Verflechtungsgebiet Harscampstraße – Schildstraße – Schildplatz; hier: Ausführungsbeschluss
FB 68/0128/WP18 · Entscheidungsvorlage
Verflechtungsgebiet Harscampstraße – Schildstraße – Schildplatz; hier: Ausführungsbeschluss
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Anhand der Präsentation, die in ALLRIS einsehbar ist, berichtet Herr Weiser u.a. zur Ausgangslage, zur
Bestandssituation und zum Planungsbeschluss von 2020.
Frau Dr. Roder erläutert mittels der Präsentation die Ausführungsplanung und stellt die Ergebnisse aus der
Bürger*inneninformation vor. Darüber hinaus nimmt sie zur Finanzierung und zur Zeitplanung der Maßnahme Stellung.
Herr Dr. Otten weist auf die vorliegende Stellungnahme der Kommission Barrierefreies Bauen hin, welche die Planungen ablehne. Wenn die Rad-Vorrang-Route ein Erfolg werden solle, dann dürfe der Radverkehr nicht ausgebremst werden. Die Führung des Radverkehrs über den „Schildplatz“ sieht er kritisch. Er moniert den
Wegfall der Parkplätze, die benötigt würden. Die jetzige Planung hält er nicht für optimal. Auch merkt er an,
bei der Maßnahme sei von einer Kostensteigerung auszugehen und möchte wissen, wie hoch diese beziffert werde. Er regt an, heute keinen Beschluss zu fassen und das Thema zu vertagen.
Herr Lindemann teilt ergänzend mit, aus heutiger Sicht würde seine Fraktion sich für die Variante D entscheiden, weil es sehr wichtig sei, eine durchgängige Fahrradstraße zu haben. Er stimmt der Planung der Verwaltung nicht zu. Die Planung sollte noch mal überdacht werden.
Herr Deloie führt aus, aus seiner Sicht gebe es eine Gefahrensituation für Fußgänger*innen im
Kreuzungsbereich der Schützenstraße, die entschärft werden sollte. Des Weiteren geht er auf die Barrierefreiheit in Bezug auf die Maßnahmen ein. Die Eingaben der Bürger*innen, die Stellungnahme der Kommission
Barrierefreies Bauen und die Fragen bzw. Anmerkungen aus der Sitzung sollte die Verwaltung noch einmal
mitnehmen. Heute sollte kein Beschluss gefasst werden. Damit keine größere Verzögerung in der Maßnahme eintrete und um den Prozess auch im Hinblick auf die Förderung nicht aufzuhalten, regt er an, die
Bezirksvertretung Aachen-Mitte zu dem Thema zur Sitzung des Mobilitätsausschusses am 10.04.2025
beizuladen. Bezogen auf die Bürgereingaben merkt er an, es wäre schön, wenn zukünftig hier eine Darstellung erfolge, ob es sich um Einzel- oder Gruppeneingaben handele.
Herr Klopstein bittet, die Punkte Verschwenkung der Radführung im Bereich Harscampstraße, Sitzbank auf dem „Schildplatz“ und Betonquader bis zum Mobilitätsausschuss noch einmal zu prüfen.
Frau Penalosa bittet um Klärung betreffend Gefahrensituation durch die Betonsteine, Bevorrechtigung der
Rad-Vorrang-Route in der Gottfriedstraße, eindeutigere Radführung über die Lothringer Straße und den
Schildplatz, Einrichtung einer Liefer- und Ladezone sowie Einrichtung eines Shared-Space-Bereiches.
Sie schließt sich dem Vorschlag von Herrn Deloie an, gemeinsam mit dem Mobilitätsausschuss am 10.04.2025 das Thema zu beraten und zu beschließen.
Herr Jacobs spricht sich dafür aus, die Geschwindigkeit für Radfahrer*innen zu reduzieren.
Herr Hasse schlägt vor, den Bereich des Gehweges, wo Fahrradfahrer*innen queren, entsprechend zu
kennzeichnen, z.B. durch einen Aufdruck o.ä. Des Weiteren merkt er an, anstelle der beiden
Fahrbahnrandparkplätze sollten Parkplätze für Menschen mit Beeinträchtigungen oder eine Liefer- und
Ladezone eingerichtet werden.
Frau Dr. Roder informiert zu den vorgesehenen barrierefreien Maßnahmen, den Beschilderungsplänen, der
Liefer- und Ladezone, die anstelle der beiden Stellplätze vorgesehen ist, dem Baumstandort und der Sitzbank
auf dem „Schildplatz“, dem verkehrsberuhigten Geschäftsbereich und zu dem Anschluss an die
Harscampstraße. Zu den Betonsteinen, die es auch an anderen Stellen im Stadtgebiet gebe, teilt sie mit, der Verwaltung sei nichts bekannt, dass es hierdurch zu Problemen oder Beeinträchtigungen komme.
Die Frage von Herrn Hasse, warum es eine zeitliche Begrenzung bei der Liefer- und Ladezone gibt, nimmt sie
zur Prüfung mit.
Frau Zintzen erläutert die Ausführungsplanung ergänzend bezogen auf die Radführung, die Gestaltung des Gehweges, die Betonsteine und das Leitsystem.
Frau Luczak schlägt vor, in den Beschluss mit aufzunehmen, dass die Anregungen und Fragen aus der
Diskussion geprüft und gemeinsam mit dem Mobilitätsausschuss beraten werden sollen.
Herr Dr. Otten regt an, folgenden Beschluss zu fassen:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte kann aufgrund der zahlreichen Fragen keine Empfehlung zu einem
konkreten Beschlussvorschlag machen. Sie beauftragt die Verwaltung, bis zur nächsten Sitzung des
Mobilitätsausschusses die aufgekommenen Fragen zu beantworten und empfiehlt dem Mobilitätsausschuss,
die Bezirksvertretung Aachen-Mitte zur gemeinsamen Sitzung beizuladen.
Frau Conradt dankt der Verwaltung für die Vorträge zum Thema und lässt wie folgt abstimmen.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Mobilitätsausschuss den Ausführungsbeschluss zur Umsetzung der Maßnahme im Bereich Harscampstraße und Schildstraße auf Grundlage der Pläne 2021_005_E_L1 und RQ1 vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts 2025 zu fassen.
Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und fasst vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts 2025 den Ausführungsbeschluss zur Umsetzung der Maßnahme im Bereich Harscampstraße und Schildstraße auf Grundlage der Pläne 2021_005_E_L1 und RQ1.
Erläuterungen
Anlass
Der Verflechtungsbereich Harscampstraße - Schildstraße – Schildplatz, zwischen Lothringerstraße und der Borngasse, bündelt eine Vielzahl von Verkehrsströmen und fungiert daher als wichtiges Drehkreuz im Quartier. Der Begriff Schildplatz steht für den Bereich zwischen Schildstraße und Harscampstraße, welcher nicht für den motorisierten Verkehr freigegeben ist.
Die Rad-Vorrang-Routen (RVR) Brand und Eilendorf sowie der Premiumfußweg Nr.3 verlaufen im Suermondtviertel gemeinsam über die Lothringerstraße, Harscampstraße und weiter über die Schildstraße, Henger Herrjotts Fott, Wirichsbongard-straße bis zum Grabenring bzw. ins Zentrum. Neben dieser Wegebeziehung über die Harscampstraße / Schildstraße in Richtung Elisenbrunnen, ist die Harscampstraße auch als Transitstrecke zwischen Bahnhof und Einkaufszentrum Adalbertstraße von übergeordneter Bedeutung. Sowohl im Konzept der Premiumfußwege (als „Querverbindung“) als auch im Radhauptnetz (als „Verbindung“) wird diese Verbindung berücksichtigt.
Mit dem Beschluss des Mobilitätsausschusses vom 13.11.2018 erhielt die Verwaltung den Auftrag, auf Grundlage der beschlossenen Vorzugsvariante4 weitere Planungskonzepte zu entwickeln, die auch die Harscampstraße zwischen dem Schildplatz und der Fahrradstraße in der Lothringerstraße betrachten. Am 28.5.2020 hat der Mobilitätsausschuss die VarianteC (modifiziert), einen verkehrsberuhigten Geschäftsbereich mit Tempo 20, beschlossen.
Bestand
Die Verkehrsflächen in der Lothringerstraße, Harscampstraße, Gottfriedstraße und Schildstraße sind nach dem Separationsprinzip gebaut worden. Die Gehwege werden mit einem Hochbordstein von der Asphaltfahrbahn, oft mit Längsparkstreifen, getrennt. Der Schildplatz ist für den Kfz-Verkehr nicht überfahrbar und das ehemalige Baumbeet ist im Moment nicht bepflanzt.
Planung
Die Einbahnstraße Schildstraße wird mit einem weichen Separationsprinzip ausgebaut. Hierbei wird die Asphaltfahrbahn durch einen Tiefbordstein, der auf 4cm eingebaut wird, begrenzt. Durch die vorhandene Bebauung ist die zur Verfügung stehende öffentliche Verkehrsfläche sehr beengt. Dadurch ist eine Straßenraumaufteilung mit Regelmaßen nicht möglich und müssen Kompromisslösungen mit angepassten Breiten angewendet werden. Unter Beibehaltung von beidseitigen Gehwegen ist in Richtung Borngasse daher nur eine Fahrbahnbreite von max. 3,8 m geplant. Bei dieser Fahrbahnbreite ist die Begegnung von Radfahrenden (die entgegen der Einbahnstraßenrichtung fahren dürfen) und PKW möglich. Wie bereits in der Vorlage zur Querschnittsaufteilung der Schildstraße (Vorlage FB61/1392/WP17) dargelegt, ist bei der geringen Fahrbahnbreiten das Einrichten einer Fahrradstraße, entsprechend der beschlossenen Aachener Gestaltungsstandard nicht möglich. Ab Hausnr. 8/10 weitet sich die Fahrbahn auf 4m auf. Unter Berücksichtigung der Schleppkurven für die Feuerwehr und die Müllabfuhr (aus Richtung Schützenstraße kommend) sind Baumbeete mit Parkstreifen geplant worden. Der nördliche Gehweg (Premiumfußweg Nr.3) hat eine durchgängige Breite von ca.2,20m und die Breite des südlichen Gehwegs weitet sich von der Borngasse mit 1m in Richtung Schützenstraße auf ca.1,5m auf.
Der Bereich der abbiegenden Fahrbahn der Schildstraße zur Schützenstraße wird mit Betonpflastersteinen angelegt, um den Platzcharakter des Schildplatzes zu verdeutlichen und in Kombination mit einer Anrampung der Fahrbahn die Einfahrt in den Bereich der RVR für den aus der Schützenstraße kommenden KFZ-Verkehr zu verdeutlichen.
Am Schildplatz wird zentral ein großkroniger Baum gepflanzt. Um die Aufenthaltsqualität des Schildplatzes zu erhöhen, wird dieser Baum mit einer halbrunden Sitzbank eingefasst. Entlang der südlichen Seite des Baumbeets verläuft die Radverkehrsführung, die die Schildstraße über den Schildplatz mit der Harscampstraße verbindet. Diese Verbindung wird durch einen 3m breiten dunkel gepflasterten Pflasterstreifen gekennzeichnet. An dieser Stelle wird der Radverkehr über die durchgehenden Gehwegfläche, auf der der Fußverkehr auch weiterhin Vorrang hat, auf die Fahrbahn geführt. Zur Verdeutlichung der in diesem Bereich notwendigen gegenseitigen Rücksichtnahme wird der südliche Teil des Schildplatzes als Gehweg mit Radverkehrsfreigabe beschildert.
Die Harscampstraße, vom Schildplatz bis zur Theaterstraße, wird als verkehrsberuhigter Geschäftsbereich mit einer zulässigen Geschwindigkeit von 20 km/h ausgewiesen. Der Fahrbahnbereich Harscampstraße vom vorhandenen Baumbeet an Hausnr.53/55 bis zu Hausnr.66 wird angehoben und kennzeichnet so die Einfahrt in den Verflechtungsbereich. Hier werden die Nebenanlagen, ebenso wie in der Schildstraße, von einem Tiefbordstein mit einer Einbauhöhe von 4cm, von der Fahrbahn getrennt. Die Anrampungen zu dieser angehobenen Fahrbahnfläche werden in der Harscampstraße und der Gottfriedstraße aus Schwellensteinen und in der Lothringerstraße aus Asphalt hergestellt. Die Fahrbahn und die Nebenanlagen werden gleichermaßen gepflastert. Hierbei wird das gleiche Pflaster wie im Kreuzungsbereich der Martin-Luther-Straße / Gottfriedstraße verwendet, um optisch ein einheitliches Erscheinungsbild der öffentlichen Räume im Suermondtviertel zu erreichen. Vor Hausnr.63 entsteht ein neues Baumbeet. Von Hausnr.57 bis63 wird ein 3m breiter anthrazit-farbener Pflasterstreifen in die Fahrbahn verlegt um die Führung der RVR in diesem Abschnitt zu signalisieren. Unterstützt wird dies durch das Aufbringen von Patches, Markierungen mit dem Sinnbild der RVR, entsprechend des 2019 beschlossenen Gestaltungskonzepts.
Die Gottfriedstraße schließt mit einer Gehwegüberfahrt an die Harscampstraße an. Im östlichen Längsparkstreifen sind zwei Baumbeete geplant. Das vorhandene Dachprofil in der Fahrbahn der Gottfriedstraße wird zur Einseitneigung geändert.
Baum- und Parkraumbilanz
Es werden ein Baum an der Borngasse und zwei Bäume in der Schildstraße neu gepflanzt. In Höhe der Aufpflasterung in der Schützenstraße ist, nach Prüfung der aktuellen Schleppkurven für die Feuerwehr und Müllabfuhr, die Anlage eines Baumtores nicht möglich, wodurch hier nur einseitig ein Baum gepflanzt werden kann. Auf dem Schildplatz ist ein großkroniger Baum vorgesehen, um die Platzfläche wieder aufzuwerten. Des Weiteren sind zwei Bäume in der Gottfriedstraße und einer in der Harscampstraße geplant. Das vorhandene Baumbeet, gegenüber von Harscampstraße56, wird vergrößert.
Es sind insgesamt acht neue Bäume vorgesehen.
In der Schildstraße reduziert sich das Fahrbahnrandparken auf zwei Parkplätze. In der Schützenstraße, im hier beplanten Bereich, entfallen zwei Parkplätze vor dem Kurvenbereich und in der Harscampstraße entfällt ein Parkplatz für einen neuen Baum. In der Gottfriedstraße entfallen 3 Parkplätze, um zwei neue Bäume zu pflanzen und mehr Aufenthaltsqualität zu erzielen. Hierfür werden Fahrradbügel auf die östliche Straßenseite versetzt, wodurch eine größere Aufenthaltsfläche auf der westlichen Straßenseite entsteht.Dies führt zu einer Reduzierung von 11 Parkplätzen im Planungsbereich. Ein zeitlich befristeter Liefer- und Ladebereich (9-18h) ist in der Schildstraße vorgesehen.
Folgende Randbedingungen ergeben sich für den Planungsraum des Verflechtungsbereichs:
Fahrbahnrandparken | Bestand | Planung |
Schildstraße | 7 | 2 |
Schützenstraße | 4 | 2 |
Harscampstraße | 4 | 3 |
Gottfriedstraße | 7 | 4 |
Gesamt | 22 | 11 |
Bäume | Bestand | Planung |
Borngasse | 0 | 1 |
Schildstraße | 0 | 2 |
Schildplatz | 0 | 1 |
Schützenstraße | 0 | 1 |
Harscampstraße | 3 | 4 |
Gottfriedstraße | 0 | 2 |
Gesamt | 3 | 11 |
Fahrradbügel | Bestand | Planung |
Schildstraße | 0 | 4 |
Schildplatz | 2 | 3 |
Harscampstraße | 5 | 5 |
Gottfriedstraße | 3 | 4 |
Gesamt | 10 | 16 |
Barrierefreiheit
Die Überquerungsstellen werden mit dem getrennten Überquerungsansatz ausgebaut. Aufgrund der geringen Fahrbahnbreiten, der angehobenen Fahrbahn und der geringen zulässigen Geschwindigkeit, sind keine weiteren baulichen Sicherungen der Überquerungsstellen notwendig. Durch die vorhandenen Schieberkappen wird die Gehwegbreite des nördlichen Gehwegs in der Schildstraße auf ca. 2,20m begrenzt. Unter Berücksichtigung der Sicherheitsräume auf den Gehweg zur Fahrbahn hin bleibt eine nutzbare Gehwegbreite von 1,7m. Weil entlang der Gehwege beidseitig eine taktile ertastbare Begrenzung (Hauskante und Bordstein) vorhanden ist, wird auf einen Längsleisteifen verzichtet um die nutzbare Gehwegbreite nicht weiter einzuengen.
Am 27.1.2025 wurde die Planung der Kommission Barrierefreies Bauen vorgestellt.
Ausbauelemente
Die Verkehrsfläche wird gemäß RStO12 hergestellt. Für die Pflasteroberfläche wird Standard Betonsteinpflaster, das den Anforderungen der technischen Regelwerke entspricht, verwendet und das sich bereits an vielen Stellen im Aachener Stadtgebiet bewährt hat.
Harscampstraße Fahrbahn Pflaster / Nebenanlagen (RStO 12, Tafel 3, Zeile 7, Bk 1.8) 12 cmBetonsteinpflaster 16/24, grau/anthrazit 3-5 cmBrechsand-Splittgemisch 2/5 20 cmWassergebundene Tragschicht 29 cmFrostschutzschicht 0/45 65 cmGesamt | Harscampstraße – Lothringerstraße Fahrbahn Pflaster Kreuzungsbereich (RStO 12, Tafel 3, Zeile 7, Bk 1.8) 18 cmBetonsteinpflaster 16/24, grau 3-5 cmBrechsand-Splittgemisch 2/5 20 cmWassergebundene Tragschicht 23 cmFrostschutzschicht 0/45 65 cmGesamt |
Gottfriedstraße Fahrbahn Asphalt (RStO 12, Tafel 1, Zeile 1, Bk 1.8) 4 cmAsphaltdecke 16 cmAsphalttragschicht 45 cmFrostschutzschicht 0/45 65 cmGesamt | Gehwegüberfahrt (RStO 12, Tafel 3, Zeile 7, Bk 1.8) 12 cmBetonsteinpflaster 16/24, grau 3-5 cmBrechsand-Splittgemisch 2/5 20 cmWassergebundene Tragschicht 29 cmFrostschutzschicht 0/45 65 cmGesamt |
Schildstraße Fahrbahn Asphalt (RStO 12, Tafel 1, Zeile 1, Bk 1.8) 4 cmAsphaltdecke 16 cmAsphalttragschicht Vorh.Frostschutzschicht 0/45 20 cmGesamt | Schildstraße - Schützenstraße Fahrbahn Pflaster (RStO 12, Tafel 3, Zeile 7, Bk 1.8) 18 cmBetonsteinpflaster 16/24, grau 3-5 cmBrechsand-Splittgemisch 2/5 20 cmWassergebundene Tragschicht Vorh.Frostschutzschicht 0/45 42 cmGesamt |
Schildstraße Gehweg (RStO 12, Tafel 6, Zeile 1) 10 cmBetonsteinplatten 20/20, grau 3-5 cmBrechsand-Splittgemisch 2/5 15 cmHGT Vorh.Frostschutzschicht 0/45 29 cmGesamt | Gottfriedstraße Gehweg (RStO 12, Tafel 6, Zeile 1) 8 cmBetonsteinplatten 30/30, grau 3-5 cmBrechsand-Splittgemisch 2/5 15 cmHGT 13 cmFrostschutzschicht 0/45 40 cmGesamt |
Schildstraße Parken (RStO 12, Tafel 3, Zeile 7, Bk 1.8) 10 cmBetonsteinpflaster 10/20, anthrazit 3-5 cmBrechsand-Splittgemisch 2/5 20 cmWassergebundene Tragschicht 31 cmFrostschutzschicht 0/45 65 cmGesamt | Schildstraße Zufahrten (RStO 12, Tafel 6, Zeile 1) 10 cmBetonsteinplatten 10/20, grau 3-5 cmBrechsand-Splittgemisch 2/5 15 cmHGT Vorh.Frostschutzschicht 0/45 29 cmGesamt |
Bürger*inneninformation
Eine Bürger*inneninformation in Form einer vertonten PowerPoint Präsentation war vom 20.01.2025 bis zum 31.01.2025 online unter http://www.aachen.de/schildstrasse einsehbar. Die Anregungen und Fragen der Bürger*innen und sich ggf. daraus ergebende Anpassungen der Planung werden in den Sitzungen der B0 und des MoA mündlich dargelegt.
Kosten
Für die Umsetzung der Maßnahme werden Gesamtkosten i. H. v. 1.706.000€ benötigt. Vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts 2025 stehen diese unter dem PSP-Element 5-120102-000-10600-300-1/ 4-120102-074-5 zur Verfügung.
Die Umsetzung des Verflechtungsbereichs Harscampstraße, Schildplatz und Schildstraße ist eine Fördermaßnahme des Innenstadtkonzept2022.
Es liegt ein Förderbescheid vom 20.07.2021 über 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben in Höhe von 869.927€ vor.
Die Fördergelder in Höhe von 695.941,60€ basieren auf dem baufachlichen Prüfbericht vom 17.03.2021.
Gemäß Nebenbestimmung des Förderbescheides ist die Maßnahme bis zum 31.12.2025 durchzuführen.
Wegen der Kostersteigerung von über 20% und weil die Baumaßnahme nicht innerhalb 2025 abgeschlossen werden kann, wird Anfang 2025 ein Kostenänderungsantrag und eine Anfrage zur Laufzeitverlängerung beim Fördergeber eingereicht.
Weiteres Vorgehen
Nach Beschlussfassung können alle benötigten Pläne für die Ausschreibung final abgeschlossen werden. Im Anschluss wird die Vergabe erfolgen. Die Umsetzung der Maßnahme kann ab Beendigung der Regionetz-Maßnahme in der Schildstraße, die voraussichtlich im Frühjahr 2025 abgeschlossen sein wird, beginnen. Für die Erneuerung und Umgestaltung der Schildstraße / Schildplatz wird mit einer Bauzeit von 8 Monaten gerechnet.
Der Umbau Harscampstraße und Gottfriedstraße wird nach Fertigstellung der Regionetz-Arbeiten in diesen Bereichen stattfinden. Diese Arbeiten sind zwingend mit der Umgestaltung des Theaterplatzes und der Theaterstraße bis zur Borngasse zu koordinieren, deren Umsetzung bis Ende 2027 erfolgen soll.
Die Regionetz wird im Anschluss an den Leitungsarbeiten in der Harscampstraße in der Schützenstraße ihre Leitungsarbeiten aufnehmen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
JA | NEIN | ||
X |
PSP-Element 5-120102-000-10600-300-1 „Schildstraße / -platz“ | |||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 2025 | Fortgeschriebener Ansatz 2025 | Ansatz 2026 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2026 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | -695.900 | -695.900 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 1.754.000 | 1.754.000 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 1.056.100 | 1.058.100 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | ||||||
PSP-Element 4-120102-074-5 „Schildstraße/ -platz“ | |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2025 | Fortgeschriebener Ansatz 2025 | Ansatz 2026 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2026 ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 36.000 | 26.000 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 329.000 | 329.000 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 365.000 | 365.000 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Keine
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
x | nicht bekannt |
Die geplante Maßnahme Harscampstraße - Schildstraße ist mit Bezug auf die Klimarelevanz als voraussichtlich positiv zu betrachten. Aufgrund der Bautätigkeiten und dem Einbau neuer Materialien entstehen unvermeidbare CO2 - Emissionen. Eine Abmilderung erfolgt jedoch beispielsweise durch den Einsatz recycelter Materialien als Tragschicht (sofern im Straßenaufbau vorgesehen). Insgesamt wird auf eine ressourcenschonende und umweltverträgliche Ausführung der Maßnahme geachtet.
Durch die Herstellung der Radverkehrsinfrastruktur sieht die Verwaltung vor allem langfristig betrachtet eine Möglichkeit zur CO2 – Einsparung durch „Umsteiger“ vom Pkw auf das Fahrrad, die aber hier nicht weiter quantifiziert werden kann.
Durch die Neupflanzung von 8 Bäumen ist ein positiver Beitrag zur Reduzierung zukünftiger CO2 - Emissionen zu erwarten. Es werden durch die neuen Bäume Verschattungsbereiche geschaffen und durch die Baumscheiben ca. 42 m² bisher versiegelte Flächen entsiegelt. Dies mindert die sommerliche Aufheizung von Verkehrsflächen und schafft örtliche Versickerungsmöglichkeiten für Regenwasser.
Abstimmungsergebnis
Technische Details
ID: 1009970
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=1009970
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2024-11-05 FB 68_0128_WP18 Verflechtungsgebiet SAO.pdf
4.2.2025
2.3 MB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 4
- Sitzung
- Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte
- Gremium
- Bezirksvertretung Aachen-Mitte
- Datum
- Mi., 19.03.2025
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 68 - Mobilität und Verkehr
- Zusätze
- Vertagt in der Sitzung vom 19.02.2025.
- Geändert
- 8.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 8. Februar 2026 um 12:12
Beschlussdokument
Sammeldokument öffentlich
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