18. März 2025 um 17:00, Eurogress Aachen
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Öcher Bend - Anpassung der Richtlinien für die Zulassung

E 88/0180/WP18 · Entscheidungsvorlage

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Beschlussvorschlag

Der Betriebsausschuss Eurogress beschließt die Anpassung der Richtlinie zur Zulassung zum Öcher Bend.

Erläuterungen

In der Sitzung des Betriebsausschusses am 07.02.2023 sind die Richtlinien zur Zulassung zum Öcher Bend angepasst worden.

Aus folgendem Grund ist eine weitere Anpassung notwendig:

Wenn im Zulassungsverfahren eine Auswahl zwischen mehreren Bewerbern erfolgen muss, weil der nach Maßgabe des Gestaltungsplans zur Verfügung stehende Platz nicht ausreicht, so erfolgte die Auswahl bislang nach den folgenden Kriterien:

6.5.1 Neuheit des Angebots in der jeweiligen Geschäftsgruppe oder -art

6.5.2 Attraktivität durch

  • optische Gestaltung und dekorative Ausstattung (z.B. Fassadengestaltung, Malereien, Beleuchtung, Themenbezug, besondere Effekte, Dekoration, Bodenbelag bei Gastronomiebetrieben mit Sitzplatzangebot)
  • Fahrweise und -fläche (z.B.Schienenlänge, Höhe, Geschwindigkeit, Fahrbewegung, besondere Effekte)
  • Warenangebot (z.B. Vielfalt)
  • Nachhaltigkeit (z.B. Energieverbrauch)

Wir empfehlen, unter Punkt 6.5.2 als zusätzliches Kriterium „Barrierefreiheit“ aufnehmen.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Für diesen Tagesordnungspunkt liegen noch keine Beratungsergebnisse vor.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2025-02-13 E 88_0180_WP18 Oecher Bend - Anpassu SAO.pdf

24.2.2025

209.2 KB

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
E 88 - Eurogress
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 12:12