16. September 2020 um 17:00, Eurogress Aachen
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Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für den Ausbau der Straße Marktplatz von Hsnr. 5 bis 11 als Fußgängergeschäftsstraße

FB 60/0174/WP17 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Wortmeldungen ergeben sich nicht.

Beschluss

Der Rat der Stadt Aachen beschließt einstimmig die beigefügte „Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für den Ausbau der Straße Marktplatz von Hsnr. 5 bis 11 als Fußgängergeschäftsstraße“. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Beschlussvorschlag

Finanzielle Auswirkungen

Ergeben sich erst mit der Abrechnung.

Beschlussvorschlag:


Die Bezirksvertretung Aachen-Brand empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die beigefügte Satzung zu beschließen. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Der Mobilitätsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die beigefügte Satzung zu beschließen. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Der Rat der Stadt Aachen beschließt die beigefügte „Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAGfür den Ausbau der Straße Marktplatz von Hsnr. 5 bis 11 als Fußgängergeschäftsstraße“. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Erläuterungen

Erläuterungen:


Die Straße Marktplatz von Hsnr. 5 bis 11 wurde im Jahr 2016 neu ausgebaut. Der Ausbau war notwendig, da sich die Straße, die nach dem Separationsprinzip ausgebaut war, insgesamt in einem sehr schlechten baulichen Zustand befand.

Mit dem niveaugleichen Ausbau als „Fußgängergeschäftsstraße ging eine Neuaufteilung der Verkehrsfläche einher. Die Ausbaumaßnahme stellt eine Verbesserung nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) dar. Durch die Ausbaumaßnahme hat sich die Erschließungssituation der angrenzenden Grundstücke insgesamt verbessert. Damit gehen wirtschaftliche Sondervorteile für die betreffenden Grundstückseigentümer einher. Zum Ausgleich dieser Vorteile sind gemäß § 8 KAG NW in Verbindung mit der städtischen Ausbaubeitragssatzung (SBS) Beiträge zu erheben. Die Beitragsbescheide werden noch in diesem Jahr ergehen. Zur voraussichtlichen Höhe der Vorausleitungen bzw. der Ablösungsbeträge können zzt. noch keine Angaben gemacht werden.

Nach § 4 Abs. 3 Ziff. 6 SBS sind für Fußgängergeschäftsstraßen die anrechenbaren Breiten und der Anteil der Beitragspflichtigen am beitragsfähigen Aufwand durch eine besondere Satzung festzusetzen.

Für die Straße „Marktplatz von Hsnr. 5 bis 11“ wird eine anrechenbare Breite von 7,00 m und ein Anteil der Beitragspflichtigen am beitragsfähigen Aufwand von 70 v.H. festgesetzt.

Weitere Dokumente (1)

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Satzung Marktstraße
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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2020-08-19 FB 60_0174_WP17 Satzung ueber die Erh SAO.pdf

9.11.2024

265.8 KB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 7
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 16.09.2020
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
Geändert
18.2.2026
Inhalt abgerufen
17. Februar 2026 um 23:36