Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23.02.2025; Feststellung des Wahlergebnisses im Bundestagswahlkreis 86 Aachen I
FB 01/0645/WP18 · Entscheidungsvorlage
Beschlussvorschlag
Der Kreiswahlausschuss (Bundestagswahl 2025) stellt das endgültige amtliche Wahlergebnis entsprechend der Anlage 30 Bundeswahlordnung im Bundestagswahlkreis 086 Aachen I fest.
Erläuterungen
Am 23.02.2025 fand die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt. Gemäß § 41 des Bundeswahlgesetzes in Verbindung mit § 76 der Bundeswahlordnung stellt der Wahlausschuss
1.die Zahl der Wahlberechtigten
2.die Zahl der Wähler*innen
3.die Zahlen der gültigen und ungültigen Erststimmen,
4.die Zahlen der gültigen und ungültigen Zweitstimmen,
5.die Zahlen der für die einzelnen Bewerber abgegebenen gültigen Erststimmen und
6.die Zahlen der für die einzelnen Landeslisten abgegebenen gültigen Zweitstimmen
fest.
Die Feststellung der/des gewählten Kandidatin/Kandidaten im Wahlkreis entfällt aufgrund der Änderung der wahlrechtlichen Vorschriften. Diese Feststellung obliegt nun gemäß §78 BWO dem Bundeswahlausschuss.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
JA | NEIN | ||
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Keine
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
nicht bekannt |
Für diesen Tagesordnungspunkt liegen noch keine Beratungsergebnisse vor.
Technische Details
ID: 1009956
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=1009956
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2025-02-25 FB 01_0645_WP18 Wahl zum 21. deutsch sao
28.2.2025
201.4 KB
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 01 - Fachbereich Verwaltungsleitung, Grundsatz und Dialog
- Geändert
- 8.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 8. Februar 2026 um 12:12