14. Mai 2025 um 17:36, Eurogress Aachen
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Öcher Bend - Anpassung der Richtlinien für die Zulassung

E 88/0180/WP18 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Frau Wulf beginnt ihre Erläuterungen mit dem Hinweis, dass der Betriebsausschuss in der Sitzung vom 07.02.2023 zuletzt eine Anpassung der Richtlinien zur Zulassung zum Öcher Bend beschlossen hat. Die Zulassungsrichtlinien sind gemäß Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) die Grundlage für ein korrektes Zulassungsverfahren. Wenn im Zulassungsverfahren eine Auswahl zwischen mehreren Bewerbern erfolgen muss, weil der nach Maßgabe des Gestaltungsplans zur Verfügung stehende Platz nicht ausreicht, so erfolgte die Auswahl bislang nach Punktzahlen in den folgenden Kriterien:

  • Neuheit des Angebots in der jeweiligen Geschäftsgruppe oder -art oder

Attraktivität durch

  • optische Gestaltung und dekorative Ausstattung (z.B. Fassadengestaltung, Malereien, Beleuchtung, Themenbezug, besondere Effekte, Dekoration, Bodenbelag bei Gastronomiebetrieben mit Sitzplatzangebot)
  • Fahrweise und -fläche (z.B. Schienenlänge, Höhe, Geschwindigkeit, Fahrbewegung, besondere Effekte)
  • Warenangebot (z.B. Vielfalt)
  • Nachhaltigkeit (z.B. Energieverbrauch).

Als zusätzliches Kriterium soll für die Bend-Veranstaltungen ab 2026 Barrierefreiheit mit aufgenommen werden.

Sie berichtet, dass bereits jetzt schon Schausteller*innen das Thema Barrierefreiheit in ihren Angeboten berücksichtigen, z.B. mit der „Hilfe beim Einsteigen“. Sie findet, dass dieses Engagement sehr unterstützenswert ist und empfiehlt daher, dass das Kriterium „Barrierefreiheit“ in der offiziellen Bewertungsskala ab 2026 Berücksichtigung finden sollte.

Herr Ferrari fragt nach, ob die Einführung dieses Kriteriums nicht zu Nachteilen bei den Geschäften führt, die dieses Kriterium nicht erfüllen können, z.B. ein Spiegelkabinett.

Frau Wulf erklärt dazu, dass die Barrierefreiheit lediglich ein Teilkriterium des gesamten Kataloges ist. Alle Geschäfte werden innerhalb ihrer Kategorie bewertet. Wenn ein Geschäft dieses Kriterium nicht erfüllt, bekommt es nur dafür keinen Punkt.

Herr Ferrari möchte wissen, ob die Geschäfte immer innerhalb ihrer Kategorie bewertet werden.

Frau Wulf erklärt dazu, dass das so ist und die Bewertung immer gleich erfolgt, z.B. Riesenräder immer in ihrer Kategorie.

Herr Fischer unterstützt die Einführung des neuen Kriteriums, sieht es aber als Prozess an, der nach und nach bearbeitet werden sollte. Viele Aspekte, aufgrund der unterschiedlichen Einschränkungen, seien zu beachten. Er möchte außerdem wissen, ob auch optische Kriterien bewertet werden.

Frau Wulf bejaht dies. Dekoration, Farbe, Bodenbelag, etc. werden mit beurteilt.

Frau Verbracken ist nicht klar, ob nicht doch Fahrgeschäfte ausgeschlossen werden.

Frau Wulf stellt noch einmal das Zulassungsverfahren dar und erläutert dazu, dass zunächst im Gestaltungsplan festgelegt wird, wie viele Standplätze pro Kategorie zur Verfügung stehen. Sollten mehr Bewerbungen für Standplätze eingehen als innerhalb einer Kategorie vorgesehen sind, erfolgt die Entscheidung über die Zulassung nach dem erreichten Punktwert, der sich aus der Bewertung der in der Richtlinie benannten Kriterien ergibt. Jede Ablehnung wird konkret dargelegt und begründet. Das Kriterium Barrierefreiheit schließt niemanden aus. Falls Barrierefreiheit nicht angeboten werden kann oder dazu Angaben gemacht werden, wird kein Punkt vergeben, was nur zu einer geringeren Gesamtpunktzahl führt.

Herr Jacoby ergänzt, dass nach der Verkleinerung des Bendplatz weniger Standflächen vergeben werden können. Durch das angewendete feinmaschige Netz ist das Eurogress gut aufgestellt und nicht angreifbar. Die festgelegten Richtlinien erleichtern die Bewertung.

Beschluss

Der Betriebsausschuss Eurogress beschließt die Anpassung der Richtlinie zur Zulassung zum Öcher Bend.

Beschlussvorschlag

Der Betriebsausschuss Eurogress beschließt die Anpassung der Richtlinie zur Zulassung zum Öcher Bend.

Erläuterungen

In der Sitzung des Betriebsausschusses am 07.02.2023 sind die Richtlinien zur Zulassung zum Öcher Bend angepasst worden.

Aus folgendem Grund ist eine weitere Anpassung notwendig:

Wenn im Zulassungsverfahren eine Auswahl zwischen mehreren Bewerbern erfolgen muss, weil der nach Maßgabe des Gestaltungsplans zur Verfügung stehende Platz nicht ausreicht, so erfolgte die Auswahl bislang nach den folgenden Kriterien:

6.5.1 Neuheit des Angebots in der jeweiligen Geschäftsgruppe oder -art

6.5.2 Attraktivität durch

  • optische Gestaltung und dekorative Ausstattung (z.B. Fassadengestaltung, Malereien, Beleuchtung, Themenbezug, besondere Effekte, Dekoration, Bodenbelag bei Gastronomiebetrieben mit Sitzplatzangebot)
  • Fahrweise und -fläche (z.B.Schienenlänge, Höhe, Geschwindigkeit, Fahrbewegung, besondere Effekte)
  • Warenangebot (z.B. Vielfalt)
  • Nachhaltigkeit (z.B. Energieverbrauch)

Wir empfehlen, unter Punkt 6.5.2 als zusätzliches Kriterium „Barrierefreiheit“ aufnehmen.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Einstimmig.
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2025-02-13 E 88_0180_WP18 Oecher Bend - Anpassu SAO.pdf

24.2.2025

209.2 KB

Metadaten

TOP
Ö 3
Sitzung
Sitzung des Betriebsausschusses für das Eurogress
Gremium
Betriebsausschuss Eurogress
Datum
Mi., 14.05.2025
Uhrzeit
17:36
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
E 88 - Eurogress
Geändert
10.2.2026
Inhalt abgerufen
10. Februar 2026 um 22:47

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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