19. März 2025 um 17:00, Rathaus
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Haselsteig: Umwidmung zum verkehrsberuhigten Bereich und Entsiegelung (Antrag der GRÜNEN-Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen-Mitte vom 21.03.2024)

FB 68/0160/WP18 · Entscheidungsvorlage

Haselsteig: Umwidmung zum verkehrsberuhigten Bereich und Entsiegelung (Antrag der GRÜNEN-Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen-Mitte vom 21.03.2024)

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Frau Penalosa teilt mit, der Antrag gelte für ihre Fraktion nicht als behandelt. Sie bezieht sich auf die

Ausführungen zum Thema in der Einwohnerfragestunde, wonach die Straße von vielen Kindern zum Spielen genutzt werde, und bittet die Verwaltung um Prüfung weiterer Möglichkeiten, z.B. ob die Straße als „Spielstraße“ ausgewiesen werden könne.

Herr Dr. Otten findet die Vorlage im Hinblick auf die entstehenden Kosten akzeptabel. Es handele sich hier um eine Sackgasse. Einer Prüfung weiterer Möglichkeiten könne man sich aber anschließen.

Herr Moselage merkt an, im Hinblick auf die Haushaltslage sollte kein Ausbau der Straße und keine

Entsiegelung erfolgen. Die Straße könnte als „Spielstraße“ ausgeschildert werden.

Herr Deloie spricht sich für eine Beschilderung der Straße als „Spielstraße“ bzw. „verkehrsberuhigter Bereich“ aus. Für einen Umbau der Straße „Haselsteig“ Ressourcen zu binden, die für andere Maßnahmen mit hoher Priorität eingesetzt werden könnten, lehnt er ab. Darüber hinaus bittet er die Verwaltung, zu prüfen, ob mit den vorgeschlagenen Maßnahmen Kosten für die Anlieger*innen verbunden seien.

Herr Weiser erläutert die Vorlage und weist bezogen auf die Einrichtung von verkehrsberuhigten Bereichen auf den Standard hin, den die Verwaltung erarbeitet habe. Man empfehle, einen verkehrsberuhigten Bereich nur dann einzurichten, wenn er den Zielen des Standards folge. Ob es hier auch andere Möglichkeiten gebe, nehme er zur Prüfung mit.

Herr Deloie macht folgenden Beschlussvorschlag, über den Frau Conradt abstimmen lässt:

Beschluss

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Sie beauftragt die Verwaltung, die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches ohne Umbau zu prüfen und wenn möglich, einzurichten. Im Falle einer Kostenänderung für die Anlieger*innen bzw. Anwohner*innen möge die Verwaltung diese Information der Bezirksvertretung noch mal vorlegen.

Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Sie beschließt, eine Umgestaltung des Haselsteigs zurückzustellen. Der Antrag gilt damit als behandelt.

Erläuterungen

1.Anlass

Es liegt ein Antrag zur Tagesordnung der GRÜNEN-Fraktion der Bezirksvertretung Aachen-Mitte vom 21.03.2024 vor (siehe Anlage 1). Er wurde am 17.04.2024 einstimmig angenommen. Die Verwaltung wurde damit beauftragt, die Umwidmung der Wohnstraße Haselsteig in einen verkehrsberuhigten Bereich zu prüfen. Außerdem solle eine Entsiegelung des Straßenraums geprüft werden.

2.Bestandsbeschreibung

Der Haselsteig ist eine ca. 180 m lange Straße, der als Sackgasse vom Hasselholzer Weg abzweigt. Es existiert eine Wegeverbindung zur Lütticher Straße, die nur für Fuß- und Radverkehr nutzbar ist. Der Haselsteig ist Teil einer Tempo-30-Zone. Er ist von Wohnnutzung geprägt, wobei überwiegend nur eine Straßenseite angebaut ist. Der Straßenraum ist im Trennprinzip ausgebaut, das heißt, es existiert ein Gehweg, der durch einen Bord von der Fahrbahn abgegrenzt ist. Der Gehweg ist nur auf der angebauten Seite vorhanden; auf der unbebauten Seite gibt es einen Schrammbord. Am westlichen Ende weitet sich die Fahrbahn zu einer Wendefläche auf.

3.verkehrsberuhigter Bereich

In verkehrsberuhigten Bereichen dürfen alle Verkehrsteilnehmenden den Raum gleichberechtigt nutzen. Somit dürfen z. B. Fußgänger*innen den Straßenraum in seiner gesamten Breite nutzen; Kinderspiel ist überall erlaubt. Fahrzeuge dürfen nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren.

Laut Verwaltungsvorschrift zur StVO dürfen verkehrsberuhigte Bereiche nur von „sehr geringem Verkehr frequentiert werden“. Für den Haselsteig liegt keine Verkehrszählung vor. Aufgrund der Sackgassen-Eigenschaft und der überschaubaren Länge der Straße ist jedoch davon auszugehen, dass diese Anforderung an die Verkehrsstärke erfüllt wäre.

Laut Verwaltungsvorschrift zur StVO müssen verkehrsberuhigte Bereiche darüber hinaus in der Regel niveaugleich ausgebaut sein. Dies ist, wie oben beschrieben, derzeit nicht gegeben. Ein niveaugleicher Ausbau würde einen Vollausbau des Straßenraums bedeuten. Nach einer ersten überschlägigen Berechnung lägen die Kosten für einen konventionellen Ausbau als verkehrsberuhigter Bereich bei ca. 700.000 €. Hierbei sind noch keine zusätzlichen Anforderungen im Zusammenhang mit der beabsichtigten Entsiegelung berücksichtigt.

Die Regionetz plant in absehbarer Zeit keine Maßnahme im Haselsteig. Eine wirkungsvolle Synergie wäre allerdings auch nur mit einer Maßnahme gegeben, die erheblich in den Straßenraum eingreift.

4.Entsiegelung

Eine weitgehende Entsiegelung des Straßenraums Haselsteig wäre voraussichtlich grundsätzlich machbar. Da es sich bislang allerdings um keine Regelbauweise handelt, müssten im Vorfeld zahlreiche offene Fragen beantwortet werden, etwa in Bezug auf

den Straßenaufbau und die Materialauswahl

die Wasserführung (nur ein Teil des Wassers könnte tatsächlich versickern, der andere Teil müsste konventionell in die Kanalisation eingeleitet werden)

die Straßenunterhaltung (Verkehrssicherungspflicht, Straßenreinigung, Freihalten von Bewuchs)

die Investitions- und Folgekosten.

Im Hinblick auf die Starkregengefahrenkarte ist der Haselsteig unauffällig.

5.Bewertung und Fazit

Für eine Umgestaltung des Haselsteigs gemäß dem vorliegenden Antrag wären erhebliche personelle und finanzielle Ressourcen notwendig. Im Abgleich mit den bevorstehenden Arbeitsaufträgen an die Verwaltung (siehe aktuelle Haushaltsplanung inkl. §13-Liste) und der objektiv unauffälligen Problemlage (sowohl hinsichtlich der Verkehrssicherheit als auch des Hochwasserschutzes) empfiehlt die Verwaltung, derzeit keine Umgestaltung des Haselsteigs in Angriff zu nehmen.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Einstimmig
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2025-02-26 FB 68_0160_WP18 Haselsteig_ Umwidmun SAO.pdf

26.2.2025

2.3 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 7
Sitzung
Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Datum
Mi., 19.03.2025
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 68 - Mobilität und Verkehr
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 12:12

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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