26. März 2025 um 17:00, Bezirksamt Kornelimünster-Walheim
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Beantragung von Fördermitteln zum Ausbau von Carsharing-Diensten in Aachen (FöRi-MM)

FB 68/0157/WP18 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Hierzu begrüßt Herr von Thenen seitens der Verwaltung sehr herzlich Frau Scholtes, Teamleiterin des Teams„Mobilitätsmanagement“ der Abteilung FB 68/300 „Konzeptionelle Planung und Mobilität“ des FachbereichesMobilität und Verkehr. Er fragt sie, ob sie die Verwaltungsvorlage hier noch einmal in Gänze vorstellen möchte oder auch alternativ die Fragen der Bezirksvertreter*innen beantworten möchte.

Er betont vorher, dass die Vorlage selbst natürlich von diesen sorgfältig zur Kenntnis genommen wurde. Nach seiner Auffassung obliegt es jetzt der Bezirksvertretung, zum einem überhaupt ein positives Votum zum Ausbau von Carsharing-Diensten im Ortsteil Walheim zu treffen und zum anderen insbesondere eine Entscheidung da-rüber zu beschließen, ob die 2. Station entweder am Standort Prämienstraße 57 (unmittelbare Nähe zum Ja-kob-Büchel-Haus oder in der Prämienstraße 86a (mittelbare Nähe zum Kreisverkehr Prämienstraße/Albert-Einstein-straße/Schmithofer Straße) realisiert wird. Danach erteilt Herr von Thenen Frau Scholtes das Wort.

Frau Scholtes teilt mit, dass sie keinen Vortrag vorbereitet hat. In der Vorlage selbst sind nach ihrer Auffassung alle entscheidungsrelevanten Fakten enthalten. Der Fachbereich geht davon aus, dass Carsharing-Angebote außerhalb städtischer Ballungszentren sich zumindest nicht in der Anfangsphase kostendeckend realisieren lassen. Aufgrund der aktuell bestehenden Fördermöglichkeiten durch Landesmittel möchte man daher jetzt seitens der Verwaltung den Ausbau der Carsharing-Angebote in den Außenbezirken beschleunigen. Das Land hat Mittel für insgesamt 5 Stationen im gesamten Stadtgebiet bewilligt.

In der Sitzung der hiesigen Bezirksvertretung am 20. März 2024 (damaliger Tagesordnungspunkt 7 „Mobilstati-onen in Kornelimünster/Walheim…“) wurden die beiden heute noch einmal favorisierten Standorte in der Mon-tebourg-Straße sowie in der Prämienstraße als geeignete Möglichkeiten seitens der Verwaltung vorgeschla-gen.

Der vorgeschlagene Platz in der Montebourgstraße dürfte wohl als geeignet erscheinen. Bei der Einrichtung eines entsprechenden Angebotes in der Prämienstraße sind zwei unterschiedliche Standorte, einmal Nr. 57 sowie alternativ Nr. 86a, möglich.

Herr Jumpers stellt fest, dass die hinter dem Jakob-Büchel-Haus befindliche Wiese regelmäßig (mindestens dreimal jährlich) als Festwiese von den Ortsvereinen genutzt wird. In Absprache mit den dortigen Vereinsvertre-ter*innen erklärt er, dass wohl eine Ausweisung der beiden Carsharing-Plätze am geeignetsten bei den jetzt schon als Parkplätze ausgewiesenen Flächen unmittelbar am Jakob-Büchel-Haus sei. In der Montebourgstra-ße erscheint ihm eine Ausweisung der beiden Plätze in unmittelbarer Nähe zu dem noch zu bauenden Kreis-verkehr mit dem Albert-Einstein-Straße am geeignetsten.

Herr Gilles fragt Frau Scholtes, ob bei den beiden vorgeschlagenen Alternativstandorten auch eine spätere Aufrüstung zu einer Elektrofahrzeug-Station möglich ist. Sie erklärt dazu, dass grundsätzlich bei der Erstinbe-triebnahme einer Carsharing-Station zunächst einmal die Frage im Vordergrund steht, inwieweit die neue Sta-tion von den Einwohner*innen tatsächlich genutzt wird. Daher kann sie diese konkrete Frage heute Abend nicht verbindlich beantworten.

Herr Krott sieht eine eventuelle zukünftige Aufwertung der Station auf der städtischen Parkfläche am Jakob-Büchel-Haus realistischer an als im Bereich der unmittelbar am öffentlichen Straßenraum vorhandenen Park-flächen. Er möchte hier erwähnen, dass der ursprüngliche Antrag der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung vom 13. Mai 2022 zur Errichtung von Carsharing-Angeboten im einwohnerstärksten Ort im Stadtbezirk stammt. Er ist froh, dass mit der heutigen Verwaltungsvorlage in dieser Sache etwas passiert. Seine Fraktion kann sich mit den heute vorgeschlagenen Standorten einverstanden erklären.

Herr von Thenen möchte zunächst festhalten, dass die beiden Plätze am Jakob-Büchel-Haus westlich auf dem kleinen Parkplatz gemeint sind, und ausdrücklich nicht hinter dem Jakob-Büchel-Haus. Er selbst ist überzeugt, dass sich beim erhofften Erfolg dieses Projektes sehr schnell die Frage nach einer Umstellung auf Elektro-Fahrzeuge stellen wird. Er bittet Frau Scholtes um Auskunft, ob der geplante Standort am Hochhausring ent-sprechend aufgerüstet werden kann. Insbesondere bittet er sie um Bezifferung der dann zusätzlich entstehen-den Kosten.

Frau Scholtes berichtet, dass zum heutigen Zeitpunkt darüber seitens der Verwaltung keine Antwort gegeben werden kann. Der Bezirksbürgermeister bittet sie, diese Fragestellung zu prüfen und baldmöglich zu beantwor-ten. Insbesondere weist er im Hinblick auf die zukünftige mögliche Realisierung des Kreisverkehrs an diesem Standort darauf hin, dass dieser Umbau bereits jetzt bei der Planung berücksichtigt werden sollte, um spätere Verlegungen und/oder Umbauten, die natürlich weitere Kosten verursachen würden, zu vermeiden.

Herr Hoffner fragt Frau Scholtes konkret nach Planungen für die Installation von E-Bike-Sharing-Stationen in Walheim, die ja bevorzugt gemeinsam mit dem Carsharing-Angebot an einem Standort angeboten werden sollten.

Frau Bastian weist darauf hin, dass sie auf dem Weg zur heutigen Sitzung im Lokalradio einen kurzen Bericht über die mögliche Einrichtung von Carsharing-Angeboten in Walheim gehört hat. Sie fragt Frau Scholtes, ob in dieser Angelegenheit bereits mit der STAWAG Gespräche stattgefunden haben. Diese bestätigt, dass natürlich im Verlauf eines Projektes Abstimmungen mit der STAWAG erfolgen, die dann im weiteren Verlauf entspre-chende Anträge auf Sondernutzung bei der Stadt stellt.

Da sie dieses Projekt nicht selbst leitet, sondern heute Abend die Vertretung für die Kollegin übernommen hat, kann sie zu dieser Frage nicht Stellung beziehen. Sie selbst geht davon aus, dass solche Abstimmungsprozes-se aufgrund der Vielzahl bereits erfolgreich abgeschlossener Projekte mittlerweile zum Tagesgeschäft gehö-ren, die routiniert bearbeitet werden.

Frau Nußbaum möchte noch einmal die Frage von Herrn Gilles aufgreifen. Hier hat Frau Scholtes vorhin ge-antwortet, dass sie davon ausgeht, dass eine eventuell spätere Aufrüstung der herkömmlichen Stationen in eine mit eine mit Elektro-Infrastruktur inklusive einer Ladesäule kein Problem darstellt. Sie fragt, ob dies auch auf dem vergleichbar kleinen Parkplatz am Jakob-Büchel-Haus sichergestellt ist.

Frau Scholtes erläutert hierzu, dass für die Errichtung einer Ladesäule ja keine riesige Fläche zur Verfügung stehen muss. Dies ist jedoch für sie zurzeit ein nachgeschaltetes Thema. Zunächst geht es darum, im Ortsteil Walheim überhaupt Carsharing-Optionen anzubieten. Erst wenn sich hier später eine nennenswerte Nachfrage kristallisiert, kann man über eine mögliche Umstellung entscheiden. Bisher ist noch keine einzige Carsharing-Station außerhalb der Umweltzone mit Elektro-Fahrzeugen ausgestattet worden.

Frau Bastian regt die Prüfung der Frage an, ob man bei der 2. Option nicht an die Bewohner*innen des an-grenzenden Wohngebietes gedacht hat. Frau Scholtes betont, dass man sich seitens der Verwaltung sehr in-tensiv mit möglichen Standorten beschäftigt hat. Die heute vorgestellten Standorte sind auch nach ihrer Auffas-sung die bestmöglichen Kompromisse unter Berücksichtigung vielfältiger Aspekte.

Herr Jumpers berichtet ergänzend zu der Frage nach dem Platzbedarf, dass die auf seinem Betriebsgelände befindliche Ladesäule lediglich eine Fläche von 30 x 40 Zentimeter bei einer Höhe von 1,20 Meter benötigt.

Da keine weiteren Fragen gestellt oder auch Wortmeldungen gewünscht werden, formuliert Herr von Thenen zur Klarstellung einen leicht erweiterten Beschlussvorschlag. Da seitens der Bezirksvertreter Zustimmung sig-nalisiert wird, stellt er diesen zu Abstimmung.

Beschluss

Die Bezirksvertretung Kornelimünster-Walheim beschließt beide Standorte in Walheim (Hochhausring und Prämienstraße 57) und empfiehlt dem Mobilitätsausschuss vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts 2025, die Verwaltung mit der Durchführung eines geeigneten Vergabeverfahrens für die zugeordneten Carsharing-Stellplätze und der Einrichtung der beschlossenen Carsharing-Stationen im öffentlichen Straßenraum zu beauftragen.

Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte beschließt den Standort in Preuswald (Reimser Straße) und empfiehlt dem Mobilitätsausschuss vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts 2025, die Verwaltung mit der Durchführung eines geeigneten Vergabeverfahrens für die zugeordneten Carsharing-Stellplätze und der Einrichtung der beschlossenen Carsharing-Stationen im öffentlichen Straßenraum zu beauftragen.

Die Bezirksvertretung Haaren beschließt beide Standorte in Verlautenheide (Endstraße und Großheidstraße) und empfiehlt dem Mobilitätsausschuss vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts 2025, die Verwaltung mit der Durchführung eines geeigneten Vergabeverfahrens für die zugeordneten Carsharing-Stellplätze und der Einrichtung der beschlossenen Carsharing-Stationen im öffentlichen Straßenraum zu beauftragen.

Die Bezirksvertretung Kornelimünster-Walheim beschließt beide Standorte in Walheim (Hochhausring und Prämienstraße 57) und empfiehlt dem Mobilitätsausschuss vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts 2025, die Verwaltung mit der Durchführung eines geeigneten Vergabeverfahrens für die zugeordneten Carsharing-Stellplätze und der Einrichtung der beschlossenen Carsharing-Stationen im öffentlichen Straßenraum zu beauftragen.

Der Mobilitätsausschuss beauftragt die Verwaltung, vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts 2025, mit der Ausschreibung der zehn zugeordneten Carsharing-Stellplätze an 5 Stationen im öffentlichen Straßenraum.

Erläuterungen

Carsharing ist ein wichtiger Bestandteil des Aachener Mobilitätsangebots und insbesondere im innerstädtischen Teil Aachens seit vielen Jahren etabliert. Dabei eröffnet das Carsharing-Angebot den Bürger*innen der Stadt neue Möglichkeiten bei der Wahl ihrer Verkehrsmittel. Auf diese Weise reduziert Carsharing die Abhängigkeit vom eigenen Auto und verbessert die Mobilität von Menschen, die keinen Zugang zu einem eigenen Auto haben. Neben den Vorteilen für den Einzelnen entlastet Carsharing auch den städtischen Verkehr insgesamt, insbesondere durch den geringeren Flächenbedarf für den ruhenden Verkehr.

Der aktuelle Carsharing-Betreiber stellt derzeit 232 Carsharing-Fahrzeuge an 66 Stationen zur Verfügung. Das heißt, rein rechnerisch kommen aktuell 979 erwachsene Einwohner*innen auf ein Carsharing-Fahrzeug. Gemäß den im Januar 2025 beschlossenen Sharing-Leitlinien der Stadt Aachen soll der Ausbau des Carsharing-Angebots mit dem Ziel einer Zielversorgung von einem Carsharing-Fahrzeug für 500 erwachsene Einwohner*innen bis zum Jahr 2030 erfolgen. Dazu wurde eine Bedarfsermittlung für das Stadtgebiet vorgenommen. Abseits der Durchschnittswerte ist die Verteilung der Stationen im Stadtgebiet sehr ungleichmäßig, denn 88 % der Carsharing-Fahrzeuge sind im Stadtbezirk Aachen-Mitte stationiert. Die Hälfte der Stationen aus dem Bezirk Aachen-Mitte befindet sich zudem innerhalb des Alleenrings. Im Gegensatz dazu stehen den Einwohner*innen der städtischen Außenbezirke deutlich weniger Carsharing-Fahrzeuge zur Verfügung. In den statistischen Bezirken Haaren, Walheim und Hangeweiher haben zum Beispiel weniger als 20 % der dortigen erwachsenen Bevölkerung in einem Umkreis von 300 Metern Zugang zu einer Carsharing-Station (siehe Anlage 1). Das Carsharing-Angebot ist im Verhältnis zur Einwohnerzahl relativ gering. Die Entfernung zwischen zwei bestehenden Carsharing-Stationen beträgt in den betroffenen Gebieten in der Regel über einen Kilometer.

Förderantrag zum Carsharing-Ausbau in Aachen

Mit dem Ziel der Verbesserung der Versorgungsquote in den Außenbezirken wurden im Jahr 2024 förderfähige Carsharing-Standorte in den derzeit weniger versorgten Außenbezirken identifiziert und ein Förderantrag im Rahmen der Förderrichtlinie Mobilitätsmanagement Carsharing-Dienste (FöRi-MM Nr. 9.1) gestellt.

Laut der Förderrichtlinie können Carsharing-Dienste gefördert werden, sofern

  • es sich um ein stationsbasiertes Carsharing handelt.
  • Fahrzeuge im öffentlichen Raum zur Nutzung gegen ein Entgelt zur Verfügung gestellt werden.
  • sich innerhalb eines Mindestabstands von einem Kilometer kein weiterer Anbieter befindet.
  • an den Stationen verschiedene Fahrzeuggrößen verfügbar sind.
  • die Buchung der Fahrzeuge barrierefrei über ein Online-Buchungssystem und mindestens über eine alternative Art möglich ist.
  • eine Reservierung mit einer Vorlaufzeit von mindestens sieben Tagen möglich ist.
  • der Transport von Kindern und Kleinkindern (inkl. Vorhaltung von Kindersitzen/Rückhaltevorrichtungen) möglich ist.

Gefördert wird die Fehlbedarfsfinanzierung für zwei Fahrzeuge pro Station in den ersten drei Betriebsjahren, um einen Anreiz für eine Etablierung eines Angebots und dessen längerfristigen Betrieb zu setzen. Der Höchstbetrag der Zuwendung je Kalenderjahr und Fahrzeug darf 5.000 Euro nicht überschreiten. Der geförderte Betrieb ist beabsichtigt über den Zeitraum von Januar 2026 bis Dezember 2028, beginnend mit der voraussichtlichen Einrichtung der Stationen Anfang 2026.

Im Januar 2025 bestätigte die Bezirksregierung Köln eine potenzielle Förderung für bis zu fünf Carsharing-Stationen mit je zwei Fahrzeugen. Mit der Förderung sollen die Standorte Verlautenheide Endstraße, Verlautenheide Großhausstraße, Preuswald, Walheim Hochhausring und Walheim Prämienstraße eingerichtet werden. Ein Bewilligungsbescheid wird erwartet.

Ziel des Vorhabens

Durch die Förderung soll der Ausbau von Carsharing-Diensten in bisher wenig versorgten Gebieten gezielt vorangetrieben werden. So kann eine größere Anzahl von Menschen im Bedarfsfall auf ein Kraftfahrzeug zurückgreifen, wodurch die Unabhängigkeit vom privaten Pkw-Besitz gefördert wird. Empirische Studien belegen zudem, dass sich durch die Verfügbarkeit von Carsharing der Anteil der mit dem Umweltverbund zurückgelegten Wege erhöht. Außerdem soll das Angebot auch in die movA-App integriert werden. Zusammengefasst steigert sich die Verfügbarkeit eines Kfz im Umfeld der geplanten Stationen und die Mobilitätswende wird vorangetrieben.

Standorte

Die Stationen sind auf einer bereits versiegelten öffentlich zugänglichen Fläche zu errichten. Der jeweils gewählte Standort sollte idealerweise Platz für zwei Carsharing-Fahrzeuge bieten und sich in der Nähe einer Bushaltestelle befinden.

Bei der Auswahl der Standorte wurden folgende Kriterien berücksichtigt:

  • vorhandene Parkfläche
  • im öffentlichen Straßenraum
  • mindestens ein Kilometer Entfernung zu einer bestehenden Carsharing-Station (Fördervoraussetzung)
  • gute Sichtbarkeit
  • gute ÖPNV-Verbindung

Auf Basis der zuvor genannten Kriterien wurden sechs potenzielle Standorte identifiziert (siehe Anlage 1). Eine detaillierte Beschreibung der Standorte ist in der Anlage 2 zu finden.

Standort 1: Verlautenheide – Endstraße

Standort 2: Verlautenheide – Großheidstraße

Standort 3: Walheim – Hochhausring (auf dem Parkplatz an der Bushaltestelle Hochhausring)

Standort 4: Option 1: Walheim – Prämienstraße 57

Option 2: Walheim – Prämienstraße 86a

Standort 5: Preuswald - Reimser Straße

Kosten und Finanzierung

Die Einrichtung der Carsharing-Stationen obliegt dem Carsharing-Anbieter. Die damit verbundenen Einrichtungs- und Betriebskosten werden somit vom Carsharing-Anbieter getragen. Für die Einrichtung von Carsharing-Stationen ist in der Regel kein investiver Aufwand erforderlich. Allerdings kann es sein, dass sich einzelne Stationen in den ersten Jahren nicht aus den generierten Einnahmen tragen. In diesem Fall ermöglicht die FöRi-MM den Ausgleich des Fehlbedarfs bzw. die Garantie des benötigten Mindestumsatzes in einer Höhe von bis zu 5.000 EUR pro Fahrzeug pro Jahr in den ersten drei Jahren.

Zum Haushalt 2025 wurde unter PSP-Element 4-120201-933-1 "Projekt Carsharing-Ausbau (FöRi MM)" zunächst das ursprünglich beantragte Fördervolumen eingeplant. Die Ansätze wurden dann auf die in Aussicht gestellte Bewilligung angepasst mit Ausgaben in Höhe von 136.200 € bei gleichzeitiger 100%-Förderung in gleicher Höhe.

Die Verteilung der Mittel wurde gemäß dem Finanzierungsplan auf 50.000 € (2026), 50.000 € (2027) und 36.200 € (2028) geplant. Spätestens für das Jahr 2028 wird davon ausgegangen, dass sich der Fehlbedarf reduziert, weswegen eine geringere Fördersumme für dieses Jahr zur Verfügung steht.

Fazit und weitere Vorgehensweise

Die Verwaltung empfiehlt auf Basis der Bedarfsermittlung die Errichtung der fünf förderfähigen Carsharing-Stationen.

Gemäß dem Straßen- und Wegegesetz Nordrhein-Westfalen sowie dem Carsharing-Gesetz ist für neue Stationen im öffentlichen Straßenraum ein transparentes und diskriminierungsfreies Vergabeverfahren erforderlich. Unter der Voraussetzung der Erfüllung der festgelegten Eignungskriterien wird dem ausgewählten Carsharing-Anbieter gemäß der beschlossenen Sharing-Leitlinie für einen Zeitraum von acht Jahren eine Sondernutzungserlaubnis erteilt. Die Stadt Aachen vergibt den Betrieb im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens an einen Carsharing-Dienstleister auf Basis der Kriterien Preis (niedrigstes prognostiziertes Betriebsdefizit) und Kommunikations- und Marketingkonzept. Das Ziel dieser Maßnahme besteht darin, den weiteren Betrieb der Stationen auch nach Ende des Förderzeitraums zu gewährleisten. Die Verwaltung bereitet für die fünf ausgewählten Standorte ein geeignetes Vergabeverfahren vor.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

2025

Fortgeschriebener Ansatz 2025

Ansatz 2026 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2026 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

PSP-Element 4-120201-933-1 "Projekt Carsharing-Ausbau (FöRi MM)

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2025*

Fortgeschriebener Ansatz 2025

Ansatz 2026 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2026 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

-130.0000

-50.000

-221.000

-86.200

0

0

Personal-/

Sachaufwand

130.0000

50.0000

221.000

86.200

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

* Haushaltsansatz Entwurf 2025,

Die Ansätze wurden im Rahmen der 2. Veränderungsnachweisung im Haushaltsplan angepasst.


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Der Verkehr trägt in Nordrhein-Westfalen zum Ausstoß des klimaschädlichen Kohlenstoffdioxids (CO2) bei. Um den CO2-Ausstoß bis 2030 um mindestens 55 Prozent[1] zu reduzieren und die Klimaschutzziele der Stadt Aachen zu erreichen, muss unter anderem der Autoverkehr in Stadt und Land ein Fünftel reduziert und dem Fuß- und Radverkehr mehr Raum gegeben werden. Laut dem Bundesverband Carsharing ermöglicht das Carsharing-Angebot eine erhebliche Verkehrsentlastung. Ein Carsharing-Fahrzeug ersetzt nachweislich bis zu 10 private Pkw [2]. In innenstadtnahen Wohngebieten kann die Ersetzungsquote noch höher liegen.

[1]Stadt Aachen, Lagebericht Mobilität 2021, Verkehrsentwicklungsplanung Aachen

[2]Bundesverband Carsharing, Fact Sheet Carsharing in Deutschland (https://carsharing.de/sites/default/files/uploads/presse/CS_Statistik24/240227_carsharing_statistik.pdf)

Abstimmungsergebnis

Einstimmig
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2025-02-12 FB 68_0157_WP18 Beantragung von Foerd SAO.pdf

4.3.2025

9.7 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 5
Sitzung
Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
Datum
Mi., 26.03.2025
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 68 - Mobilität und Verkehr
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 12:12

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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