weiterleitung an den EVTZ EMR zur Verfügung gestellt werden.“

Der Zweckverband wird hierzu den vorliegenden Haushaltsentwurf hinsichtlich der Finanzierung euPrevent für die abschließenden Beschlussfassungen in den dortigen Gremien anpassen (Anpassung im Teilprodukt 0101, Allgemeine Verwaltung). Danach werden die Ergebnis- und Finanzpläne um jeweils 30 T€ in den betroffenen Jahren erhöht. Die Refinanzierung erfolgt über die entsprechend erhöhte Zweckverbandsumlage – für die Stadt Aachen hat dies eine Erhöhung ihrer anteiligen Zweckverbandsumlage um 6 T€ zur Folge (für das Jahr 2021 danach also in Summe 303.382 € statt den o.a. 297.382 €).

Mit Blick auf die Unwägbarkeiten, die pandemiebedingt auch für das Jahr 2021 zu befürchten sind, kann kaum eine konsolidierende Planung erwartet werden. Sollten sich allerdings entsprechend der – nur bedingt aussagefähigen – Erwartungshaltung des Quartalsberichtes zum 31.03.2020 und des daraus abgeleiteten Forecast Spielräume im Haushalt bestätigen, so ist zu erwarten, dass entsprechende Überschüsse (auch bloß liquide Überschüsse) vollständig zur Stärkung des Eigenkapitals und damit als Risikoabsicherung verwandt werden. Die Gegenfinanzierung neuer Aufgaben ist unter Gremienvorbehalt zu stellen. Dies muss im Rahmen der Bewirtschaftung des Haushaltes 2021 entsprechend gelten.

Der vorstehende Beschluss der Zweckverbandsversammlung zur Finanzierung von euPrevent für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 erfolgte unter dem ausdrücklichen Vorbehalt der Zustimmung der zu beteiligenden Räte in den einzelnen Gebietskörperschaften.


Weitere Dokumente (3)

Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2020-08-21 FB 02_0214_WP17 Zweckverband Region SAO.pdf

16.11.2024

2.8 MB

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Metadaten

TOP
Ö 10
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 16.09.2020
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Anhörung
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Anhörung
Federführend
FB 02 - Fachbereich Wirtschaft, Wissenschaft, Digitalstadt und Europa
Geändert
18.2.2026
Inhalt abgerufen
17. Februar 2026 um 23:36