Vortrag von Herrn Frank Höher, ADAC, über das Thema "Senioren und Führerschein" mit anschl. Diskussion
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Nach einer kurzen Vorstellung seiner Person und seines Aufgabenbereiches nimmt Herr Frank Höher ab 10:15 Uhr an der Sitzung teil.
Aus seiner Sicht sind nachstehende Aspekte diskussionswürdig:
►Ältere Kraftfahrer besser als ihr Ruf? Woher kommt der Ruf?
Zunehmende Unfallzahlen der Senioren liegen auch am demografischen Wandel.
Bei einem Bevölkerungsanteil von etwa 21 % liegen die Älteren unter dem Durchschnitt
anderer Altersgruppen.
Senioren verursachen 15 % der Unfälle mit Personenschaden.
Senioren haben eine lebenslange Fahrerfahrung?
►Außenwahrnehmung
In der Außenwahrnehmung (Kinder, Verwandte) sind Senioren aufgrund ihres
Alters bereits als schlechte Fahrer „abgestempelt“.
Vorurteile halten sich unermüdlich in der Bevölkerung (Mann mit Hut).
Auch werden Autos mit dem Zusatz „Rentnerfahrzeug“ teurer und besser verkauft
(geringe km-Leistung, sauber, immer gewartet).
Wenn sich jemand an die Geschwindigkeitsbegrenzung hält „Rentner, der hat ja Zeit!
►Selbstwahrnehmung
Fahre seit …. Jahren unfallfrei.
Sehr viel Erfahrung, fahre übersichtlicher und angepasster.
Geringe Selbstakzeptanz von Alters- und Krankheitsveränderungen.
Veränderungen werden ungern wahrgenommen; Hinweise werden als
Kränkung empfunden.
Selbstkritischer Umgang mit den eigenen Fahrfähigkeiten??
►Altersbedingte Einschränkungen
Einengung des Gesichtsfeldes.
Schwerhörigkeit, Lautstärke, Hörschäden, Frequenzen.
Einschränkungen der Kopfbeweglichkeit.
Gelenkversteifung, Kraftverlust.
Reaktion nimmt ab, Probleme bei Mehrfachtätigkeiten.
Bewegungsabläufe werden unsicher, unter Zeitdruck mehr Fehler.
Nachlassende körperliche Widerstandskraft.
►Risiko und Vermeidung
Die meisten Senioren verunglücken zwischen 10 Uhr und 18 Uhr.
Auch das Risiko, auf dem Fahrrad zu verunglücken, ist stark gestiegen
(öftere Nutzung, Pedelecs, geänderte Radwegevorschriften, mehr Verkehr,
unsicheres Gefühl).
Eis-, Schnee- und Regenfahrten werden von Senioren vermieden.
Nacht- und Berufsverkehr werden gemieden.
Senioren fahren meist mit Beifahrer.
Informationsdefizite!!
►Unfallhäufigkeit bei Kraftfahrer/innen
Orientierungsprobleme bei komplexen Kreuzungen.
Falsches Verhalten gegenüber Fußgängern (Reaktion).
Zusammenstöße mit stehenden oder gerade anfahrenden KFZ.
Nichtbeachten von Verkehrsregeln.
Fehler beim Wenden und Rückwärtsfahren (Übersicht nach hinten).
►Unfallhäufigkeit bei Radfahrenden
Falsche Nutzung von Straßenteilen (Radweg, Gehweg, Fahrbahn).
Abbiegefehler.
Unterschätzung des Gewichtes bei Pedelecs.
Unterschätzung der Bremswirkung von Scheibenbremsen (Eigenunfälle).
Unterschätzung der Anfahrgeschwindigkeit bei Pedelecs.
Radwegebenutzungspflicht:
Radfahrende müssen Radwege dann benutzen, wenn diese durch entsprechende Verkehrszeichen gekennzeichnet sind. Radwege, die zwar vorhanden sind, jedoch nicht als solche gekennzeichnet sind, müssen nicht benutzt werden. Ist ein links verlaufender Radweg durch die entsprechenden Verkehrszeichen in der Gegenrichtung freigegeben, so kann er wahlweise benutzt werden
Annahme: Radfahrer haben an Zebrastreifen wie die Fußgänger Vorrang
Tatsache: Bei Zebrastreifen (Zeichen 293 der Straßenverkehrs-Ordnung) handelt es sich umFußgängerüberwege. Mit Ausnahme der Straßenbahnen und anderen Schienenfahrzeuge haben dort alle Fahrzeuge den Fußgängern immer das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen, wenn sie erkennbar den Überweg benutzen wollen. Dann dürfen die Fahrzeuge sich dem Zebrastreifen nur mit mäßiger Geschwindigkeit nähern, soweit notwendig, muss auch gewartet werden.Will der Radfahrer dort wie ein Fußgänger behandelt werden, so muss er absteigenund dann das Rad über den Zebrastreifen schieben!
Befindet sich neben dem Zebrastreifen eine Radfahrerfurt oder wird die Radfahrerfurt von einem Zebrastreifen umschlossen, so wird die Radfahrerfurt dadurch nicht zum Zebrastreifen.
►Unfallhäufigkeit bei zu Fuß Gehenden
Beim Überqueren der Straße.
Bei Rot über die Straße gehen.
Fehleinschätzung der Geschwindigkeit von herannahenden Fahrzeugen.
Fehleinschätzung durch schlechtes Sehen und Hören.
►Wer kann helfen?
Technische „Helferlein“ nötig/unnötig?
Rechtliche Aspekte
§ 1 der StVO: „Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und
gegenseitige Rücksicht. Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass
kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar
behindert oder belästigt wird“.
§ 2 der FeV (Fahrerlaubnis-Verordnung): „Wer sich infolge körperlicher oder geistiger
Beeinträchtigung nicht sicher im Verkehr bewegen kann, darf am Verkehr nur teil-
nehmen, wenn Vorsorge getroffen ist, dass er andere nicht gefährdet“.
§ 2 (Abs. 4) StVG (Straßenverkehrsgesetz) Fahrerlaubnis und Führerschein:
ꟷ Wer auf öffentlichen Straßen ein KFZ führt, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde
ꟷ Geeignet zum Führen von KFZ ist, wer die notwendigen körperlichen und geistigen
Anforderungen erfüllt …
ꟷ Ist der Bewerber aufgrund körperlicher oder geistiger Mängel nur bedingt zum Führenvon KFZ geeignet, so erteilt die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis mitBeschränkungen oder unter Auflagen, wenn dadurch das sichere Führen von KFZ gewährleistet ist.
►Wer entscheidet über die Fahr(un)tüchtigkeit?
Polizei bei Kontrollen oder bei einem Unfall.
Staatsanwaltschaft / Richter.
Fahrerlaubnisbehörde bei Kenntnisnahme.
Freunde, Verwandte, Nachbarn.
Herr Höher weist noch auf verschiedene Kurse hin, die der ADAC anbietet, z.B. Fahr-Fitness- Check, Fahrsicherheitstraining 60 +, Pedelec-Training.
Seinen Vortrag beendet er mit der Bemerkung, dass Fahren im Alter möglich ist. Eine selbstkritische Sicht auf die eigene Fahrweise ist unabdingbar. Hören Sie auf Verwandte, Bekannte und Freunde auf deren Ratschläge und Hinweise. Eine vorzunehmende Fahrt sollte sorgfältig geplant werden, nie unter Zeitdruck. Ggf. ist Begleitung anzudenken.
Frau Sick dankt Herrn Höher für seinen Vortrag, der sich der anschließenden Diskussion stellt.
Aus dem Kreis der Anwesenden wird allseits das eigene Unvermögen hervorgehoben, einem Familienmitglied die Fahrerlaubnis aberkennen zu lassen. Solange das Familienmitglied nicht direkt unter Vormundschaft steht, kann keine Verfügung erwirkt werden.
Herr Höher bedauert, dass der ADAC, der einem Gremium angehört, das der Politik Änderungen von Verordnungen/Gesetze vorschlägt, kein Gehör zu diesem Thema findet. In anderen Ländern werde ab einem gewissen Alter in bestimmten Rhythmen die Fahrtüchtigkeit überprüft. Eine solche Vorgehensweise auch hierzulande einzuführen, stimmen 14 der Anwesenden zu.
Frau Sick bedankt sich noch einmal bei Herrn Höher für sein Kommen und seine Ausführungen, der sodann die Sitzung verlässt.
Abstimmungsergebnis
Weitere Dokumente (1)
Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.
Für diesen Tagesordnungspunkt liegen noch keine Beratungsergebnisse vor.
Technische Details
ID: 101033
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=101033
Grunddaten
- TOP
- Ö 7
- Sitzung
- ACHTUNG: Geänderter Sitzungsort! öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Seniorenrates
- Gremium
- Seniorenrat
- Datum
- Do., 17.09.2020
- Uhrzeit
- 10:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Status
- gemischt
Beschlussdokument
Sammeldokument öffentlich
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