III. Änderung des Bebauungsplans Nr. 915 - Seffenter Weg / Melaten (Hochschulerweiterung) hier: - Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB
FB 61/1068/WP18-1 · Entscheidungsvorlage
III. Änderung des Bebauungsplans Nr. 915 - Seffenter Weg / Melaten (Hochschulerweiterung) hier: - Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB
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Oberbürgermeisterin Keupen verweist auf die ausliegende Tischvorlage und gibt das Wort für weitere Erläuterungen weiter an Beigeordnete Burgdorff.
Beigeordnete Burgdorff führt aus, dass im Hauptausschuss zum Thema Bauleitplanung und einer Verbesserung in der Bauleitplanung beraten worden sei. Hierbei habe sie unter anderem ausgeführt, dass die Größe der Bebauungspläne durchaus eine Herausforderung in der Rechtssicherheit darstelle. Hier liege nun ein solcher Fall vor, für den sie im Folgenden einen kurzen Rückblick über die Entwicklung geben möchte. Nachdem der Bebauungsplan Nr. 915 im Jahre 2010 aufgestellt worden sei, seien in den Jahren 2013 und 2020 einfache Änderungen vorgenommen worden. Dies bedeute, dass die Grundsatzsatzung durchberaten worden sei unter Abwägung aller Belange der Umwelt, der Mobilität sowie der Erreichbarkeit. Im Zuge der fortschreitenden Bebauung des Campus Melaten sei nun festgestellt worden, dass die im Bebauungsplan festgesetzte Regelung zur Unterbringung der Stellplätze nicht mit einem zeitgemäßen Parkraummanagement vereinbar sei. Dies habe zwei Gründe, die auch in der Vorlage erläutert werden. Zum einen habe sich das Mobilitätsverhalten der Menschen verändert. Weiterhin setze der Bebauungsplan laut den Vorschriften zur Mobilität aus dem Jahr 2010 bislang fest, dass in den oberirdischen Gemeinschaftsparkgaragen, zur Abdeckung des Stellplatzbedarfs einer oder zweier benachbarter Bauflächen, nur die notwendigen Stellplätze für Bauvorhaben innerhalb der gleichen überbaubaren Fläche oder einer weiteren, unmittelbar benachbarten Baufläche untergebracht werden dürfen. Zwischenzeitlich habe man jedoch die Erkenntnis, dass die Parkhäuser durchaus auch etwas weiter als von dem konkreten Cluster weg gebündelt werden können, denn man möchte nicht zu viele Parkhäuser bauen wollen und im Rahmen der neuen Stellplatzsatzung solle eine gute Bündelung erfolgen. Aus diesem Grunde habe die Verwaltung eine erneute Änderung des Bebauungsplans vorgenommen, die sich ausschließlich auf das Thema `Parken` beziehe. Die Durchführung solcher vorgenannten Änderungen sei grundsätzlich nicht unüblich im Verfahren.
Die vorliegende Ergänzungsvorlage begründe sich darin, dass sich der Bebauungsplan Melaten über die Jahre mit dem Bebauungsplan Campus West verschränkt habe, denn im Hinblick auf die Planung der Brücke habe der Bebauungsplan Campus West in den Bebauungsplan Melaten hinübergegriffen. Im Rahmen des rechtssicheren Durchzeichnens des Bebauungsplanes habe das Geoinformationssystem darauf hingewiesen, dass ein rechtsgültiger Bebauungsplan bestehe und nun eine Änderung an einem weiteren, rechtsgültigen Bebauungsplan vorgenommen werde. Im Norden befinde sich somit eine kleine Fläche, bei der es sich um den Mobilitätsendpunkt der Brücke Campus West handelt. Hier müsse eine entsprechende Anpassung erfolgen, aufgrund dessen die Tischvorlage gefertigt worden sei.
Darüber hinaus möchte sie einen weiteren Aspekt vorbringen. Die Kommission Barrierefreiheit habe die Änderung des Bebauungsplans, die eigentlich als einfache Änderung nach § 13 Abs. 2 Baugesetzbuch vorgesehen worden sei, zum Anlass genommen, eine Stellungnahme abzugeben. Die Stellungnahme aller Belange sei aber im Grundbebauungsplan abgewogen worden. Trotzdem seien in dieser Stellungnahme wichtige und ernstzunehmende Hinweise enthalten, wie z.B. hinsichtlich der Erreichbarkeit der dezentralen Parkhäuser für Gehbehinderte und Schwergehbehinderte. Die Verwaltung werde diese Hinweise nun an die Parkraumbewirtschaftung der Campus GmbH weitergeben und dort auch dafür Sorge tragen, dass bei der Entstehung von neuen Parkhäusern an geeigneten Stellen und auch außerhalb dieser Parkhausbereiche, Behindertenparkplätze vorgesehen werden.
Bürgermeister Plum (SPD) dankt für die Erläuterungen und macht darauf aufmerksam, dass die entsprechenden Bebauungspläne für alle Interessierten im Ratssaal aushängen. Hinsichtlich des Hinweises, dass die Bebauungspläne zu groß seien, betont er, dass der Politik die Größe der Bebauungspläne durch die Verwaltung vorgeschlagen werde.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Der Rat nimmt den Bericht der Verwaltung zur III. Änderung des Bebauungsplans Nr. 915 - Seffenter Weg / Melaten (Hochschulerweiterung) zur Kenntnis.
Er beschließt, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die zu sämtlichen Verfahrensschritten eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.
Der Rat beschließt weiterhin die zur III. Änderung des Bebauungsplans Nr. 915 - Seffenter Weg / Melaten (Hochschulerweiterung) - im Stadtbezirk Aachen-Laurensberg für den Bereich zwischen Seffenter Weg, Septfontainesweg, Willkommsweg, Rabentalweg, Pariser Ring, Forckenbeckstraße, Otto-BIumenthal-Straße und Steinbachstraße gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.
Erläuterungen
III. Änderung Bebauungsplan Nr. 915 - Seffenter Weg / Melaten (Hochschulerweiterung) -
hier: Korrektur Geltungsbereich
Anlage der Ratsvorlage (FB 61/1068/WP18) ist der Rechtsplan, der den Geltungsbereich der III. Änderung darstellt. Dieser zeigt den ursprünglichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 915. Im nördlichen Bereich wird ein kleiner Teil des Geltungsbereiches seit 2021 durch den Bebauungsplan Nr. 923 - Campus West- überlagert. Dies war damals erforderlich, um den Anschluss an die Verkehrsflächen sicherzustellen.
Die Überlagerung wurde irrtümlich nicht berücksichtigt. Dieser Teilbereich ist aus dem Geltungsbereich der III. Änderung herauszunehmen.
Der korrigierte Bebauungsplan ist dieser Tischvorlage beigefügt. Der Originalplan mit angepasster Plangebietsgrenze wird in der Sitzung ausgehängt.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
JA | NEIN | ||
X |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Keine
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
X |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
X |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
X |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
X | nicht bekannt |
Abstimmungsergebnis
Technische Details
ID: 1011118
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=1011118
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2025-04-07 FB 61_1068_WP18-1 III. aenderung des be sao
7.4.2025
2.5 MB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 9.1
- Sitzung
- Sitzung des Rates der Stadt Aachen
- Gremium
- Rat der Stadt Aachen
- Datum
- Mi., 09.04.2025
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Geändert
- 8.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 8. Februar 2026 um 12:12
Beschlussdokument
Sammeldokument öffentlich
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