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Grundstücksangelegenheit - Umlegungsverfahren Kornelimünster West: Zuteilung von vier Baugrundstücken

FB 23/0333/WP18 · Entscheidungsvorlage

Grundstücksangelegenheit - Umlegungsverfahren Kornelimünster West: Zuteilung von vier Baugrundstücken

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Beschluss

Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss genehmigt vorbehaltlich der Beschlussfassung durch den Umlegungsausschuss die Zuteilung der vier Baugrundstücke in Kornelimünster West, Wassily-Kandinsky-Straße, Max-Ernst-Straße, zu den in der Vorlage genannten Bedingungen.

Beschlussvorschlag

Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss genehmigt vorbehaltlich der Beschlussfassung durch den Umlegungsausschuss die Zuteilung der vier Baugrundstücke in Kornelimünster West, Wassily-Kandinsky-Straße, Max-Ernst-Straße, zu den in der Vorlage genannten Bedingungen.

Erläuterungen

Durch vorangegangene Zuteilungen verfügt die Stadt Aachen über keinen Einwurfswert und keinen Sollanspruch mehr in dem Umlegungsverfahren Kornelimünster West. Weitere Zuteilungen erfolgen daher zum Verkehrswert.

Der Umlegungsausschuss der Stadt Aachen wird der Stadt Aachen in einer Sitzung am 13.03.2025 diese vier Grundstücke


Gemarkung Kornelimünster, Flur 1, Nr. 1843, Wassily-Kandinsky-Straße, Fläche: 326 m².
Gemarkung Kornelimünster, Flur 1, Nr. 1844, Wassily-Kandinsky-Straße, Fläche: 315 m².
Gemarkung Kornelimünster, Flur 1, Nr. 1958, Max-Ernst-Straße, Fläche: 301 m²

Gemarkung Kornelimünster, Flur 1, Nr. 1959, Max-Ernst-Straße, Fläche: 295 m²


vorbehaltlich der Zustimmung des Wohnungs- und Liegenschaftsausschusses erschließungsflächenbeitragsfrei, erschließungsbaubeitragspflichtig und ausgleichsbetragspflichtig zuteilen. Der Zuteilungswert für die insgesamt 1237m² großen Grundstücke beträgt 513.355,00 Euro.

Der Anteil für die dauernde Pflege der im Bebauungsplan Nr. 812 der Stadt Aachen festgesetzten ökologischen Ausgleichsflächen, beträgt für die Zuteilungsgrundstücke dieser Zuteilung einmalig 1.855,50 Euro.

Nach den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 812 sind auf jedem der vier Grundstücke Einzel- oder Doppelhäuser mit maximal zwei Wohnungen zulässig. Die Doppelhaushälfte gilt generell als ein Gebäude. Aufgrund der Parzellierung ist eine Doppelhaushälfte angedacht.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

Investive Auswirkungen

Ansatz

2025

Fortgeschriebener Ansatz 2025

Ansatz 2026 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2026 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

PSP: 4-011301-914-6 (Umlegungsverfahren), SK 58110000

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2025

Fortgeschriebener Ansatz 2025

Ansatz 2026 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2026 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

50.000,00 €

563.355,00 €

50.000,00 €

50.000,00 €

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Die Summe der Zuteilungswerte in Höhe von 513.355,00 Euro ist bis zum 31.12.2025 durch FB 23 (Aufwand) im Zuge der internen Leistungsverrechnung bei FB 62 (Ertrag) zu verbuchen.

Im Zuge der internen Leistungsverrechnung ergibt sich für den FB 23 auf dem PSP-Element 4-011301-914-6 (Umlegungsverfahren), SK 58110000 ein Mehraufwand i.H.v. 513.355,00 €. Dieser Mehraufwand wird durch die Erhöhung des Ertrages, PSP-Element 1-090401-900-8 (Bodenordnung, Bewertung, Ortsbaurecht), SK 48110000, bei FB 62 gedeckt.

Der Anteil für die dauernde Pflege der im Bebauungsplan Nr. 812 der Stadt Aachen festgesetzten ökologischen Ausgleichsflächen, welche unmittelbar an das Telekomgrundstück (Gemarkung Kornelimünster, Flur 1, Flurstück 1412) angrenzen, beträgt für die Zuteilungsgrundstücke dieser Zuteilung einmalig 1.855,50 Euro, das sind 1,50 Euro/m².

Der Betrag für die dauernde Pflege der Ausgleichsflächen in Höhe von 1.855,50 Euro ist zugunsten der beim Fachbereich 36 eingereichten Haushaltsstelle (PSP 4-140101-920-9 / SK 52410000) ebenfalls bis zum 31.12.2025 fällig. Die Mittel hierfür werden seitens FB 23 über das PSP-Element 4-011301-902-5 (Nebenkosten für Kaufgeschäfte), SK 52910000 bereitgestellt. Durch die Bereitstellung dieses Betrages ist die Verpflichtung auf Kostenersatz für die dauernde Pflege dieser ökologischen Ausgleichsflächen für die Zuteilungsgrundstücke dieser Zuteilung abgelöst.

Sollten einzelne Grundstücke vorher durch die Stadt veräußert oder im Erbbaurecht vergeben werden, sind der jeweilige Zuteilungswert und der anteilige Pflegebetrag bereits mit der Zahlung des Kaufpreises bzw. der ersten Rate des Erbbauzinses fällig.


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Einstimmig

Für diesen Tagesordnungspunkt liegen noch keine Beratungsergebnisse vor.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2025-03-05 FB 23_0333_WP18 Grundstuecksangelegen SAO.pdf

21.3.2025

1.9 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

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Ö 4
Sitzung
Sitzung des Wohnungs- und Liegenschaftsausschusses
Gremium
Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss
Datum
Di., 01.04.2025
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 23 - Fachbereich Immobilienmanagement
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 12:12

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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