9. April 2025 um 17:00, Rathaus
TOP 7Öffentlich

Einführung der Bezahlkarte für Leistungsempfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

FB 56/0596/WP18 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Ratsherr Deumens (Die Linke) berichtet in seiner Funktion als Ausschussvorsitzender, dass der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie in seiner Sitzung am 03.04.2025 einen mehrheitlichen Empfehlungsbeschluss an den Rat getroffen habe. Im Folgenden möchte er für die Fraktion Die Linke zu dieser Angelegenheit Stellung nehmen. Er sehe der aktuellen Entwicklung mit einer verschärften Migrationspolitik mit Besorgnis entgegen. Hilfseinrichtungen für Geflüchtete, wie z.B. das Café Zuflucht, stehen zunehmend unter Druck und das Wort „Willkommenskultur“ gerate immer mehr in Vergessenheit. Wie auch bereits in vergangenen Diskussionen ausgeführt, erachte die Fraktion Die Linke die Bezahlkarte für diskriminierend und inhuman. Darüber hinaus sei die Einführung der Bezahlkarte für die Kommunen mit einem erheblichen Aufwand verbunden. Er freue sich, wenn durch den heutigen Beschluss, mit dem sich gegen die Einführung der Bezahlkarte ausgesprochen werde, ein Zeichen in Richtung Willkommenskultur in Aachen gesetzt werde.

Ratsfrau Braun (GRÜNE) stimmt den Ausführungen von Ratsherrn Deumens zu. Die Bezahlkarte biete keinerlei Vorteile und die Bekämpfung von Schlepperstrukturen sowie die Vermeidung von Überweisungen in das Herkunftsland beruhe nicht auf Fakten, sondern diene lediglich als Vorwand für die Einführung der Bezahlkarte. Aus ihrer Sicht solle stattdessen die Möglichkeit für legale und sichere Fluchtwege geprüft werden. Sie bedaure, dass die Einführung der Bezahlkarte auf Bundesebene umgesetzt werden soll und hinterfrage den damit verbundenen Verwaltungsaufwand. Sie betont, dass durch die Bezahlkarte die Teilhabe an der Gesellschaft massiv eingeschränkt werde, insbesondere auch für Geflüchtete unter 18 Jahren, die keine eigene Karte erhalten sollen.

Aachen sei eine vielfältige Stadt, mit dem Ziel der Integration und Teilhabe durch viele verschiedene Projekte und sie wünsche sich, dass diese Stärke mit dem heutigen Beschluss untermauert werde.

Ratsfrau Koentges (SPD) teilt mit, dass auch die SPD-Fraktion dem Beschluss zustimmen und sich somit gegen die Einführung der Bezahlkarte in Aachen aussprechen werde. Neben verschiedenen Umsetzungsproblemen

und einem Mehraufwand für die Verwaltung, stelle die Bezahlkarte aus Sicht der SPD-Fraktion eine Form der Diskriminierung und Stigmatisierung dar. Auch sehe die Fraktion keinen Hinweis auf flächendeckende Missbräuche von Sozialleistungen in der Vergangenheit, die einen solch tiefgreifenden Eingriff in die Rechte der Geflüchteten rechtfertigen. Das Land habe keine einheitliche Regelung getroffen und die Verantwortung an die Kommunen abgegeben. Die Sorge von Einzelnen, dass Aachen durch die Ablehnung der Bezahlkarte vermeintlich attraktiver werde sei unbegründet, da sich auch bereits andere Städte in Nordrhein-Westfalen, wie z.B. Bonn, Düsseldorf und Münster für die Opt-Out Regelung ausgesprochen haben. Sie freue sich, wenn mit dem heutigen Beschluss ein Zeichen gegen Diskriminierung gesetzt werde.

Ratsherr Tillmanns (CDU) führt aus, dass auch die CDU-Fraktion ihre Meinung zu der Bezahlkarte nicht geändert habe und mit dem heutigen Beschluss gegen die Opt-Out Regelung stimmen werde. Er bedaure, dass im Land Nordrhein-Westfalen und somit auch für die Städteregion Aachen keine einheitliche Regelung bestehe und die Kommunen somit unterschiedliche Entscheidungen hinsichtlich der Einführung treffen. Dies sei ein völlig falsches Signal, das allerdings aktuell nicht zu ändern sei. Bei der Entscheidung über die Einführung der Bezahlkarte handele es sich um einen politischen Abwägungsprozess, im Rahmen dessen für die CDU-Fraktion der Versuch im Vordergrund stehe, das Schleusertum einzugrenzen und zu verhindern. Auch wenn hierbei Unsicherheiten bestehen, die gegebenenfalls nachjustiert werden müssen, so möchte die CDU-Fraktion diesen Weg bestreiten. Man sehe in der Bezahlkarte keine Form der Diskriminierung, sondern sei davon überzeugt, dass diese möglichst diskriminierungsfrei gestaltet worden sei.

Ratsherr Helg (FDP) erklärt, dass auch die FDP-Fraktion sich nach ausführlicher Abwägung für die Einführung der Bezahlkarte ausgesprochen und eine Abschaffung der landesweiten Opt-Out Regelung begrüßt hätte. Insbesondere erachte die Fraktion es als problematisch, dass keine einheitliche Regelung hinsichtlich der Einführung bestehe. Bereits zu Beginn des Jahres haben diverse Großstädte in Nordrhein-Westfalen, wie z.B. Düsseldorf, Münster, Leverkusen, Mönchengladbach und Dortmund die Bezahlkarte abgelehnt. In der Städteregion Aachen hingegen haben sich manche Kommunen für die Einführung der Bezahlkarte ausgesprochen. Es bleibe abzuwarten, welche Regelungen sich aus dem heute beschlossenen Koalitionsvertrag ergeben.

Ratsherr Mohr (AfD) bezieht sich auf die Aussage der GRÜNE-Fraktion, dass der Geldfluss ins Ausland nicht belegt werden könne. Dies sei nicht korrekt, denn die Bundesbank habe für das Jahr 2023 festgestellt, dass 830 Mio. Euro in Asylherkunftsländer und davon alleine 360 Mio. Euro nach Syrien transferiert worden seien. Er führt aus, dass im Ausland eine erhebliche Erwartungshaltung an die nach Deutschland eingewanderten Menschen bestehe, dass Gelder in die Heimatländer transferiert werden. Wenn diese Möglichkeit zum Geldtransfer ins Ausland nicht mehr vorhanden sei, entfalle der Erwartungsdruck und die Menschen seien finanziell besser aufgestellt. Somit sei die Bezahlkarte alles andere als inhuman und führe zu einer höheren Kaufkraft für die Flüchtlinge. Weiterhin sei die Bezahlkarte so ausgestaltet, dass für die Inhaber eine vollumfängliche Teilhabe am Leben ermöglicht werde. Auch das Schleppernetzwerk, das die illegale Migration fördere, werde entsprechend wirkungsvoll bekämpft. Aus den vorgenannten Gründen werde die AfD-Ratsgruppe sich für die Einführung der Bezahlkarte aussprechen. Der Verwaltungsaufwand sei überschaubar, der Nutzen sei erheblich, so dass die AfD-Ratsgruppe für die Einführung werben möchte. Insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass Aachen als Stadt ohne Bezahlkarte für Zuwanderungen innerhalb von Deutschland an Attraktivität gewinnen werde.

Ratsherr Szagunn (DIE Zukunft) nimmt Stellung zu der Aussage von Ratsherrn Mohr zu den Geldflüssen ins Ausland. Eine Bezifferung von Überweisungen in ein Land wie Syrien beinhalte keine Bestimmung über den Absender. Er betont, dass die Bezahlkarte diskriminierend und stigmatisierend sei. Zum einen schränke sie die Menschen in ihrem Einkaufsverhalten ein, da nicht alle Geschäfte die Karte akzeptieren und zum anderen sei nur ein geringer Bargeldbezug möglich. Aus diesen Gründen tendiere die Fraktion DIE Zukunft dazu, von der Opt-Out Regelung Gebrauch zu machen, solange dies möglich sei. Denn im Rahmen der Koalitionsbildung der Bundesregierung sei angekündigt worden, dass eine bundesweite Einführung der Bezahlkarte angedacht werde, verbunden mit der Sanktionierung im Falle eines Missbrauchs der Karte.

Ratsfrau Braun (GRÜNE) berichtet über eine Studie zu den Geldflüssen ins Ausland durch alle Migrant*innen, die in Deutschland leben. Diese belege, dass viele Gelder in die Herkunftsländer überwiesen werde. Es sei jedoch anzunehmen, dass Menschen, die in Deutschland arbeiten, erheblich mehr Geld für solche Überweisungen zur Verfügung haben als Menschen mit einem Regelsatz von 460 Euro.

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, lässt Oberbürgermeisterin Keupen sodann über den Beschlussvorschlag abstimmen.

Beschluss

Der Rat Stadt Aachen beschließt, rückwirkend ab dem 07.01.2025 (Inkrafttreten) von der Opt-Out Regelung des § 4 Bezahlkartenverordnung NRW-BKV NRW Gebrauch zu machen und die Leistungen nach dem AsylbLG im Regelfall nicht in Form der Bezahlkarte zu erbringen.

Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, rückwirkend ab dem 07.01.2025 (Inkrafttreten) von der Opt-Out Regelung des § 4 Bezahlkartenverordnung NRW-BKV NRW Gebrauchzu machen und die Leistungen nach dem AsylbLG im Regelfall nicht in Form der Bezahlkarte zu erbringen.

Der Rat Stadt Aachen beschließt, rückwirkend ab dem 07.01.2025 (Inkrafttreten) von der Opt-Out Regelung des § 4 Bezahlkartenverordnung NRW-BKV NRW Gebrauchzu machen und die Leistungen nach dem AsylbLG im Regelfall nicht in Form der Bezahlkarte zu erbringen.

Erläuterungen

Der Rat der Stadt Aachen hat in seiner Sitzung vom 09.10.2024 folgenden Beschluss gefasst: „ Die Einführung einer sogenannten Bezahlkarte für Geflüchtete bringt aus Sicht des Rates der Stadt Aachen keine Vorteile gegenüber der aktuellen Praxis der Stadt Aachen, jedoch viele Nachteile für die Nutzer*innen. Daher spricht sich der Rat der Stadt Aachen nachdrücklich dafür aus, die Einführung einer Bezahlkarte abzulehnen, falls die entsprechende Landesgesetzgebung das zulässt.“

Durch die Landesregierung wurde am 18.12.2024 das Gesetz zur Ausführung des Asylbewerberleistungsgesetztes geändert und auf dieser Grundlage trat zum 07.01.2025 die Verordnung zur flächendeckenden Einführung einer Bezahlkarte im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) vom 02.01.2025 (Bezahlkartenverordnung NRW-BKV NRW) in Kraft (Anlage 1)

Diese Verordnung enthält in § 4 eine Opt-Out Regelung. Die Gemeinde kann abweichend von den Regelungen in der Verordnung beschließen, dass die Leistungen nach dem AsylbLG im Regelfall nicht in Form der Bezahlkarte erbracht werden.

Der Beschluss des Rates vom 09.10.2024 erfüllt die formellen Bedingungen für die Anwendung der Opt-Out Regelung nicht. Die Entscheidung wurde vor Inkrafttreten der Bezahlkartenverordnung getroffen und kann daher keine wirksame Entscheidung im Sinne des § 4 Bezahlkartenverordnung sein. Es besteht daher die Notwendigkeit, dass der Rat erneut über die Anwendung der Opt-Out Regelung im Sinne des § 4 Bezahlkartenverordnung entscheidet.

Im Rahmen von Informationsveranstaltungen hat die Landesregierung im Januar die Kommunen über folgende wesentliche Punkte zur Bezahlkartenverordnung informiert:

  • Die Bezahlkarte findet Anwendung auf alle Leistungsbezieher nach dem AsylbLG, also für Grundleistungsbezieher und Analogleistungsbezieher. Ausnahmen sind nur für Erwerbstätige und Auszubildende möglich. Für Bestandsfälle gibt es eine Übergangsregelung bis zum 31.12.2025.
  • Die Bezahlkarte ist eine VISA Card. Die Verwaltung kann über ein Onlineportal die Karten anlegen und verwalten. Der Leistungsempfänger kann über eine App oder ein Onlineportal die Karte verwalten. Den Bargeldanteil kann der Leistungsempfänger kostenlos im Supermarkt abheben oder gegen eine Gebühr von 0,65 Euro an jedem Geldautomaten. Mit der Karte kann bundesweit überall dort gezahlt werden, wo eine Visa Card akzeptiert wird. Auch Online Einkäufe sind möglich. Gesperrt sind jedoch Geldtransferdienstleistungen in das Ausland, Glücksspielangebote und sexuelle Dienstleistungen.
  • Überweisungen von der Karte sind möglich und für den Leistungsberechtigten auch notwendig, da Zahlungen an z.B. Vermieter, Energieversorger, ASEAG, Vereine oder Handyprovider geleistet werden müssen. Die Überweisungen müssen jedoch von der Behörde erlaubt werden, da ansonsten der beabsichtigte Effekt, Zahlungen ins Ausland zu verhindern, nicht greifen würde. Die Kontrolle ist mit einer Blacklist (bestimmte Zahlungsempfänger werden gesperrt) oder einer Whitelist (Zahlungsempfänger werden freigeschaltet) möglich. Genauere Informationen von Seiten der Landesregierung fehlen noch, aber hier ist mit einem erheblichen Verwaltungsmehraufwand zu rechnen.
  • Die Kosten für die Nutzung der Bezahlkarte werden komplett durch das Land übernommen bzw. erstattet. Personalkosten, die durch einen höheren Verwaltungsaufwand entstehen, werden nicht erstattet. Auch das Abrechnungsverfahren mit dem Anbieter und das Erstattungsverfahren mit dem Land stellt einen Verwaltungsmehraufwand dar. Auch zu diesem Verfahren fehlen noch genaue Informationen durch das Land.
  • Der Bargeldanteil pro Person beträgt gemäß § 5 der Verordnung monatlich 50 Euro. Dieser kann bzw. muss jedoch erhöht werden bei berechtigten Mehrbedarfen, Aufwandentschädigungen nach § 5 AsylbLG für Arbeitsgelegenheiten oder bei abweichenden Bedarfen z.B. im Bereich Bildung und Teilhabe. Diese Abweichungen müssen durch die Verwaltung im Onlineportal für jede Karte einzeln hinterlegt werden. Auch hier ist mit einem erheblichen Verwaltungsmehraufwand zu rechnen.
  • Dringende Zahlungen müssen weiterhin per Scheck erfolgen, da Adhoc-Buchungen auf die Bezahlkarte nur in sehr wenigen Ausnahmefällen möglich sind.
  • Die Regelung in § 4 Bezahlkartenverordnung gibt den Kommunen die Möglichkeit von einer Opt-Out Regelung Gebrauch zu machen. Opt-Out bedeutet, dass die Kommune entscheidet, die Leistungen nach dem AsylbLG nicht in Form der Bezahlkarte zu erbringen. Diese Entscheidung muss durch den Rat getroffen werden. Die Bezahlkartenverordnung erlaubt nicht nur den vollständigen Verzicht auf die Bezahlkarte, sondern auch einen sogenannten Teil-Opt-Out. Die Kommune könnte also die Bezahlkarte nur für einen bestimmten Personenkreis einführen, z.B. alle Neuzuweisungen, alle Bewohner von Sammelunterkünften, alle Grundleistungsbezieher. Die Kommunen könnten auch zunächst die Opt-Out Varianten wählen und die Karte zu einem späteren Zeitpunkt einführen. Genauere Informationen zum sog. Teil-Opt-Out hat die Landesregierung bisher nicht veröffentlicht

Das Land hat Ausführungsbestimmungen zur Bezahlkartenverordnung angekündigt. Diese wurden bisher nicht veröffentlicht. Es bestehen daher weiterhin viele Unklarheiten im Bezug auf die Einführung. Lediglich FAQs zur Bezahlkarte wurden bisher veröffentlicht (Anlage 2)

Viele Kommunen haben bereits von der Opt-Out-Regelung Gebrauch gemacht bzw. beabsichtigen dies. Eine aktuelle Übersicht hat der Flüchtlingsrat NRW erstellt ( https://www.frnrw.de/top/nein-zur-bezahlkarte-ratsbeschluesse-aus-nordrhein-westfaelischen-kommunen.html )

Die Stadt Aachen zahlt die Leistungen regelmäßig auf die Girokonten der Leistungsberechtigten. Scheckzahlungen erfolgen nur in begründeten Ausnahmefällen. Die Einführung der Bezahlkarte würde nach aktuellem Stand zu einem erheblichen Verwaltungsmehraufwand führen.

Die Verwaltung schlägt daher vor, durch einen erneuten Beschluss von der Opt-Out Regelung des § 4 Bezahlkartenverordnung NRW-BKV NRW Gebrauch zu machen und die Leistungen nach dem AsylbLG im Regelfall nicht in Form der Bezahlkarte zu erbringen.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

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0

Auszahlungen

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Ergebnis

0

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0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

0

0

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Mehrheitlich, 17 Gegenstimmen
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2025-03-05 FB 56_0596_WP18 Einfuehrung der Bezah SAO.pdf

10.3.2025

1.7 MB

Metadaten

TOP
Ö 7
Sitzung
Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 09.04.2025
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 12:12

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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