TOP 6Öffentlich

Sofortprogramm zur Generierung von zusätzlichen Wohneinheiten, Förderprogramm "MitgeDACHt“-: Verlängerung der Richtlinie

FB 56/0600/WP18 · Entscheidungsvorlage

Sofortprogramm zur Generierung von zusätzlichen Wohneinheiten, Förderprogramm "MitgeDACHt“- :Verlängerung der Richtlinie

im Ratsinformationssystem anzeigen

Beratung

Herr Baal merkte an, dass zeitnah geklärt werden müsse, ob eine Verlängerung nicht zu Konflikten führen könne.

Herr Dr. Breuer fragte nach, ob Menschen mit Beeinträchigungen hiervon ausgenommen seien.

Herr von Thenen fragte nach, ob es keine Diskriminierung sei, wenn diese nicht inbegriffen werden.

Frau Begolli fügte hinzu, dass Wohnraum für Menschen mit Beeinträchtigungen benötigt werde, aber ein Dachausbau schwierig sei, da die Unterbringung von Menschen mit Beeinträchtigungen hier oft schwierig sei. Es soll bis zur nächsten Ratssitzung geprüft werden, ob dies den Förderrichtlinien entspreche.

Herr Otten merkte an, dass Förderrichtlinien formal immer sehr strikt formuliert seien.

Beschluss

Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die Richtlinie des Förderprogramms zur Generierung von zusätzlichen Wohneinheiten rückwirkend zum 01.01.2025 zu beschließen. Es wird gebeten zu prüfen, ob und wie dem Wunsch der Kommission nachgekommen werden kann.

Beschlussvorschlag

Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die Richtlinie des Förderprogramms zur Generierung von zusätzlichen Wohneinheiten rückwirkend zum 01.01.2025 zu beschließen.

Der Rat der Stadt Aachen beschließt die Richtlinie zum Förderprogramm des Förderprogramms zur Generierung von zusätzlichen Wohneinheiten rückwirkend zum 01.01.2025.

Erläuterungen

In der Sitzung des Wohnungs- und Liegenschaftsausschusses vom 29.10.2024 wurde beschlossen das Förderprogramm „MitgeDACHt“ als Sofortprogramm zur Generierung zusätzlicher Wohneinheiten über den 31.12.2024 hinaus zu verlängern. Eine entsprechende Übertragung der Restmittel 75.786,81 € in das Jahr 2025 wurde daraufhin veranlasst. Die Bewilligung der Übertragung erfolgte durch FB 20 am 07.03.2025.

Damit eine Bewirtschaftung der Mittel erfolgen kann, ist es erforderlich die Förderrichtlinie zu dem Förderprogramm neu zu beschließen, da deren Gültigkeit durch die Nennung der jahresbezogenen Fördersummen (Punkt 5.3) auf das jeweilige Förderjahr limitiert ist. Die Fördersummen sind auf die einzelnen Haushaltsjahre begrenzt, da es sich lediglich um Restmittel handelt und es folglich keine gesicherten Vorplanungen für die folgenden Haushaltsjahre gibt.

Aktuell liegen noch 10 offene Anträge zur Förderung vor. Da einige der Anträge zu Jahresbeginn eingingen, würde ein rückwirkender Beschluss deren Bearbeitung und Abwicklung durch die Richtlinie sichern.

Die Richtlinie (siehe Anlage) wurde nun wieder für 2025 angepasst (Punkt 5.3) und bedarf entsprechend der politischen Beschlussfassung.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Es sind noch Mittel in Höhe von 75.786,81 € aus der zugesagten Förderung der Vorjahre vorhanden im PSP-Element: 4-100405-931-2 „Förderprogramm Dachausbau“. Diese wurden mittels Ermächtigungsübertragung nach 2025 übertragen. Die Bestätigung der Mittelübertragung erfolgte von FB 20 am 07.03.2025.


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Einstimmig

Für diesen Tagesordnungspunkt liegen noch keine Beratungsergebnisse vor.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2025-03-12 FB 56_0600_WP18 Sofortprogramm zur G SAO.pdf

20.3.2025

219.5 KB

Metadaten

TOP
Ö 6
Sitzung
Sitzung des Wohnungs- und Liegenschaftsausschusses
Gremium
Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss
Datum
Di., 01.04.2025
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 12:12

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

Öffnen