Beleuchtung des Vennbahnweges in Aachen Brand - Sachstand
FB 68/0159/WP18 · Kenntnisnahme
Beratung
Herr Auler von der CDU-BF thematisiert die geplante Beleuchtung am Vennbahnweg. Die Ausleuchtung zwischen Rombachstraße und Ortsrand sei auch im Zuge der geplanten Verbreiterung sehr aufwendig. Die Beleuchtung in Richtung Kornelimünster sei sehr wichtig, da dies ein Schulweg ohne geeignete Alternative und die Situation besonders von Herbst bis Frühjahr problematisch sei. Hier solle kurzfristig die Beleuchtung umgesetzt werden.
Zwar sei die Situation wegen des dichten Baumbestands schwierig, doch gebe es Alternativen mit umweltfreundlichen (und insektenfreundlichen) Beleuchtungsmethoden. Diese gebe es auch ohne Stromanschluss und darüber hinaus könne man die Beleuchtung auch zur Berücksichtigung der Schulbeginn und –endzeiten steuern.
Er weist darauf hin, dass nach § 23 Abs. 4 Bundesnaturschutzgesetz im Außenbereich von Naturschutzgebieten Beleuchtungen an Straßen und Wegen grundsätzlich verboten seien. Im § 26 gehe es um Landschaftsschutzgebiete, für die keine Aussagen zur Beleuchtung getroffen würden. Hier wären also Beleuchtungsmöglichkeiten umsetzbar. Er plädiert daher für eine abschnittsweise Umsetzung der notwendigen Beleuchtung.
Herr Hußmann von der BF-Grüne sieht die Beleuchtung im Außenbereich grundsätzlich kritisch. Versuchsstrecken halte er nicht für nötig, da man auf die Erfahrung von anderen Kommunen zurückgreifen könne. Er sehe derzeit Probleme bei der Umsetzung aufgrund der fehlenden Ressourcen. Die bewegungsabhängige Beleuchtung sei eine mögliche Option, aber keine Vorgabe gewesen.
Herr Hellmann von der SPD-BF plädiert ebenfalls für eine zügige Umsetzung der Beleuchtung. Er empfiehlt, dies schon ab der Eckenerstraße umzusetzen. Im Rahmen der Verbreitung des Vennbahnweges könne man die Beleuchtung direkt im Rahmen der Baumaßnahmen umsetzen. Zwischen der Beleuchtung innerorts und außerorts müsse jedoch unterschieden werden.
Beschluss
Erläuterungen
Im Sommer 2024 wurden zwei Anträge zur Beleuchtung des Vennbahnweges durch Vorlagen der Verwaltung beantwortet. Die erste Vorlage (FB68/0005/WP18) bezog sich auf die Beleuchtung des Vennbahnweges zwischen Aachen Brand und Aachen Kornelimünster. Die zweite Vorlage (FB68/0033/WP18) beantwortete einen Antrag des Schülerparlamentes der GGS Brander Feld im Rahmen des Kinderforums. Darin ging es um die Beleuchtung des Vennbahnweges zur Sicherung der Schulwege in Aachen Brand zwischen Eckener Straße und Rollefbachviadukt.
Als gemeinsames Ergebnis der Beratung dieser Vorlagen wurde die Verwaltung dazu beauftragt die Beleuchtung des Vennbahnweges in Aachen Brand weiter zu verfolgen. Es entstanden Überlegungen zur Vorgehensweise und es fand eine erneute Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde statt. Eine vertiefte Bearbeitung dieses Themas war bisher aus Kapazitätsgründen (derzeit 3 von 10 Stellen unbesetzt) noch nicht möglich.
Die Verwaltung wird nun zusammen mit der Regionetz ein Konzept zur Beleuchtung des Vennbahnweges für die Strecke erstellen. Zusätzlich zur Strecke des Vennbahnweges in Aachen Brand wird dabei auch die Anbindung an die Innenstadt bis zur Triere Straße aufgenommen. Die Beleuchtung des Weges in Aachen Brand sowie der weiteren Strecke in Richtung Innenstadt wird von der Verwaltung als sehr sinnvoll erachtet. Dabei wird die Beleuchtung der Streckenabschnitte im Innenbereich separat von denen im Geltungsbereich des Landschaftsplanes beurteilt.
Für den Geltungsbereich des Landschaftsplanes wurde unter Einbeziehung der unteren Naturschutzbehörde festgelegt, dass ein Beleuchtungskonzept mit folgenden Rahmenbedingungen erarbeitet werden soll:
Lichtfarbe soll dem Insektenschutz entsprechen
der Lichtkegel soll lediglich auf die Verkehrsfläche scheinen
die Beleuchtung soll bedarfsgerecht erfolgen
oBewegungsabhängige Einschaltung
oNachtabschaltung
Durch diese Maßnahmen werden Umweltbelange berücksichtigt, wie beispielsweise der Schutz von nachtaktiven Insekten sowie lichtscheuer Fledermausarten.
Entlang des Vennbahnweges durch bebaute Gebiete können diese Rahmenbedingungen ebenfalls als Leitlinie verstanden werden, sind jedoch nicht zwingend umzusetzen. Die abschnittsweise Umsetzung der Beleuchtung soll im Rahmen der Prioritätenliste Straßenbeleuchtung ab 2026 erfolgen. Außerdem werden bei Maßnahmen zur Verbreiterung des Vennbahnweges im Rahmen dieser Tiefbauarbeiten ebenfalls die Beleuchtung realisiert.
Abstimmungsergebnis
Technische Details
ID: 1010293
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=1010293
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2025-02-19 FB 68_0159_WP18 Beleuchtung des Venn SAO.pdf
26.2.2025
98.4 KB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 7
- Sitzung
- Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Brand
- Gremium
- Bezirksvertretung Aachen-Brand
- Datum
- Mi., 26.03.2025
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Kenntnisnahme
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- FB 68 - Mobilität und Verkehr
- Geändert
- 8.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 8. Februar 2026 um 12:12
Beschlussdokument
Sammeldokument öffentlich
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