19. März 2025 um 18:00, Sitzungssaal Bürgerhaus (alt)
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Verkehrssicherungsmaßnahmen für die Ausfahrt von der Straße Sackgasse im Bezirk Aachen-Haaren Prüfauftrag aus der BV vom 07.12.2022 (Antrag vom 21.02.2022) - Einführung einer Einbahnstraßenregelung und Wegnahme der Parkstandsmarkierungen

FB 68/0148/WP18 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Herr Bezirksbürgermeister Hecker begrüßt zu dem Tagesordnungspunkt Herrn Grützmacher von der Straßenverkehrsbehörde im Fachbereich Mobilität (FB 68).

Herr Grützmacher gibt an, dass von Seiten der Fachverwaltung auf Grund der Übergabe des Projekts an andere Mitarbeiter, Fehler passiert sind. Die Straße Sackgasse ist im oberen Bereich eine Privatstraße. Um dort ein Schild anzubringen, muss der Straßenlastträger angehört werden. Falls ein Beschluss gefasst werden sollte, ist dieser erst rechtsicher, wenn die Privatperson angehört wurde. Weiter geht Herr Grützmacher auf den bisherigen Vorgang ein und schließt damit ab, dass die Verkehrssituation am effizientesten gelöst wird, indem man die Parkstandsmarkierungen wegnimmt.


Herr Bezirksvertreter Kogel betont, dass die Aussage aus dem Polizeigutachten für die CDU ausschlaggebend ist. Seit dem Jahr 2008 ist dort kein Unfall passiert, daher spricht sich die Fraktion dafür aus, dass der Zustand so bleibt und, dass man gegebenenfalls doch nochmal über einen Spiegel nachdenkt.
Herr Bezirksvertreter Küppers schließt sich Herrn Kogel an.
Herr Bezirksvertreter Einzmann fragt, wo genau denn der Fehler der Verwaltung liegt.
Herr Grützmacher geht darauf ein und führt aus, dass der Fehler in der Klärung der Eigentumsverhältnisse in Bezug auf den Straßenbaulastträger lag.

Frau Bezirksvertreterin Vogelgesang geht darauf ein, dass die Einbahnstraßenregelung zu einer neuen Gefahrensituation führt. Trotzdem verweist sie auf die fehlende Sicht beim Herausfahren aus der Straße trotz Halteverbotsschilder. Dies führt zu einer Gefahrensituation, die durch die Wegnahme der Parkplätze gelöst werden könnte.
Herr Bezirksvertreter Küppers betont, dass die Vorlage es nicht hergibt, die Parkstandsmarkierungen zu entfernen und es seit 17 Jahren keinen Vorfall gab. Er sieht keinen Handlungsbedarf.

Frau Bezirksvertreterin Vogelgesang betont, dass nicht erst was passieren muss, damit gehandelt wird.
Herr Grützmacher fasst die Diskussion zusammen und empfiehlt die Markierung entfernen zu lassen oder vorübergehend die Markierungen durch Gelbmarkierung zu entwerten.

Beschluss

Die Bezirksvertretung Haaren nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die bestehende Ausfahrt neben dem Haus Alt-Haarener Straße 219 zu verbessern. Dazu sollen die vorhandenen Halteverbote als Markierungen eingekürzt werden, damit eine rechtssichere Ahndung der Verkehrsverstöße erfolgen kann.

Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Haaren nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und stimmt den vorgeschlagenen Verkehrssicherungsmaßnahmen gemäß beigefügtem Verkehrszeichenplan zu.

Erläuterungen

Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren forderte die Verwaltung mit Antrag vom 21.02.2022 auf, die Verkehrsführung in der Straße Sackgasse zu ändern, da die Ausfahrt aus der Straße Sackgasse auf die Alt-Haarener Straße auf Höhe der Hausnummer Alt-Haarener-Straße 219 aus der Sackgasse durch die am Straßenrand geparkten Fahrzeuge zu gefährlich sei bzw. schlecht einsehbar sei.

Aus diesem Grund wurden auf der Alt-Haarener Straße 217-219 und Alt-Haarener Straße 231 Haltverbote (VZ 283) aufgestellt, damit die Sicht auf den fließenden Verkehr (Sichtdreiecke) der Alt-Haarener Straße verbessert wird. Als die Haltverbote errichtet wurden, wurde keine Entfernung der Parkstandsmarkierungen vorgenommen.

Da sich hierdurch jedoch keine Verbesserung der Situation aufzeigte, hat die Verwaltung die Straße Sackgasse gemäß Antrag der BV Haaren vom 29.10.2023 auf eine mögliche Sackgassenbeschilderung überprüft.

Die Prüfung, die Straße Sackgasse neben dem Haus 207 mit dem VZ 357-50 (für Radverkehr und Fußgänger durchlässige Sackgasse) auszustatten und neben dem Haus 219 künftig das VZ 267 (Verbot der Einfahrt) mit Zusatzzeichen 1022-10 (Fahrrad frei) anzubringen, führt zu einem ablehnenden Ergebnis.

Die Begründung dazu wird im Folgenden dargestellt:

Die im obigen Absatz beschriebene Regelung, die dafür sorgen würde, dass die Einfahrt in die Straße Sackgasse weiterhin an beiden Stellen möglich, die Ausfahrt jedoch nur an der Hausnummer 207 möglich ist, lässt zu, dass die Straße Sackgasse weiterhin in beide Richtungen befahrbar ist. Somit erfüllt sie grundsätzlich nicht die Kriterien einer baulich angelegten Sackgasse. Verkehrsteilnehmende könnten diese, wenn auch ordnungswidrig, auf Höhe der Hausnummer 219 verlassen.

Dies erschwert nicht nur mögliche Anlieferungsverkehre, sondern müsste auch von den Anwohnenden akzeptiert werden, da vermehrt rangiert werden muss, wenn vermehrt auf Höhe Hausnummer 207 eingefahren wird und die Verkehrsteilnehmenden an der gleichen Stelle gezwungen sind, wieder auszufahren. Aus Sicht der Polizei wären diese Umstände nicht zu akzeptieren, da durch das Rangieren die Unfallgefahr erhöht wird (Hauptunfallursache: Rückwärtsfahren).

Die Zusatzbeschilderung mittels ZZ 1022-10 (Fahrrad frei) ist aufgrund des eigentlich maßgeblichen Schutzes für den schwächeren Verkehrsteilnehmenden nicht mehr zu empfehlen. Unter Einbezug dieser Tatsache müsste der gesamte Kraftfahrzeugverkehr auf Höhe der Hausnummer 207 ausfahren. Dann ergibt sich aber ein Zweirichtungsverkehr, für den die Straße Sackgasse als schmale Straße nicht ausgelegt ist.

An der engsten Stelle der Sackgasse, die durch einen Knick sehr schwer einsehbar ist, werden die notwendigen Breiten aus den Verwaltungsvorschriften für eine Radverkehrsbreite nicht eingehalten.

Aufgrund der von Fahrzeugen aus der Alt-Haarener Straße ausgehenden Gefährdung für entgegenkommende Radfahrende, die die Sackgasse herunterkommen und im unteren Teil ausfahren, kann eine gegenläufige Freigabe für den Radverkehr nicht befürwortet werden.

Eine Anbindung des Radverkehrs an die Alt-Haarener-Straße zum Knoten „Denkmal“ ist nicht ohne weitere Konflikte realisierbar. Um die Alt-Haarener-Straße weiter befahren zu können, muss ein Wechsel über die Straßenseite über die dortige Furt an der LSA erfolgen. Zudem sorgt die bauliche Trennung zwischen Sackgasse und angrenzendem Gehweg für ein weiteres notwendig werdendes Umfahren, um zur LSA zur Querung zu gelangen.

Empfehlung der Verwaltung:

Die für die Allgemeinheit verträglichste Lösung ist nach wie vor die Wegnahme der beiderseitigen Parkstandsmarkierungen, um die Sichtbarkeit zu verbessern und damit die seinerzeit angeordneten Haltverbote ihre Wirkung entfalten können.

Es sei an dieser Stelle dennoch kurz angemerkt, dass es laut Aussage der Polizei seit 2008 zu keinem einzigen Unfall an der oberen Ausfahrt der Sackgasse gekommen ist.

Des Weiteren empfiehlt die Verwaltung der Bezirksvertretung die Einführung einer Einbahnstraßenregelung, welche das Ausbiegen aus der Sackgasse im unteren Teil (VZ 220-10) und das Einbiegen in die Sackgasse im oberen Teil (zwei VZ‘s 267) untersagt, aber somit keinen konfliktbelasteten Begegnungsverkehr stattfinden lässt. Das Ausbiegen aus dem oberen Teil der Sackgasse bliebe sodann weiterhin möglich und wird durch die Entfernung der Parkstandsmarkierungen vereinfacht. Hier empfiehlt die Verwaltung zur erhöhten Sicherheit lediglich das Ausbiegen nach rechts zu gestatten, das durch das VZ 209 angeordnet werden würde.

Hierzu bittet die Verwaltung die Bezirksvertretung um Zustimmung. Diese Möglichkeiten stellen das sinnvollste und mildeste Mittel mit der höchsten Verträglichkeit für alle Verkehrsteilnehmenden dar. Der beigefügte Verkehrszeichenplan dient der Kenntnisnahme und Veranschaulichung der verkehrsregelnden Maßnahmen.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

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0

0

0

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Abschreibungen

0

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Ergebnis

0

0

0

0

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0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Einstimmig, 0 Gegenstimmen, 0 Enthaltungen
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2024-12-20 FB 68_0148_WP18 Verkehrssicherungsma SAO.pdf

17.1.2025

3.2 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 10
Sitzung
Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Haaren
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Haaren
Datum
Mi., 19.03.2025
Uhrzeit
18:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 68 - Mobilität und Verkehr
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 12:12

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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