Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung in der Stadt Aachen für das KiTa-Jahr 2025/2026
FB 45/0652/WP18 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Frau Olbertz weist zunächst auf zwei Aspekte in der als Anlage zur Vorlage beigefügten Bedarfsplanung hin. Zum einen sei im Kapitel 6 auf Seite 35 des Plans irrtümlich angegeben, dass die mit der Bedarfsplanung verbundenen haushalterischen Auswirkungen nach bewährtem Verfahren für den Haushalt 2024 ff kalkuliert worden seien. Richtigerweise müsse es allerdings „für den Haushalt 2025 ff“ heißen.
Zum anderen befinde sich im Plan noch die Übersicht für die plusKiTas aus der vorherigen Bedarfsplanung 2024/2025 (Anlage 4 zum Bedarfsplan). Der KJA habe allerdings in seiner Sitzung am 06.02.2024 neue Förderkriterien und damit einhergehend neue Einrichtungen als plusKiTas beschlossen. Die aktualisierte Übersicht sei zu Beginn der Sitzung ausgelegt worden und werde als Anlage zur Niederschrift im Ratsinformationssystem hochgeladen.
Weitere Auswirkungen – beispielsweise auf nachfolgende Prüfungen und Berechnungen – hätten sich nicht ergeben. In der Planung selbst seien die korrekten Einrichtungen als plusKiTas gekennzeichnet gewesen.
Sodann stellt Frau Olbertz die wesentlichen Inhalte und Ergebnisse der Bedarfsplanung mit einer Powerpoint-Präsentation (s. Anlage zur Niederschrift im Ratsinformationssystem) vor.
Herr Tillmann dankt Frau Olbertz für die Ausführungen und die umfassende Arbeit. Die Ergebnisse würden – wie schon in den letzten Jahren – ein gemischtes Bild zeigen. Auf der einen Seite könne eine Steigerung der Versorgungsquoten verzeichnet werden. Auf der anderen Seite bestünden altbekannte Herausforderungen weiter fort, die das gesamte System Kindertagesbetreuung nach wie vor belasten würden. Ebenso bestünden zum Teil größere Unterschiede in der Versorgungssituation der vierzehn Sozialräume. Er lobt die neue Berechnungsmethodik zur Ermittlung der sozialräumlichen Versorgungsquoten. Das Absinken der Kinderzahlen mache ihn allerdings ratlos in Verbindung damit, dass seines Wissens nach gesamtstädtisch eine wachsende Bevölkerung in Aachen verzeichnet werde. Es müsse die Frage gestellt werden, ob damit eine sinkende Attraktivität der Stadt Aachen für Familien mit Kindern einhergehe und wie dem begegnet werden könne. Dies sei auch für die Politik interessant und wichtig. Daher müsse versucht werden, mögliche Gründe für die Entwicklung zu finden.
Herr Lehnen schließt sich dem Dank an. Er habe das Planwerk mit Spannung gelesen. Auch wenn die Planung zukunftsgerichtet sei, erkundigt er sich danach, ob nach Beendigung eines KiTa-Jahres auch eine retrospektive Prüfung dahingehend erfolge, ob die getroffenen Prognosen zugetroffen hätten – beispielsweise in Form eines Abgleichs der Planzahlen mit den tatsächlichen Plätzen und Belegungen.
Frau Pautsch bestätigt dies. Nach Ende eines KiTa-Jahres erfolge eine Auswertung, wie die einzelnen KiTas ausgelastet gewesen, d.h. wie viele Plätze tatsächlich belegt worden seien. Diese Auswertung werde zusätzlich unterjährig nach einem halben KiTa-Jahr getätigt, um bereits frühzeitig mit den KiTas zu klären, warum entweder noch Plätze frei wären oder die Einrichtung überbelegt sei. Hier könne gegebenenfalls noch im Laufe des KiTa-Jahres nachgesteuert werden. Gleichzeitig handele es sich bei der Bedarfsplanung letztlich auch um ein Instrument zur Sicherung der Landesmittel und -zuschüsse, die mit der Meldung zum 15.03. generiert werden könnten.
Frau Schmitt-Promny bedankt sich ebenfalls für die Ausführungen. Ihrer Ansicht nach böten die Planzahlen einen guten Rahmen. Gut aufgestellte Sozialräume könnten möglicherweise bestehende Bedarfe anderer Sozialräume mit auffangen, sofern dort über die vorhandenen Kapazitäten hinaus noch ein Bedarf bestünde. Als Beispiele benennt sie hier Richterich und Laurensberg. Auch wenn die derzeitige Entwicklung im Blick behalten werden müsse, bedeute ein Rückgang der Kinderzahlen auch die Chance, bei gleichbleibendem Personal einen verbesserten Betreuungsschlüssel gewährleisten zu können. Sie verweist auf das eingeplante Platzangebot für Kinder mit Förderbedarf. Für diese Plätze würden zum einen die 3,5fache KiBiz-Pauschale und zum anderen die Basisleistung I gezahlt. Sie erkundigt sich danach, wie diese Plätze im Rahmen der KiTa-Bedarfsplanung berücksichtigt würden. Sie fragt sich, ob darüber auch für Kinder mit Förderbedarf, bei denen der Bedarf kurzfristig oder im Laufe des KiTa-Jahres festgestellt würde, die entsprechenden Mittel und Ressourcen bereitgestellt werden könnten.
Herr Kaldenbach bestätigt, dass es in der Tat problematisch sei, kindbezogene Förderungen als Grundlage für eine strukturelle, einrichtungsbezogene Förderung zu implementieren. Gleichzeitig seien derartige Förderungen nicht Bestandteil der Bedarfsplanung. Die Mittel der Basisleistung I für das Kind würden mit Bewilligung des Antrages als kindbezogene Leistung ausgezahlt, die 3,5fache Pauschale für die Einrichtung erfolge ebenfalls nach Anerkennung des Förderbedarfs.
In die Bedarfsplanung aufgenommen würden sowohl die Bestandskinder mit Förderbedarf als auch die Kinder, bei denen entweder bereits ein Antrag gestellt worden sei oder eine hohe Wahrscheinlichkeit bestehe, dass die Eltern einen Antrag stellen würden. Bei Kindern, bei denen sich über die Planzahlen hinaus, im laufenden Jahr, ein Förderbedarf ergebe, würden die finanziellen Leistungen zwar, wie bereits ausgeführt, entsprechend auch bei unterjähriger Bewilligung gezahlt. Die Herausforderung bestünde in diesen Fällen allerdings darin, kurzfristig und unterjährig das benötigte Personal zu finden.
Herr Tillmanns merkt an, dass sich die Versorgungsquoten zwar verbessert hätten, dies aber vorrangig infolge gesunkener Kinderzahlen. Dies sei positiv zu bewerten, löse allerdings nicht die bestehenden, weiteren Herausforderungen im KiTa-Bereich wie dem Fachkräftemangel. Er erkundigt sich danach, ob es bereits Prognosen für die weitere Entwicklung gebe. Möglicherweise sei es sinnvoll, frühzeitig in Überlegungen oder Gespräche zu führen, um einer drohenden Überversorgung entgegen zu wirken.
Herr Brötz erläutert, dass sich die Stadt Aachen dazu entschieden habe, eine kleinräumige Bevölkerungsprognose zu erstellen. Diese Prognose sei sowohl für den KiTa- als auch für den Schulbereich sehr wichtig. Die Verwaltung befasse sich derzeit mit den gelieferten Zahlen. Er gehe davon aus, die Politik im Laufe des Jahres über die Ergebnisse zu informieren. Nach ersten Sichtungen könnten zumindest die Aussagen bestätigt werden, dass die Zuwanderungen nach Aachen zurückgegangen, aber auch die Geburtenzahlen zuletzt rückläufig gewesen seien.
Frau Scheidt bekräftigt, dass es wichtig sei, sich mit der Frage zu befassen, wie Städte und insbesondere Aachen für Familien attraktiver gestaltet werden könnten.
Herr Kreutz bestätigt, dass auch die Träger der freien Jugendhilfe die Entwicklung der Kinderzahlen im Blick behalten würden und müssten. Die Träger hätten ebenso wie der kommunale Träger eine Verantwortung für die von ihnen betriebenen KiTas, für das Personal und die Räumlichkeiten. In anderen Kommunen habe es bereits Gruppenschließungen gegeben, da es nicht genügend Kinder geben würde.
Frau Schmitt-Promny merkt an, dass sie die Relevanz der Entwicklung für die weitere Planung nachvollziehen könne. Gleichzeitig mahnt sie, nicht zu schnell in Richtung Schließungen oder Leerständen zu denken, sondern vielmehr in Optionen, wie die KiTa bei einer rückläufigen Platznachfrage alternativ genutzt werden könne. Beispielsweise könne sich die KiTa – wie das auch bei Familienzentren mitgedacht sei – zum Sozialraum hin öffnen und neue Angebote schaffen.
Herr Kaldenbach weist darauf hin, das Thema sorgsam zu betrachten. Die Prognosen müssten umfassend geprüft werden mit Blick auf die Frage, welche Auswirkungen sich hieraus ergeben könnten. In den letzten Jahren habe es im Betreuungsplatzausbau und insgesamt im KiTa-Bereich einen hohen Ausbaudruck gegeben, was auch zu grenzwertigen Raumsituationen geführt habe. Sofern dies denkbar und umsetzbar sei, könnten die Entwicklungen auch räumliche Entzerrungen oder konzeptionelle Anpassungen in den Bestandskitas ermöglichen.
Frau van der Meulen bekräftigt die Überlegungen von Herrn Kaldenbach bezüglich möglicher Entzerrungen. In der gemeinsamen Sitzung mit dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung am 14.05.2024 habe es einen Vortrag von Prof. Dr. Siniatchkin zu den Kooperationen der Jugendhilfe und der Kinder- und Jugendpsychiatrie gegeben. Er habe erläutert, dass die Störungsbilder immer vielfältiger würden und dass auch vermehrt jüngere Kinder betroffen seien. Darüber hinaus bemängele sie, dass die bewilligten Fördersummen des Landschaftsverbands Rheinland (LVR) nicht in jedem Fall auskömmlich seien. Auch dies gelte es im Blick zu behalten.
Herr Lehnen betont abschließend, dass es nun nicht zu einem Ende des Betreuungsplatzausbau kommen dürfe, auch wenn sich die Versorgungsquoten deutlich gebessert hätten. Dies wird von der Verwaltung geteilt.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Der Kinder- und Jugendausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen,
- die vorgelegte Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung 2025/2026 und das damit verbundene Platzangebot für ü3-Kinder im Umfang von 6.447 Plätzen und für U3-Kinder im Umfang von 2.162 Plätzen in KiBiz-geförderten Kindertageseinrichtungen zu beschließen,
- zur Abdeckung unvorhergesehener Bedarfe die Anmeldung einer „Not-KiTa“ zur Landesförderung mit insgesamt 100 Plätzen (60 in Gruppenform III c und 40 in Gruppenform I c) in Trägerschaft eines „anderen Trägers“ zu beschließen, sowie
- ein Angebot von 700 Betreuungsplätzen in Kindertagespflege zu beschließen.
Der Rat der Stadt Aachen beschließt
- die vorgelegte Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung 2025/2026 und das damit verbundene Platzangebot für ü3-Kinder im Umfang von 6.447 Plätzen und für U3-Kinder im Umfang von 2.162 Plätzen in KiBiz-geförderten Kindertageseinrichtungen,
- zur Abdeckung unvorhergesehener Bedarfe die Anmeldung einer „Not-KiTa“ zur Landesförderung mit insgesamt 100 Plätzen (60 in Gruppenform III c und 40 in Gruppenform I c) in Trägerschaft eines „anderen Trägers“, sowie
- ein Angebot von 700 Betreuungsplätzen in Kindertagespflege.
Erläuterungen
In der Anlage wird die Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung 2025/2026 der Stadt Aachen vorgelegt.
Diese ist dem Landesjugendamt bis spätestens 15. März für das im gleichen Kalenderjahr beginnende Kindertagesstättenjahr 2025/2026 verbindlich vorzulegen, um die entsprechenden Landeszuschüsse zu erhalten.
Die Bedarfsplanung führt zu einer Versorgungsquote im ü3-Bereich von 99,72 % und im U3-Bereich von 49,54 % im Kindertagesstättenjahr 2025/2026, beginnend mit dem 01.08.2025.
Die unter Punkt 2 des Beschlussvorschlages angemeldeten 100 Plätze der „Not-KiTa“ sind in den vorgenannten Versorgungsquoten nicht berücksichtigt.
Über die Planung wird die Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII/KJHG in ihrer Sitzung im Januar 2025 beraten. Über das Ergebnis wird mündlich in der Sitzung berichtet.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
JA | NEIN | ||
x |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Für die Umsetzung des Bedarfsplans für die Kindertagesbetreuung 2025/2026 sind ausreichende Haushaltsmittel zum Haushaltsentwurf angemeldet und stehen vorbehaltlich der Beschlussfassung des Rates zur Verfügung.
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
nicht bekannt |
Abstimmungsergebnis
Technische Details
ID: 1009751
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=1009751
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2024-12-19 FB 45_0652_WP18 Bedarfsplanung fuer d SAO.pdf
19.12.2024
86.5 MB
Metadaten
- TOP
- Ö 4
- Sitzung
- Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses
- Gremium
- Kinder- und Jugendausschuss
- Datum
- Di., 11.03.2025
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Zusätze
- Ergänzend wird mündlich berichtet.
- Geändert
- 8.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 8. Februar 2026 um 12:12
Beschlussdokument
Sammeldokument öffentlich
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