Grüner Pfeil für Radfahrende in AachenGemeinsamer Ratsantrag der Grünen und der Piraten vom 20.02.2020
FB 61/1536/WP17 · Kenntnisnahme
Beratung
Frau Rhie dankt für die Vorlage. Sie sehe es positiv, dass der Grüne Pfeil auch in Aachen vorzufinden sein wird, weist aber auf das Protokoll der Sitzung Kommission Barrierefreies Bauen (siehe Anlage 4 zu TOP I/10) hin. Die Kommission lehne diese Maßnahme aus Aspekten der Sicherheit ab. Sollte der
Grüne Pfeil aber eingeführt werden, möchte die Kommission in jedem Einzelfallbeteiligt werden. Ihre Fraktion werde sich in Zukunft mit der Kommission in Verbindung setzen und den Dialog suchen.
Herr Neumann erklärt, dem könne man sich anschließen. Grundsätzlich könnten diese Maßnahmen sinnvoll sein, müssten aber vorgestellt und evaluiert werden.
Auch Herr Achilles unterstütze das ausdrücklich. Man müsse sich ins Gedächtnis rufen, dass die Situation bei vielen Lichtsignalanlagen auch im Nachgang überprüft werden sollte, weil sie nicht ideal sei.
Frau Breuer fordert, es müsse gewährleistet sein, dass da, wo ein grüner Pfeil hinkommen soll, die Fußgänger nicht in Mitleidenschaft gezogen werden und beim Abbiegevorgang gewährleistet ist, dass der Radverkehr mit gemäßigter Geschwindigkeit um die Ecke fährt. Es solle nicht freie Fahrt bedeuten, sondern man müsse die Kreuzungen im Auge behalten. Da die Standorte noch ausgesucht werden, sei es insofern sinnvoll, hier noch mal hinzuweisen, dass Fußgänger einen schlechten Stand haben.
Herr Lindemann stellt fest, die Intention des ersten Antrags sei anders gewesen, als die Verwaltung jetzt empfehle. Mittlerweile gebe es Anordnungsgrundlagen. Danach sei der grüne Pfeil nur möglich, wenn danach eine benutzungspflichtige Radverkehrsanlage geführt werde. Er fragt, ob Schutzstreifen demnach nicht ausreichen. Herr Müller bestätigt das.
Herr Blum möchte sich den Ausführungen der Kommission anschließen. Er befürchte, dass es immer wieder zu Konflikten kommen wird. Er frage sich, woran man das festmachen wolle, wie oft eine Kreuzung überquert werde. Wenn nur ein Mensch überfahren werde, sei das einer zu viel. Er halte das für viel zu gefährlich.
Frau Conradt schlägt vor, die Wortbeiträge bei der Beschlussfassung zu berücksichtigen.
Es ergeht der folgende
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung über die weitere Vorgehensweise bei der Einführung des „Grünen Pfeil für Radfahrende“ zur Kenntnis. Der Antrag gilt damit als behandelt.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Fraktion Grüne und die Fraktion Piraten beantragen die Einrichtung des „Grünen Pfeils für Radfahrende“ auf dem Aachener Stadtgebiet. Die Verwaltung soll mögliche Standorte zusammenstellen und zur Beschlussfassung dem Fachausschuss vorlegen.
Mit der „Vierundfünfzigsten Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“ vom 20.04.2020, in Kraft getreten am 28.04.2020 wurde unter anderem der „Grünpfeil nur für den Radverkehr“ eingeführt. Die notwendigen Anordnungsvoraussetzungen wurden bisher noch nicht in die allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) aufgenommen. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat diese bereits angekündigt, derzeit ist allerdings nicht absehbar, wann die VwV-StVO novelliert wird und in Kraft treten soll.
Im Vorgriff auf die Novellierung wurde durch das Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen in Abstimmung mit den Bezirksregierungen und dem Landesbetrieb Straßenbau NRW landesweite Anordnungsvoraussetzungen definiert und per Erlass bekannt gegeben, um den Straßenverkehrsbehörden die nötige Handlungssicherheit zu verschaffen:
Anordnungsvoraussetzungen:
„Das Zeichen wird an Lichtsignalanlagen angeordnet und ermöglicht es Rad Fahrenden, von einem Schutzstreifen, einem Radfahrstreifen oder einem baulich angelegten Radweg während einer Rotphase rechts abzubiegen, soweit die Verkehrslage dies zulässt.
Der Einsatz des Zeichens kommt nur in Betracht, wenn der rechtsabbiegende Radverkehr den Fußgänger- und Fahrzeugverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtungen ausreichend einsehen kann, um die ihm auferlegten
Sorgfaltspflichten zu erfüllen.
Es darf nicht verwendet werden, wenn
- dem entgegenkommenden Verkehr ein konfliktfreies Abbiegen nach links signalisiert wird und der Radverkehr nach dem Rechtsabbiegen nicht auf einer benutzungspflichtigen Radverkehrsanlage geführt wird,
-für den entgegenkommenden Linksabbieger der grüne Pfeil gemäß § 37 Absatz 2 Nr. 1 Satz 4 verwendet wird und der Radverkehr nach dem Rechtsabbiegen nicht auf einer benutzungspflichtigen Radverkehrsanlage geführt wird,
-Pfeile in den für den Rechtsabbieger gültigen Lichtzeichen die Fahrtrichtung vorschreiben,
-beim Rechtsabbiegen Gleise von Schienenfahrzeugen gekreuzt oder befahren werden müssen,
-sich im Bereich des rechtsabbiegenden Radverkehrs eine Aufstellfläche für das Linksabbiegen mit indirekter Radverkehrsführung befindet
oder
- die Lichtzeichenanlage überwiegend der Schulwegsicherung dient.
An Kreuzungen und Einmündungen, die häufig von seh- oder gehbehinderten Personen überquert werden, soll das Zeichen nicht angeordnet werden.“
Anhand der aufgeführten Voraussetzungen wird die Verwaltung alle Lichtsignalanlagen im gesamten Stadtgebiet hinsichtlich der Einführung des „Grünpfeils für den Radverkehr“ überprüfen. In die Prüfung sind der Straßenbaulasträger und die Polizei einzubinden. Aufgrund der Vielzahl der Signalanlagen und des umfangreichen Prüfungsaufwandes wird die Überprüfung sukzessive durchgeführt. In Bereichen, die aktuell überplant werden bzw. bei denen eine Überplanung ansteht, erfolgt die Prüfung innerhalb des Planungsprozesses.
Um die neuen Verkehrsregelungen zeitnah umzusetzen schlägt die Verwaltung vor, auf eine Beschlussfassung im Mobilitätsausschuss zu verzichten und stattdessen den Ausschuss mittels einer Mitteilung der Verwaltung über die möglichen Standorte zu unterrichten. Mit dem Bericht der Verwaltung ist im 2. Quartal 2021 zu rechnen.
Abstimmungsergebnis
Weitere Dokumente (1)
Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.
Technische Details
ID: 101053
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=101053
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2020-09-07 FB 61_1536_WP17 Gruener Pfeil fuer Rad SAO.pdf
21.11.2024
192.2 KB
Metadaten
- TOP
- Ö 5
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Mobilitätsausschusses
- Gremium
- Mobilitätsausschuss
- Datum
- Do., 24.09.2020
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Kenntnisnahme
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Geändert
- 18.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 17. Februar 2026 um 23:40