18. März 2025 um 17:00, Eurogress Aachen
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Markenstrategie "Eurogress Aachen" - aktueller Stand:

E 88/0175/WP18 · Entscheidungsvorlage

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Beschlussvorschlag

  1. Der Betriebsausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
  2. Der Betriebsausschuss entscheidet, welcher der vorgestellten Namen zukünftig für den Eigenbetrieb Eurogress genutzt werden soll.

Erläuterungen

Beim Eigenbetrieb Eurogress handelt es sich um ein Unternehmen, das mehrere Veranstaltungsstätten betreibt. Es ist quasi eine „Betreibergesellschaft“. Eine Veranstaltungsstätte, nämlich das Eurogress, trägt den gleichen Namen wie das Unternehmen, die anderen heißen Bendplatz, Tivoli und Neues Kurhaus.

Bevor der Eigenbetrieb Eurogress gegründet wurde, wurde die Veranstaltungsstätte Eurogress (Eröffnung September 1977) von der Kur- und Badegesellschaft Aachen bis Ende Februar 1979 betrieben. Danach ging die Betreiberschaft auf den Eigenbetrieb Eurogress Aachen über. Der Name des Eigenbetriebs Eurogress leitete sich damals aus dem Geschäftszweck ab, den Betrieb des Eurogress zu führen.

Seitdem hat sich die Geschäftstätigkeit des Eurogress sehr verändert und ist mit dem Bendplatz, dem Tivoli und dem Neuen Kurhaus um weitere Betriebsstätten gewachsen. Der namentliche Bezug der „Betreibergesellschaft“ zum Gebäude Eurogress erschwert auf vielen Ebenen eine klare Vertriebs- und Unternehmenskommunikation.

Daher sollte sich die Namensgebung der Betreibergesellschaft „Eurogress Aachen“, die mehrere Veranstaltungsstätten verwaltet, von den Namen der einzelnen Locations, die sie betreibt, unterscheiden.

Denn insgesamt trägt eine differenzierte Namensgebung dazu bei, die Identität und das Image sowohl der Betreibergesellschaft als auch der einzelnen Veranstaltungsstätten zu stärken, Verwirrung zu vermeiden und eine klare, professionelle Kommunikation zu fördern.

Aus den oben angeführten Gründen empfehlen wir - insbesondere vor dem Hintergrund der Integration des Neuen Kurhaus in die Betreibergesellschaft – eine Änderung des Namens der „Betreibergesellschaft“ (Eigenbetrieb Eurogress). Die Namen der einzelnen Veranstaltungsstätten bleiben unverändert erhalten. Ihr Profil wird auf diese Weise geschärft und differenziert. In der Kommunikation mit Kunden bzw. Kundinnen sowie Gästen wird auch zukünftig die jeweilige Veranstaltungsstätte im Fokus stehen.


Folgende Unternehmensnamen stehen zur Auswahl:

Alle Namen erfüllen die folgenden Anforderungen, die im Rahmen von Interviews mit Kundinnen und Kunden, Dienstleister*innen sowie Besucher*innen und von Workshops, u.a. mit Jutta Bacher (Leitung Fachbereich Kommunikation und Stadtmarketing) und Katrin Hissel (Vorständin aachen tourist service e.V.) erarbeitet worden sind:

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Für diesen Tagesordnungspunkt liegen noch keine Beratungsergebnisse vor.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2024-12-18 E 88_0175_WP18 Markenstrategie _Eur SAO.pdf

25.2.2025

315.2 KB

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
E 88 - Eurogress
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 12:12