26. März 2025 um 17:00, Bezirksamt AC-Brand
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Trinkbrunnen für Brand; hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 24.9.2024 Nr. 53/ WP 18 in der Bezirksvertretung Aachen-Brand

FB 61/1066/WP18 · Entscheidungsvorlage

Trinkbrunnen für Brand; hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 24.9.2024 Nr. 53/ WP 18 in der Bezirksvertretung Aachen-Brand

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Herr Bezirksbürgermeister Tillmanns teilt mit, dass die Verwaltung aus Krankheitsgründen hierzu heute keine Stellung nehmen könne.

Herr Auler von der CDU-BF macht darauf aufmerksam, dass schon im Jahr 2022 in der Bezirksvertretung Brand von der Bezirksfraktion Grüne der Antrag gestellt wurde, Trinkbrunnen in Brand zu installieren und dafür geeignete Standorte vorzuschlagen.

Seit März 2025 gebe es die EU-Trinkwasserrichtlinie, die Städte und Gemeinden verpflichtend vorschreibe, im öffentlichen Raum Trinkwasserabgabestellen als Bestandteil der Daseinsfürsorge zu installieren. Nun sei die Stadt Aachen in der Pflicht, diese Einrichtungen vorzuhalten.

Über die Vorlage sei er enttäuscht, da diese nur den Antrag aus 2022 wiedergebe. Er habe erwartet, dass sich die Verwaltung intensiver mit diesem Thema und mit der dazugehörigen Finanzierung beschäftigt. Er plädiert daher für eine Vertagung des Themas und bittet um einen mündlichen Vortrag der Verwaltung und Vorlage eines gesamtstädtischen Konzepts hierzu in einer der nächsten Sitzungen.

Herr Depenbrock von der Grünen-BF ist der Meinung, dass die Verwaltung das vorgelegte Konzept ohne Bevorzugung des Bezirkes Brand bearbeiten solle. Jeder Außenbezirk solle zunächst eine Trinkwasserstelle erhalten. Für Brand wäre der Marktplatz sinnvoll. Er könne sich dem Beschlussvorschlag der Verwaltung anschließen.

Herr Hellmann von der SPD-BF berichtet, dass seine Fraktion den vorliegenden Antrag ablehne. Eine sofortige Umsetzung der EU-Richtlinie sei nicht zwingend erforderlich. Allein die aufgelisteten Kosten bei fehlender Finanzierungsgrundlage sprächen gegen das Projekt. Gerade in Zeiten knapper Kassen, in denen beispielsweise Museen die Öffnungszeiten reduzieren müssten, sei kein Geld für solche Investitionen da. Er appelliere an die Eigenverantwortung der Menschen, sich an heißen Tagen etwas Wasser mitzunehmen.

Herr Auler macht darauf aufmerksam, dass die Trinkbrunnen Teil des Hitzeaktionsplanes seien und die Umsetzung seit dem 1. Januar Pflicht sei. Seinen Recherchen nach hätten auch andere europäische Städte Trinkbrunnen bereits installiert. In Paris koste ein solcher Brunnen lediglich

290 €. Er macht darauf aufmerksam, dass hier für Mobilitätsmaßnahmen, beispielsweise rote Fahrbahnmarkierungen für Fahrräder, wesentlich mehr Geld ausgegeben worden sei als für Trinkbrunnen.

Ratsherr Palm von der AFD teilt die Auffassung der SPD-BF und lehnt den Antrag ebenfalls ab. Er macht darauf aufmerksam, dass heute über den vorliegenden Antrag eine Empfehlung abzugeben sei, da der Planungsausschuss hierüber im Mai entscheiden werde.

Frau von Eckardstein von der Grünen-BF erklärt, dass es in Aachen bereits drei Trinkbrunnen gebe. Dies seien der Möschbrunnen am Münsterplatz, der Brunnen im Elisengarten an der Ursulinerstraße und ein Brunnen/eine Wasserstelle im Verwaltungsgebäude Lagerhausstraße. Der Brunnen an der Ursulinerstraße sei aber in der Praxis nicht auffindbar. Da die Kosten sehr hoch seien und die Bereitstellung von Wasser wichtig sei, biete sich das System „Free Refill“ an. Dies sei ein freiwilliges System des Einzelhandels und Gewerbes, Menschen kostenlos Trinkwasser in deren Räumen anzubieten. Dies könne man durch Werbung noch ausweiten.

Frau Müller von der SPD-BF wünscht auch die Einbeziehung von Geschäften und empfiehlt, in den Bezirksämtern Wasserspender aufzustellen.

Herr Bezirksbürgermeister Tillmanns macht darauf aufmerksam, dass sich der Beschlussvorschlag in der Vorlage auf ein Konzept beziehe, welches aber gar nicht beigefügt sei. Dies solle in der nächsten Sitzung vorgestellt werden. Dazu solle der Punkt in der nächsten Sitzung noch einmal auf die Tagesordnung genommen werden. Trotzdem lässt er über den Beschluss abstimmen.

Beschluss

Die Bezirksvertretung Brand nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Planungsausschuss, die Verwaltung zu beauftragen, zu prüfen, unter welchen Konditionen die Stadt die Betreiberverantwortung zu Umsetzung, Unterhaltung und Wartung von Trinkwasserspendern im Sinne des vorliegenden Konzeptes übernehmen kann.

Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Brand nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Planungsausschuss, die Verwaltung zu beauftragen, zu prüfen, unter welchen Konditionen die Stadt die Betreiberverantwortung zu Umsetzung, Unterhaltung und Wartung von Trinkwasserspendern im Sinne des vorliegenden Konzeptes übernehmen kann.

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung zu prüfen, unter welchen Konditionen die Stadt die Betreiberverantwortung zu Umsetzung, Unterhaltung und Wartung von Trinkwasserspendern im Sinne des vorliegenden Konzeptes übernehmen kann.

Erläuterungen

Anlass

Im September 2024 ist der Antrag der CDU-Bezirksfraktion Aachen-Brand „Trinkbrunnen für Brand“ (s. Anlage 1) bei der Stadt Aachen eingegangen. Konkret geht es um die Errichtung von mindestens drei Trinkbrunnen an ausgewählten Orten in Brand auch ohne die Realisierung eines gesamtstädtischen Konzeptes. Die Notwendigkeit dazu sieht die CDU-Fraktion zum einen darin, dass Brand als betroffener Bezirk im Hitzeaktionsplan identifiziert wurde, zum anderen in der Novellierung des Wasserhaushaltsgesetzes, durch die Zugang zu Trinkwasser im öffentlichen Raum seit Januar 2023 im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge zu leisten ist.

Hintergrund / Bisherige Schritte

Im Jahr 2022 hat die Verwaltung der Politik ein gesamtstädtisches Konzept vorgelegt (Vorlage FB 61/10343/WP18). Es beinhaltet städtebaulich-gestalterische und funktionale Rahmenbedingungen und Kriterien für eine qualifizierte Standortsuche von Trinkwasserspendern im Stadtgebiet. Technische und hygienische Anforderungen an das Modell eines Trinkwasserspenders sowie infrastrukturelle Anforderungen und Kriterien an mögliche konkrete Standorte ergänzen das Konzept.

Darüber hinaus wurde eine Lösung für die Betreiberverantwortung in Kooperation mit der STAWAG / Regionetz GmbH vorgestellt. Diese kann demnach für neu zu erstellende netzgebundene Trinkwasserspender im öffentlichen Raum Anschlusserstellung und Einbau sowie die anschließende umfassende Betreiberverantwortung nach VDI 3810 für ein gemeinsam festgelegtes Trinkwasserspendermodell im städtischen Auftrag übernehmen.

Bei der Auswahl eines geeigneten Modells sollen, wie auch im Ratsantrag der CDU-Fraktion Brand gefordert, u. a. eine gute Nutzung des Wasserstrahls im Sinne der Barrierefreiheit ebenso gewährleistet sein wie die Möglichkeit der Befüllung von persönlichen Trinkwasserflaschen.

Im Konzept vorgesehen sind zwei (neue) Trinkwasserstelen in Aachen-Innenstadt sowie jeweils eine Stele pro Bezirk.

Geprüft wurde auch die Qualifizierung von Möschebrunnen, Brunnen an der Hotmannspief und der Trinkwasserstele am Elisengarten zu Trinkwasserbrunnen. Das Gebäudemanagement der Stadt Aachen hat die Qualifizierung zwischenzeitlich durchgeführt und betreibt seit 2023 die drei o.g. Brunnen als Trinkwasserbrunnen im öffentlichen Raum.

Kostenschätzung 2022 für Errichtung und Betrieb netzwassergebundener Trinkwasserspender

In der Kostenschätzung (Stand 2022) wurden folgende Kosten ermittelt:

einmalige Kosten

(Beschaffung einer neuen Trinkwasserstele, Einbau- und Anschlusskosten)ca. 13.500 Euro

Jährliche Betriebskosten / Trinkwasserstele / Saison (Ostern-Oktober)ca. 11.500 Euro

Die Betreiberverantwortung umfasst im Wesentlichen folgende jährliche Leistungen

  • Regelmäßige Säuberung / Spülung der Trinkwasserspender (72-Stunden-Sichtkontrollen)
  • regelmäßige mikrobiologische Beprobung und Untersuchung gem. Trinkwasserverordnung
  • jahreszeitlich festgelegtes An- und Ausschalten der Trinkwasserspender / Saisonumrüstung
  • Wartung, Instandhaltung sowie Reparaturen
  • Übernahme der Verkehrssicherungspflicht.

Angesichts der Höhe insbesondere der jährlichen Betriebskosten äußerten einige Politiker*innen mit Hinweis auf die haushalterische Gesamtsituation und Prioritätensetzung deutliche Bedenken. Eine Einplanung von finanziellen Mitteln für den Einbau bzw. Betrieb von neuen Trinkwasserstelen in den städtischen Haushalt erfolgte seitdem nicht.

Empfehlung der Verwaltung zu den nächsten Schritten

Die Verwaltung empfiehlt zunächst die Errichtung und den Betrieb finanziell zu klären, bevor weitere Zeitressourcen in die Suche und Planung von Standorten fließen.

In Anbetracht der Bedenken, die gegenüber den o.g. Kosten externer Anbieter zur Übernahme der Betreiberverantwortung geäußert wurden, empfiehlt die Verwaltung alternativ zu prüfen unter welchen Konditionen und zu welchen Kosten der Betrieb dieser Trinkwasserstelen durch die Stadt selbst übernommen werden könnte.

Auf dieser Basis könnte die Politik entscheiden, wie sie hinsichtlich des Gesamtprojekts weiter verfahren möchte.

Eine isolierte Betrachtung von Stadtbezirken empfiehlt die Verwaltung nicht. Es sollte eine gesamtstädtische Lösung gefunden werden.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

X

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

X

nicht bekannt

Kommentar

Herstellung und (Ein-)Bau der Trinkbrunnen erzeugen CO2-Emissionen. Sie stehen einer erwünschten CO2-Einsparung durch Reduzierung von Trinkflaschen / -gefäßen entgegen.

Abstimmungsergebnis

Mehrheitlich bei 3 Gegenstimmen
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2025-03-05 FB 61_1066_WP18 Trinkbrunnen fuer Bra SAO.pdf

12.3.2025

1.2 MB

Metadaten

TOP
Ö 5
Sitzung
Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Brand
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Brand
Datum
Mi., 26.03.2025
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 12:12

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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