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RS4 Radschnellweg Euregio: Veröffentlichung der Dokumentation zur frühen Öffentlichkeitsbeteiligung und Ergebnis der in der Voruntersuchung gewählten Linie

FB 68/0165/WP18 · Entscheidungsvorlage

RS4 Radschnellweg Euregio: Veröffentlichung der Dokumentation zur frühen Öffentlichkeitsbeteiligung und Ergebnis der in der Voruntersuchung gewählten Linie

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Die Ausschussvorsitzende begrüßt Frau Celina Bauer, FB 68, die zu der Vorlage eine Präsentation vorträgt.

Die Ausschussvorsitzende dankt für den Vortrag und die Erläuterungen.

Ratsherr Kiemes führt aus, dass am 08.03.2022 das Thema Radschnellweg Euregio bereits im Ausschuss behandelt worden sei. Alle Fraktionen haben seinerzeit darum gebeten, dass die Verwaltung eine gemeinsame Lösung mit dem Kleingartenverein suchen solle. Er bringt seine Verwunderung zum Ausdruck, dass zwischen Verwaltung und Kleingärtnern lange Zeit keine Gespräche geführt worden seien.

Frau Bauer / FB 68 erläutert hierzu, dass insgesamt 6 Parzellen betroffen seien, wenn der Radweg durch die Anlage gehen würde.

In diesem Fall gäbe es verschiedene Lösungsvorschläge seitens der Verwaltung.

Diese Lösungen würden bisher jedoch nicht positiv von den Kleingärtnern aufgenommen.

Es gebe am 06.05.2025 ein weiteres Gespräch mit den Kleingärtnern, um nach einer gemeinsamen Lösung zu suchen.

Ratsfrau Dr. Wolf legt einen Änderungsantrag zum Beschlussentwurf der Fraktionen der Grünen und der SPD vor, der wie folgt lautet:

„ Der Ausschuss für Umwelt und Klima nimmt die Dokumentation zur frühen Öffentlichkeitsbeteiligung zum Radschnellweg Euregio sowie das Ergebnis der in der Voruntersuchung gewählten Linien innerhalb des Stadtgebiets Aachen mit Ausnahme des Abschnitts Richterich bis Kohlscheid zur Kenntnis und empfiehlt dem Mobilitätsausschuss die vorgenannten Punkte mit Ausnahme des Abschnitts an der Kleingartenanlage Rütsch sowie den Anschlussstellen an den betroffenen Abschnitt zu beschließen.

Die Verwaltung wird außerdem beauftragt, in Abstimmung mit den betroffenen Pächter*innen und der Gartenkolonie Rütsch Randbedingungen für eine mögliche, einvernehmliche Umsetzung der Vorzugsvariante abzustimmen. Im Anschluss ist diese Lösung zusammen mit der Entscheidung über die Variante erneut in den zuständigen Ausschüssen zur Entscheidung vorzulegen.“

Herr Larscheid / FB 68 erläutert, dass in den bisherigen Gesprächen mit den Kleingärtnern keine Lösung hätte gefunden werden können.

Da die Kleingärtner nicht möchten, dass der Radweg durch die Kleingartenanlage geführt wird, gehen sie bisher auf keiner der angebotenen Alternativen ein.

Ratsfrau Brinner erläutert, dass die in der Vorlage genannte Vorzugsvariante ( durch die Kleingartenanlage) auch die bevorzugte Variante der Fraktion sei.

Sie geht darauf ein, dass sie wünsche, dass niemand seine Parzelle verliert und man ggfs. versuchen könnte, bis dahin frei werdende Parzellen nicht neu zu vergeben.

Die Verwaltung könne auch versuchen, finanzielle Hilfen für den Neubau der Lauben und die Gestaltung der neuen Gärten anzubieten.

Ziel sei es, die Vorzugsvariante einvernehmlich mit den Kleingärtnern umzusetzen.

Die Ausschussvorsitzende Frau Lürken wendet sich an die anwesenden Bürger, da sich aus den Reihen der Kleingärtner jemand zu Wort melden möchte.

Sie läutert, dass es in den Ausschüssen kein Fragerecht für Einwohner gebe und zeigt andere Möglichkeiten auf, wo dies für Einwohner möglich sei.

Herr Grooten möchte auf 2 weitere Punkte bei der Trassenführung eingehen. Zum einen sehe er ein Problem entlang der Horbacher Straße. Dort würden Rüben und Kartoffel geerntet und es sei dort ein Umladen von Erntefahrzeugen auf Transportfahrzeuge nötig.

Zum zweiten solle bei der Radwegplanung zwischen Richterich und Herzogenrath ein Wirtschaftsweg ausgebaut werden. Auch hier sei ein Befahren mit schwerem Gerät weiterhin erforderlich.

Herr Larscheid geht auf die vorgenannten Punkte ein und erläutert, dass hier eine Anpassung der Planungen vorgesehen sei.

Ratsherr Pilgram möchte der Verwaltung für die weiteren Verhandlungen mit den Kleingärtnern Mut machen.

Beim Bau des Tivoli sei eine gesamte Kleingartenanlage verlegt worden und man habe durch attraktive Angebote eine einvernehmliche Lösung mit den Kleingärtnern erreichen können.

Ratsherr Kiemes führt aus, dass die weitere Planung der insgesamt 14 Kilometer lange Trasse nicht an den 500m in dem Bereich der Kleingartenanlagen scheitern dürfe.

Er bittet um Erläuterungen zu der Abwägung der beiden Varianten in Bezug auf ökologischer Sicht, da für ihn diese Abwägung nicht nachvollziehbar sei.

Der Wille zu Gesprächen müsse von allen Seiten gegeben sein.

Ratsherr Neumann geht darauf ein, dass die Priorisierung der Vorzugsvariante der Politik wichtig sei.

Man sei seinerzeit vor Ort gewesen und schließe sich der Bewertung der Verwaltung an.

Er halte es für wichtig, dass die Verwaltung in den weiteren Gesprächen konkret formuliere, welche Entschädigungen und Hilfen angeboten werden könnten.

Herr Meiners führt aus, dass er nicht sicher sei, wie das Land reagiere, wenn es zu weiteren zeitlichen Verzögerungen kommen würde. Er hält es daher für wichtig, die Zeitschiene im Blick zu halten und keinen Beschluss zu fassen, der die Zeitschiene gefährde.

Er erläutert, dass die Verwaltung z.B. bei der Verlagerung der Kleingartenanlage Tivoli und auch bei der Kleingartenanlage Sonnenscheinstraße, zu der es in der nächsten Sitzung des Ausschusses eine Vorlage gebe, sehr wohl auf die Kleingärtner zugegangen worden sei.

Herr Larscheid / FB 68 erläutert, dass es ½ jährliche Gespräche mit dem Land gebe. Wenn man erneut in alle Ausschüsse müsse, werde man dies vor der Sommerpause kaum schaffen können.

Die Ausschussvorsitzende greift dies auf und führt aus, dass das Gespräch mit den Kleingärtnern am 06.05. stattfinde. Aus der Beratungsfolge ergebe sich, dass nach der heutigen Sitzung die Bezirksvertretung Aachen – Mitte berate, bevor dann die Vorlage am 15.05.2025 im Mobilitätsausschuss beraten werden solle.

Sofern man nun die Beratungsfolge insofern verschiebe, dass der Mobilitätsausschuss erst am 26.06. über die Vorlage berate, so könne in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz am 20.05.2025 über die Ergebnisse des Gespräches berichtet werden.Sie setzt auf die Kraft der zu führenden Gespräche und schlägt vor, derzeit noch keine bevorzugte Variante zu beschließen.

Der neu zu erstellenden Vorlage für die nächste Sitzung könne dann auch die noch fehlenden Anlagen beigefügt werden, auf die in der vorliegenden Vorlage Bezug genommen werde.

Herr Larscheid / FB 68 wird aufgrund der vorangegangenen Beratung für die nächste Sitzung eine neue Vorlage erstellen und über die Ergebnisse des Gespräches berichten.

Der Beschlussentwurf wird nach der Aussprache in der Beratung wie folgt geändert.

Beschluss

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt die Dokumentation zur frühen Öffentlichkeitsbeteiligung zum Radschnellweg Euregio sowie das Ergebnis der in der Voruntersuchung gewählten Linien innerhalb des Stadtgebiets Aachen mit Ausnahme des Abschnitts Richterich bis Kohlscheid zur Kenntnis und bittet die Verwaltung über das Ergebnis der Gespräche vom 07.05.2025 mit den Kleingärtnern in der nächsten Ausschusssitzung zu berichten.

Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Umwelt und Klima nimmt die Dokumentation zur frühen Öffentlichkeitsbeteiligung zum Radschnellweg Euregio sowie das Ergebnis der in der Voruntersuchung gewählten Linien innerhalb des Stadtgebiets Aachen mit Ausnahme des Abschnitts Richterich bis Kohlscheid zur Kenntnis und empfiehlt dem Mobilitätsauschuss die vorgenannten Punkte zu beschließen.

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Dokumentation zur frühen Öffentlichkeitsbeteiligung zum Radschnellweg Euregio sowie das Ergebnis der in der Voruntersuchung gewählten Linien innerhalb des Stadtgebiets Aachen mit Ausnahme des Abschnitts Richterich bis Kohlscheid zur Kenntnis und empfiehlt dem Mobilitätsauschuss die vorgenannten Punkte zu beschließen.

Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt die Dokumentation zur frühen Öffentlichkeitsbeteiligung zum Radschnellweg Euregio sowie das Ergebnis der in der Voruntersuchung gewählten Linien innerhalb des Stadtgebiets Aachen mit Ausnahme des Abschnitts Richterich bis Kohlscheid zur Kenntnis und empfiehlt dem Mobilitätsauschuss die vorgenannten Punkte zu beschließen.

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt die Dokumentation zur frühen Öffentlichkeitsbeteiligung zum Radschnellweg Euregio sowie das Ergebnis der in der Voruntersuchung gewählten Linien innerhalb des Stadtgebiets Aachen mit Ausnahme des Abschnitts Richterich bis Kohlscheid zur Kenntnis und empfiehlt dem Mobilitätsauschuss die vorgenannten Punkte zu beschließen.

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Dokumentation zur frühen Öffentlichkeitsbeteiligung zum Radschnellweg Euregio zur Kenntnis und beschließt das Ergebnis der in der Voruntersuchung gewählten Linien innerhalb des Stadtgebiets Aachen mit Ausnahme des Abschnitts Richterich bis Kohlscheid.

Erläuterungen

Anlass

Der Radschnellweg Euregio (RS4) mit der Radvorrangroute Horbacher Straße ist ein Radverkehrsprojekt, das gemeinsam von den Städten Herzogenrath und Aachen, der StädteRegion Aachen sowie Straßen.NRW entwickelt und umgesetzt werden soll. Die Strecke des RS4 ist etwa 14 Kilometer lang und verbindet die Stadt Aachen (Oberzentrum) mit den Mittelzentren Herzogenrath auf deutscher und Kerkrade auf niederländischer Seite. Zusätzlich gibt es einen Abzweig über die Radvorrangroute Horbacher Straße, der die niederländische Stadt Heerlen (Oberzentrum) anbindet. Mit den politischen Beschlüssen der Machbarkeitsstudie im Juni 2017 durch die politischen Gremien der Stadt Aachen wurde die Verwaltung mit der Fortführung der Planungen des Radschnellwegs Euregio auf Basis der vorliegenden Machbarkeitsstudie und der darin ausgearbeiteten Linienführung beauftragt (vgl. Vorlage aus Juni 2017: Radschnellweg Euregio – Ergebnisse der Machbarkeitsstudie und Festlegung der weiteren Vorgehensweise – FB 61/0712/WP17 https://ratsinfo.aachen.de/public/vo020?VOLFDNR=16809&refresh=false).

Nachdem zwischenzeitlich alle notwendigen Unterlagen (technischer Bericht, Umweltverträglichkeitsstudie, Umweltbericht) fertiggestellt worden sind, konnte nun das offizielle Linienfindungsverfahren durch den Landesbetrieb Straßen NRW begonnen werden.

Linienfindung

Vergleichbar mit dem Neubau einer Landesstraße (da Radschnellwege nach dem Straßen- und Wegegesetz des Landes den Landesstraßen gleichgestellt sind) wird für den RS4 zunächst ein Linienfindungsverfahren gemäß den Vorgaben des Leitfadens für Radschnellverbindungen durchführt. Dieses Verfahren erfolgt für die gesamte Strecke des RS4 von Aachen-Zentrum bis Herzogenrath unter der Federführung des Landesbetriebes Straßen NRW – unabhängig von den eigentlich festgelegten Baulasten (Ortsdurchfahrten liegen auf Aachener Stadtgebiet in der Baulast der Stadt Aachen; Freie Streckenabschnitte liegen auf Aachener Stadtgebiet in der Baulast des Landesbetriebs Straßen NRW).

Den Abschluss des Verfahrens bildet die Festlegung der weiter zu planenden Linie durch das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes NRW (MUNV NRW). Das Verfahren umfasst im Wesentlichen zwei Bausteine: die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TÖB) und die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung (FÖB). Alle Eingaben, die während der verschiedenen Beteiligungsformate oder per Mail, Post oder Telefon eingegangen sind, wurden sorgfältig dokumentiert und anschließend abgewogen. Die Dokumentation der FÖB (12/2023 bis 02/2024) (Anlage 1) wurde durch die Projektgruppe erstellt und am 14.01.2025 auf den Seiten des Landesbetriebes Straßen.NRW, sowie den Seiten der Stadt Herzogenrath und der Stadt Aachen veröffentlicht und ist unter folgenden Link zu finden: https://www.strassen.nrw.de/de/rs4-radschnellweg-euregio-medien-downloads.html

Aus den beteiligten Kommunen sind politische Beschlüsse notwendig, um das Einvernehmen der Kommunen mit der Linienfindung herzustellen. Dies ist notwendig, damit im Anschluss die Linie durch das MUNV NRW festgestellt werden kann. Für das Aachener Stadtgebiet bedeutet dies ein Einvernehmen für zwei der drei Abschnitte der geplanten Radschnellverbindung.

Abschnitt I: Grabenring, ab Templergraben bis Richterich, Kreuzung Roermonder Straße (südl. Ast L 231)/ Horbacher Straße (L 231)/ Berensberger Straße (K 37)

Abschnitt II: Richterich, Kreuzung Roermonder Straße (südl. Ast L 231)/ Horbacher Straße (L 231)/ Berensberger Straße (K 37) bis Kohlscheid, Wirtschaftsweg an der Forensberger Straße westlich der Eisenbahnstrecke

Abschnitt III liegt im Stadtgebiet Herzogenrath.

Prüfung der Linienführung für zwei Teilbereiche im Aachener Stadtgebiet

Grundsätzlich bestätigt die nun vorgeschlagene Linie in weiten Teilen das Ergebnis der Machbarkeitsstudie von 2017. Lediglich in einem Teilbereich ergeben sich aufgrund der Ergebnisse aus der Beteiligung für das Aachener Stadtgebiet noch grundsätzlichere zu klärende Fragestellungen für die Linienfindung.

Dieser Bereich wurde auch in den TÖB-Stellungnahmen u.a. auch durch die Stellungnahme der Stadt Aachen thematisiert:

  • Prüfung der Führung des RS4 im Abschnitt Richterich bis Kohlscheid

Im Bereich zwischen Richterich und Kohlscheid (Ortsausgang AC-Richterich (Küppershof) und dem Ortseingang Herzogenrath-Kohlscheid am Knotenpunkt Kircheichstraße/Zellerstraße; überwiegend auf Herzogenrather Stadtgebiet) wird – aus Umweltgründen und wie von der Stadt Aachen und anderen TÖBs angeregt – die bisherige Vorzugsvariante „durchs Feld“ noch einmal detailliert geprüft. Dabei wird untersucht, ob eine Variante entlang der Roermonder Straße mit weniger Umweltauswirkungen möglich ist. Daher hat sich die Notwendigkeit ergeben, eine erneute und detailliertere Variantenbewertung und einen erneuten Variantenvergleich für diesen Unterabschnitt durchzuführen. Nähere Ausführungen sind im beiliegenden Bericht in Kapitel 21 (Anlage 1) zu finden. Die Festlegung der Linie für diesen Abschnitt erfolgt daher nach Abschluss des erneuten (Teil-)Variantenvergleichs. Hierzu wird nach Abschluss der Prüfungen das Ergebnis zur politischen Beratung und Zustimmung vorgelegt.

Detailhinweise, die zur Ausgestaltung der später ausgewählten Linie gegeben wurden, werden im Zuge des Vorentwurfs auf die Möglichkeiten zur Umsetzung geprüft.

Darüber hinaus ergibt sich für eine Stelle innerhalb des festgelegten Linienkorridors noch eine Detailfragestellung:

  • Prüfung der Führung im Bereich der Kleingartenanlage Rütsch

Bereits in der Machbarkeitsstudie zum RS4 im Jahr 2017 – damals noch in Zusammenarbeit mit der StädteRegion Aachen und der Stadt Herzogenrath, jedoch ohne den Landesbetrieb Straßen NRW – wurde festgestellt, dass zwei Varianten im Bereich der Kleingartenanlage möglich sind:

  1. entlang des westlichen Rands der Anlage, jedoch innerhalb der Anlage
  2. westlich und außerhalb der Anlage im Bereich der heutigen Böschung

Da eine Führung durch die Anlage von Seiten der Kleingärtner*innen und der Stadt Aachen nicht erwünscht war, wurde als Ergebnis der damaligen Machbarkeitsstudie die Führung außerhalb der Anlage politisch bestätigt (vgl. Vorlage aus Juni 2017 zur Machbarkeitsstudie).

Mit der gesetzlichen Gleichstellung von Radschnellwegen und Landesstraßen in NRW fiel die Zuständigkeit für die Außerortsbereiche bei Radschnellwegen auf den Landesbetrieb Straßen.NRW. Zur Baurechtserlangung sind damit die gleichen Verfahren wie bei Landesstraßen anzuwenden. Dies erforderte umfangreiche Anpassungen der Planungsdarstellung sowie der Umweltverträglichkeitsstudie (UVS), da sich die Umweltgesetzgebung inzwischen verändert hatte. Ende 2021 zeigte die abgeschlossene UVS, dass die Variante innerhalb der Kleingartenanlage weniger negative Umweltauswirkungen aufweist als die Variante außerhalb. Dieses Ergebnis wurde den politischen Gremien in Aachen Anfang 2022 mit einer Vorlage mitgeteilt (vgl. Vorlage aus Januar 2022: RS4 - Radschnellweg Euregio Sachstandsbericht zu den Ergebnissen der UVS - FB 61/0303/WP18 - ALLRIS - Vorlage). Nennenswerte Reaktionen gab es dazu nicht.

Mit Fertigstellung der Unterlagen für die FÖB sowie der TÖB Ende 2023 wurde die Variante durch die Kleingartenanlage durch den Landesbetrieb Straßen.NRW als Vorzugsvariante festgelegt. Sie wies geringere Umweltauswirkungen und Kosten bei gleicher verkehrlicher Eignung aus. Die Stadtverwaltung hat in der TÖB-Beteiligung auf die Vorzugsvariante gemäß der politischen Beschlusslage in Aachen außerhalb der Anlage verwiesen.

Erwartungsgemäß äußerten die Kleingärtner*innen im Rahmen der Beteiligung im Januar 2024 ihr Unverständnis über die Führung innerhalb der Anlage und haben dazu eine entsprechende Petition an den Petitionsausschuss des Landtags gerichtet. Darin bitten sie um eine Führung außerhalb ihrer Anlage oder, im Fall der Führung durch die Anlage, um ein angemessenes Alternativangebot und entsprechenden Ausgleich für die betroffenen Gartenparzellen. Von Seiten des zuständigen Landesbetriebs Straßen.NRW wurde inzwischen sichergestellt, dass im Rahmen eines später zur Baurechtserlangung notwendigen Planfeststellungsverfahrens ein funktionaler Ausgleich vorgenommen werden kann. Der Petitionsausschuss des Landtags hat am 25.06.2024 den nachfolgenden Beschluss gefasst:

„Der Petitionsausschuss hat die Sach- und Rechtslage, die der Petition zugrunde liegt, geprüft. Die zum jetzigen Planungsstand durch den Planungsträger erfolgte Abwägung zwischen den Untervarianten im Bereich der Kleingartenanlage ist nicht zu beanstanden. Zudem bleibt angesichts des frühen Planungsstadiums der weitere Abwägungs- und Planungsprozess abzuwarten. Erst mit der Kenntnis aller Einflussfaktoren auf die finale Untervariantenentscheidung im Bereich der Kleingartenanlage kann eine abschließende Beurteilung erfolgen. Die Petentin wird in diesem Prozess noch hinreichende Möglichkeiten haben, Stellungnahmen in das Verfahren einzubringen. Vor diesem Hintergrund sieht der Petitionsausschuss davon ab, der Landesregierung (Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr) weitere Maßnahmen zu empfehlen.“

(https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMPE18-21.pdf)

Das MUNV NRW hat zu der Thematik erklärt, dass es keine Linienbestimmung gegen den Willen einer Kommune geben werde. Es muss jedoch sichergestellt sein, dass die vorgeschlagene Vorzugsvariante nach Abwägung der fachlichen Kriterien die beste Variante ist, um Rechtssicherheit in einem möglichen Klageverfahren im Rahmen der Planfeststellung zu gewährleisten. Sollte es zu keiner städtischen Zustimmung zur Vorzugsvariante im Bereich der Kleingartenanlage kommen, die sich allein aus fachlichen Entscheidungsgründen ergeben hat, dann wäre der ganze Radschnellweg Euregio in Frage gestellt, da es im Bereich der Kleingartenanlage Rütsch bzw. im Abschnitt I von Aachen Innenstadt nach Richterich keine alternativen Streckenführungen gibt, die den Qualitätsanforderungen für Radschnellwege nach den Hinweisen für Radschnellverbindungen (HRSV) entsprechen.

In einem im August 2024 durchgeführten Abstimmungsgespräch mit dem Kleingartenverein Rütsch sowie dem Stadtverband der Kleingärtner*innen in Aachen konnten bisher keine konkreten Ergebnisse zu Ersatzflächen im Bereich der KGA Rütsch erzielt werden.

Fachlich ergeben die seit Frühjahr bzw. August 2024 beauftragten Baugrundgutachten (abgeschlossen) und Artenschutzprüfungen (im Entwurf fertiggestellt) keine neuen Erkenntnisse, die eine Führung außerhalb der Kleingartenlage empfehlen würden.

Somit wird es immer wahrscheinlicher, dass die nach fachlichen Kriterien beste Variante innerhalb der KGA Rütsch liegen wird. Für das weitere Vorgehen werden der Landesbetrieb und die Stadtverwaltung im Austausch mit dem Kleingartenverein eine einvernehmliche Lösung suchen.

Von Seiten des zuständigen Landesbetriebs Straßen.NRW wurde dazu sichergestellt, dass im Rahmen eines später zur Baurechtserlangung notwendigen Planfeststellungsverfahrens auch ein funktionaler Ausgleich vorgenommen werden kann.

Fazit

Mit dem politischen Beschluss wird das Einvernehmen der Stadt Aachen mit der Linienfindung und der als Ergebnis der Voruntersuchung gewählten Linienführung auf dem Stadtgebiet Aachen hergestellt – ausgenommen ist der o.g. Abschnitt zwischen AC-Richterich und HZ-Kohlscheid (Kircheichstraße/Zellerstraße). Die Entscheidung zu diesem Bereich wird zu einem späteren Zeitpunkt separat nachgeholt.

Für den Bereich der Kleingartenanlage Rütsch wird festgelegt, dass die Linie wie geplant von der Rütscher Straße zum alten Bahndamm nach Laurensberg verläuft. Die abschließende Entscheidung, der genauen Lage, wird nach weiterer Abstimmung mit dem Kleingartenverein Rütsch dann bei Vorliegen aller notwendigen Informationen anhand der fachlichen Kriterien zusammen mit dem Landesbetrieb Straßen.NRW getroffen.

Die Stadt Herzogenrath hat bereits im Februar die erforderlichen Beschlüsse gefasst und das Einvernehmen für die Abschnitte auf ihrem Stadtgebiet hergestellt. Im nächsten Schritt wird die Linie durch das MUNV NRW festgestellt.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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0

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

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Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

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0

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Einstimmig
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2025-03-10 FB 68_0165_WP18 RS4 Radschnellweg Eu SAO.pdf

29.4.2025

8.5 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 3
Sitzung
Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz
Gremium
Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
Datum
Di., 29.04.2025
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 68 - Mobilität und Verkehr
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 12:12

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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